22 Ein verschollenes Adelsgcschlecht der Obcrlausitz in Preupeu.
Wir sehen also Hans v. K. mit einem Gute „Wessel" in Preußenbegütert, worüber wir indeß im Königsberger Archiv auf keine Nachrichtstoßen, sondern nur, daß er die Gesammthand an Ambrosius v, Kalbitz imHauptamt Oletzko belegenem 10 Hufen großen Waldgute, dessen Name in derbetreffenden Verschreibung nicht angegeben ist, erlangt habe. Auch entnehmenwir, daß Hans v. Kahlbutz wirklich den Besitz nach dem kinderlosen Todedes Ambrosius v. Kalbitz angetreten hat. Im v. Ledeburschen Adelslexicon,wo dieses Gut Wessel als ein Besitzthum der v. Kalbitz im Jahre 1587(I. S. 456) angeführt ist/) wird die Lage dieses Gutes als im KreiseMarienmerder in Westpreußen angegeben, aber dies ist eben so falsch undunzutreffend, wie die Angabe a. a. O., daß den v. Kalbitz im Jahre 1622Schadau im Kreise Marienwerder gehört habe. Nielmehr ist es zweifellos,daß infolge undeutlichen Schreibens in seiner Quelle oder flüchtigen LesensSkaudau (Scandau) im Kreise Gerdauen Ostpreußens gemeint ist, woselbstdie v. Kalbitz thatsächlich 1622, sowie vor- und nachher, ein Gut besessenhaben/) Wessel aber, das 1580 Wozylo heißt, war eine Pertinenz desgroße» Münsterwalder oder Ostrowitter Gütercomplexes, der 1580 denv. Olieski, niemals aber einem Mitglieds der kleinen armen Familiev. Kalbitz gehörte. Vielmehr ist es klar, daß unter dem in dem Kahlbutz'scheuSchreiben vielleicht nur verstümmelt angegebenen Wessel das heutige imKreise Oletzko und Kirchspiel Schwentainen liegende Gut Wessolowengemeint if/)
Nach dem Tode des Ambrosius v. Kalbitz erhielt nun wirklich Hansv. Kahlbutz vermöge der gesummten Hand den Besitz des Oletzko'schen Gutes,d. h von Wessolowen, das er, soweit ersichtlich, nicht selbst bewohnte, sondernverpachtet hatte oder verwalten ließ. Die wahren und echten Agnaten desAmbrosius in Preußen hatten nicht die Mitbelehnschaft erhalten und dahermußte das Gut nach dem Tode des Hans v. Kahlbutz der Lehnsherrschaftheimfallen.
Aber als Ambrosius v. Kalbitz kurz vor 1574 verstorben war, suchtesein nächster Agnat Hans v. Kalbitz auf Kl. Paßlack im HauptamtNastenburg (das in der Folge von dem langjährigen Besitze der Familiegemeinhin Kolbitzen genannt wurde), wie es scheint ein Sohn Danielsv. K. auf Langenbrück, Rosenthal und Sonnenburg die Mitbelehuung andem von Jenem hinterlassenen, ihm für seine treuen Dienste (über derenArt und Zeit wir nichts erfahren) vom Herzoge zu Lehnrechten verlieheneu16 Husen großen Lehngute im Hauptamt Oletzko im Jahre 1588 nach.Er führt dabei aus, daß zwar, da Ambrosius ohne männliche Leibeslehnserben verstorben sei, das Lehen der Herrschaft hätte heimfallenmüssen, die es jedoch „Einem mit Namen Hans v. Colbitz", der sich für
Vermuthlich aus der König'schen Sammlung, in der sich Notizen aus den betr.Pommerschen Schriftstücken finden werden.
2) Schadau im Marienwerderschcn gehörte zum Litscheuschen Gütcrcomplex und wargegen Ende des 16. und zu Anfange des 17. Jahrh. im Befitze der v. Parthcin, späterder v. Kospoth.
ch Aus der Preuß. Adelsmatrikel ist auch die richtige Lage deS gu. OrtcS zutreffendi» den Artikel Kahlbutz bei v. Ledebur I. S. 405 übernommen worden,