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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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1461. 2. Nov

und über einen Antheil an Grubenhagen e. p. vom Jahre 14-17, von einem Clawes oder^ClausMoltzan als Pfandgebcr ausgestellt worden, welcher Pfandgeber unbezweifelt der in vorbemercktcrUrkunde über Lütten-Grenz vom Jahre 1432 vorkommende Bürge Claus Moltzan ist.

Wenn aber auch des darinn vorkommenden und, wie weiter unten in der zweiten Abtheilungbei der Grubenhagenschen Linie erwiesen worden, zur Grubenhagenschen Linie gehörenden KnapenUlrich Moltzan auf Grubenhagen sub IV. o., ebenfalls darinn genannter Sohn, nämlich derKnape Lüdeke Moltzan sub IV. 6., als auf Schorsow gesessen oder wohnhaftdarinn bezeichnet worden, gleichwie in zweyen andern weiter unten in der zweiten Abtheilungbei der Grubenhagenschen Linie Z. 13 bemerckten Urkunden vom 29. Aug. 1439 und 2 Nov. I4S0.A.Aug.1461 darinn erscheint,

so kann desselben Ansäßigkeit auf Schorsow, zur Zeit der damals noch bestehenden besondernSchorsowschen Linie, nur darinn ihren Grund haben, daß Schorsow im Gesammt - Besitze derSchorsowschen und Grubenhagenschen Linie sich der Zeit befunden haben mußte, gleichwie auchdie Schorsowsche Linie, nach dem Zeugnisse des weiter unten beim Jahre 1463 angeführtenAuseinandersetzungs - Vertrages über Schorsow und den halben Grubenhagen v. ?. von ebendiesem Jahre,

wie auch der daselbst bemerckten, vorhin erwähnten Pfand-Werschreibung über Schorsow undüber einen Antheil an Grubenhagen o. p. vom Jahre 1447,

einen Antheil an Grubenhagen hatte, und mithin auch Grubenhagen im Gesammt-Besitze derGrubenhagenschen und Schorsowschen Linie sich befand.

Anmerckung 2.

Was das Object dieser Urkunde, nämlich: Sechs Hufen zu Lütten-Greez in der VoigteySchwan betrifft,

so mußten solche sechs Hufen, gleich den Trechowschen Gütern, nach Aussterben der altenMoltzanschen Linie auf Trechow, zu Anfang des 13ten Jahrhunderts, auf vorbemerckte vierLinien dieses Geschlechts vererbt worden sein. Denn nach dem Zcugniß der vorhin im erstenAbschnitt beim Jahre 1389 RemiKii (1 Oct.) angeführten Pfand - Verschreibung über Lütten-Greez, gehörten solche sechs Hufen, der Trechowschen Linie, aus deren Vererbung auf sämmtlichegenannte vier Moltzansche Linien, gleichwie aus der Vererbung der Trechowschen Güter, mitGewißheit hervorgeht, daß die Moltzansche Linie auf Trechow nicht ein Neben-Zweig einer oderder andern dieser vier Linien, sondern eine besondere, und mit jeder solcher vier Linien gleichnahe verwandte Linie gewesen, auf deren Güter solche vier überlebende Linien gleiche Erb-Ansprüche hatten. Auf welche Weise sie übrigens in solche 6 Hufen, sowie in die TrechowschenGüter succedirten, ob nach Linien oder nach Köpfen, darüber ertheilen Urkunden, wie oben imersten Abschnitt bey Erwähnung der Pfand-Verschreibung über Trechow e. ?. vom Jahre 1415bereits gesagt worden, keine Auskunft.

§ w

sä IV. v. 1. Achimsä I V. v. 2. Lüdeke

Brüder geheißen Moltzan,

Marschalke der Herrn von Stettin, und wohnhaft zum Wolde,als Pfandgeber einer Hebung aus dem Dorfe Wethin (Weytin)wegen einer beim Kloster Broda gemachten Anleihe.

Achim und Lüdeke Brüder geheißen Moltzan, Marschalke der Herrn von Stettin, wohnhaft ck. 6. N.Bran-zum Wolde, verkaufen wiederlöslich Kersten Langhen, Propst zum Broda und dem Kapitel da-selbst 59 Marck Fincken-Ogen-Pfennige Pacht, welche sie aus Wethin von den Bauren jährlicham Michaelis-Tage einzuheben haben, für ein Kapital von 399 Marck Fincken-Ogen guter gängund gebiger Pfennige, mit Borbehalt der Kündigung zu Ostern und Pfingsten zur Rückzahlungdes Kapitals am nächstfolgenden Martini-Tage,und bekräftigen solches mit ihren anhangenden Siegeln.

Abschr. und in Plattdtsch. Spr.

8 ii. »

(Gebrüder) Moltzan, wohnhaft zum Wolde,

sä IV. v. 1. Joachim, auch Achimsä IV. v. 2. Lüdeke, auch Lütke,

deren Fehde mit dem Bischof Wedege zu Havelberg, undden Mecklenburgschen Herzögen betreffend.

Wedege, Bischof zu Havelberg und Herr zu Potlyst, ertheilt Heinrich dem ältern und 1462. Donner-Ulrich, Herzögen zu Mecklenburg, die Versicherung, sich mit Achym und Lütke Moltzan, wohnhaft ^»nd

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