»
37
/
Sohne des Ritters Ulrich Moltzan auf Grubenhagen suli IV. Namens Lüdeke Moltzan subIV. b. zu unterscheiden.
Um diese drcy gleichnamigen und gleichzeitigen Brüdersöhne in der Folge gehörig zu unter-scheiden, ist die Verschiedenheit ihres Siegels hier wohl zu berücksichtigen. Das hierauf folgendevierte und letzte Siegel des in der Urkunde ebenfalls zuletzt genannten Sohnes des RittersBerend Moltzan 8ub IV. nämlich (des Knapen) Lüdeke Moltzan 8ud IV. R, welcher inder lateinischen Urkunde gleichfalls unrichtig Ludolfus, auf dem Siegel aber Lüdeke genannt wird,und dessen Siegel von den drey voraufgehenden Siegeln seines Vaters, seines Vater-Bruders,nämlich des Ritters Ulrich Moltzan (auf Grubcnhagen) 8ub IV. s. und seines Vaterbruder-sohnes Lüdeke Moltzan des ältern, ganz verschieden ist, dagegen aber mit einem andern, obenbeim Jahre 1374. psK. 31 beschriebenen Siegel seines Vaters einigermaßen harmonirt, führtfolgende Umschrift: -p I^VVLXL! l>l0Ii,8^N, und auf der »res einen gradestehenden franzö-sischen Schild in welchem links eine Rebe mit zwey Blättern, und rechts zwey linckssehendenach der Rebe gerichtete Hasenköpfe.
Orig. in latein. Spr.
Anmerckung.
Diese Urkunde ist in mehrere Hinsichten von Interesse und Wichtigkeit.
Weil die darinn vorkommenden Brüder und Brüdersöhne Moltzan, sich Voigte des LandesStavenhagen nennen, so darf man mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit daraus folgern, daß dasHaus, Stadt und Land Stavenhagen, welches nach der oben beim Jahre 1373, puK. 32 be-merkten Urkunde, dem einen derselben, nämlich dem Ritter Berend 8ub IV. und seinen Erbenfür 9999 Marck guter lübsch. Silber-Pfennige von den Herrn zu Werke verpfändet worden,bisjetzt noch nicht eingelöset war.
L. Ist diese Urkunde die erste, an welcher das Siegel des Ritters Ulrich Moltzan (aufGrubenhagen) suli IV. »., Bruders des Ritters Berend Moltzan 8ul> IV. deren beiderSiegel an dieser Urkunde, im Betreff der Wapenbilder sich völlig gleich sind, noch aufbewahrtwird, von welchem Grubenhäger Ulrich Moltzanschen Siegel sich aber das an drey plattdeutschenUrkunden izsz.
ck. ck. Doberan 1363, Dienstag vor Margareth Margarethas
ck. ck. Güstrow 1363, am Matthäus-Tage IZKZ. Mat-
ä. ck. Rostock 1366, am Abend Aller Heiligen iZW^mÄe'ni»
gleichfalls noch befindliche Siegel des nach dem Jahre 1376 8al)buto ante Oouli in Urkunden iz^g.sÄstonicht weiter vorkommenden einzigen gleichnamigen und auch mit der Ritterwürde versehenen Zeit-genossen, nämlich des vorhin schon erwähnten Werke-Goldbergschen Raths und Ritters Ulrich ^ ^Moltzan, wie oben beim Jahre 1364 Freitag nach Ouasimodog. Anmerkung pgK. 28 bereitsbemerkt worden, ziemlich unterscheidet, und zwar dadurch, daß dieses auf der nies einen links-gestellten Helm führt, auf welchem ein aus fünf Federn bestehender Federbusch, woraus dreyandere Federn oben hervorkommen, und folgende Umschrift: >8 V1^KI0I. N01/1'^^!V.
AHI.14'18.
0. Beweisen schon die an den vorhin erwähnten Urkunden von 1368 pgK. 29 von 1374x»Z. 31 und von 1378 puK. 34 befindlichen und daselbst beschriebenen von einander abweichendenSiegel des Ritters Berend Moltzan 8ub IV. daß Eine und Dieselbe Person mehrere Siegelführte, weshalb man sich hüten muß, Verschiedenheit der Personen daraus herzuleiten,so zeugt auch diese hier angeführte Urkunde für solche Siegel-Willkühr, indem das Siegel des(Knapen) Lüdeke Moltzan 8ub IV. L. von dem hier gebrauchten Siegel seines Vaters desRitters Berend Moltzan 8uli IV. gänzlich verschieden ist, sowie eben dieser (Knape) LüdekeMoltzan 8ub IV. R. nach dem Zcugniß dieser und einer andern unten beim Jahre 1389, 23.
März bemerkten Urkunde, sich gleichfalls zwey verschiedener Siegel bediente.
0. Zeigt diese Urkunde, daß die an sich verschiedenen Namen Lüdeke und Ludolf, welchealtdeutschen Ursprungs, und von luck, Ickuck, lock, elock, elilock (laut, weit und breit bekannt,berühmt),
ferner von Iiis, liulf, IVulf, 015, 4VoI5, lieli, gell, (Helfer, Hülfe) und von ^vie, vviK, vlK,
(der Krieg, ein Krieger, Kriegsheld)
abzuleiten sind, und von denen jener, nämlich Lüdeke von Ludwig herkommt, der Name Ludolfaber ein ursprünglicher Name und unverändert geblieben ist,
Gatterer, Abriß der Genealogie, pgK. 49.
Wiarda, über Deutsche Vor-Namen und Geschlechts-Namen w.
S. 49. 31.
gegen Ende des 14ten Jahrhunderts, selbst in Urkunden, als Ein und Derselbe Name ge-braucht wurde.
19