Vorrede
^ch will es nicht läugnen, daß das päpstliche Schreibenvom 22. Februar vorigen Jahres, worin, unter Zusi-cherung eines vollkommnen Ablasses, die ganze Christen-heit aufgefordert wird, durch ihre Gebete der unglückli-chen Lage der Spanischen Kirche zu Hülfe zu kommen,die nächste Veranlassung dieser Schrift sei.
Zu jenem Schritte ist der Papst veranlaßt wordendurch eine Reihe von Maßregeln der jetzigen SpanischenRegierung, deren letzte, ein Gesetzesvorfchlag, den Cor-res vorgelegt, den Zweck hat, die päpstliche Gewalt inder Spanischen Kirche aufs äußerste zu beschränken. DieseMaßregel ist vorzüglich dadurch veranlaßt worden, daßdie päpstliche Regierung, der Sache des Don Carlosaus tiefster Seele zugethan und durch die Aufhebung derMönchsorden (die dabei namentlich in Saragossa im I.18li5 vorgefallenen blutigen Erresse wird der Papst wohlnicht der Spanischen Regierung zuschreiben) empfindlichbeleidigt, gleichsam um Repressalien zu gebrauchen, sichbisher entschieden geweigert hat, den von der Regierung,Kraft uralten Rechts, an die Stelle verstorbener oder alserklärte Karlisten vertriebener und landesflüchtiger Bischöfeeingesetzten Bischösen die canonifche Institution und Prä-conisation zu crthcilen.
Worin nun jener Gesetzesvorfchlag bestehe, das wol-len wir aus dem Munde des Papstes, wie er es in