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Störern in den Wendenschen Landen, und als Käufer verschiedener Gerechtigkeiten in der Rekeerscheint, ihn gleichfalls zu nennen und mit solchen Documenten gesammte hiesige Nachrichtenvon ihm aufzuhören.
Was seinen Marschalls - Titel betrifft, so war er unbezweifelt Wendenscher und nichtPommerscher Marschall,
weil Christof Fürst zu Wenden in vorbemerckten beiden Urkunden vom Jahre 1413 Viti, ihn vichausdrücklich seinen Marschall nennet, weil Herzog Casimir zu Stettin-Pommern ihn in derVerleihungs - Urkunde über die Woldeschen Güter vom Jahre 1428, 8. Sept., nicht Marschallnennet, und weil das vorhin beim Jahr circa 1428 berührte und von einer ansehnlichen MengeWendenscher Edelleute, als Gewaltthäter und Plünderer der Unterthanen der verwittweten Herzoginn ^Catherina zu Mecklenburg sprechende Document, in welchem auch eines Marschalls HeinrichMoltzan Erwähnung geschieht, der der Anführer solcher im Jahre 1428 und zuvor agirendenGesellschaft gewesen zu seyn scheint, und ohne Zweifel der Marschall Heinrich Moltzan aufPentzlin und Wolde sub IV. D. 2. war, denselben ausdrücklich Marschall von Wendennennet, welcher Titel unbezweifelt das Erb - Marschall-Amt im Fürstenthum Wenden andeutet,und mithin, da weder sein Vater, noch sein Groß-Vater in Urkunden also genannt wird zugleichbeweiset, daß er in der Wolde-Pentzlinschen Linie der erste war, der solches Amt bekleidete, wo-gegen sein gleichzeitiger, zur (ältern) Pommerschen Linie aus Osten und Kummerow gehörenderund in den oben, psK. 43, 48 erwähnten Pfand - Verschreibungen über Pentzlin und Trechowgenannter Vetter gleiches Namens, der in einer von demselben, als Pfandgeber des halbenSchlosses und der halben Stadt Kummerow im Jahre 1426 am Dorotheen-Tage ausgestelltenPfand-Verschreibung gleichfalls als Marschall vorkommt, unbezweifelt als Pommerscher Marschallanzusehen ist, weil keine Urkunde darauf hindeutet, daß derselbe in den Mecklenburgischen Landenansaßig gewesen, oder dasclbst sich aufgehalten habe, sowie desselben Siegel an solcher imGroßherzoglichen Archiv aufbewahrten Original-Pfand-Verschreibung über Kummerow, von demvorhin beim Jahre 1427 §. 2. psZ. 31 beschriebenen Siegel des Wendenschen MarschallsHeinrich Moltzan zum Wolde und Pentzlin suli IV. 0. 2. gleichfalls verschieden ist, indemdasselbe einen rechtsgestellten Helm mit einer darüber befindlichen baumförmigcn Zierde undfolgende Umschrift führt: »8 ch AIOI/I^I^IV. Wenn übrigens das Todes-Jahr des
Wendenschen Marschalls Heinrich Moltzan zum Wolde und Pentzlin «ub IV. 0. 2., aushiesigen Urkunden nicht zu ersehen ist, derselbe aber nach 1426 oder 1431 wahrscheinlich nichtlange mehr gelebt haben mag, weil er nachhin nicht weiter vorkommt, wenigstens unter ver-schiedenen Moltzanen dieses Namens nicht zu erkennen ist, und 1446 mit Bestimmtheit nichtmehr war, so ist es dagegen desto gewisser, daß seine in obiger Memorien-Stiftung für dasKloster Jvenack vom Jahre 1427, 1. Nov. genannte Gemahlinn, Namens Catherina schon vorihm und zwar vor 1. Nov. 1427 gestorben und in der Kloster-Kirche zu Jvenack beigesetztworden, und daß er zwei Söhne hinterließ, nämlich:
Joachim Moltzan «uli IV. v. 1., und Lüdeke Moltzan «üb IV. I). 2., beide zum Wolde erb-und zu Pentzlin pfandgesessen,
von deren Abstammung und sonstigen sie betreffenden Angelegenheiten seit dem Jahre 1446,folgende Urkunden sprechen.
sä IV. v. 1. Joachim, > Gebrüder Moltzan zum Wolde, düchtige Knapen,sä IV. II. 2. Lüdeke, j Manne und liebe getreue der MecklenburgschenI-?DI'LHerzöge Heinrich des ältern und Heinrich desH ss Z Z jüngern, vergleichen sich mit Mathias Kargowwegen der von demselben ihrem verstorbenen VaterT < AI ^ Z ? Hinrik Moltzan verkauften Dörfer Kargow und' ^AßZssöMallin.
Heinrich der ältere und Heinrich der jüngere, Herzöge zu Mecklenburg, stiften zwischen den ^düchtigen Knapen, Mannen und lieben treuen Jachim und Lüdeke Moltzan zum Wolde, einer- -Ii« Simon etund Mathies Kargow andererseits, einen Vergleich wegen der Dörfer Kargow und Mallin, '28. Qu!)welche Dörfer Mathies Kargow, der genannte Jachim und Lüdeke, Gebrüder, verstorbenemVater Hinrik Moltzan verkaust habe.
Abschr. und in Plattdeutsch. Spr.
Anmerckung.
Durch die hier geschehene Benennung Heinrich Moltzans, als des Vaters dieser beidenpaciscirenden Gebrüder Joachim und Lüdeke Moltzan, und durch ihre genauere Bezeichnung