Druckschrift 
Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
Seite
51
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Wohnung und Feuerung solcher zwei Priester, soll der Propst jährlich und bis zu ewigen Zeitenvon besagten 60 Marcken Sundescher Pfennige, 40 Marck, und jeder der beiden Priester 10 Marckhaben.

An besagten am Dorfe zu Loytzentin gelegenen 12 Hufen wollen die Moltzane nichts weitermehr behalten, als das Gericht und die Dienste, und auch auf diese Dienste leisten sie Verzicht,gegen ein Erlegniß von 12 Sundeschen Schillingen s Hufe, und sollte eine oder die andere der12 Hufen wüste werden, oder an den 60 Marcken etwas fehlen, so verzichten die Moltzanegleichfalls auf das Dienst-Geld, so lange solche Hufen wüste sind, und der Propst und beideVicarie-Priester sollen von dem Dienstgelde oder den gewissesten Gütern der Moltzane, ohne derenund deren Erben Widerspruch, soviel erheben, und selbst das Pfandungs-Recht haben, damit siedie 60 Marck Sundisch ungeschmälert empfangen.

Alles dieses bekräftigen genannte beide Söhne, nämlich Herr Joachim Moltzan Archi-Dia-conus zu Demmin und Heinrich Moltzan Marschall, mit Ausnahme ihres Vaters Lüteke Moltzan,mit ihren an solcher Memorien-Stiftung noch gegenwärtig Hangenden unversehrten Siegeln.

Joachim Moltzans hier eigentlich nicht interessirendes Siegel, als das erste, ist zwar sehr

undeutlich, und deshalb von der Umschrift nichts mehr, als die Anfangs-Buchstaben loa

zu lesen; auf der »res erkennet man aber noch einen rechtsgelehnten französischen Schild, in welchemzur rechten zwey rechtssehende Hasenköpfe, und zur linken eine Rebe mit Blättern; über demobern linken Winkel des Schildes einen rechtsgekehrten Helm mit 7 Federn oder Pfeilen, unddarüber einen Federbusch.

Das hierauf folgende davon verschiedene und deutlichere Siegel seines BruderS des MarschallsHeinrich Moltzan, enthält folgende Umschrift: 8. AID1/455-4IV, und auf der srea

einen rechtsgekehrten Helm, auf welchem 9 Federn oder Pfeile und darüber ein Federbusch.

Orig. in Plattdeutsch. Spr.

Anmerckung.

Was den in dieser Memorien-Stiftung genannten und nachhin nicht weiter vorkommendenMit-Stifter und Vater der beiden andern Stifter Joachim und Heinrich Gebrüder Moltzan,Namens Lüteke Moltzan sud IV. R. betrifft, so scheint derselbe solche Stiftung zwar gewünschtund angeordnet zu haben, weil es darinn heißt:

„lk lüteke Nvllöan ete>, zur Zeit der Ausstellung der darüber gefertigten Urkundeaber nicht mehr am Leben gewesen zu seyn, und zwar aus folgenden, hierinn sowohl, als inder Bischöflich-Caminschen Bestätigung derselben, enthaltenen Gründen:u. weil er dieselbe nicht besiegelt hat;

b. weil seine Söhne Joachim und Heinrich, da, wo sie von ihrer darinn bezeichneten Grab-stelle sprechen, ausdrücklich sagen:

»Dar luteke Alolt^an vnse vsäer - - vvr1)'KKliene 8)nt^

e. weil auch die, zwey Jahre nach dieser Stiftung, ertheilte Bischöflich Caminsche Be-stätigungs-Acte «I. 6. Cörlin 1429. 12 Nov. >!

Orig. in lat. Spr. ^

in welcher die von ihnen zu solcher Vicarie ernannten zwey Priester Hermann Gywertzin undJacob Schneider zugleich bestätigt worden, im Eingange und am Schlüsse, nur die Söhne undnicht den Vater nennet, indem es darinn heißt:

??8sne vickimus et suckiuimu« patentes liteiss sionorsliilis viri cloinini eli) äiaeoni,?V)'mminensi8 4<iseliim Moltzan et Hinriei Nolt^an Alsrselmloi in csstrc» >volt)« welcheStelle, wegen der durch den Zusatz: ?,in esstro wolt« darin geschehenen Bezeichnungseines Sohnes und Mit-Stifters Marschalls Heinrich Moltzcn, zugleich documentirt, daß LüdekeMoltzan, Pfand-Nehmer von Pentzlin suli IV. L. und sein Sohn Heinrich Moltzan suli IV.0. 2., welcher letztere im nächstfolgenden Jahre nach geschehener solcher Memorien-Stiftung,1428, und also vor Bestätigung derselben, mit Wolde erblich belehnt wurde, wie hier untenH. 3 bemerckt ist,

sowie auch dieses Marschalls Heinrich Moltzan zum Wolde und Pentzlin suli IV. (1. 2. BruderJoachim Moltzan suli IV. (l. 1., welcher in obiger, 43 angeführten Pfand-Verschreibungüber die Trechowschen Güter vom Jahre 1413 als Kirchherr zu Bart vorkam,nicht aber deren zur ältern Pommerschen Linie auf Osten und Kummcrow gehörende Vettern,nämlich der Knape und Werlesche Marschall Lüdeke Moltzan der ältere, welcher zur Zeit derStiftung dieser Memorie, 1427, höchstwahrscheinlich nicht mehr lebte und dessen Söhne Heinrichund Jachim, Gebrüder Moltzan zur Osten,

die Stifter solcher Memorie waren, weil ihre weiter unten genannten respectiven Enkel undSöhne Joachim und Lüdeke, Gebrüder Moltzan sub IV. I). 1. und IV. O. 2., als Pfand-Inhaber von Pentzlin und als erbgesessen auf Wolde vorkommen.