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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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irrthümlich in das Jahr 1422 gesetzte und mit dieser Jahrszahl unrichtig versehene Abschrifteiner Verleihungs-Urkunde der damals noch nicht regierenden Mecklenburgschen Herzöge Heinrichdes altern und Heinrich des jüngern über die ihrem Marschall Lüdcke Moltzan zum Grubenhagenim Jahre 1462 erst verliehenen Dörffer Damen, Saget und Moltzow verleitet worden, vonwelcher Verleihungs-Urkunde noch fünf andere unter sich übereinstimmende, und sowohl auf ge-dachte Herzöge, als auf einen Marschall Lüdeke Moltzan zum Grubenhagen lautende Abschriftenmit der Jahrszahl 1462 hier aufbewahrt werden, welche durch das Zusammentreffen der beidenwichtigen Umstände, daß nicht nur solche Herzöge damals würcklich regierten, sondern daß auchein Marschall Lüdeke Moltzan der Zeit auf Grubenhagen saß, hinlänglich beweisen, daß solcheVerleihungs-Acte, deren weiter unten, Abschn. 2. Abtheil. 2. H. 16., ausführlich Erwähnunggeschehen, nicht aus dem Jahre 1422, da nicht dieser Marschall Lüdeke Moltzan, wohl abersein Vater, der in obiger Pfand-Verschreibung über die Trechowschen Güter vorkommende Mit-Pfandgeber (Knape und nachherige Marschall) Ulrich Moltzan «ub IV. e. noch auf Grubenhagensaß, sondern nur aus dem Jahre 1462 seyn kann.

Was nun die unmittelbare Descendenz des in obiger Pfand - Verschreibung über dieTrechowschen Güter vom Jahre 1415 genannten hinterlassenen Sohnes des Ritters UlrichMoltzan auf Grubenhagen «ub IV. a., (Stifters der Grubenhagenschen Linie) nämlich LüdekeMoltzans auf Grubenhagen «ub IV. b. betrifft, so hinterließ er mit Gewißheit einen Sohn,und dieser ist der in solcher Pfand-Verschreibung ausdrücklich als sein Sohn vorkommende Mit-Psandgeber (und Knape) Ulrich Moltzan auf Grubenhagen, von dem und desselben Descendenzauf Grubenhagen bis etwa um die Mitte des 16ten Jahrhunderts die 2te Abtheilung desnächstfolgenden 2ten Abschnitts handelt,

wogegen mit seinem zur Wolde - Pentzlinschen Linie gehörenden ihn überlebenden Vetter, demKnapen Lüdeke Moltzan «ub IV. L., der im Jahre 1414 Haus, Stadt und Land Pentzlinpfandweise erblich erhielt, die nächstfolgende erste Abtheilung anfängt, weil nunmehr im erstenViertel des löten Jahrhunderts beide hier vorzüglich nur interessircnde Moltzansche Linien,nämlich die Woldesche und die Grubenhagensche schon etwas mehr sich von einander absondern,nicht mehr so häusig, als vorhin, gemeinschaftlich in Urkunden erscheinen, und deshalb auch hiermit der Verpfändung Pentzlins an die Woldesche Linie, sich schon füglich trennen lassen.

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Zweiter Abschnitt.

Erste Abtheilung.

Fortsetzung

der Wolde-Petzlinschen Linie unter der Descendenz des Ritters und Herzoglich - PommerschenMarschalls Berend Moltzan de Oysta «ub IV. als des Stifters solcher Linie,

bis zum Jahre 1336, und zwarVon des Ritters und Herzoglich-Pommerschen Marschalls Berend Moltzan de Oysta «ub IV.hinterlassenem und im ersten Viertel des löten Jahrhunderts noch lebenden Sohne, dem KnapenLüdeke Moltzan «üb IV. L.,

bis

zu dieses letztern Ur - Ur - Enkeln, den Freyherrn Joachim und Georg Gebrüdern Moltzan auchMaltzan auf Wartenberg und Pentzlin «ub IV. und IV. kV s.,

und

bis zu deren Vaterbruder dem Stettinschen Erb-Marschall Lüdeke Moltzan auf Osten undNeverin «ub IV. L. g.,

oder

von Zeit der erblichen Verpfändung des Hauses, Stadt und Landes Pentzlin an vorgedachtenLüdeke Moltzan «ub IV. L,

ferner

von Zeit der erblichen Verleihung des Gutes Wolde e. ?. an dessen hinterlassenen Sohn (denWendenschen Marschall) Heinrich Moltzan «ub IV. 0. 2.

und

von Zeit der erblichen Verleihung des Hauses, Stadt und Landes Pentzlin c. p. an diesesWendenschen Marschalls Heinrich Moltzan zum Wolde «ub IV. v. 2. Enkel, den Ritter (undStettinschen Erb-Marschall) Berend Moltzan (auch Maltzan) auf Wolde :c. «ub IV. L. .V,unter Mit-Belehnung desselben Bruders Lüdeke Moltzan (Stettinschen Erb-Marschalls auf Osten