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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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und Neverin) sub IV. L. und desselben Vetters Wedege Moltzan (auch Maltzan) aufGrubenhagen w., Erb-Marschalls des Fürstenthums Wenden «ub IV. e.,

bis

s. zum Entstehen

zweyer Freyherrlich Moltzanscher auch Maltzanscher Linien auf Wartenberg und Pentzlin, unterdes gedachten Ritters und Stcttinschen Erb-Marschalls Berend Molhan auch Maltzan, aufWolde, Pentzlin :c. «ul» I V. K. ^., hinterlassenen und in den Freyherrn - Stand erhobenenbeiden Söhnen,

nämlich:

dem Ritter :c. Freyherrn Joachim auf Wartenberg, und dem Herzoglich - Mccklenburgschen Rathund Freyherrn Georg auf Pentzlin zc.,

Gebrüdern Moltzan auch Maltzan suli IV. 1^. und IV. 1^. g.,

b. zum Ableben

des vorgedachten Stcttinschen Erb-Marschalls Lüdeke Moltzan auf Osten und Neverin suli IV.L. «., Stifters der jüngern Pommcrschen Linie dieses Geschlechts auf Osten, Sarow, Wolde,

oder

vom Jahre 1414 bis zum Jahre 1336,nebst

einigen fragmentarischen Nachrichtena. von der Moltzanschen Linie auf Schorsow,

von dem zwischen 1432 und 1463 erfolgten Aussterben derselben und von Vererbung ihrerErb- und Pfandgüter, zu welchen erstem auch ein Antheil an Grubenhagen e. I>. gehörte,auf sämmtliche überlebende drey Linien dieses Geschlechts, nämlich: auf die alte Pommerscheauf Osten und Kummerow,auf die Wolde-Pentzlinscheund auf die Grubenhagensche Linie;

I). Von der, diesen ganzen Zeit-Raum hindurch noch bestehenden, dem Vernehmen nach im 17ten

Jahrhundert ausgestorbenen, ältern Pommerschen Linie auf Osten und Kummerow, unde. Von Vererbung der der ältern, schon gegen Ende des vorigen ersten Abschnitts vor 1413 ausge-storbenen Moltzanschen Linie auf Trcchow zuständig gewesenen Güter, ebenfalls auf sämmtliche über-lebende vier Linien dieses Geschlechts auf Schorsow,aufOsten und Kummerow, auf ^^tzhii und aufGrubenhagen.

(s. die dritte Moltzansche Geschlechts - Tafel.)

§ 1

nä IV. k. Lüdeke Moltzan, ehrlicher Mann, und sein Sohn»ei IV. 0.2. Heinrich Moltzan,

bekommen pfandweise für sich und ihre Erben, Haus, Stadtund Land Pentzlin,

Ulrich Moltzan zu Schorsow, Ritter, Herr, >

Heinrich, Brüder, geheißen Moltzan e zu der!^I^WI^^Jochim, Osten ^ ^ L ^ ^

UlrichMoltzanzu Rothenmohr I ^ ^ ^

nä I V. v. 2. UlrichMoltzanzu Grubenhagen. / — ^ ^ ^

«!. ä'Pmtzeiyn Herr Balthazar und Herr Christof Gcvettern und Herrn zu Werle, bekennen, daß sie demMontag vor ehrlichen Manne Lüdeke Moltzan und Heinrich Moltzan seinem Sohne, 3666 Marek guter lübscherTliomasÄpost. Silber-Pfennige, deren vier so gut sind, wie ein Witt-Pfennig, schuldig sind, und verpfändenihnen und ihren Erben, unter Verheißung der Gewährleistung und mit Vorbehalt einjährigerauf Martini Statt findender Kündigung, Haus, Stadt und Land Pentzlin mit der großen undkleinen Beede, allem Hundekorn, allen Zehnten, Katen- und Münz-Pfennig, mit dem Wasser,der Weide, dem Holze, der Mühle, dem Zolle, Baurendienste und Burgdienste, mit allem Ackerund Pflugwerke, höchsten und Niedern Gerichte, mit allen Bruch-Gefällen, und insgemein mitaller Pacht, Nutzen und Frucht, wie auch mit der Walwees-Mühle und deren Zubehörungenund zwar in der Art,

daß alle in solchen Pfandstücken wohnende Leute bei den Moltzanen bleiben, auch Bürgermeister,Rathmänner und ganze Gemeinde zu Pentzlin ihnen huldigen,