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8 's
»6 IV. s. Ulrich Moltzan, Ritter, zum Grubenhagen, vermacht der Dom-Kirche zu Güstrow eine jährliche Hebung aus dem Dorfezu Baarz e.
et »Vlrich Moltzan, Ritter zum Grubenhagen hat gelegt zu einer Vicarien im Thumb zuSebasliani. »Güstrow ein Punt Ewiges gelbes lübscher Pfennige alle iahr auffzuboeren in dem Dorfe»Baarze auß dem hoffe dar Marten Clote auff wohnett, dafür beseldt er sich vnd seinen Erben»die 2 lübsche Marck, welche der Bicarius gehapt hatt, in der Muhlenn zu Baach?, do aber»die Muhie wieder besezet wird mugen Sie die 2 Marck, wo Sie wollen zur Vicarie daraus»börentt, alßdann soll das Ol gelbes Molzahnen wieder loß sein.«
»Datum 1383 am tage Fabiani vnd Sebastian!.«
Des Dobbertinschen Küchenmeisters Daniel Clandrian Extractaus dieser und den übrigen Güstrowschen Dom-Kapitels-Urkunden, auf Befehl des Herzogs Ulrich zu MecklenburgGemahlinn Elisabeth im Jahre 1580 gefertigt.
Schröder, Papist. Meckl. mm. 1383 1536.
Thiele, Güstrowsche Cocilien-Kirche, psK. 14.
Anmerckung.
Diese ist die älteste Urkunde, welche von dem Dorfe Baarz spricht und zugleich bezeugt,daß der Ritter Ulrich Moltzan auf Grubenhagen sub IV. s. Antheil daran hatte. Keines-weges aber gehörte ihm das ganze Dorf, sondern die Moltzansche Linie auf Schorsow hatte,der weiter unten Abschnitt 2. Abtheilung 2. Z. 11. Anmerckung 1. angeführten Pfand-Ver--schreibung über Schorsow und dein halben Grubenhagen o. ?. vom Jahre 1447 zufolge, eben-falls einen Antheil daran, welcher seit dem zwischen 1452 und 1463 erfolgten Aussterben dieserLinie, mit dem derselben zuständigen halben Grubenhagen e. I*. an die Grubenhagensche Liniekam, wie in solchem §. 11. gezeigt worden, und welcher Antheil an Baarz nicht füglich dasObject sein kann, wovon vorstehende Urkunde vom Jahre 1383 spricht, weil keine einzige Ur-kunde bezeugt, daß der Ritter Ulrich Moltzan auf Grubenhagen «ub IV. a., oder seine Des-cendenz, das Dorf Baarz an die Moltzansche Linie auf Schorsow abgetreteten habe.
8- is.
iul I V. X. Berend Moltzan, Ritter
und sein Sohnaü I V. k. Lüdeke Moltzan,
als Stifter einer Memorie im Kloster zu Jvenack.
IZ89 Herr Berend Moltzan, Ritter, schencket wegen seiner Kräncklichkeit und um seiner, seiner
^diz^ng^ verstorbenen Eltern, und seines verstorbenen Weibes Seelen - Seeligkeit willen, mit Zuziehungseines Sohnes Lüdeke Moltzan, dem Kloster Jvenack 6 Marck sundescher Pfennige jährlicherHebung aus dem Hofe und drey Hufen zu Smarsowe, zu einer alljährlich, 8 Tage nachMartini zu haltenden Mahlzeit, wozu zum erstenmal ein Rind für 24 Solidos, ein Schaf für24 Solidos, ein Schwein für 24 Solidos, ein Schock Brodte für 5 Solidos und eine TonneBier für 19 Solidos bestimmt seyn,
das Kloster dagegen an demselben Abend und dem nächstfolgenden Morgen Seel - Messenhalten solle,
und befestiget, nebst gedachten seinem Sohne Lüdeke Moltzan, die darüber ausgestellte Schenckungs-Acte durch Anhängung ihrer gegenwärtig noch daran befindlichen Siegel.
Das erstere, des Ritters Berend Moltzan sub IV. ^ Siegel, ist desselben oben beimJahre 1378 psK. 35 beschriebenen Siegel völlig gleich.
Das hierauf folgende Siegel seines Sohnes Lüdeke Moltzan sut> IV. It., welches vondessen vorhin beim Jahre 1382 37 beschriebenen Siegel verschieden, und dessen Umschrift bisauf die 2 letzten Buchstaben gänzlich abgescheuert ist, führt auf der area einen rechts-gekehrten Helm mit einem hinten daran befindlichen fast nicht mehr sichtbaren Hand-Griffe oderZierrath auf dem Helme 7 Federn, Pfeile oder Strahlen und darüber einen Federbusch.
Orig. in Plattdeutsch. Spr.
8 20.
sä I V. V Berend Moltzan, Ritter,
ungefähre Zeit seines Ablebens,