Ein verschollenes Adelsgeschlecht der Oberlansitz in Preußen. Ig
vermählt war) beansprucht wurde. Es heißt dabei ausdrücklich, daß dieseallein Erben von der (dieser) Seite sein.-') Dieser hier gemeinte v. Kalbitzwar also kein anderer als der 1519 verstorbene Pfleger von Johannisburgoder Statthalter zu Rhein.
2. Michael v. Kalbitz.
Im Jahre 1509 meldete der Pfleger zu Johannisburg, George v. Kalbitz,dem Hochmeister, daß sein Bruder Michael v. Kalbitz, der Deutsch-Ordensherr in Livlaud gewesen, eben gestorben oder vielmehr umlaufendenGerüchten zufolge von seineu eigenen „Unterthauen" ermordet sein sollte.Er habe einen Boten an den Meister in Livlaud gesendet, um die Aus-antwortuug des Geräthes und Harnisches des Verstorbenen zu bewirken undbittet den Hochmeister, auch seinerseits sich zu verwenden und zugleich auchdafür, daß die Thäter zur verdienten Strafe gezogen würden. Weiteresfindet sich nicht. Mau darf wohl annehmen, daß Michael ein jüngerer BruderGeorgs gewesen und vermuthlich auch noch im 15. Jahrhundert das Ordens^kleid angenommen habe.
3. Hans v. Kalbitz,
der im Testament von 1517 als Bruder Georgs bekundete Pfleger desDeutsch-Ordens zu Söhesten. Die erste Kunde über ihn giebt ein vonihm „Hans von Kolbas, Bruder Deutzschs Ordens" unterzeichneter Berichtau den Hochmeister vom 9. September 1505, daß ein Holländer mit seinemSchiffe im Tief eineil Pfahl umgelaufeil Halles und wir dürfen schließen,daß er schon damals sich im Conveut zu Königsberg befand und etwa inPillau statiouirt war, welches erstere auch für dieses Jahr und das folgende1506 ausdrücklich anderweit bezeugt ist. Er heißt hier H. v. Kolivas oderKolwis.
Da sein Bruder George schon längst ein Ordensamt bekleidete, sowar er nicht sowohl dessen jüngerer Bruder, als auch vermuthlich etwasspäter als dieser in den Orden eingetreten. Im Jahre 1506 erfolgte seineVersetzung in den Conveut des Hauses Ragnit.^) Sechs Jahre spätererscheint er als Compan des Pflegers zu Ortelsburg in der obenerwähnten Urkunde seines Bruders George, die er mit bezeugt und 1517 indem Lindeuauschen Testament als Pfleger zu Sehesten, auch mitunter„Statthalter" daselbst benauut.H Er wird dies Amt wohl 1516 nachdem Abgange Rudolfs v. Tippelskirch erhalten haben. Nach Hansensv. Lindenau Tode erging Ende Januar 1519 ein Mandat au den Statt-halter zu Rasteuburg, die dem erster» aus dem Gebiete Nasteuburg fälligeil40 fl. jährliche Zinseil an seine Erben, den Pfleger zu Johannisburg bezw.
ff Negistrant betitelt Rath und Abschiede Ss 1527 f. 88. 89
ff Schiebt. Adclsgesch. Li. Nr. 58 im Staatsarchiv zu Königsberg.
ff Zugleich mit dem Ritter Hans v. Metzradt, gleichfalls einem LausitzischcnEdelmanns.
ff Am Tage Viti 1517 schreibt „HanS von Colwih, T. O. Statthalter zu Schcsten"an Bcrthold v. Altmnnnshofen, Pfleger zu Ortelsburg, in Betreff der Verlobten dcSChristoph v. d. Jablonkc (d. h. Christoph Roch). Staatsarchiv zu Königsberg, Schiebt.,Ndelsgesch. n. X. Nr. 92.