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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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und theils weil er nach 1376 15. März, da des Ritters Berend Moltzan sub IV. ^ Bruder,

der Ritter Ulrich Moltzan 8ub IV. »., oder der Ritter Ulrich Moltzan auf Grubenhagen noch (15. März.)

lange lebte, in Urkunden nicht weiter vorkommt.

Nach möglichst gründlicher Beantwortung dieser zweiten, hier so wichtigen Frage 8ub R.,kann es nunmehro nicht weiter bedencklich seyn, den in obiger, die Malchowschen Kloster-DörferWangelin und Lipen betreffenden Urkunde vom Jahre 1364 und in jungem Urkunden bis zumJahre 1391, mit und ohne die Bezeichnung: »auf Grubenhagen gesessen oderwohnhaft,« vorkommenden Ritter Ulrich Moltzan, bei obwaltenden Gründen, daß derselbeda, wo solche Bezeichnung fehlt, dennoch der, sowohl in solcher, gedachte beide Kloster-Dörferbetreffenden, als auch in der im nächstfolgenden Z. angeführten Urkunde ebenfalls aus dem Jahre1364 vorkommende Ritter Ulrich Moltzan auf Grubenhagen seyn müsse, und mit Ausnahme 1364jenes Werle-Goldbergschen Raths und Ritters Ulrich Moltzan, für den gleichnamigen und gleich-zeitigen Bruder des Ritters Berend Moltzan sub IV. nämlich für den Ritter Ulrich Moltzansub IV. s., und mithin diesen für den Stifter der Grubenhagenschen Linie zu halten.

§- 5.

IV. Bernard Moltzan de Oysta (von oder zu Osten) als Hauptschuldner, I V. s. Ulrich Moltzan, Ritter, zu Gruben Hagen,als Bürge,

im Betreff einer von Heinrich Snakenborch und Arnold Lewetzowfür den erstern übernommenen Bürgschaft auf 36 Mck. 4 ßl.Slavischer Pfennige.

Bernard Moltzan de Oysta als Hauptschuldner (>eru8 cspitsneu8) und Ulrich Moltzan ck, 6. MalchinRitter, wohnhaft zu Grubenhagen (moisn8 in tZrubmäisKen) als Bürge (voru8 eompro- ^

MI880I-) verbinden sich gegen Heinrich Snakenborch und Arnold Lewetzow den jüngern, zurSchadloshaltung wegen von denselben für den erstern, als den Hauptschuldner eines gewissenNicolaus Elers auf 36 Marck 4 ßl. Slavischer Pfennige übernommenen Bürgschaft,und bekräftigen diesen Revers durch Anhängung ihrer Siegel.

Orig. in latein. Spr, an welchem die Siegel beider Moltzanegegenwärtig jedoch schon fehlen.

Anmerckung.

Daß beide in diesem Reverse sich nennende Moltzane, nämlich der Hauptschuldner BerendMoltzan de Oysta, und der Bürge, Ritter Ulrich Moltzan zu Grubenhagen, wenngleich sie sichnicht Brüder darinn nennen, dennoch Brüder sind, und zwar die vorhin §. 1. 2. und 3.genannten beiden Gebrüder Berend Moltzan 8ub IV. und Ulrich Moltzan IV. a.,solches ist vorhin Z. 4. I. bereits gezeigt.

§ «.

IV. ^ Berend Moltzan, Ritter, Marschall des Herzogs Casimir vonStettin,

als Bürge auf Seite dieses Herzogs bey dem im Jahre 1368zwischen demselben und dem Herzoge Albrecht zu Mecklenburgaufgerichteten Frieden,

welche Vereinbarung zwischen bäden Herzögen mit dem gegenwärtig noch anhangenden Siegel ck. ä. Demmmdieses als Bürge dabey zugegen gewesenen Ritters und Herzoglich Pommerschen Marschalls nachAUerHeiuBerend Moltzan befestiget worden, (7. Nov.)

auf dessen »res ein links-gekehrter Helm mit einem hinten daran befindlichen Handgriffe odersonstiger Zierde; auf dem Helme 7 Federn oder Pfeile und darüber ein dem Ansehen nach, ausnoch mehreren Federn bestehender Federbusch, und umher folgende Umschrift: 8 LLKN.4HVI.

IUOI/IX VV. A1H.I4W.

Pommersches Orig. in Plattdeutsch. Spr.

Anmerckung.

Daß der bei Schließung dieses Friedens als Bürge zugezogene Ritter und HerzoglichPommcrsche Marschall Berend Moltzan kein anderer ist, als der vorhin Z. 1. 2. 3. und 5.vorgekommene Knape Berend Moltzan 8ub IV. ^., des Ritters Lüdeke Moltzan 8ub III. s.

Sohn, und des Knapen und Ritters Ulrich Moltzan auf Grubenhagen 8uli IV. s. Bruder,solches geht daraus hervor, weil keine einzige Urkunde aus der 2ten Hälfte des 14ten Jahr-hunderts von zwey verschiedenen Knapen oder Rittern dieses Namens spricht.

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