Druckschrift 
Die Stellung der spanischen Kirche zum Roemischen Stuhle von Beginn ihres Gründens bis auf die neueste Zeit
Entstehung
Seite
108
Einzelbild herunterladen
 

Wenn wir nun jenen, die ersten Tausend Jahre hindurchrechtsgültig und völlig canonisch in echten unverfälschten Urkun-den degründeten Zustand der Spanischen Kirche und ihr Bcr-hältniß zu Rom uns vergegenwärtigen; wenn wir gestehen müs-sen, daß dieses völlig berechtigte Vcrhältniß durch den RömischenStuhl aufgelehnt ist, nicht auf den Grund apostolischer, cano-nischcr, in dem Wesen des christlichen Alterthums wurzelnderVorschriften, sondern durch Römische Willkür, die ihren Rück-halt allein in den falschen Decrctalcn, einem anerkanntenBetrüge, und in Römischen auf dieses Trugwerk sich stützendenDecrctalcn, Bullen und Brcven hat; wer hat dann Recht in diesemKampfe? Offenbar die Spanische Regierung, die sich auf dieWahrheit, auf das echte, reine, legitime Kirchenrccht stützt; siehat vollkommen Recht, wenn man nicht behaupten will — undeiner solchen Behauptung sind nur Römlinge oder Juristen fä-hig — daß ein anerkannter Betrug deshalb güllige Rcchts-quclle sein, weil er eben, weil man ihn nicht als solchen erkannte,eine Zeitlang recipirt worden, und deshalb für immer demechten, wahren, unverfälschtem, durch ihn verdrängten Rechte,auch dann noch dcrogircn könne, wenn der Betrug entlarvt undals solcher allgemein anerkannt ist. Die Spanische Regierunghat demnach vollkommen Recht; der Römische Stuhl ist ent-schieden im Unrechte.

Fassen wir nun das Benehmen dieses Stuhles in BetreffSpaniens näher ins Auge: was erblicken wir? Den alten Rö-mischen Egoismus, diese in sich selbst verkommene, jämmerlicheSelbstsucht, die den Römischen Stuhl mit der ganzen Kircheidentisicirt und das Heil derselben allein darin setzt, daß die aufBetrug und Gcwaltthat gegründeten sogenannten Primatrcchte,Rechte, von denen die katholische Kirche tausend Jahre hindurchnichts wußte, in ihrem Zemzen Umfang unverletzt erhalten wer-den; diese Selbstsucht, welche die enorme Gottlosigkeit und Frech-heit begeht, jene Aftcrrcchte, als zum Wesen der Religion,des Glaubens gehörig zu stempeln und eine Verletzung dersel-ben als „teuflische Bosheit", als Attentat auf den Glau-ben und die Rclhgion öffentlich zu bezeichnen, jene angcbli-