Ei» verschollenes Adelsgcschlecht der Oberlansitz in Preußen.
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Erfolg hatte. Sem an mehrere» Schriftstücke» des Staatsarchivs z» Königs-borg defiadliches Siegel erweist ihn als eine» v. Kahlbntz, aus einein bekannten,f in der Herrschaft Nnppin fast ausschließlich gesessenen, früher wenig hervor-> treteiide», mit dem Obersten Friedrich Heinrich v. K. am 27. November 1781erloschenen Geschlecht, das im Schilde 3 mit einein Ringe durch Ketten ver-bundene Eimer und auf dem Helme ein wachsendes Frauenbild mit einemPfeile zeigt.st Wie es geschehen, daß er sich die Einwilligung des Ambrosiusv, K. erwirkte, den er wohl auf die große Aehnlichkeit (aber dach totale Ver-schiedenheit), der beiderseitigen Geschlechtsnamen hinwies, bleibt dunkel. Er ver-folgte auch seine Gesammthandsrechte durch eine auf den Todesfall des Lehns-herrn am 29. November 1368 zu Alt-Stettin gemachte Muthung der Gosammt-handst und richtete einige Zeit darauf (am 21. Dezember 1568) eine neueEingabe von Alt-Stettin ans in dieser Sache an den Herzog, st
Dieser Hans v. Kahlbutz oder Kalbutz war den vorhandenen Lehns-akten zufolge ein Sohn Achims v. K. auf Kampehl im Nuppinischen und daseine Familie nicht in wohlhabenden Verhältnissen lebte und nur sehr mäßigbegütert war, darauf angemiesen, sein Glück anderswo, als in der Heimathzu versuchen. Der junge Adel pflegte zu damaliger Zeit überhaupt sich anfremden Höfen vorzustellen und mit Vorliebe auswärtige Hof- oder Kriegs-dienste anzunehmen. So that es auch Hans v. Kahlbntz, der sich 1568 inPommern aufhielt und sich als Hofdiener bezeichnet, ohne daß es feststeht,an welchem Fürstenhofe er diese Charge bekleidete. Daß er auch zeitweisesich in Preußen aufgehalten hat, ist daraus zu schließen, daß er jeneTäuschung des Ambrosius v. Kalbitz bewirktest und Lehnrechte an dessenGut zu erwerben wußte. Niedergelassen hatte er sich aber in Preußen nicht.Dies war vielmehr in Pommern geschehen, wo er sich, wie wir sahen, 1568in Stettin aufhielt. Wir können über ihn Einiges nach den Quellen desStaatsarchivs zu Stettin ans einem gedruckten Werke anführen.st Danachhatte Hans v. K. von der in Pommern (unweit der Neumärkischen Grenze)reichbegüterten Familie v. Güntersberg auf Kallies rc. einen Theil eines ihrerGüter, Falkenwalde, in Pfand genommen und sich auch verheirathet, dennwir erfahren gegen das Ende seines Lebens aus einem Schreiben von ihm,daß er ein vom Herzoge Albrecht von Preußen erhaltenes Gnadenlehn „Wessel"seinem Halbbruder Veit v. Tobel vermacht hatte, mit der Bedingung, deshalbseinen Schwiegersohn Kartz v. Güutersberg, dessen Wittwe Agnes geb. v. Kahlbutznoch 1635 lebte, mit 1000 schweren Goldgulden abzufinden. Danach hatteHans v. K. keine männlichen Leibeserben; er starb im Jahre 1590.°)
st Vcrgl. über die Familie v. Ledebur, Adelslcx. I. j>. 105. v. Zedlitz, AdclSlex. III.S. 19. 50. v. Mülverstedt, Wappenbuch des ausgestorbenen Adels der Mark BrandenburgS. 13 Ind. XXIV.
st Staatsarchiv zu Königsberg I. o.st Ebendas. Nr. 131.
st Vielleicht redete er dem guten Ambrosius v. K. vor, daß dessen Wappcnbild,die drei gestürzten Blatter, eigentlich 3 Eimer seien, wie er sie an Ketten nebeneinandergestellt führte.
st Bagmihl, Pommcrischcs Wappenbuch V. S. 69. 70.
st Sein und eines Jacob v. K. Siegel von 1539, welche das auch sonst bekannteFamilicnwappen mit den drei Eimern zeigen, sind bei Bagmihl a. a. O. abgebildet,