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Ein verschollenes Adelsgeschlecht der Oberlausitz in Preussen : [Koblitz oder Colbitz] ; nebst einigen Gedanken über die Nationalität alter oberlausitzircher Adelsgeschlechter
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10 Ein verschollenes Adelsgeschlecht der Oberlausitz in Preußen,

Orden oder sonstwie Grundbesitz im Samlande (Lindenaus und Poleipen) er-laugt und bezog außerdem Renten vom Orden, Er wird in verschiedenen Urkundenvom Ende des 15. Jahrhunderts bis zum Jahre 1517 genannt, in welchemer sein im Königl. Staatsarchiv zu Königsberg noch vorhandenes Testamenterrichtete. Wir ersehen aus demselben zunächst, daß er ohne leibliche Nach-kommenschaft und vielleicht überhaupt nicht vermählt oder doch damals Wittwerwar. Darin bestimmte er u, A., daß seine beiden Schwestern, die imKloster Seuselitz sich befänden, jede 30 Rheinische Gulden, falls sie seinenTod erlebten, erhalten sollten. Seine Kleider und sein Hausgeräth solle habenPeter v. Colbicz, Hans v, Colbicz aber, der draußen gesessen ist, seinebeste Schaube. Zu seinen Tesiamentarien setzt er ferner ein die „Herren"(weil Deutsch-Ordensritter) George und Hans v, Colbpz, Pfleger zu Johanuis-burg bezw, zu Sehesten und Hans von Colbicz „angezeigter beider HerrnGebrüder, meine Erben,"

Ich glaube, daß nichts klarer sein kann, als der Anlaß und die Motive,welche die drei Fräulein v. Kalbitz in das Kloster Seuselitz geführt haben.Es war doch wohl der Fall der, daß sie gleichwie ihre nahen Verwaudtiunen,die beiden Schwestern Hansens v. Lindenau, dort eine geistliche Zufluchtsstättegesucht und gefunden hatten. Aber völlig dunkel bleibt es, in welchemVerwandtschaftsverhältniß die drei Klosterjuugfrauen die vielleicht Schwesternwaren, zu den in dem Testament Hansens v. Lindenau genannten Herrenv. Kalbitz oder zu ersterm selbst und seineu Schwestern gestanden haben,Man wird, wenn sie noch 1548 am Leben waren, nicht annehmen können,daß sie Schwestern der in dem Testament von 1517 genannten Herrenv. Colbitz gewesen, und mit ihnen nach Prenßen gekommen sind, um von hieraus in das Kloster Seuselitz einzutreten, auch nicht, daß sie zu den Nach-kommen eines derselben, welche in Preußen lebten, gehört haben. Vielmehrkönnen sie füglich nur als Töchter des 1517 „draußen" wohnenden Hans

männlichen Leibcscrben hatte, ist aus dem Obigen klar, nicht aber, daß er nicht verhcirathetgewesen. Es heißt 1507, daß er ein naher Blutsverwandter („Freund") des auf demSamlande gesessenen Nicolaus v, Sergitten (aus einem eingebornen Preußischen Adels -geschlecht) sei, infolge dessen er zum Vormunde der Kinder desselben mit Andern ernanntwurde, aber wie diese Verwandtschaft vermittelt war, erhellt nicht. Die beiden Ehegattinnendes v, S, gehörten nicht zur Familie v, Lindenau und von seinen Schwestern wird keineals Hansens Ehefrau aufgeführt. Im slahre 1509 bezeugt er in Barthen die Entscheidungdes Comthurs zu Rhein und Obertrappicrs Rudolf v, Tippclskirch über einen ein Erlen-bruch bei Modgarben betreffenden Streit zwischen Michael v, KönigScck und Heinrichv, Jägcrsdorf, Er wird also in der Nähe auch begütert gewesen sein, wie überhaupt bezeugtist, daß er im Rastenburgischcn, in dein er auch vom dortigen Nflegeramt Einkünfte bezog,und im Bartcnstcinischcn Grundbesitz gehabt hat. Im Jahre 1516 erfolgte seine erneuteBestallung zum hochmeisterlichen Rath, Nach 1517 fungirte er als Grenzcommissarius.Im Jahre 1518 erfolgte sein Tod, durch den sei» ansehnlicher Lehnsbcsitz dem Orden heim-fiel, Denn wenn die v, Kalbitz, die er in seinem Testamente nur mit Mobilicn und Geld-vcrmächtnissen bedachte, seine Notherbcn gewesen wären, hätte der Grundbesitz an sie fallenmüssen. Von seinen Gütern verlieh Radnickcn, 24 Hufen groß, im Kammeramt Pobcthengelegen, der Hochmeister nebst allen Pcrtinenzen (zu Alt-Rosenthnl rc.) seinem SccretärChristoph v, Gattenhofen am Sonntage Lätare 1520.

H Es mag dahin gestellt bleiben, ob er diesem früher einen preußischen Namentragenden Dorfe den seinigcn gegeben oder es überhaupt erst wieder neu aufgebaut (nach-dem es im großen Kriege zerstört worden) oder gegründet hat.