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Herr Ulrich, Ritter, Heinrich und Joachim, wohnhast zu Schorsow und zur Osten, für Agathensich und ihren Bruder Clawes milder Gedächtniß, imgleichen Ulrich, Lüdeke's Sohn, wohnhast Tage der heil,zu dem Grubenhagen, alle geheißen Moltzane, bekennen, daß sie ihrem lieben Wetter, HerrnJoachim Moltzan, Kirchherrn zu Barth und seinen rechten Erben 500 lübsche Marck, welche zudem Sunde und zu dem Grypeswolde gang und gebe, schuldig sind, und versetzen ihm dafürzum nutznießlichcn Pfände das von ihrem lieben Vetter Herrn Barteld Moltzane auf sie ver-erbte Gut, welches sie vor dem Lehnherrn verlassen wollen,
geloben solches für sich und ihre Erben, dem Herrn Joachim Moltzan und seinen Erben, undzur treuen Hand auch Lüdeke Moltzan seinem Water und Heinrich Moltzan seinem Bruder undbefestigen solches mit ihren gegenwärtig noch anhangenden Siegeln, welche nur einen mit einemFederbusche verzierten Helm und umher die Namen der Inhaber, aber nicht das eigentlicheMoltzansche Familien-Wapen führen.
Original-Urkunde in Plattdeutsch. Spr. auf dem Gute Trechowunter den Papieren der dortigen adlichen Guts - Herrschastbefindlich; im Großherzoglichen Archiv völlig unbekannt,und von dem Herrn Baron Friedrich von Maltzan aufPeccatel extractive mir mitgetheilt, deren hinten darauf be-findlicher Bemerckung von späterer Hand zusoitze, die darinverpfändeten Güter, die Trechowschen Güter nebst den dazugehörigen Boitinschen und Cerninschen Gütern waren.
Anmerckung I.
Vorläufig ist hier zu bemercken, daß in dieser Pfand - Verschreibung über die TrechowschenGüter, welche das zwischen 1391 (s. vorhin Z. 23. angeführte Urkunde vom Jahre 1391) unddem üsto der Ausstellung derselben, mit dem darinn genannten Herrn Barteld Moltzan (zuTrechow) erfolgte Aussterben der ältern Trechowschen Linie, wovon weiter unten in der 4tenAnmerckung zu diesem Z. gesprochen worden, deutlich documentirt, aller damals bestehendenMoltzanschcn Linien Erwähnung geschieht, nämlich:
der Schorsowschen, der (ältern) Pommerschen Linie auf Osten und Kummerow, der Woldeschenund der Grubenhagenschen Linie, welche vier Linien zum Theil deutlich, zum Theil aber auch sehrundeutlich bezeichnet worden.
Anmerckung 2.
Zu den deutlich bezeichneten Linien und Personen gehört, außer dem zur Woldeschen Liniegehörenden Pfandnehmer Herrn Joachim Moltzan, Kirchherrn zu Barth «üb IV. 0. 1. unddesselben als Gelübdsempfänger darinn genannten Water Lüdeke Moltzan sub IV. L. und BruderHeinrich Moltzan sub IV. t). 2., welche beide letztere, nach dem Zeugniß der im nächstfolgendenAbschnitt 2., Abtheilung 1. Z. 1. angeführten Pfand-Verschreibung über Pentzlin vom Jahre1414, Hans, Stadt und Voigtey Pentzlin pfandweise erblich erhielten, letzterer aber im Jahre1428 (s. ebendaselbst Z. 4.) mit dem Gute Wolde v. p. erblich belehnt wurde,die hier vorzüglich interessirende Grubenhagensche Linie, und zwar der unter dem Namen LüdekeMoltzan darinn genannte Water des Mit-Pfandgebers (und Knapen) Ulrich Moltzan auf Gruben-hagen. Durch dieses Mit-Pfandgebers darinn bemerckte Ansäßigkeit auf Grubenhagen, ist ge-dachter sein Vater Lüdeke Moltzan von zweyen andern, seit 1359 und 1375 bereits mehrmalsvorgekommenen gleichnamigen und gleichzeitigen Wettern, Brüder-Söhnen und Knapen in derältern Pommerschen Linie auf Osten und Kummerow und in der Wolde-Pentzlinschen Linie, sehrleicht zu unterscheiden, nämlich:
nicht nur von dem vorhin beim Jahre 1359 als hinterlassenem Sohne des damals schon ver-storbenen Heinrich Moltzan, Stifters der ältern Pommerschen Linie auf Osten und Kummerow,zuerst genannten, und, einer weiter unten bemerckten Urkunde von 1416 zufolge, zur Zeit derAusstellung dieser Pfand-Verschreibung noch lebenden alten Knapen und Werleschen MarschallLüdeke Moltzan, dem Vater der als Mit-Pfandgeber darinn vorkommenden beiden (Gebrüder)
Heinrich und Joachim Moltzan zur Osten,
sondern auch von des vorhin beim Jahre 1389 zuletzt vorgekommenen Ritters und Herzoglich-Pommerschen Marschalls Berend Moltzan «üb IV. ^., Stifters der Wolde-Pentzlinschen Linie,hinterlassenem Sohne, dem Knapen Lüdeke Moltzan «üb IV. L, welcher als Gelübds-Empfängerin dieser Pfand-Verschreibung vorkommt, und wie bereits bemerckt worden, ein Jahr vorher, fürsich und seinen Sohn Heinrich Moltzan suli IV. 0. 2., der in dieser Pfand-Verschreibung gleich-falls als Gelübds-Empfänger erscheint, Pentzlin pfandweise erblich erhielt.
Des Mit-Pfandgebers Ulrich Moltzan auf Grubenhagen Vater, Lüdeke Moltzan gehört also,da derselbe ebensowenig der eine oder der andere dieser beiden Lüdeke's ist, als sein genannterSohn der Mit-Pfandgeber Ulrich Moltzan zu Grubenhagen denselben angehört, und keine einzigebekannte Urkunde diesen beiden Prämissen entgegen ist, weder zu der ältern Pommerschen Linie