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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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^ weil man alsdann durch Vergleichung solcher Siegel an diesen drey Urkunden, mit dem an,.ro- einer, unten beim I. 1382 vorkommenden Urkunde der beiden Gebrüder Berend Moltzan 8ul>»lartini Lpi. 1^ . und Ulrich Moltzan 8uli IV. kt. befindlichen Siegel des letztern, von der Identitätoder Verschiedenheit desselben und des Ritters Ulrich Moltzan auf Grubenhagen, sich über-zeugen könnte.

Da diese Vergleichung aber nicht anzustellen ist, und die Abstammung des Ritters UlrichMoltzan auf Grubenhagen in keiner Urkunde ausdrücklich angegeben worden, so ist dieselbe oderdie Identität dieses Ritters Ulrich Moltzan auf Grubenhagen, und Berend Moltzans 8ul, IV. .4.gleichnamigen und gleichzeitigen Bruders, nämlich des Knapen und nachherigen Ritters UlrichMoltzan «üb IV. -i., nur durch Hülfe historischer Nachrichten und daraus zu ziehender Folge-rungen zu erweisen, und solche Nachrichten enthalten folgende Urkunden

''^loä^'i'." 1- die im nächstfolgenden H. 5. angeführte Urkunde vom I. 1364 Vit! et 41o6e8ti, inwelcher ein Ritter Ulrich Moltzan, wohnhaft zu Grubenhagcn, für einen Berend Moltzan deOysta (von oder zu Osten) wegen einer 36 Marck 4 ßl. Slavischer Pfennige betragendenSchuld-Forderung eines gewissen Nicolaus Elers sich verbürgt,

wo der Haupt-Schuldner Berend Moltzan unbezweiselt des Ritters Lüdeke Moltzan 8ud III. ».hinterlassener, vorhin Z. 1. 2. und 3. genannter zweiter Sohn Berend Moltzan 8ub IV. ^4.ist, weil sämmtliche Urkunden aus der zweiten Hälfte des 14ten Jahrhunderts, nur vonEinem Berend Moltzan sprechen,

und wo sein Bürge der Ritter Ulrich Moltzan auf Grubenhagcn, wenngleich beide sich in dieserUrkunde nicht Brüder nennen, ebenfalls ohne Zweifel sein vorhin beim I. 1359 genannterBruder Ulrich Moltzan 8uli IV. u. ist, weil, wenn auch außer diesem seinem Bruder und nun-mehrigen Ritter Ulrich Moltzan 8ub IV. n. noch ein anderer Ritter dieses Namens um dieselbeZeit lebte, wie im folgenden gezeigt worden, der aber mit diesen beiden Brüdern Berend undUlrich Moltzan 8u1i IV. aV. und IV. u., nach keiner einzigen Urkunde in Geschäfts-Verbindunggestanden zu haben scheint, sondern allemal, so oft derselbe in Urkunden vorkommt, nur alsZeuge auf Seite der Herrn zu Werle-Goldberg, deren Rathgeber er war, erscheint,doch allemal wahrscheinlicher ist, daß der Bruder, als daß der Vetter die Bürgschaft über-nommen habe, zumal Bürgschaften von den nächsten Verwandten gewöhnlich geleistet wurden,wie in der Folge häufige Beispiele davon vorkommen werden.

1373. Aller

Heil, 2. 3. Die weiter unten bey den Jahren 1375 All. Heil, und 1463. 20. März geführten

2MMärz. Urkunden, wo nach der erster», in welcher dem Knechte Moltzan zu Schorsow und seinenErben, das Land Malchin von den Herrn zu Werle verpfändet wurde, die beiden Gebrüderund Ritter Berend Moltzan 8iil> IV". ^4 und Ulrich Moltzan 8ub IV. u., als die unbezwei-felten nächsten Vettern und eventuelle Erben des Pfandnehmers, von den Pfandgebern dasVersprechen der Erfüllung des Pfand-Handels zuerst entgegennahmen, nach der andern Urkunden^N°v ^ Verbindung mit den bey den Jahren 1482. 1491. 1492. und 1492 be-

1491. >492. merkten Urkunden, nicht nur des Ritters Berend Moltzan 8uli IV. ^4. entfernte Descendentenauf Wolde und Pentzlin,

sondern auch der Ur-Enkel und Ur-Ur-Enkel des Ritters Ulrich Moltzan auf Grubenhagentjuue8t,, nämlich Lüdeke Moltzan auf Grubenhagen 8uli IV. st. und Wedege Moltzan auf Gru-benhagen w. 8ub IV. e., nach dem zwischen 1452 und 1463 erfolgten Aussterben derSchorsowschen Linie, als Eigenthümcr der Schorsowschen Güter und als Pfand-Inhaber desLandes Malchin auftreten. Nach diesen völlig unzweydeutigen Beweisen kann über die^ Iden-tität des in jener, die Malchowschen Kloster-Dörfer Wangelin und Lipen betreffenden Urkundevom I. 1364 vorkommenden Ritters Ulrich Moltzan auf Grubenhagen, und Berend Moltzans8uli IV. ^4. gleichnamigen Bruders Ulrich Moltzan 8uli IV. u., welcher schon im nächst-folgenden §. 5. beim I. 1364 als Ritter vorkommt, kein Zweifel mehr übrig seyn; und ebensowenig kann das würckliche Daseyn eines andern von ihm verschiedenen gleichzeitigen und vor-hin ml 1. bereits erwähnten Ritters Ulrich Moltzan, der in der Eigenschaft als Werle-Gold-i3lisi.iki.Zum. bergschcr Rath, welcher Titel demselben in einer Urkunde cl. <1. Malchin 1366. 15ten Jun.1393137«. ausdrücklich beygelegt ist, von 1363 bis 1376, häufig und nur als Zeuge auf Seiten derHerrn von Werle-Goldberg und in ^deren Gefolge vorkommt, Zweifel oder Verwechselung1371. Gregor, veranlassen, theils weil derselbe in einigen solcher Urkunden (s. unten beim Jahre 1371 itoml'373 ^ 1375) mit dem Ritter Ulrich Moltzan auf Grubenhagen oder Berend Moltzans 8uli IV. .4.gleichnamigen Bruder dem Ritter Ulrich Moltzan 8u1i IV. u. zusammen erscheint,to^ prnxinio weil sein unten beim Jahre 1382, in der Anmerckung beschriebenes Siegel, von demin-iriini ebendaselbst beschriebenen Siegel des Ritters Ulrich Moltzan (auf Grubenhagen) 8u1) IV. it.,' ^ Bruders des Ritters Berend Moltzan 8uli IV. ^4 ziemlich verschieden ist,