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Dieses Herzoglich Pommersche Original-Schreiben, beide angeführte Original-Urkunden von1326 und 1311, und obige Verleihungs-Urkunde vom Jahre 1128, stimmen also im Betreffder Zeit, da Wolde ein Moltzanen-Lehn geworden, mit einander überein,und erklärt es sich aus dem curatorischen Verhältnisse dieses im Jahre 1128 mit Wolde be-lehnten (Marschalls) Heinrich Moltzan, warum derselbe schon vor 1128 auf Wolde erscheint,wo er nach dem Zeugniß folgenden im Jahre 1663 von dem Dobbertinschen KüchenmeisterDaniel Clandrian gefertigten Ertracts aus einer Stift-Schwerinschen Urkunde vom Jahre 1123des andern Sontages in der Fasten, gleichfalls vorkommt:ä, 1423, des »Ein papiren brieff Hinrich Moltzans zum Wolde, darinn er sich verpflichtet, Herrn
tagcs" in^der „Hinrichen, Bischoff zu Zwerin, 166 lübsche Mck. zu geben vor den Schaden, so
Fasten. „Ihm Gheke Moltzan gethan an dem Gute zu Zepelin vnd von Kummerow ab vnd
„zu geschehen. Datum 1123 deß andern Sontages in der Fasten.«
§- «.
Ulrich Moltzan, Herr, Ritter, wohnhaft zu Schortzow,aä IV. 0. 2. Heinrich Moltzan, Marschalck, wohnhaft zu .... . (Wolde),
entsagen für sich und ihre Erben allen Ansprüchen an zweyHufen auf der Feld-Marck Benze <?. p.
Johannes der Ulrich Moltzan, Ritter, wohnhaft zu Schortzow, und Heinrich Moltzan, Marschalck,
Täufer, wohnhaft zu (Wolde), ertheilen ihre Einwilligung, daß Claus Buggher, Bürger zu
Malchin, von Reineke Snepel zwey Hufen auf der Feldmarck Bentze mit aller Zubehör undGerechtigkeit kaufen möge,
entsagen für sich und ihre Erben, allen Gerechtsamen an solchen Hufen, und bekräftigen solches
durch Anhängung ihrer Siegel, deren zweites, dem Marschall Heinrich Moltzan zu
(Wolde) gehörig, dem vorhin psK. 31 beschriebenen Siegel des Marschalls Heinrich Moltzanzum Wolde suli IV. d. 2, völlig gleich ist, und mithin beweiset, daß der in dieser Renun-
ciations-Acte vorkommende Marschall Heinrich Moltzan zu und der im vorigen H. 3.
erwähnte Marschall Heinrich Moltzan zum Wolde, (Pfand-Inhaber von Pentzlin) «ub IV. 0. 2.Einer und Derselbe ist,
und daß der in dieser Renunciations-Acte von Mäusen ausgefressene Guts-Name, Wolde heißenmuß, nicht aber Grubenhagen, wie der Archivar Schultze jun. in seinen mehrgedachtcn Nach-richten von den Gütern dieses Geschlechts, ohne Gründe anzuführen, irrthümlich glaubt, wenn-gleich keine einzige hiesige Urkunde des Ilten und 13ten Jahrhunderts von einem Heinrich oderMarschall Heinrich Moltzan zu Grubenhagen, oder in der Erubenhäger Linie spricht.
8- 7.
-ul IV. 0. 2. Heinrich Moltzan, Marschall, auf Wolde erb- und auf Pentzlin
pfandgesessen,
sonstige ihn nennepde und betreffende Urkunden, Bemer-ckung über seine Marschalls - Würde, sein Ableben, seineGemahlinn und hinter lasse ne Söhne betreffend.
Sowie nun die seit dem Jahre 1111 bis hiehcr, §. 1. 2. 1 — 6. erwähnten Urkundenmit Einschluß der gegen Ende des vorigen Abschnitts beim I. 1113 angeführten Pfand-Ver-schreibung über Trechow e. die Haupt-Urkunden sind, welche von dem Marschall HeinrichMoltzan Pfand-Inhaber von Pentzlin und ersten Acquirenten der Woldeschen Güter «ub IV. 0.2, als dem eigentlichen Stifter der Woldeschen Linie sprechen, so scheinen außerdem noch einigeandere in der besondern Abhandlung über das Moltzansche Marschall-Amt im FürstenthumWenden ausführlich gedachte, hier zum Theil weniger interessirendc UrkundenI4IS. Viti. 6. 6. 1113 Viti,
vom Orig. genommene beglaub. Abschr. in Plattdtsch. Spr.
1415. Vit,. 6. 6. 1113 Vit!)
vom Orig. genommene beglaub. Abschr. in Plattdtsch. Spr.
circa 1428. 6. 6. 0100» 1128.
142g. Apostel- 6. <1. Waren 1129 Apostel-Jacobs-Tag,
2°"bs-Tag. in Plattdtsch. Spr.
1431, Dienstag ä. ll. 1131 Dingstag nach Lätare,
Orig. in Plattdtsch. Spr.,in denen ein Marschall Heinrich Moltzan resp. als Zeuge auf Seite des Werleschen FürstenChristof als Mitglied und wahrscheinlicher Anführer einer Gesellschaft von Räubern und Friedens-