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chcn Rechte, welche die alte christliche Kirckc, falls Rem siein Anspruch zu nehmen sich erkühnt hätte, mit Verachtung undBannfluch wurde zurückgewiesen habein Wir sehen jenen ural-ten, mit Unwissenheit und Beschränktheit gepaarten NomischenHochmuth und Dünkel, der in der Kirche nur überall sich sieht,sich überall an den ersten Platz vordrängt und mit weibischerEifersucht über jedes Titclchcn der angemaßten, erschlichenen Ge-walt wacht; jene verächtliche, von allem Hochsinne verlasseneKleinigkeitskrämerei, die Lappalien, als da sind, das angeblicheRecht, in Spanien einen Nuntius zu halten, Gnaden, Dispen-sen, Privilegien für Geld zu crtheilcn, Eingriffe in die Mris-tlietio »i-llinaria der Metropoliten und Bischöfe zu machen, aufden Fuß von Glaubcnswahrhciten, von Grundlehrcn zu bc-handlen.
Und sehen wir nun jenes päpstliche Rundschreiben, welchesdas Benehmen der Spanischen Regierung als teuflische Bos-heit, als das frechste Attentat gegen die Religion und denGlauben bezeichnet, näher an: welche Gründe bringt es, umsolche Vorwürfe, solch öffentliche Brandmarkung zu rechtfertigen?Gründe von Rom erwarten, heißt erwarten, daß Flüsse zurück-strömen; statt der Gründe dienen den Römern gemeine Schimpf-worte, von denen das Schreiben überfließt und kategorische Be-hauptungen, die wie unfehlbare Orakel hingestellt werden. Dennum nur eins anzuführen: wer hat dem Römischen Stuhle dasgeheiligte Recht übergeben, die in Spanien gewählten Bi-schöfe zu bestätigen oder zu verwerfen? Dieses angebliche Rechthat er sich angemaßt auf den Grund der als Betrug anerkann-ten falschen Dccretalcn, Das geheiligte, d, h. das von denalten heiligen CanoncS der allgemeinen und particularcn Con-cilicn sanctionirte Recht, die erwählten Bischöfe zu bestätigen,war nicht beim Römischen Stuhle, sondern bei de» Metropoli-ten, bei Provinziell- und Landcssynoden und in Spanien seitdem 12. Eoncil von Toledo bei dem nicht von Rom, sondernvon der Spanischen Kirche und Regierung zum Reichsprimaserhobenen Bischöfe von Toledo, dem das Recht von den Spa-nischen Bischöfen und der Regierung täglich mit Recht wieder