18 Ei» verschollenes Adclsgcschlccht der Obcrlansitz in Preußen»
Streit wegen der Aussteuer seiner Ehefrau. Im Jahre t522 wird erausdrücklich ein Bruder des gewesenen Pflegers zu Johauuislmrg Georgev. K. geuaunt. Aus der Zeit bald nach 1525 datirt eine Eingabe, au denHerzog Albrecht gerichtet von Ernst v. Weisbeck für sich, seine Brüder undMutter, Peter und George v. Colbitz und Martin v. Eppingen wegen ihrerAnsprüche auf 1000 Mark aus der Erbschaft Hansens v. Lindenau, dem derOrden diese Summe darlehnsweise schuldig gewesen, dergestalt, daß nach demTode des Gläubigers dem Orden 100 Mark erlassen sein sollten. Diese90» Mark seien, nachdem der Gläubiger ein Jahr nach der Schuldverschreibungund eben so lange nach ihm George v. K. verstorben, auf sie als die Erben ffverfallen. Ihnen wurde eingewendet, daß nach den Landesgesetzen die Hälfteder Schuld, nämlich 450 Mark, dem Orden heimgefallen sei. Es kamindessen, namentlich in Betreff der rückständigen Zinsen, keine Einigung zustande.
Dies ist die letzte Nachricht über Peter v. K., welche mir aufgestoßenist. Im Jahre 1558 vermachte seine Wittwe ihre fahrende Habe ihrenVerwandten, den v. Eppingen.
3. Daniel v. Kalbitz.
Er führte den Namen des von Knothe a. a. O. S. 37 zum Jahre 1478nachgewiesenen Daniel v. K. auf Zschorna bei Kohlwesa, dem Stammsitzedes Geschlechts, aber ob dieser der Vater des Obigen gewesen, muß dahin gestelltbleiben; jedenfalls war Keiner der oben Genannten sein Vater, weil diesnicht nur niemals bemerkt, sondern auch der Zeit nach unmöglich ist, da erund sein Bruder George v. K gleichzeitig mit den meisten derselben auftretenund er jedenfalls im Mannesalter stand. Wir müssen somit annehmen, daßdie beiden Brüder direct aus der Oberlausitz nach Preußen gegangen waren.
Die erste Nachricht über sie datirt aus einer Verschreibnng des HerzogsAlbrecht von Preußen vom 4. April 1520") für die Gebrüder Georgeund Daniel die Kolbitz genannt, über 19 Mark jährlichen Zinses ansTikrigehnen, für ein Haus in der Altstadt Königsberg. Kurze Zeit darauferfolgte die Veräußerung dieses Zinses durch die beiden genannten Brüder(„Culbitz'ff, worauf der Herzog dem neuen Erwerber eine — im Conceptnndatirte — Verschreibnng ausstellte.
Demnächst erscheinen beide Brüder, die auch sonst noch als Besitzervon Ningelshof im Samlandeff erwähnt werden, in dem bereits obenangeführten, dem Testamente Hansens v. Lindenau beigefügten Schriftstückevon 1527 als dessen nunmehrige Erbend) Wie dieses aber zu erklären ist,da 1517 als Erben des v. L. nur die Gebrüder George, Hans, Peter undHans genannt sind, ist zunächst nicht erfindlich, auch für den Zweck dieserDarstellung gleichgültig. Waren sie etwa Söhne des Lansitzischen Hans v. K.?
ff Die Eigenschaft Peters v. K. als Erbe läßt sich erklären, nicht aber die deSv. WeiSbcck nnd v. Eppingen, es müßte denn sein, daß Elfterer ein Schmeslersohn HanscnSv. Lindenau mar. Ter v. E. trat vielleicht als Bevollmächtigter der sonstigen Mitcrbcn ans.
ff Staatsarchiv zu Königsberg 14. 3. 98. Nr. 134a., früher Schiebt., Adclsgesch.v. X. Nr. 438.
ff Jetzt, aber nuch schon früher, Ringels genannt, nunmehr ein Vorwerk von Kirsch-nehncn im Kirchspiel Rudau.
ff Hier wird George vor Daniel v. C. genannt.