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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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»als zum Wolde gesessen,« ist ihre unmittelbare Abstammung von dem vorhin erwähntenWendenschen Marschall Heinrich Moltzan auf Pentzlin und Wolde sub IV. 0. 2. vollkommendeutlich erwiesen und die weiter unten bei ihnen vorkommenden Urkunden, die Einlösung Pentzlinsbetreffend, beweisen solche unmittelbare, wie auch ihre mittelbare Abstammung von dieses Wen-denschen Marschalls Heinrich Moltzan auf Wolde und Pentzlin Water, dem Knapen LüdckeMoltzan Pfandnehmer von Pentzlin «üb IV. L. abermals eben so deutlich, sowie auch der beimJahre 1463, Z. 12. bei ihnen angeführte Auseinandersetzungs - Vertrag über die der damalsausgestorbenen Moltzanschen Linie auf Schorsow zuständig gewesenen Erb- und Pfandgüter, imBetreff solcher unmittelbaren Abstammung das deutlichste Zeugniß ablegt, indem Lüdeke Moltzanerbgesefsen zum Wolde, Heinrich Moltzans Sohn und Joachim Moltzan zum Wolde sein (Lüdeke'szum Wolde) Bruder darinn genannt worden.

§ 9.

sä IV. o. Olrik Moltzan zum Grubenhagen und sein Sohnsä IV. ck. Lüdeke zu Schorsow;

ferner

ack IV. v. 1. Joachym ^

und ! Brüder zum Woldeaä IV. v. 2. Lüdeke, ^

und

Hinrik zur Osten,

überlassen unter Bürgschafts - Leistung ihres WettersClaus Moltzan,

dem Kloster Doberan ihren Antheil an Lütten-Grenz, gegendas Dorf Tessenow in der Woigtey Malchin.

14»?, andern Olrik Moltzan zum Grubenhagen, Lüdeke zu Schorsow sein Sohn, Joachym und LüdekeMartwBischof? Brüder zum Wolde und Hinrik zur Osten, alle geheißen Moltzane, Knapen, überlassen mit desu, >i. Rostock Herzogs Heinrich zu Mecklenburg Einwilligung, tauschweise an das Kloster Doberan, ihrenAntheil an Lütten - Grenz, nämlich 6 Hufen, belegen in der Woigtey zu Schwan e. wie sieund ihre Vor-Eltern dieselben besessen haben,

gegen das Dorf Tessenow e. p. in der Woigtey Malchin belegen, geloben nebst ihrem VetterClaus Moltzan die Erfüllung dessen und bekräftigen solches mit ihren gegenwärtig noch anhan-genden Siegeln, welche in derselben Ordnung daran hangen, wie die Namen in der Urkundestehen. Die hier nur interessirenden Siegel der beiden Gebrüder Joachim und Lüdeke Moltzanzum Wolde «ub IV. V. 1. und IV. II. 2., wenn das von Lüdeke zu dieser Urkunde gebrauchteSiegel demselben gehörte, sind von einander verschieden, Joachims Siegel ist dem Familien-Siegel am ähnlichsten, Lüdeke's Siegel ist dagegen nur ein Helm-Siegel.

Joachim führte in einem rechtsgelehnten französischen Schilde, zwei rechtssehende nebeneinander gestellte Hasenköpfe mit den Hälsen, aber nicht die Weinrebe, und folgende Umschrift.8. ivgeli^mi moltzan mai-seal.

Das unmittelbar hierauf folgende und von seinem Bruder Lüdeke gebrauchte Siegel istaber grade dasselbe, dessen sich der in dieser Urkunde gleichfalls genannte Knape Lüdeke Moltzanzu Schorsow «uli IV. ä., bei Besiegelung derselben bediente, und weil die Siegel beider Lüdeke'san keiner hiesigen Urkunde weiter aufbewahrt werden, so ist nicht zu bestimmen, welchem vonihnen beiden das zu dieser Urkunde gemeinschaftlich gebrauchte Siegel eigenthümlich gehört hat;es führt übrigens in einem französischen Schilde einen rechtsgekehrten Helm, auf welchem fünflange schwanckende Federn, und umher folgende Umschrift. 8. lutlce moltzan.

Orig. in Plattdeutsch. Spr.

Anmerckung 1.

Was die in dieser Urkunde genannten Moltzane betrifft, so kommen wiederum alle damalsbestehende 4 Linien dieses Geschlechts darinn vor, nämlich:die alte Pommersche auf Osten und Kummerow,die Wolde - Pentzlinsche,die Grubcnhagensche,und die Schorsowsche Linie,

wie solches aus der nähern Bezeichnung der Individuen, zum Theil auch deutlich hervorgeht.

^ Zwar ist die Schorsowsche Linie nicht deutlich darinn bezeichnet, der zuletzt darinn genannteBürge Claus Moltzan kann aber nur zu solcher, und zu keiner der übrigen drey Linien gehören, weilkeine Urkunde ihn zu einer oder andern derselben zählt, und weil die weiter unten in derzweiten Abtheilung beim Jahre 1463 angeführte Pfand - Vcrschreibung über Schorsaw o. I>.