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Lüdeke, des verstorbenen Heinrichs Sohn ^ Knechteaä IV. R. Lüdeke, Herrn Berends Sohn, s
als Pfandgeber der Sommer- und Winter-Beede im Dorfezu Ritz crom,
Moltzan von Scorsowe, als Bürge.
1Z81 Herr Berend und Herr Ulrich, Ritter? Brüder, Lüdeke Hinrichs Sohn, dem Gott wohl
gnädig sey, und Lüdeke, Herrn Berends Sohn, Knechte, geheißen Moltzan, verpfänden unterVorbehalt zweijähriger Kündigung und mit Uebernahme der Gewährleistung, dem wohlberuchtigtcnKnechte Arend Wüsten dem ältern und seinen Erben, für 1999 mck. guter Wendischer Pfennige,alle Sommer- und Winter-Beede im Dorfe zu Ritzerowe, nämlich 32 Marck 8 ßl. Sommer-Bcede und 97 Marck 8 ßl. Winter-Beede, aus 32z/2 Hufen, nebst der Krug-Beede, dem Münz-Pfennig und dem Hunde-Korn, nämlich:
von einer jeden dieser Hufen 2 Schfl. Roggen, 1z/2 Schfl. Gerste und 2 Schfl. Hafer, mitallem Dienste und Nutzung, was sie und ihre Landesherrn daran haben, jedoch mit Ausnahmedes von letzteren sich vorbehaltenen Manndienstes;
geloben nebst ihren Mitgelobern, nämlich Moltzan von Scorsowe :c., die Erfüllung alles dessen,und befestigen nebst diesen ihren Bürgen solches mit ihren anhangenden Siegeln.
Abschrift und in Plattdeutsch. Spr.
8 17.
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Ludolfus, Heinrichs Sohn, l ^ ^ ^ ^ ^
nä IV. L Ludolfus, des Ritters Berend Sohn s «>A ' ^ ^ »
bezeugen die Verleihung der Dörfer Griscow und Weyten--dorpe an das Kloster Zvenack,
und einige nähere sie selbst betreffende Umstände solcherVerleihung.
a. a. Sloven- Berend und Ulrich, Brüder, Ritter, Ludolfus Hinrichs Sohn, und Ludolfus des ebenge-nannten Ritters Berend Sohn, Voigts des Landes Stavenhagen (sävooati terrae ^tovensiaZsien)Martini bezeugen, daß ihr Herr, Herr Johann 6. zu Werle (Waaren und Goldberg) dem Kloster Jvenackcoli>- die Dörfer Griscow und Weytendorpe mit allem Eigenthume, Rechte, Gericht, Nutzung, Dienstenund Beeden, geschencket und abgetreten, wogegen das Kloster an Ludolf und Nicolaus Hauen599 Marck, und an sie (gedachte Moltzane) 1999 Marck gewöhnlicher Pfennige, womit ihr ge-dachter Herr Johann zu Werle ihnen verpflichtet gewesen, ausgezahlt habe,und bekräftigen solches mit ihren gegenwärtig noch anhangenden Siegeln,des Ritters Berend Moltzan Siegel als das erste, ist seinem zuletzt beim Jahre 1378 psK.34 beschriebenen Siegel völlig gleich.
Das zunächst darauf folgende, demselben im Betreff des Wapen-Bildcs ganz gleiche Siegelseines Bruders, des Ritters Ulrich Moltzan (auf Grubenhagen) führt folgende Umschrift:8 VIHIOI. NOI.'1'S^N. NII.1^18.,
und auf der srea einen rechtsgekehrten Helm mit einem hinten daran befindlichen Hand-Griffeoder sonstigem schleifenförmigen Zierrath; auf dem Helme 7 Federn, Pfeile oder Strahlen, unddarüber einen Federbusch.
Das auf die Siegel dieser beiden Gebrüder und Ritter Moltzan unmittelbar folgende, hiereigentlich nicht interessirende Siegel ihres Brudersohnes, nämlich des in der Urkunde gleich nachihnen genannten (Knapen) Lüdeke Moltzan, Heinrich Moltzan's Sohn, welcher in der lateinischenUrkunde unrichtig Ludolfus, auf dem Siegel aber, nach der lateinischen Uebersetzung, richtigerLüdekinus genannt wird, hat folgende Umschrift: 8. I^VOLKilM. AlOifi8/4sV., und auf der»res, wie die beiden vorausgehenden Siegel seiner Vaterbrüder, einen rechtsgekehrten Helm miteinem hinten daran befindlichen Hand-Griffe oder schleifenförmigen Zierrath; auf dem Helme 7Federn, Pfeile oder Strahlen, und darüber einen Federbusch, und übrigens steht noch auf derrechten Seite der »reu der lateinische Buchstabe 8, welcher sehr wahrscheinlich das Wort seniorausdrücken soll, und den der Inhaber dieses Siegels deshalb hinzugefügt haben mag, um sichvon seinen gleichnamigen beiden jüngern Vater-Brüder-Söhnen, nämlich von dem Sohne desRitters, Berend Moltzan sud IV. /V. Namens Lüdeke Moltzan sub IV. L, und von dem