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Ein verschollenes Adelsgeschlecht der Oberlausitz in Preussen : [Koblitz oder Colbitz] ; nebst einigen Gedanken über die Nationalität alter oberlausitzircher Adelsgeschlechter
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14 Ein verschollenes Adelsgeschlecht der Oberlnusitz in Preußen.

Bezeichnung. Von diesen 5 Personen ist das VerwandtschaftS-Verhältniß derbeiden Ersten und das Peters und der 3 Letztgenannten unklar oder dochnicht zu bestimmen. Van den drei Letzten müssen wir annehmen, daß sieBrüder waren, obschon der Fall vorliegt, daß zwei denselben Taufnamenführten (Hans); daß ihr vierter Bruder der ermordete Michael v. K. war,ist schon oben constatirt. Daß die zuerst genannten Beiden nicht Ritterwaren und der ausländische Hans gemeint ist, erscheint um deshalb unzweifelhaft,weil das Prndicat „Herr" nur auf die beiden Deutsch-Ordensritter, diebeiden Pfleger George und Hans geht.

In einem dem Testamente beiliegenden Schriftstücke vom Jahre 1527werden als des Hans v. Lindenau Erben genannt Haus v. Colbicz inder Oberlausitz gesessen und dessen Schwester Anna sowie dieGebrüder Daniel und George v. Colbicz. Daß dieser George nichtmit dem Pfleger von Johannisburg identisch ist, werden wir später ersehen.

Eine Schwierigkeit macht noch die richtige Beziehung des Ausdrucks:„meine Erben". Denn wenn diese nur die 3 Brüder George, Haus undHans sind, nicht aber Peter und der „draußen" wohnende Hans v. C., dieseraber doch wohl mit dem Hans v. C. von 1527 identisch ist, so ist seineEigenschaft als Lindenauscher Erbe sehr zweifelhaft. Daniel und Georgekönnen aber nur als Söhne eines der „Erben" aufzufassen sein, sodaß alsihr Vater nur Hans übrig bleibt, da die beiden Ordensritter selbstredendunvermählt waren. Peters Söhne könnten sie gewesen sein, wenn dieseretwa jene Beiden beerbt und sie nicht ihn beerbt hätten. Auch als Söhnedes oberlausitzischeu Hans von 1527 können sie nicht gelten, da sie sonst ameinfachsten als seine Söhne bezeichnet worden wären.

Wie ferner die Blutsverwandtschaft der v. Kalbitz mit Hans v. Lindenauvermittelt war, darüber lassen sich nur Vermuthuugeu aufstellen; man kannannehmen, daß, wenn der Letztere verheirathet war, seine Ehefrau demGeschlecht v. Kalbitz entsprossen und eine Schwester der Deutsch-OrdensherrenGeorge und Hans v. K. gewesen ist, oder daß dieselben Söhne seiner Schwesteroder Vatersschwester waren, wenn nicht etwa die beiderseitigen MütterSchwestern gewesen sind.

Alis etwas späteren Nachrichten erfahreil wir, daß Hans v. Lindenaubald nach der Errichtung seines Testaments verstorbeil und ihm Georgev. Kalbitz ein Jahr darauf im Tode gefolgt sei. Diese Angabe findet ihreBestätigung in einer gelegentlichen Notiz, daß im Jahre 1419 Georgev. „Kolmas" zwar zum Statthalter von Rhein ernannt, aber in demselben Jahrenoch ehe er sein Amt angetreten oder doch unmittelbar danach verstorbeilseiH. Er heißt damals ausdrücklich der gottselige Pfleger zu Johauuisburg undwurde durch seinen Bruder Hans, bisherigen Statthalter zu Sehesten, ersetzt.Von seinem Tode ist noch im Jahre 1527 die Rede, als das ihm und seinemBruder Hans von Hans v. Lindenau ausgesetzte Vermächtuiß von 1090 fl.Rheinisch von ihren Seitenverwandten, nämlich Peter lind George v. Kolbas,Ernst v. Weißbeck und Martin v. Eppingen (der mit einer v. Kalbitz

1) Alls ihn folgte in Rhein Adrian v. Waiblingen noch 1519 und fungirte hierbis 1521.