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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
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annehmen, daß derselbe jetzt, 132t), schon todt war, sondern auch, daß der bei dieser Schenckungs-Erneuerung vorkommende Knape Lüdeke Moltzan (und vielleicht auch der Knape EgghardMolzan, weil der Geschlechts-Name beide Knapen einschließt) sein hinterlasscner Sohn ist.

Sollte dieser Knape Lüdeke Moltzan, des Ritters Bernard Moltzan 8uk II. 4. hinter-lassener Sohn aber nicht seyn, so ist es dagegen der in der nächstfolgenden Urkunde beimJahre 1328 vorkommende Ritter Lüdeke Moltzan mit voller Gewißheit, sowie solche Urkundeauch von einem Ritter Heinrich Moltzan spricht, und beyde des Ritters Berend Moltzan Söhnenennet, die nur des Ritters Bcrnard Moltzan sub II. 4. Söhne seyn können, weil keine einzigehiesige oder sonstige bekannte Urkunde von einem gleichnamigen Zeitgenossen desselben spricht.

Da solche Urkunde aber auch die einzige ist, in welcher dieser beiden Brüder, als Söhnedes Ritters Bernard Moltzan 8uli II. 4. Erwähnung geschieht, so ist sie von größterWichtigkeit.

§. 3. h.

^ !!> ^ (Gebrüder) Moltzan, Ritter, und des Ritters Bernarld

M I». ^ud.r., ^ ^ , Söhn..

sei II. 3. Ulrich Moltzan, des ebengenannten Ritters Bernard Moltzan

Bruder,

IZs als Pfandnehmer verschiedener Schwerinscher

Stifs - Dörfer, Hufen und des ganzen Zehnten> S- Z A Z' E Z " im Lande und in der Propstei Tribbesees.

Des Raths zu Dymin Bidimus oder Transsumpt eines Briefes Bischofs Johannis zuSchwerin, darinn er Herrn Hinrichen Lüdeken Moltzane Rittern, h. (Herrn) Berndes Sohnevnd h. (Herrn) Bleichen Moltzane seinem Bruder vff daß er das Hauß, Stadt vnd Landt zuBützow wider an daß Stifte bringe vnd lose, setzet sein gudt im Lande vnd in der ProbsteyTribbesees nämlich diese Dorffer Exen, Biscoppeßdorp, Spikerstorp, Kurgüre vnd das Dorffzu Wose, Zipkcn, Bischoppesdorpe vppe dem bore vnd 4 Hufen zu vorkenbeke vnd zu Rauen-horst 1 Hufe, Item den ganzen Zehenden in demselben lande, vor Zehentausent Mck. sunde-scher Pfennige, die er ihne wegen der Stadt vnd landeß zu Bützow schuldig gewesen rc.Datum des Bischoffsbriefcs 1328. Datum 4'raii8um^ti 1372 8uliliatlio p»8elme>Anmerckung 1.

So lautet buchstäblich ein im Großherzoglichen Archiv Hieselbst aufbewahrter Extract aus einemvom Rathe zu Demmin im Jahre 1372 8slibatlio Proline (27. März) gefertigten Trans-sumt einer Urkunde des Schwerinschen Bischofs Johann vom Jahre 1328.

Ist diese Beweis-Stelle zwar nur ein Extract aus dieser im Großherzoglichen Archiv^nichtaufbewahrten und wahrscheinlich mit den übrigen Schwerinschen Stifts - Briefen nach Kopen-hagen gekommenen Stifts-Urkunde,

so ist derselbe dennoch im Ganzen nicht nur vollkommen deutlich, sondern verdient auch, ohne dengeringsten Zweifel, völligen Glauben, weil der glaubwürdige vormalige Dobbertinsche Küchen-Meister Daniel Elandrian der in der zweiten Hälfte des löten und zu Anfang des I7tenJahrhunderts lebte, der der Urkunden-Schrift kundig war, und vom Herzoge Ulrich zu Meck-lenburg unterm Dato Doberan 16. April 1376 auch den Auftrag erhielt, die Urkunden derKlöster Dobbertin und Malchow zum Zweck eines beim Reichs-Kammer-Gericht anhängigenProzesses zu copircn

der Anfertiger dieses und gesammter im Jahre 1663 gefertigter und im GroßherzoglichenArchiv aufbewahrter Extracte aus den Stift-Schwerinschen Urkunden ist.

Scheint zwar dieser Extract nur von Einem Sohne des Ritters Berend oder Bcrnard(Moltzan) zu sprechen, nämlich von dem Ritter Heinrich Lüdeke Moltzan, weil beide Namenweder durch ein Komma, noch durch das Verbindungs-Wörtchen und getrennt sind, so fälltdieser Zweifel dagegen sogleich weg, sobald man erwägt,

a. daß bis ins 16te Jahrhundert hinein, keine Person mehr als Einen Tauf-Namen führte,

Heumsnii, cke re lliploinaties, oap. 1. H. 27.

Gatterer, Abriß der Genealogie, Z. 44. n. 3., woselbst es heißt:Häufig steht zwischen den Taufnamen mehrerer Personenkein Komma, noch sonst eine Jnterpunction, so daß einunvorsichtiger leicht aus 2 bis 3 Brüdern nur Eine Personzu machen verleitet werden kann.«

Desselben Abriß der Diplomatik, Z. 168.

Wiarda, über deutsche Vor - Namen und Geschlechts - Namen(1800) Z. 8.