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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
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auf Osten und Kummerow, noch zu der Wolde-Pentzlinschen Linie dieses Geschlechts, sondern"»»bezweifelt zu der von dem vorhin beim Jahre 1391 zuletzt vorgekommenen Ritter UlrichMoltzan auf Grubenhagen 8uli IV. ». gestifteten Grubenhagenschen Linie, wie solches, seines indieser Pfand-Verschreibung vorkommenden Sohnes, des Mit-Pfandgebers (und Knapen) UlrichMoltzan zu Grubenhagen, bemerckte Ansäßigkeit oder Wohnhaftigkeit auf Grubenhagen auch schonzum Theil beweiset,

umsomehr, da er zu der damaligen, nachhin um die Mitte des löten Jahrhunderts ausgestorbenenSchorsowschen Liuie (denn von einer fünften zur Zeit des in dieser Pfand - Verschreibung be-merckten Abganges der altern Trechowschen Linie, oder in der ersten Hälfte des löten Jahr-hunderts bestehenden Moltzanschen Haupt-Linie, spricht keine einzige bekannte Urkunde),wenngleich selbige einen wircklichen Antheil an Grubenhagen hatte, wie weiter unten Abschnitt 2,Abthcilung 2. §. 11. gezeigt worden,

nicht zu gehören scheint, weil keine Urkunde im Großherzoglichen Archiv von einem zu solcherSchorsowschen Linie gehörenden Lüdeke Moltzan spricht, und weil, wenn er zu solcher Schor-sowschen Linie gehörte, er in dieser Pfand - Verschreibung nicht nur unmittelbar nach oder vordem darinn gedachten Ritter Ulrich Moltzan auf Schorsow, sondern auch „gesessen aufSchorsow <>, wie ein im Jahre 1447 lebender und zu solcher alten Schorsowschen Linie ge-hörender Clawes Moltzan, der einen Antheil an Grubenhagen hatte, in der weiter unten, Ab-schnitt 2, Abtheilung 2. Z. II. angeführten Pfand - Verschreibung über Schorsow und einenAntheil Grubenhagens v. ?. vom Jahre 1447, bezeichnet ist, würde genannt worden seyn.

Gehört er also zu der von dem Ritter Ulrich Moltzan auf Grubenhagen 8uli IV. s. ge-stifteten Grubenhagenschen Linie, so leidet seine unmittelbare Abstammung von diesem Stifterebenso wenig Zweifel, weil zwischen solchem, vorhin beim Jahre 1391 zuletzt vorgekommenen,und höchst wahrscheinlich bald darauf verstorbenen Stifter, und seinem (Lüdeke Moltzans yusest.)in dieser Pfand-Verschreibung über die Trechowschen Güter vom Jahre 141 ö genannten, biszum Jahre 1458 in Urkunden vorkommenden Sohne, dem Mit-Pfandgebcr (Knapen und nach-herigem Marschall) Ulrich Moltzan auf Grubenhagen «üb IV. e., nur Ein Glied denckbar ist.

Bedürfte es noch eines Beweises für diese seine unmittelbare Abstammung von dem Stifterder Grubenhagenschen Linie, dem Ritter Ulrich Moltzan auf Grubenhagen 8ub IV". a., sosuppeditirt denselben

nicht nur die weiter unten Abschnitt 2, Abtheilung 2. sei ann. 1462 bey seinem Enkel dem(Herzoglichen Mccklenburgschen Rath) und Marschall Lüdeke Moltzan auf Grubenhagen 8ub IV.ck. angeführte, und auf obige dem Ritter Ulrich Moltzan auf Grubenhagcn 8uli IV. a. im Jahre1371 ertheilte 39 bemerckte Pfand-Verschreibung über die Dörfer Damen, Sagel undMoltzow sich beziehende Verleihungs-Urkunde über die gedachtem Marschall Lüdeke Moltzan aufGrubenhagen dadurch erblich verliehenen bisherigen Moltzanschen Pfand-Gerechtigkeiten in solchenDörfern, indem die verleihenden Mecklenburgschen Herzöge Heinrich der ältere und Heinrich derjüngere darinn sagen:

„gisse VN8XK veckckeren cke >vencke8<?Ilen Hernn 8inen olckerenn (olckerenn ein allgemeinerAusdruck für Ascendenten) „tc> IsnKenn ticken tovoren vorpgncket Irebdeu^sondern die Bestätigung im Betreff solcher unmittelbaren Abstammung findet sich auch in fol-genden beiden, im Großherzoglichen Archiv aufbewahrten gleichzeitigen Original-Urkunden ausden Jahren 1397 und 1493:

ApostttDttwcs Wüste verkauft erblich seinem Vetter Arnd Wüsten zu Gustekow sein Gut in dem

Abend (Don-Dorfe Risserow mit allem Zubehör für 359 Marck Wendescher Münze, und unter den Zeugen,"^Nov.) welche dabey gegenwärtig waren, und solchen Kaufbrief mit ihren anhangenden Siegeln bekräf-tigten, kommt außer dem zuerst genannten und zur altern Pommerschen Linie gehörenden Knapen„l^ückeke i>1olts8an I1imilce8 8vne^ gleich hinterher auch „I^ückeKe Vlolts-8 an Iier Vlrilik8 8 one" darinn vor, welche beide sich eines und desselben Siegels dazubedienten, und welches Siegel höchst wahrscheinlich dem letztern gehört, weil es von dem oben.sck an». 1382 beschriebenen und nicht selten vorkommenden Siegel des erstem verschieden ist,auf der srea einen rechtsgestcllten Helm führt, an welchem hinten ein Hand-Griff, auf demHelme sieben kenntliche Federn, und noch darüber ein Federbusch, um umher folgende Umschriftbefindlich ist: 81.V00I.PUI. N0I/1X^X.

Orig. in Plattdeutsch. Spr.

licbcn^ Froum und Tideke, Gebrüder die Trösten, versichern, daß sie Zeit-Lebens, der Herrn

Abend zu Licht- Balthasar und Johann zu Werle, Manne und Diener gegen deren Feinde seyn und bleiben wollen,c-Mn"n!s(Don-welche Versicherung in Zeugen-Gegenwart „I^uckelce Vl0lt2»n8 Herrn Vlrik mvlt-

nerstagi .Feb,) 28 0ne8)« ertheilt wurde.

Orig. in Plattdeutsch. Spr.