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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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«ub III «. Bruder, dem Ritter Heinrich Moltzan «ub III. H.., wahrscheinlichen Mit-Erwerber der Grubenhagenschen Güter, wahrscheinlich gestifteten Schorsowschen Linie;

2. von der, von eben dieses Ritters Lüdeke Moltzan «üb III. a. ältesten Sohne HeinrichMoltzan gestifteten altern Pommerschen Linie auf Osten und Kummerow, und

3. von dem vor 1415 erfolgten Aussterben der, im Betreff ihrer Entstehung, in hiesigen Ur-kunden zwar unbekannten, nachhin aber vorkommenden Moltzanschen Linie auf Trechow, oderder altern Trechowschen Linie, und von Vererbung ihrer Güter auf gesammte vorhin-genanntevier Moltzansche Linien,

oder

von der Mitte der I4ten Jahrhunders bis zum Jahre 1415.

Zweiter Abschnitt.

Erste Abtheilung.

Fortsetzung

der Wolde - Pentzlinschen Linie unter der Descendenz des Ritters und Herzoglich-PommerschenMarschalls Berend Moltzan de Oysta «ub IV. .V, als des Stifters solcher Linie,

bis zum Jahre 1330, und zwarVon des Ritters und Herzoglich-Pommerschen Marschalls Berend Moltzan de Oysta «ub IV. ^hinterlassenen und im ersten Viertel des I3ten Jahrhunderts noch lebenden Sohne, dem KnapenLüdeke Moltzan «ub IV. v.

bis

zu dieses letztern Ur-Ur- Enkeln, den Freyherrn Joachim und Georg, Gebrüdern Moltzan auchMaltzan auf Wartenberg und Pentzlin «ub IV. IV und IV. Ich

und

bis zu deren Vaterbruder, dem Stettinschen Erb-Marschall Lüdeke Moltzan auf Osten undNeverin «ub IV. IL. s., .

oder

von Zeit der erblichen Verpfändung des Hauses, Stadt und Landes Pentzlin an vorgedachtenLüdeke Moltzan «ub IV. L., ,

ferner

von Zeit der erblichen Verleihung des Gutes Wolde o. ?. an dessen hinterlassenen Sohn, (denWendenschen Marschall) Heinrich Moltzan «ub IV. l). 2.,

und

von Zeit der erblichen Verleihung des Hauses, Stadt und Landes Pentzlin e. p. an diesesWendenschen Marschalls Heinrich Moltzan zum Wolde «ub IV. O. 2. Enkel, den Ritter (undStettinschen Erb-Marschall) Berend Moltzan (auch Maltzan) auf Wolde rc. «ub IV. L. uV,unter Mit-Belehnung desselben Bruders Lüdeke Moltzan (Stettinschen Erb-Marschalls auf Ostenund Neverin) «ub IV. L. u., und desselben Vetters Wedege Moltzan (auch Maltzan) aufGrubenhagen rc. Erb-Marschalls des Fürstenthums Wenden «ub IV. e.,

bis a. zum Entstehen

zweyer Freyherrlich Moltzanscher auch Maltzanscher Linien auf Wartenberg und Pentzlin, unterdes gedachten Ritters und Stettinschen Erb - Marschalls Berend Moltzan auch Maltzan, aufWolde, Pentzlin :c. «ub IV. L. hinterlassenen und in den Freyherrn-Stand erhobenen beidenSöhnen, nämlich:

dem Ritter w. Freyherrn Joachim auf Wartenberg, unddem Herzoglich-Mecklenburgschen Rath und Freyherrn Georg auf Pentzlin ic.

Gebrüdern Moltzan auch Maltzan «ub IV. kV und IV. F". a.,

b. zum Ableben

des vorgcdachten Stettinschen Erb-Marschalls Lüdeke Moltzan auf Osten und Neverin «ub IV.L. s., Stifters der jüngern Pommerschen Linie dieses Geschlechts auf Osten, Sarow, Wolde tt.

oder vom I. 1414, bis zum I. 1530;nebst

einigen fragmentarischen Nachrichtena. von der Moltzanschen Linie auf Schorsow,

von dem zwischen 1452 und 1463 erfolgten Aussterben derselben und von Vererbung ihrer

Erb- und Pfandgüter, zu welchen erster» auch ein Antheil an Grubenhagen v. ?. geHörle,

auf sämmtliche überlebende, drey Linien dieses Geschlechts, nämlich auf die alte Pommersche,

auf Osten und Kummerow,

auf die Wolde-Pentzlinsche,

und auf die Grubenhagcnsche Linie;