Die Stellung der Spanischen Kirche zum Römischen Stuhle v o n Anbeginn ihrer Gründung bis auf die neueste Zeit. Eine historisch-kirchenrechtliche Abhandlung I. E i l e n d o r f, e'i-. der Philosophie und der Rechte. P a r m st a d t, Druck und Verlag von C. W. Le s k e 18 4 3. Die Stellung der Spanischen Kirche zum N - m i s ch e n Stuhle von Anbeginn ihrer Gründung bis auf die neueste Zeit. Eine historisch-kirchenrechtliche Abhandlung I. Ellendork, Nr. der Philosophie »od der Rechte D a r m s t a d t, Druck und Verlag von C. W. Lest c. 18 4 3. Vorrede ^ch will es nicht läugnen, daß das päpstliche Schreiben vom 22. Februar vorigen Jahres, worin, unter Zusicherung eines vollkommnen Ablasses, die ganze Christenheit aufgefordert wird, durch ihre Gebete der unglücklichen Lage der Spanischen Kirche zu Hülfe zu kommen, die nächste Veranlassung dieser Schrift sei. Zu jenem Schritte ist der Papst veranlaßt worden durch eine Reihe von Maßregeln der jetzigen Spanischen Regierung, deren letzte, ein Gesetzesvorfchlag, den Corres vorgelegt, den Zweck hat, die päpstliche Gewalt in der Spanischen Kirche aufs äußerste zu beschränken. Diese Maßregel ist vorzüglich dadurch veranlaßt worden, daß die päpstliche Regierung, der Sache des Don Carlos aus tiefster Seele zugethan und durch die Aufhebung der Mönchsorden (die dabei namentlich in Saragossa im I. 18li5 vorgefallenen blutigen Erresse wird der Papst wohl nicht der Spanischen Regierung zuschreiben) empfindlich beleidigt, gleichsam um Repressalien zu gebrauchen, sich bisher entschieden geweigert hat, den von der Regierung, Kraft uralten Rechts, an die Stelle verstorbener oder als erklärte Karlisten vertriebener und landesflüchtiger Bischöfe eingesetzten Bischösen die canonifche Institution und Prä- conisation zu crthcilen. Worin nun jener Gesetzesvorfchlag bestehe, das wollen wir aus dem Munde des Papstes, wie er es in — IV jenem Schreiben selbst ausdrückt, vernehmen. Es heißt nämlich darin: „Wenn wir auch vieles Andere von genügsamer Offenkundigkeit, was gegen die heiligen Gesetze der Kirche und die Rechte dieses apostolischen Stuhles kürzlich beschlossen und ausgeführt ist (nämlich die Ausweisung des Nuntius und die Suspendirung aller von ihm bisher geübten ordinären Jurisdiction und Gewalt) mit Stillschweigen übergehen, so haben wir jetzt den Schmerz, daß aus einer wirklich teuflischen Bosheit ein verfluchenswerthes Gesetz den obersten Reichscomitien vorgelegt wurde, Pas geradezu öxn Zweck hat, unsere rechtmäßige kirchliche Gewalt gänzlich abzuschaffen und die gottlose Meinung aufzustellen, daß der weltlichen Gewalt vermöge ihres höchsten Rechtes eine Herrschaft über die Kirche und deren Angelegenheiten zustehe. (Dies hat die Spanische Regierung niemals erklärt und niemals praktisch geltend gemacht.) Und zwar wird in diesem Gesetze erklärt, daß die Spanische Nation sich um diesen apostolischen Stuhl nichts zu bekümmern habe; daß jeglicher Verkehr mit demselben in Betreff aller und jeglicher geistlichen Gnaden, Indulte und Concessioncn einzustellen und die solcher Vorschrift zuwider Handelnden unnachsichtlich zu bestrafen seien. Ebenso wird darin festgesetzt, daß apostolische Briefe und andere von diesem heiligen Stuhle ausgegangene Verordnungen nicht allein, wenn sie nicht von Spanien verlangt sind, unbeachtet und überhaupt ohne Wirkung bleiben, sondern auch von denen, an die sie gelangen, unverzüglich der bürgerlichen Obrigkeit und durch diese der Regierung angezeigt werden sollen, unter Androhung einer Strafe im Unterlassungsfälle. (Geltendmachung des jus jilaeeli re>sti.) Auch wären nach diesem Gesetze Ehchindernisse nur noch so lange der Jurisdiction der Bischöfe zu unterwerfen, bis das (Zivilgesetzbuch den Unterschied zwischen der Ehe als Vertrag und als Sacramcnt bestimmt haben wurde. In religiösen Dingen sich aus Spanien nach Rom zu wenden, solle gänzlich verboten sein und zu keiner Zeit mehr ein NuntiuS oder Legat dieses H.Stuhles zugelassen werden mit der Ermächtigung, Gnaden und Dispensationen, wenn auch unentgeltlich, zu verleihen. Noch mehr —, das geheiligte Recht des Römischen Papstes, die in Spanien gewählten Bischöfe zu bestätigen oder zu verwerfen, wird gänzlich ausgeschlossen; ja mit Strafe des Exils sollen belegt werden sowohl Priester, die, zu einer bischöflichen Kirche ernannt, bei diesem h. Stuhle die Bestätigung oder ein apostolisches Breve (die uisatio) nachsuchen, als auch Metropolitane, welche um das Pallium einkämen. Nach diesem Allem ist es in der That nur zum Verwundern, wie in diesem Gesetze noch versichert werden mag, der Römische Papst werde als der Mittelpunkt der Kirche angesehen, da doch mit ihm kein Verkehr stattfinden soll, außer mit Erlaubnis^ und unter Aufsicht der Regierung. Darin besteht nun „die teuflische Bosheit" der Spanischen Regierung und „die so große Gefahr, in welcher die Religion und der Glauben" schweben." Haben wir nun den Papst gehört, so müssen wir auch die Spanische Regierung hören, die alle jene Römischen Gewaltübungen in Spanien für uncanonische, den uralten, von Rom selbst 7M Jahre hindurch nicht angefochtenen Rechten und dem Rcchtszustande der Spanischen Kirche zuwiderlaufende, auf den Grund der in Spanien niemals anerkannten falschen Decretalen eingeführte Anmaßungen erklärt, die man, ohne der Religion und der Kirche im geringsten nahe zu treten, mit Recht und Fug beseitigen könne. ,,Vor dem Einfalle der Araber (d. h. bis 711) war Spanien von dem Römischen Einflüsse frei. Treu dem von dem berühmten Concil von Nicea festgesetzten Glaubensbekenntnisse, ordnete die Spanische Kirche für sich unter Mitwirkung und Bestätigung der Könige alle Punkte der inner» und äußern Verfassung. Ihre Beschluß- nahmcn wurden in jenen berühmten Synoden (den Tvletanischen) gefaßt, welche der König zusammen- bericf, in denen er den Vorsitz führte, die aus den Prälaten und Großen des Königreichs bestanden und welche weltlichen und geistlichen Geschäften ohne Unterschied oblagen. Deshalb haben die Entscheidungen jener Concilien den doppelten Character von Canon es und Gesetzen. Keines geistlichen Gegenstandes wegen ging man nach Rom; unter keinem kirchlichen Vorwandc verließ man daS Reich; man steuerte dem Römischen Hofe durchaus nichts; uno zu jener Zeit blühte die katholische Religion in Spanien mit größerem Glänze als je. Zum Unglück für die alte reine Verfassung der Spanischen Kirche hatte man kurz vorher, als Alfons der Weise seine Liste Uartistc,!? schrieb, in Bologna angefangen, das canonische Recht zu lehren , welches sich damals hauptsächlich auf die Com- VII pilation des Mönchs Gratia« beschränkte, der ohne Kenntniß und Kritik, vielleicht auch absichtlich die falschen Decrctalen Isidors in sein Buch aufgenommen halte. Daher kommt es, daß in den kartickas zwar Spuren der alten Spanischen Kirchenverfassung bemerklich, daß aber vorzüglich die Lehren der Bologneser Rechtsschule darin aufgenommen sind, die mit den Grundsätzen unserer Nationalconcilien im Widerspruche stehen und die reine und heilige Disciplin derselben verfälscht haben. Man darf sich nicht wundern, daß sich auf diese Weise die Römischen Mißbräuche in unserem Vaterlande verbreiteten, daß man anfing, die casus reservati zu siu- diren und anzuerkennen und daß man folgerecht sich jeden Augenblick an den Römischen Stuhl wendete. Später, als der öffentliche Zustand einige Zeit zum Studium ließ, als man die Geschichte der Vorzeit nachforschen konnte, als die Gesetzsammlungen und Concilienbeschlüsse der alten Kirche aus ihren Verstecken wieder zum Vorschein kamen, als eine strenge und scharfsichtige Kritik Untersuchungen anstellte, da entdeckte man (LlonficUns) den Betrug Pseudo- isidors, die Unwissenheit oder List Gratians (Bischof Augustin von Tarraco in seiner Schrift cko klucnckationc (?ratiaui) z da fing man auch an, die Macht zu beschränken, die Rom, mit Benutzung solcher Hülfs mittel, an sich gerissen hatte; da begann man ferner, den Verfügungen Widerstand zu leisten, die Kraft dieser Usurpation von der Römischen Curie ausgingen." So die Spanische Regierung. Der Papst behauptet, was die Spanische Regierung gegen den Römischen Stuhl VIII vornehme, sei ,,teuflische Bosheit", drohe „Religion und Glauben" zu vernichten; die Spanische Regierung dagegen behauptet, sie sei in ihrem guten Rechte; sie halte sich ganz genau in den Schranken des alten, legitimen, vollkommen berechtigten Gesetzbuches der Spanischen Kirche, welches bis ins 8. Jahrhundert ihre alleinige Norm gewesen. Was Rom über die Spanische Kirche sich herausnehme, sei blos auf die falschen Decre- talen gegründet, die durch Betrug in die Kirche gekommen ; deren Unechtheit und Nichtigkeit längst erwiesen sei, die also einem anerkannten canonischcn Gesetzbuche und einem darauf basirten Rechtszustande gar nicht präjudici- rcn können. Es ist auffallend, daß der Papst auf diese Begründung des Rechts der Spanischen Regierung sich gar nicht eingelassen hat. Wer von beiden Recht hat, soll die folgende Untersuchung zeigen, deren Zweck es ist, darzustellen, in welchem Verhältnisse der Römische Stuhl in den ersten 1100 Jahren zur Spanischen Kirche gestanden habe. Ich bin es nicht, der die Legitimität der jetzigen Spanischen Regierung in Schutz nimmt; genug, sie besteht. Ob sie legitim oder nicht, darauf kommt hier nichts an. Wenn Ferdinand VII. eine solche Stellung zum Römischen Stuhle genommen hätte, wie die jetzige Regierung sie genommen hat, die Frage bliebe dieselbe; sie ist eine rein sächliche, und als solche will ich sie hier behandeln, ohne auf die Spanische Regierung auch nur mit einem Worte zurückzukommen. Berlin, den 2Ü. Mai l843. I. Cllendorf. - I .1 S Erster Abschnitt. Von der Gründung der Spanischen Kirche bis zum Einbrüche der Araber (a. Kl) — 711). E i t e l. st e s Kap Von der Stellung der Spanischen Kirche zum Römischen Stuhle bis zur Zeit der Kaiserherrschaft. (60 bis v. Ä^ohcr nach Spanien das Christcnthum gebracht worden, wer daselbst zuerst die heilige Lehre verkündet, die ersten christlichen Gemeinden gegründet und die Anfänge kirchlicher Organisation gemacht habe, darüber fehlt es an bestimmten, deutlichen Nachrichten und zum guten Thcile hat sich die Sage dieses Gebietes bemächtigt, gewiß nicht ohne bestimmte Zwecke erreichen zu wollen. Seit die Römische Kirche, nach dem allgemeinen Primate strebend, sich als die Metropole der ganzen Christenheit geltend zu machen anfing, behauptete sie, die Kirchen aller Länder seien Stiftungen des h. Petrus und seiner Jünger. Wie sie auf diese Weise die Kirchen von Antiochien und Alexandrien, die Häupter des Orients, von sich abhängig zu machen suchte, eben so behauptete sie, alle occidentalischen Kirchen seien von ihr gestiftet.') 1) luiinosntii l. op. OeoeuUun, lZuxiibe»un>. Rlauikestu!» sst, in VIUULIII lticliicul, K-rlUns, Msu-mUcs, ^.kricaiii, atlfue dUeiliiciil jr>8ulasl>uv inl,eich>cknr>;5! Milium jiisUcuw->s eectesUls eu.;, Ellendorf, WerlMtn. d. spt»>. Kirche. x Und unter diesen nannte sie namentlich auch die Kirche von Spanien. Dieser allgemeinen Ansicht hat sich später die Sage bemächtigt; sie hat des Petrus und seiner Begleiter Reisen in Spanien, die von ihnen errichteten Bisthümcr und Kirchen genau angegeben und in luftiger Dichtung eine ganze Geschichte des Wirkens Pctri in Spanien zum Vorschein gebracht. Doch diese ist in Spanien selbst bald in Vergessenheit gcrathcn über die Sagen von Jacobus, dem Bruder des Johannes. Diesen hat das Mittelasien zum alleinigen Apostel Spaniens gemacht; sie hat seinen Leichnam zu Compostclla niedergelegt und Taufende von Wundern durch ihn verrichten lassen, obwohl dieser h. Jacobus schon im I. 45 nach Christus von Herodcs zu Jerusalem gctödtet wurde, zu einer Zeit, wo Jacobus und die übrigen Apostel sicher über die Grenzen Syriens noch nicht hinaus gekommen waren. Der Stifter der Spanischen Kirche ist ohne Zweifcl der h. Paulus gewesen. Wie Paulus der Apostel der Heiden und urkundlich auch der des Occidents war; wie er und seine zahlreichen Schüler den Italienern, Römern, Jllyricrn und Galliern") skttttemitt >llt loxallt, 6t «n /,?.? ^nantnotis »»Fi» ttttt ,?««?»»»»«»?. C»inl s> Noll IvKUNt innmttttitt.' ogartot eos Iioo SS- gut, guod ecvlos!«. liomnna. oustodit, a. guu sos >irinoipiun> nocopisso nnn est dudium. Wie Jnnocenz den Briefen Pauli a» die Römer, an dieColos- ser, an Timotheus (it.), an Titus, an Philemon und die Hebräer, und der Apostelgeschichte O 28.) gegenüber, so etwas schreiben konnte, das ist mir unbegreiflich. 2) Nach b.,nnti>'rn !us Iineres. 5t verkündigte Pauli Schüler Lucas in Gallien das Evangelium. n. Timoth. 4, lv wollen Manche statt „CrcsccnS ist nach Ga- latien abgcrciset", nach „Gallien" lesen. Zosimus, der Römische Bischof, bezeichnet in mehren Briefen an den Patroklus von Arles, den h. Trophimus als den Apostel Galliens, der zu Arles den ersten Meiropolitcnstuhl gegründet habe. ZosimuS sagt nun zwar, Trophimus sei von Petrus ge- 3 das Christenthum gepredigt und Gemeinden organisirt haben, ohne daß von einer Tha'tigkeit Petri in diesen Gegenden auch nur eine Spur zu finden wäre: so verdankt auch ohne Zweifel Spanien die Verkündigung des Evangeliums und die ersten kirchlichen Einrichtungen dem Paulus und dessen Schülern, Im I, 58 schrieb Paulus den Römern 15, 25, 28: „Für jetzt habe ich eine Reise nach Jerusalem vor, um den Heiligen zu Hülfe zu kommen. Nach Vollendung dieses Geschäfts und nach Einhändigung der Beisteuer werde ich durch eure Stadt nach Spanien reisen." Wie wohl nun Paulus von Jerusalem als Gefangener nach Rom kam und zwei Jahre daselbst zubrachte (Hntor. 28.): so hindert doch nichts anzunehmen, daß er im I, K3. wo er zu Rom aus der Gefangenschaft entlassen wurde, ein früheres Vorhaben ausgeführt und von Rom nach Spanien gezogen sei, um hier das Evangelium zu verkündigen. Dieser Ansicht sind zum wenigsten viele Väter des 4. und 5, Jahrh,, namentlich Hieronymus, Augustinus, Ehrysostomus.^) Sollte aber Paulus auch nicht persönlich in Speisende!, aber es ist aus xmnr. xx., 4 und XX?., 29 und iu Timoth. 4, 20 bekannt genug, daß er ein Schüler Pauli war. Vergl. u. «tuagisr. Uli Itöni'ieum Vule«ium w. bei Ua>- >l»ui» 'd. i. i>. Ski ff.) Die Römische Kirche hatte 69 Jahre früher selbst ihre Jncompeicnz jin solchen Fällen deutlich genug erklärt. Denn als Marcion, der von seinem Vater, dein Bischof von Sinopc, aus der Kirchengcmcinschaft gestoßen war, nach langem Umherirren nach Rom kam, und bei der Kirche daselbst um Wiederaufnahme bat, da ^antwortete man ihm auf die Frage: „Cur nun vuluistis I»e su,-c>>>sra? " dieses: „/Vun m»« /mc ??r?'N!?65»e dl» una est vuiiu üclvs, una ouneurelia; et nun pnssunius laNversari kuuu cninministro nustrn gntri nulsm tun. Das war o. a. t7<0. Als bald nachher l«. a. 2c?c>) der Römische Bischof Eleutherius Miene machte, die von den Kleinafiatcn auSgestoßcnen Montanisten in seine Gemeinschaft aufzunehmen, da kam der Phrygier Prarcas nach Rom av cueA-'t eui» et Uterus gueis jum einissus revueure et u nropnsit» rseigieucluruin eliurisinutuin ounees- »uro. Siehe meine Schrift über den Primat !. 92, l3v. ist) Cyprian schrieb an sie: UesiNerustis reseridi uel liieso fnämlich auf ihren Bericht) vodis, et justuin guriter et neeessuriuin suUcituclinei» vestrui» vel soluti», vel auait//» «»st, vre .ve»- tentirre suklevuln. Nachdem Cyprian nun ausführlich nachgewiesen, daß Felir und Sabinas rechtmäßig zu Bischöfen an deS BasilideS und Mar- tialis Stelle geweiht seien, fährt er fort: i>«ee reseimiere <>r«>l- nutiunein jure pert'svtuui gvtest, guuel Ilusilises pust minima Afrikaner hielten nun eine Synode, prüften die Sache und entschieden sie dahin, daß Basilidcs und Martialis mit vollem SU» detsotu et eonseisntium etium propriu eontossinus nudu- tum tiomum /»e»'>/cnx, Ktc/»/t«num cotteyum noxtcum /««»/c /»exitum et Aextuc »'ei ac tacitac vem'tatix ir/nacu?» ut sxumliiret repnni se iugusts iu episcoputuin, de «zu» lue- rut )usts depositus. kloo eu pertinet, ut Uusilidis nou tum ubnlitu sint, guum oumulutu delietu, ut ud supsrinru peeeutu esus etium tutluviue guui» ciroumvsntienis crimen uovesserit. rVe^ue cuim tum c»t/»««ui ltci/icum >. 55.). Siehe meine Schrift: Der Primat S. l83, tSS. Rechte von der Spanischen Synode abgesetzt und eben so rechtmäßig Felix und Sabinus an die Stelle jener geweiht seien; daß die Wiederherstellung durch Stephan null und nichtig sei und es bei dem ersten Spruche sein Bewenden haben müsse. Man sieht hieraus, daß in der Mitte des dritten Jahrhunderts die Spanische Kirche, gleich der Afrikanischen, den Römischen Stuhl nicht als den höchsten und letzten Richter über Bischöfe anerkannte, die Appellationserkcnntnisse desselben nicht respcctirte und der Afrikanischen Kirche, worin damals Cyprian waltete, ein höheres Ansehen als der Römischen beilegte, indem sie einen Spruch dieser dem Revisionsurthcilc jener unterwarf. Da es nun ferner nicht wohl bezweifelt werden kann, daß die Spanische Kirche sich an die Grundsätze der Maximen der Afrikaner anschloß, die, die autonome Gewalt der einzelnen Kirchen festhaltend, alle Einmischungen der Römischen Bischöfe mit bitterer Entschiedenheit abwiesen,") so kann man daraus wohl schließen, daß auch die Spanier dem Römischen Stuhle alle Gewaltübung in ihren Sprcngcln werden verwehrt haben. Keine Spur von Zeugnissen ist auch da, die eine solche beurkunde. Seit jenem Vorfalle mit Basi'lides und Martialis verfließen über 5l) Jahre, in denen alle Nachrichten von der Spanischen Kirche fehlen; dieselbe tritt erst in dem Concil von Jlibcris hervor, welches in eins der beiden ersten Dccennicn dcs4. Jahrh. fällt (n.Zft-t oder SIZ). Aus den äußerst strengen Canons gegen die lapsi und andere Sünder, denen die omnmunio auch in dcrTodcsstunde verweigert wird, ") erhellt zur Genüge, daß Tertullians, auch von Cyprian geschützte, rigoristische Ansichten sich auch in Spanien festgesetzt und geltend gemacht hatten, obwohl Rom dieselben verdammt und verworfen hatte. Auch hieraus erhellt, daß Spanien sich eng an Afrika geschlossen hatte, und daß es zur Zeit des Concils von Jliberis in Beziehung seines Bußwe- tl) Besonders in der Sache So i-el>!ri>ti2,'e»>lis iinoeotivi«. liiis. 201—.'15. 12) Voncil. kliborlM». o. t>, 7, 8, 10, >2, 13, 70. scns die montanistischen Maximen Tertullians, nicht aber die Römischen befolgte; ein Beweis, daß es den Römischen Stuhl nicht für seinen Gesetzgeber in solchen Dingen anerkannte, also ihm weder unterworfen, noch mit ihm in einer Richtung ging. Bald darauf veranstaltete Kaiser Constantin die Synode von Arles (3l4), um von ihr zwischen Ca'cilian, dem Bischöfe von Carthago, und den Donatisten richten zu lassen. An dieser Synode nahmen auch die Spanischen Kirchen Theil, indem ihr die Gesandten der Bischöfe von Merida, Batica, Urgcl, Tar- raco und Sarragossa beiwohnten. ") Aber das ist auch Alles, was davon überliefert ist. Nach der Synode von Arles tritt die Spanische Kirche mehr aus ihrer Zurückgezogcnheit hervor und kommt mit dem übrigen Occidente, auch mit Rom mehr in Berührung. Aber diese Berührung ging nicht aus ihr selbst hervor, sondern wurde vermittelt nur durch einen einzigen Mann, den Bischof Osius von Cordova, ") Wir finden den Osius seit Constantins Bekehrung zum Christenlhume beständig in der nächsten Umgebung dieses Kaisers, der ein unbegränztes Zutrauen zu ihm halte, und ihn wie einen Vater ehrte und liebte.") Daher gebrauchte er ihn zu k en wichtigsten kirchlichen Angelegenheiten. Als Constantin im Jahr 312 große Summen unter die Bischöfe Afrikas austheilcn ließ, so geschah dies ganz nach der Weisung des Osius, die Constantin seinem Quästor Ursus übcrschickte. '°) Durch Osius wurde Constantin bestimmt, den Bischof Cäcilian von Carthago gegen die Donatisten in Schutz zu nehmen; ja der Kaiser übertrug ihm die erste Entscheidung in dieser Sache. ") Ja als die Irrlehren des Anus zuerst die Kirche von Aegypten und Orlens 13) 0<»,o. Gielau bei u-era. I. 207. Von Merida war auch der Bischof zugegen. 14) Sein Namen steht unter den Bischöfen der Synode von JlibcriS. 15) Soorare« l. o. 4. 16) Ooustilutini a. 312. 17) /ruxnstin. aävorsus I'arinonuinum o. 5. 0. 11 verwirrten, schickte Constantin den Osius nach Alexandrien, um diesen Zwist beizulegen und Frieden und Ruhe herzustellen. Die von Osius bewährte Tüchtigkeit und Trefflichkeit jeder Art scheint den Kaiser auch bestimmt zu haben, ihm auf der Synode von Nicea ein besonderes, hervorragendes Ansehen beizulegen, ohne daß jedoch behauptet werden kann, ihm sei der Vorsitz auf der Synode eingeräumt gewesen. ">) Die glänzenden Verdienste, die sich Osius auf der großen Synode und nach derselben um die Aufrechthaltung des wahren Glaubens und der Canoncs den Ariancrn gegenüber erwarb, scheinen auch die Synode von Sardica bewogen zu haben, °') ihm ein gleiches Ansehen einzuräumen und ihm die Redaktion ihrer wichtigsten Canones anzuvertrauen; namentlich war er es, der der Synode die Canones 3, 4, 7 vorlegte und zur Sanction derselben bewog. Die erste officiclle Anerkennung einer höheren jurisdictioncllen Gewalt verdankte die Römische Kirche dem Spanischn Bischöfe. Diese Stellung des Osius in der Kirche blieb für die Spanische Kirche nicht ohne Folgen. Früher in gar keiner Verbindung mit Rom, wurde 'sie durch Osius, der mit Julius und l3) Snointos I. o. st e. 5. Osius egisoopus ltoiäubus oivimtis Iiisi>u»ius üb imporuturs uel tumuUum üb L.ri» sunoitatui» seclnnUui» inissus. /rcbuuusii upulnKin secunciu. So?.o,nsu. I. Ib. Viiuni !. S. 29 ff. 29) Diese schildert am glänzendsten Athanasius in s»,«!. -ui -?»iim- eins. IbiU. p. I4t>. 2l) Außer dem Osius wohnten noch die Bischöfe von Merida, Astorga, Saragossa, Bätica und Castulona der Synode von Sardica bei. 1Z Libcrius aufs innigste befreundet war, mit jener in die nächste Berührung gebracht; die Spanischen Bischöfe lernten allmäblig in der apostolischen Kirche von Rom den Mittelpunkt des Occidents kcn neu und wurden gewiß mit Achtung gegen die großen Verdienste erfüllt, die sich der treffliche Julius, und auch Liborius um den Glauben erwarben; auch sie begannen in der Kirche von Rom eine Säule der christlichen Lehre und Disciplin zu erblicken und die Notwendigkeit einzusehen, mit ihr in Verbindung zu bleiben. Allein alles dies trat nur ins Leben, so lange Osius lebte; mit seinem Tode tritt Spanien in die frühere Absonderung zurück. Auf keiner der zahlreichen Synoden jener Zeit findet man Spanische Bischöfe; von einer Verbindung mit Rom ist unter dem Pontisicate von Felix und Damasus keine Spur zu finden und die Decrete von Sardica scheinen bei den Spaniern eben so schnell vergessen zu sein, als von den Afrikanern.^') Der Grund davon mag darin liegen, daß die Spanischen Bischöfe, 22) Daß die Decrete von Sardica auch im Occidcnte wenig Anklang fanden, davon zeugt der Bericht der Römischen Synode im I. 378 an die Kaiser Valcntinian und Gratia», und das Nescript des letzteren. Die Synode bittet die Kaiser, sie mögen verordnen, daß jeder Bischof, der, von Damasus oder einer katb. Synode abgesetzt, dennoch in seiner Kirche sich zu behaupten wage, entweder zu Rom, oder, in entlegener» Gegenden (wozu ohne Zweifel auch Spanien gehörte) von dem Metropoliten der Provinz gerichtet werden solle; sei er aber der Parteilichkeit verdächtig, so solle es frei stehen, an den Rom. Bischof oder an ein Concil von lö benachbarten Bischöfen zu appelliren und mit deren Urtheile solle es sein Bewenden haben. Betreffe die Sache aber einen Metropoliten, so solle sich dieser vor das Gericht des Röm. BischofeS oder der von diesem ernannten Richter stellen. IUrr-i. i. 84U. Die Kaiser bewilligten das Nachgesuchte durch ein Nescript, ibUi. ^43; ein Beweis, daß der Occtdcnt in sich keinen Antrieb fühlte, die Jurisdiction des Römischen Stuhles anzuerkennen, sondern nur durch die weltliche Macht dazu genöthigt werden konnte. 13 wie Hieronymus bezeugt,") Anhänger der seit 8tt3 entstandenen Secte der Luciferianer waren, die sich zu einem auffallenden kirchlichen Rigorismus gegen alle von der Kirche Getrennten bekannten, und darüber sich selbst von ihr trennten. ") Hierzu kam nun freilich noch ein anderes häusliches Leiden, nämlich die o. s. 38» entstehende Irrlehre des Priscillianus, welche die Spanische Kirche erschütterte, wenn auch diese muthmaßlich die Spanier hätte drängen sollen, bei den übrigen Occidcntalen und namentlich bei den Römern Hülfe zu sucven. Allein sie thatcn dies nicht, sondern suchten sich mir eigenen Kräften zu helfen, indem zuerst sie, nämlich im I. 381, eine Synode zu Saragossa hielten , worauf sie den Priscillian sammt den ihm anhängenden Bischöfen absetzten und darauf den Kaiser Gratian vermochten, dieselben durch ein Edict aus Spanien zu vertreiben. ") Die Verurtheilten wandten sich an den h. Ambrosius und an den Bischof von Rom, Damasus, von denen sie aber entschieden abgewiesen wurden.^) Es gelang den Spaniern, mit Hülfe der weltlichen Macht (Priscillian ward zu Trier hingerichtet) die Jrrlehrer für diesmal zu-unterdrücken; von einem Römischen Spruche, den man gegen sie erbeten, ist nirgends eine Spur zu finden. 2Z) Ilieion. nsv. InicUcrinnas. 2t) Die frühere Anhänglichkeit an den Rigorismus der Montanisten und Afrikaner, die sich im ttoucil. lUbceit. ausspricht, erklärt die Hinneigung der Spanier zu dem sonst so trefflichen und berühmten Lucifer von Cagliari. Diesen Rigorismus gegen Ketzer und diese zähe Hartnäckigkeit gegen selbe tadelt noch Jnnocenz in seinem Briefe nn,>cluin 't'ulctnn. wie wir unten sehen werden. 2ö) Scvci'i Iiistor. acutus, b,. II. Auch bei Ilurcn. iu! il. ttst. (!»»c. ltnesur. nu!-ust. bei Iiurci. I. 5. Der Z. Canon spricht das Anathema über alle Bischöfe aus, die es wagen würden, die Abgesetzten aufzunehmen. 2<>) Hovcrus l. o. 1'ui» vcrteis consilia, »t, guin üunluis spisoo- pis, guvi'um sa teinpssluts sumuin. nuctaritus cint (so. Oa- mnsu ut -tinbrasiu) »o» illuscruut, lurgicuito vt ainbicnclo ab in>ncrnlorc cnnitn Lxlurguorcut. 14 Jndeß jene Mittel halfen nicht auf die Dauer gegen die Priscillianisten, die sich von jenen Unfällen durch die Nachsicht der Staatsgewalt bald wieder erholten und mit giößerer Kühnheit auftraten. Hierdurch wurde die Spanische Kirche genöthigt, sich an die angesehensten Occidentalischen Kirchen, namentlich an den apostolischen Stuhl von Rom zu wenden, wo die Occiden- talcn das reichste und reinste, von Petrus und Paulus angelegte Depot der Lehre und Disciplin fanden. Von dieser Zeit an begannen die Spanischen Bischöfe, den Römischen Stuhl in zweifelhaften, namentlich die Disciplin betreffenden Fällen zu con- sultiren, womit den Anfang machte der Bischof von Tarracon, Himerus, dem der Römische Bischof in einem Decrctalbriefe über eine Reihe von disciplincllen Fragen Antwort crthcilte. ") Diese Konsultationen waren durchaus freiwillig, ohne alle Nöthigung; die Antworten darauf waren keine prsesoffrla, oder pi-aecopta, sondern respanss, deren Verbindlichkeit die Römischen Bischöfe selbst einzig daraus herleiteten, daß in denselben der Sinn der Canones und der kirchlichen Norm vorgetragen wurde. Nur aus diesem Grunde war es, daß schon Siricius in seinem Briefe an den Himerus die Decretalcntscheidungcn des Römischen Stuhles den Canones gleichsetzte, die Bcfugniß, solche Entscheidungen zu geben, aus seinem Primate herleitete und deshalb an den Himerus die Forderung stellte, dieselben allen Spanischen Bischöfen zur Nachachtung mitzutheilen. Nicht undeutlich spricht er auch die Ansicht aus, daß er zum Wächter der Canones gesetzt sei und droht den Spanischen Metropoliten und Bischöfen, die häufig sehr unwürdige Subjccre zu Priestern weihten, mit verdienter Ahndung des Apostolischen Stuhles. Allein da die hohe Meinung, die Siricius von der Macht seines Stuhles hatte, eine Meinung, von welcher vor ihm keine Spur zu finden ist (sie mochte einen nicht geringen Halt und Impuls durch Gratians Reskript bekommen haben), nicht der Maßstab sein kann für das, was die Spanier von derselben hielten: so dürfte des Siricius Zcugniß in dieser Sache 27) Bei u^ti. i. 8N. wohl wenig wiegen, um so weniger, da ja grade die Decrctal- bricfe die Belege liefern, daß die Römischen Bischöfe von Brief zu Brief sich ein Größeres beilegen und sich Dinge anmaßen, von denen bis dahin keine Spur im Bewußtsein der Kirche gelegen hatte. Es ist also zu erforschen, wie die Spanier selbst ihr Verhältniß zum Römischen Stuhle auslegten. Da liefert nun sogleich die gleich nach Siricius gehaltene erste Synode von Toledo (->. 4W) einen Maßstab. Die Synode von Toledo, die eine allgemeine Spanische ward, weiset keine Spur von einer Nerbindung der Spanischen Kirche mit dem Römischen Stuhle oder einer Unterordnung unter denselben nach, Obwohl sie über Punkte entschied, die Siricius in seinem Briefe an Himcrus von Tarraco behandelt hatte, so erwähnt sie dieses Briefes, den Siricius an alle Spanischen Bischöfe gerichtet hatte, doch mit keiner Sylbe, Noch weniger sieht sie in demselben eine Auctoritä't und Norm; als solche stellt sie zuerst die Canones von Nicca auf (proaem: vonstitutn pi-iinitus concilii iVieneni perpetno esse servnnlln plaeet) und in Betreff des Hauptgegenstandes ihrer Satzungen, der Pricsterchcn, beruft sie sich nicht auf des Siricius Brief, der hierüber bestimmte Vorschriften gegeben hatte, sondern auf ein inleillietnm, gunik per Imsitnnos episeopas constitutum est. Ja, die Synode von Toledo stellte in Betreff der Priestcrehe ganz andere, d, h, viel mildere Grundsätze auf, als der Brief des Siricius und bewies hierdurch, daß sie in solchen Dingen sich für vollkommen autonom und von dem Römischen Stuhle für unabhängig hielt. Denn während Siricius e. 7 gegen alle Priester und Diaconcn, die nach ihrer Weihe ehelichen Umgang mit ihren Frauen Pflegen, die Absetzung unwiderruflich ausspricht, bestimmt die Synode von Toledo e. 1, daß sie nur von dem Grade der Priester, resp. der Bischöfe ausgeschlossen sein sollen. Während Siricius e. 11 alle Clcriker, die zum zivcitenmale oder eine Wittwc hcirathen, unwiderruflich absetzt, und ihnen nur bedingter Weise die knien eomwunio gewährt, bestimmt die Synode, daß ein keetor, der eine Wittwe heirathct, nur bis zum Subdiaconus befördert, ein Subdiaconus aber, der zum zwcitenmale heirathet, zum Ostiarius degradirl werden soll. Erst auf die dritte Ehe setzt sie völlige Absetzung, (e. 3. 4.) Solcher Gegensätze zum Briese des Siricius ist die Synode voll. Aus dem Chronic»» des Idacius ist zu ersehen, daß die Synode drei Pnscillianistische Bischöfe, den Symphvsius, Vic- timius und Ortigius, nachdem sie ihre Jrrthümer vcrläugnet hatten, in ihre Gemeinschaft wiederum aufnahm. Hierdurch kam es zu einem Schisma in der Spanischen Kirche, indem eine Menge Bischöfe aus der Provinz C arthago und Bätica, die der Synode zu Toledo nicht beigewohnt hatten, jene Wiederaufnahme verwarfen und sich von der Gemeinschaft der Bi'chöfe jener Synode lossagten. Dieses Schisma hinderte nicht nur, die trefflichen Toletanischen Beschlüsse zu handhaben, sondern ermuthigtc auch die Priscillianisten, von neuem ihr Haupt zu erheben. In diesen Verlegenheiten reisete der Bischof Hilarius '°) mit seinem Priester Helpidius nach Rom, um bei dem Römischen Stuhle, auf welchem damals Jnnocenz I. saß, Rath und Abhülfe zu suchen. Jnnocenz schrieb deshalb einen Brief an die Bischöfe, die 5 Jahre vorher auf der Synode von Toledo versammelt gewesen, ein Brief, der über das Vcrhältniß der Spanischen Kirche zum Römischen Stuhle in damaliger Zeit viele Aufschlüsse gibt. ") 28) Den Anhang zur Synode von Toledo, der allen Ausgaben derselben beigefügt ist, übergehe ich, weil er allgemein für untergeschoben gehalten wird. Es tritt in ihm vorzüglich das Ausehen hervor, welches die Kirche von Mailand in Spanien genoß, deren Entscheidungen als feste Normen verehrt und fast höher geachtet wurden als die des Nöm. Stuhles, tim-u. i. —S96. 29) Abgedruckt in der Sammlung der Spanischen Concilicn vom Cardinal Agnire. 1'. !>>. LUir. liuiim.« >703. 39) Sein Sitz ist nicht bekannt. 3l) Der Brief ist in zwei Redaktionen, einer kürzer» und einer ausführlicher», vorhanden; beide stehen bei u-n-t. l. ior9 ff. 17 Da ist zuerst zu bemerken, daß der Brief durchaus ohne eine Erwähnung des Römischen Primats geschrieben ist. In Betreff der Beilegung des Schisma mahnt und bittet er bloß; er crthcilt nicht einmal Vorschriften und Weisungen. («-- 1.)") Dann stellt sich dies vorzuglich hervor, daß, obschon Hilarius gegen die uncanonischen Uebcrgriffe des Bischofes Nufsi- nus sich bei Jnnocenz beschwert hatte, dieser doch sowohl in dieser, als auch in der Sache des Bischofs Minutius und der Bischöfe der Provinz Tarraco, in der Sache des Bischofs Johannes, des Bischofs Grcgorius von Merida gar nicht selbst einen Ausspruch sich erlaubt, sondern alle diese Angelegenheiten an die Entscheidung einer Spanischen Synode verweiset. (v. 2—5.) ^) Endlich beruft er sich gar nicht auf die Entscheidungen des Siricius, sondern er verweiset bloß auf die Decrete der Synode von Toledo und anderer, (v. 3. 6.) 32) t)uare iiicunilienduni diloctinni vestrao et bonis sacerdotilius adnitouduiii, l/uatonus i>raevunts doctrina in unit.atem o.a.- tliolivav tldei, onines qui dis>iersj sunt, con^rSKSiitur et in- expu^naiiile iinuin corpus jnoipiat. 33) t>ua in re Ililarii kratris uostri (a vokis) primitus audiatur causa. ^ veiiiuo l'.arraooneusiuin episoopornm est causa tractanda et )nxt,a canoiios IV'ioaeuos ferenda sententia. Illoruin etian, episcoporuni, <^ui a »uNin« vel Minicio contra re^ulas ordinati sunt, Iialisatur plen.a disoussio. ^upsr omniiius, ljunruin in duliiuni venit de cessatione ooininuuio /itcur, investiKStur, ut secunc/um ckccrc- vel ooniniunionis oousortio iniinisoe.au- tur, vel .. a coniniunione catiiolicae iidei /irr nestr«« itetec- t/onis sentcut/tts «tu/icentu»'. veleotionis vestrae niatnritas providsre debet, ut tant.ae Usurpation! (sc. iu ordinationUius celeiirandis) nunc salteni iinis iieoessarius iniperatur. Kregorii eti.am Luioriteusis episoopi linerola audiatur. Ordinationos secunduni re^utas iVioaenas kacicndas esse ellcndorf, Bcrhiiltn. d, span. Kilchr, 2 Man sieht, wie sehr Jnnoccntius die Selbstständigkeit der Spanischen Kirche, die Rechte ihrer Synoden achtete, wie er Alles ihrem Urtheile, ihrer Entscheidung anheimstellte und sich in keinem Falle eine eigene Jurisdiction über Spanische Angelegenheiten anmaßte. Er mahnt nur, daß die einheimischen Kir- chenbehörden die ihnen anvertraute Gewalt nach den Canoncs zum Heile der Kirche gebrauchen sollen. Von Jnnoccntius Briefe an verfließen über 4N Jahre, während welcher die Spanische Kirche außer allem Verkehre mit Rom ist. Der Grund davon mag zum großen Theile wohl in der Gotbischen, Vandalischen und Suevischen Occupation liegen, die das Land mit allen Schrecknissen barbarischer Verwüstungen erfüllte und die Gcmuther von der Sorge und Aufmerksamkeit für kirchliche Dinge ganz zu der Roth und dem Jammer des Lebens hinwendete, dem sie fast erlagen. In dieser Zeit war die Verbindung zwischen den einzelnen Kirchen zerrissen; es konnten keine Synoden sich versammle»,^) noch weniger konnte Verkehr mit Rom gepflogen werden, von dem während der Pontisicate des Zosimus, Bonifatius, Eoelestinus und Ty- stus 2°) nicht eine Spur zu entdecken ist. Jenen heimischen Zerrüttungen mochte es auch zuzuschreiben sein, daß die Spanische Kirche das Concil von Ephesus nicht beschickte, obwohl die Afrikaner dies thaten. Hier tritt jedoch eine sehr bcmerkenswcrthc Thatsache hervor. Als nämlich von des Nestorius Irrlehre eine Kunde nach Spanien erscholl und die Gemukher durch dieselbe beunruhigt wurden, da suchte die Spanische Kirche Auskunft und Belehrung nicht bei dem Bischofe Coelestin vonRom, sondern bei dem Bischöfe Ca preolus von Ca rthago. 34) Man kann sich hiervon leicht aus den Annalen des Baronins überzeugen. 35) Die als »i-aclarensis I. a. 4ll aufgeführte Synode ist nach dem Urtheile Aller unecht, enthält aber auch, nichts, was unfern Gegenstand auch nur von weitem berührte. 36) von 4t6 bis 440. 37) Man sieht hieraus, daß die Spanische Kirche die schon zu Cyprians Zeiten an den Tag gelegte Borliebe und Hochachtung ge- Es ging ein Schreiben an diesen ab, worin er wie in der Stellung eines Primas der Spanischen Kirche erscheint; so große Ehrfurcht bewies man ihm, H»ao prims vota sunt, schreiben sie, bumilitsti« nastrso, plmimum «slutsmu« «snotsm porioetsmguo so vonorsbilom bostituliinom tusm et «a»»m stlpio inoolumon «empor Iloa propitio smiiro liesiliorsmu«; guis et«i in loiiKi'mpio positi «um»« s s. riostro, msri torminsnto, «06 in piso- «ontia vestra «um»« «empor in nrstiniiib»« «soctitati« vestrao /ister. Illml «sno multnm «lositloiii nostri knit, «eri- bvro «ilnotao Iionoriticentiiio tnso. koperit o»im psrvits« iio«trs praooellentem tsmsm et lioetrinsm ssiiotitatis tuse, per guam, nt sit pssImoKispini«: /?? om?esm terrtt?» e.rnn't so»«/s eor?/?» et oröis terrKo vsrK» eoree??!. ///»ei etiam eo/z«?/tz/n?/s nt «io bona tlio- «g»ra oorciis tui nostri« viseeribn« irrixari jnbos«, lpise lillo« cstbolios teneat. ljnis «mit bie gniclsm g»i «iieunt non liebere tiiei Deum nstnm . . . Quorum na«, /!>?eerz t?«', resistimn« aslirmstioni. Nachdem sie ihm nun ihr Glaubensbckcnntniß abgelegt ha- bcn, schließen sie: /l/soe/tts «erne k?^o«totat//?n ziestrttm, e/t ?»/ormet?« »o- «tr»m ??z /«'« roet?,?» ^?e/es eat^otte» et ileti« vo- nisw insipientiso vol imperitiso nostrse, «i «piiti per ixnoran- gen die Afrikanische Kirche und den Stuhl von Carthago unversehrt bewahrt hatte. Da die Afrikanische Kirche gerade in dieser Zeit (von 393—426) ihre Autonomie und Selbstständigkeit gegen die Römischen Eingriffe durch eine Reihe der merkwürdigsten Dekrete wahrte, so ist leicht zu erachten, daß auch die Spanische Kirche diesen Grundsätzen beitrat und auch dieses mochte mitwirken, den Verkehr mit Rom aufzuheben. 38) Das Schreiben wurde von den beiden Bischöfen Vitalis und Constantius abgefaßt und steht bei /txuirs 't'. lil. 84. 39) Da ist eine vollständige Consultaiion, wie sie a» die Römischen Bischöfe gestellt zu werden pflegte. 2» 20 tinin incellimiis, patens est Dominus l)Iriistns snnctis ni-ntio- »ilius vestris veniain ügre, im «loveniamus in piokmicium. 0in pro nvliis st Capreolus antwortete in einem sehr ausführlichem Schreiben, '") worin er ihnen meldet, daß jene Irrlehre auf der Synode zu Ephcsus „durch das Ansehen der allgemeinen Kirche" bereits völlig vernichtet sei, ohne daß er des Römischen Ansehens oder des Coclestinus auch nur mit einer Sylbe erwähnt. Dann gibt er eine ticfgründlichc Widerlegung des Ncstorianismus und eine ebenso treffliche Demonstration der kath. Lehre. Wir schließen hiermit dieses Kapitel, welches die Stellung der Spanischen Kirche bis zum Pontificatc Leos I. beleuchtet hat. Als Ergcbniß der Untersuchung kann dies betrachtet werden, daß die Spanische Kirche in den ersten 4W Jahren ihres Bestehens in der vollkommensten Autonomie dem Römischen Stuhle gegenüber stand; daß sie durchaus keine Eingriffe in ihre cano- nischcn Rechte und Befugnisse duldete, die Gewalt ihrer Synoden und Metropoliten aufrecht erhielt, auf ihren Synoden die Römischen Dccrctalbriefe nicht als bindende Normen anerkannte und mit dem Römischen Stuhle nur in so fern in Verbindung stand, als sie in wichtigen und schwierigen Punkten ihn zuweilen um Rath, Aufschluß und Verhaltungsmaßregeln bat, welche aber auch eben so gut bei den Bischöfen von Mailand und Carthago nachgesucht wurden. Namentlich fällt in die Augen, daß von Appellationen nach Rom, von Ausübung Römischer Jurisdiction in Spanien durchaus nicht die Rede war; vielmehr bezeichnete, wie wir sahen, selbst Jnnocenz die Spanischen Synoden als die einzige und oberste richterliche Behörde in allen kirchlichen Verkommenheiten. Daß man sich von Rom Pallien holte, sich vom Römischen Bischöfe bestätigen, präeoni- sircn ließ, daß Metropoliten und Bischöfe nur mit Roms Wissen und Genehmigung ihre Acmter antreten und verwalten konnten, davon lag auch nicht ein Funken von Ahnung im Bewußtsein der Spanischen Kirche. 40) iwa. 85. Es ist dies eine der glänzendsten dogmatischen Abhandlungen des kirchlichen AlterthunicS. 21 Zweites Kapitel. Die Stellung dcv Spanischen Kirche zum Römischen Stuhle unter der Herrschaft der Archaischen Gothen. ÄK55 bis 3S0. Die vierzig Jahre lang unterbrochene Verbindung der Spanischen Kirche mit der Römischen wurde durch Leo wiederhergestellt. Die Veranlassung dazu war die in Gallicien noch immer emporstrebende Priscillianistische Irrlehre, die allen gegen sie angewendeten Mitteln nicht weichen wollte. Weil damals die Spanische Kirche unter der Herrschaft der Arianischen Gothen seufzte und in ihrem innern Verkehre gehemmt war, so verfiel man um so leichter auf das Mittel, den Römischen Stuhl zu consultiren, als die Kirche von Afrika, von den Wandalen fast zerstört, selbst rath- und Hülflos war. Doch war die Verbindung mit Rom diesmal nur eines Mannes Werk, nämlich des Bischofes Turibius von Astorga, der, mit Leo persönlich bekannt und befreundet, über eine Reihe Pnscillianistischer Jrrthümcr von ihm Auskunft verlangte, die Leo ihm auch in einem ausführlichen, rein dogmatischen Schreiben gab. Am Schlüsse des Briefes verlangt er, daß eine allgemeine Spanische Synode gehalten werde, ut seeiimlum «a, gua« a) t) Wenn diese nicht aus der eben angeführten Stelle des Briefes LeoS schloß, daß sie gehalten sei. Es mag doch schwer gehal- Daß es Leo gelang, ein solches Ansehen in der Kirche von Spanien zu gewinnen, kann bei der hervorragenden Persönlichkeit des Mannes um so weniger befremden, da die Spanische Kirche, daheim gedrückt ohne festen Halt und Einheit, sich noth- wendig nach außen nach einem Stützpunkte umsehen mußte, um nur der von der Regierung ohne Zweifel unterstützten Priscil- lianisten Herr zu werden. Uebrigens zeigt Jdatius in seinem Chronicon, daß die Spanische Kirche vermittelst Gallien, welches zum großen Thcilc westgothisch war, mit dem Römischen Stuhle in Verbindung stand. Derselbe sagt: Klu- viani epistolss ad I^conem episeopum missuc cum seriptis s)^rilli ^lexaniiriui et llleonis ad cum i esponsu; guac cum aliuiiim epi8eopai'um ct Pestis et sci'iptis per cvele^ius (Iiis- panicas) «üriAuntur. Dies läßt nicht einmal auf einen unmittelbaren Verkehr mit Rom schließen, von dem auch in den folgenden I,-ltrum rexulss, ohne Wissen und Genehmigung des Metropoliten kein Bischof geweiht werden soll. H Darauf wird die Wahl des Jreneus zum Bischöfe von Barcellona als eine unca- ironische für nicbtig erklärt und verordnet, daß ein Anderer aus dem dortigen Clcrus gewählt werden solle. Die von dem Bi- scbofe von Calahorra gegen alle Canoncs geweihten Bischöfe werden bestätigt, wenn sonst keine canonische Hindernisse an ihnen hasten. Endlich wird dem Jreneus, unter Drohung der Absetzung geboten, den Stuhl von Barcellona zu verlassen. Aus diesen Aktenstücken ist freilich klar genug, daß zur Zeit des Hilarius die Verbindung der Spanischen Kirche mit dem 2) Dieser und die folgenden Briefe stehen bei Un>u. u. 7^7 ff. 3) vesii-e nuctaiitnts Nei»s cleoieta romo-are. 3) Diese Nicänische Regel hat man jetzt in Rom längst vergessen. Römischen Stuhle recht eng war, und daß man diesem Vieles einräumte. Aber dies hatte seinen Grund vorzüglich in der unglücklichen Lage der Spanischen Kirche unter den Arianischen Gothen, wodurch dieselbe in ihrer inneren Gesammtheit und in ihrem Verkehre unterbrochen und in ihrer Krastäußerung gelähmt wurde. Ferner war dies nicht eine Verbindung der ganzen Spanischen Kirche, sondern nur einer Provinz; und endlich erkennt selbst unter diesen Umständen der Römische Stuhl die Rechte der Spanischen Metropoliten und das höchste Ansehen der Eanones bereitwillig an. Indessen hatte diese durch die Provinz Tarraco vermittelte Stellung der Spanischen Kirche zum Römischen Stuhle doch sehr bedeutende Folgen, indem sie diesen auf den Gedanken brachte, die so-eben erworbene Macht durch eine dauernde Einrichtung zu befestigen, d. h. wie in Jllyrien und Gallien, so auch in Spruen einen apostolischen Vikar zu ernennen, (a. 47V.) Dieses führte zuerst des Hilarius Nachfolger, Simplicius, aus, der dem Bischof Zeno von Sevilla, dem Metropoliten der Provinz Bätica,-dic Vikariatswürde so erthcilte, ut essus rixore munitus apostolieav institutionis lloersta vel sanotvrum tew- miiios patriim nullo mvilo triiiiseeiiili peimittus. °) Allein das war doch wohl der Beruf jedes Bischoscs und dazu bedurfte es doch sicher keiner besonderen päpstlichen Delegation. Uebrigens ist auch keine Spur von einer Wirksamkeit des Zeno als Vicar vorhanden; vielmehr fehlt es vom I. 47V bis L) u-rrii. ll. 603. Da des Simplicius Schreiben ganz allein steht, d. h. da keine Thaisachc auf eine Verbindung der Provinz Bä- ttca und des Metropoliten von Sevilla mit dem Römischen Stuhle zu jener Zeit hindeutet; da auch das Schreiben selbst, das nur 7 Linien ausmacht, nichts enthält, was auf eine solche Verbindung deutet, indem Simplicius dem Zeno das Vikariat überträgt, weil er von Andern von seiner Trefflichkeit gehört habe, so unterliegt die Echtheit des ganzen Vorfalles sehr gewichtigen Zweifeln. Jedenfalls ist der Brief eher ein Köder als ein Zcugniß für schon bestehende Römische Macht. zum I 520 wieder ein allen Zeugnissen für eine Verbindung der Spanischen Kirche mit der Römischen. Es fallen in diese Zeit die beiden Provinzialsynoden von Tarraco (5I<») und Gerana (517), welche, ohne des Römischen Stuhles oder seines Vikars von Sevilla auch nur mit einer Sylbe zu erwähnen, die Rechte der Metropoliten in Betreff der Synoden und Suffragane ganz bündig sichern. Die Verbindung der Spanischen Kirche mit der Römischen wurde wieder angeknüpft unter dem Römischen Bischöfe Hormis- das um das Jahr 52». Die Spanische Kirche konnte sich einer solchen Verbindung nicht erwehren, denn sie ergab sich noth- wendig aus der Lage der Dinge. Einmal mußte die Spanische Kirche streben, aus ihrer Vereinzelung zu treten und sich mit dem Occidcnte in Verkehr zu setzen, in welchem Verkehre sie in ihrer nicht glücklichen Lage unter der Herrschaft eines Arianischen Volkes Trost, Rath und Hülfe finden konnte. Und da war sie natürlich an den Römischen Stuhl, an das Haupt des Occidents, an die apostolische Kirche gewiesen. Dann aber bewegten die Kirche grade damals Ereignisse, denen die Spanische Kirche weder ihr Interesse noch ihre Aufmerksamkeit entziehen konnte. Denn eben damals gelang es dem Hormisdas, das unglückselige Accacianischc Schisma, welches 4» Jahre den Orient in der bittersten Feindschaft vom Occidente getrennt hatte, beizulegen und den Frieden zwischen der Kirche des Occidents und des Orients herzustellen. Auch die Thcilnahme für diese Sache wies die Spanier nach Rom hin, um so mehr, als Hormisdas das glückliche Ereigniß allen Kirchen und namentlich auch der Spanischen meldete, die nicht umhin konnte, den Mann zu bewundern, der so große Dinge ausgeführt hatte, dnd dessen Obcrmacht in der Kirche selbst der stolze Bischof Johannes von Konstantinopel hatte anerkennen müssen Auch diesmal wurde die Verbindung wieder angeknüpft durch die Metropolitan-Kirchc von Tarraco, deren Diöcesc an 7) (?<>>',c. 'vaeeaeoii. c. 5. 6. 8) l!ardu>. von tlll-t an. 2l» Gallien gränzend, durch die Kirche dieses Landes, die grade damals im regsten Eifer siir den Römischen Stuhl erglühte, von gleichen Gefühlen erfüllt wurde. Daher geschah es, daß Johannes, Bischof von Tarraco, den Hormisdas auf einer Reise nach Italien nicht nur schriftlich begrüßte, sondern denselben auch bat, durch einen Decrctalbrief an alle Spanischen Kirchen zur Beseitigung sehr auffallender Mängel und Mißgriffe zu wirken. '°) Um solchen Eifer für die echte Disciplin und solche Verehrung für den apostolischen Stuhl zu belohnen, ernannte Hormisdas den Johannes zu seinem Vikar in Spanien mit diesen Worten: M Durch den Beisah «ervati« privileAtt« metropolitannrum wurden diesen ihre althergebrachten Rechte, nämlich die Einberufung der Synoden, der Vorsitz derselben, die Weihe und Eonfirmation der Bischöfe, die Gerichtsbarkeit über selbe im Vereine mit den Synoden ") bewahrt und die Ausübung aller päpstlichen Pri- lv) Dies ergibt sich aus Hormisdas Briefe an Johannes, nun. lOlg. ll) Ich kann nicht widersprechen, wenn man unter diesen e.nis-m <-o- elosiiizt.ica.0 die causue majores verstehen will. Aber da das Vicariat ausdrücklich auf jene zwei Momente beschränkt war, also die Beaufsichtigung der Metropoliten und Bischöfe, die Berufung und den Vorsitz der Synoden ausschloß, so waren mithin auch die chutioin. «ntsoonorui» ausgeschlossen. tZ) Diese erkennt Hormisdas namentlich in dem folgenden Briefe an, worin er Allen, welche die Canones verletzen, sagt: novo- ri»t «U>! suNeuusui» esse fuiUvUim 27 matrechte ausgeschlossen, die damals auch in Gallien nicht stattfanden. Das Vikariat des Johannes war also eine ganz unbestimmte Ucbcrwachung der Spanischen Kirche, der gar kein Eingreifen, gar keine Uebung bestimmter Gewalt, bestimmter Rechte beigegeben war; und daher ist auch keine Spur von seinem Leben auf uns gekommmen; kein Documcnt zeugt für seine Ausübung. Jene Vorschriften für die Spanische Kirche, um welche Johannes gebeten hatte, gab Hormisdas in einem Schreiben an die Spanischen Bischöfe, welches in drei Paragraphen sich gegen die Weihe Unwürdiger und gegen die Simonie ausspricht und auf jährliche Concilicn dringt. Allein des Johannes Vikariat erstreckte sich nicht einmal über die ganze Spanische Kirche, sondern sehr wahrscheinlich nur auf seine Divccsc. Denn zu gleicher Zeit ernannte Hormisdas den Bischof Sallustius von Sevilla zu seinem Vikar für die beiden Provinzen Bätica und Lusitania. ") Der Grund dieser Ernennung war, wie bei Johannes von Tarraco, die Freude, welche Hormisdas darüber empfand, daß Sallustius mit ihm in Verkehr getreten war und von ihm Entscheidungen erbeten hatte. Daher schreibt er ihm: 8»kkrnxn»tibus ixitur tibi tot ineritis pine solioituclinis et iaboris, eerte gnm cleleetst iiijunxere, cpine scl nostri eon- «tat eui"»n okkeii pertinere, nt prnriiiviis tanta lonxiiignitate llisjuiivtis et »ostrnm possis exbibere personum et pntrum reKuli« aillnbere eustoiiiam. Vice« itacpie »ostras per Laetioam Uusitaniamgue pro^ vineias, sez/u?« e/s- vrevkt ") praesenti tibi auetnritate eommittimus. Den nähern Inhalt dieser viees erklärt er hierdurch: t3) tl-ei-a. I o. l4) Worin Merida die Metropolis war. Der Brief, worin die Ernennung geschah, bei «-»>>>. >. v. tö) Gerade so, wie bei Johannes von Tarraco. 28 lästern»« iKitur rvAulas et cleeiew a s. dvlinita eaiieiiiis, omnilius servanda mandamus. //- /,/s /tt« Sw/wrtK//o»/.esee, disvursa saeris legibus deteriniiiando eertsmiua. l^nidguid autein illis pro lide et veterilnis constitutis vel Gravida dis- positiane praeeipies vel persona« nostras auetaritate l'ormabis, totum ad seientiam »ostrain instruetae relationis attestatione perveniet, ut uoster aniiuns vl'lieii earitate dati et tuus se- euritate perkruatur accepti. Man sieht, daß Sallustius fast den ganzen Umfang der Vikariatsrechte besaß; nur die Konfirmation der Bischöfe und Metropoliten und die Ertheilung der Uterae eommuni eatoriae hatte er nicht. Allein eine andere Frage ist die, ob Johannes und Sallustius jemals zur Ausübung ihrer Vikariatswürdc gekommen seien. Daß die Provinz des Bischofs von Merida offenbar gegen die in Spanien stets als die höchsten Normen geltenden kanoncs der Inspektion, ja der Jurisdiction eines fremden Bischoscs sich unterworfen habe, ist nicht glaublich, um so weniger, als alle und jede Nachrichten fehlen, daß der Bischof von Sevilla jemals Vikariatsgewalt daselbst geübt habe. Keine Spur leitet darauf hin. Allein sollten auch, so lange Hormisdas lebte, aus Achtung für ibn die Bischöfe von Tarracon, Bellica und Lusitanien den Vikaricn ein Mehrercs eingeräumt haben, als sie als Metropoliten ihrer Sprengel schon besaßen, so ist doch nichts gewisser, als daß diese Befugnisse mit Hormisdas oder auch seiner Vikare Tode sofort wieder erloschen. Waren ja, was sogar Aguirc zugibt, die Spanischen Vikariate nur der Person, nicht aber dem Stuhle verliehen. Daß die Vikariate von Tarraco und Sevilla nicht dauerten, geht am besten daraus hervor, daß von 29 Hormisdas bis zu Gregor dem Großen (523—590) alle Verbindung der Kirchen des Gothischen Spaniens mit dem Römischen Stuhle über sechzig Jahre lang aufhörte; nur das Suevische Spanien (Gallicicn, Asturicn und Portugal im Norden vom Tajo), dessen Könige katholisch waren, erneuerte in einzelnen Momenten jene Verbindung. Was den Abbruch des Verkehrs mit Rom in der Kirche des Gothischen Spanien herbeiführte, darüber sind keine zuverlässige Nachrichten vorhanden. Vielleicht waren die Römischen Bischöfe durch die Schrecknisse des Gothischen Krieges mit Justinian (535 — 555) verhindert, Einfluß auf auswärtige Kirchen zu üben; vielleicht fesselte und lähmte der Streit mit den Orientalen über die drei Kapitel, der damals ausgebrochen war und gegen Roms Willen das fünfte allgemeine Concil vcranlaßte, in seiner Reac- tion aber das bis ins siebente Jahrhundert währende Jstrischc und Jllyrische Schisma herbeiführte, die Kräfte der Römischen Bischöfe so sehr, daß sie sich um die Kirchen entfernter Länder nicht kümmern konnten, wie es dann auch bekannt ist, daß nicht minder die Fränkische Kirche dieser Zeit fast außer allem Verkehre mit dem Römischen Stuhle getreten war. Allein mit großer Wahrscheinlichkeit macht sich hier noch ein anderer und zwar ein rein polirischer Grund geltend. Zuerst ist es natürlich, daß die Arianischen Gothen einer Verbindung mit dem Römischen Stuhle nicht sehr geneigt waren; dazu kam nun noch, daß Justinian nach der Eroberung Afrika's einen ausgedehnten Küstenstrich Spaniens von Cadix bis nahe an Valentin besetzte, der von den Griechen auch bis tief ins siebente Jahrhundert behauptet wurde. Da nun die Griechen seit Justinian zugleich Herren von Rom waren und die Päpste als ihre Unterlhanen hielten, die den politischen Impulsen des Hofes von Constantinopcl folgen mußten, so ist leicht zu ermessen, daß die Gothischen Könige Spaniens gegen alle und jede Verbindung ihrer katholischen Bischöfe mit Rom sein mußten, weil sie nämlich leicht argwöhnen tss Vo» den Wirkungen dieser Thatsache auf die Spanische Kirche soll im folgenden Kapitel gehandelt werde». konnten, daß sic vvn Rom zur Förderung Griechischer Interessen, Griechischer Macht in Spanien könnten benutzt werden. Wenn ähnliche Verhältnisse schon die katholischen Könige vom Fran- kenreichc vermochten, den Verkehr und die Verbindung ihrer Bischöfe mit Rom fast ganz zu hindern, um wie viel stärker mußten sie nicht auf die Ariam'schen Gothen wirken? Jndcß hörte die Kirche des Gothischcn Spaniens nicht auf, in ihrem Innern Beweise eines kräftigen Lebens zu geben, welches um so erfreulicher gedieh, da sic durch ihre treffliche Haltung die Achtung der Könige gewann und sich mit ihnen auf einen freundschaftlichen Fuß setzte. Alles dieses wird durch eine Reihe von Spanischen Concilien deS sechsten Jahrhunderts bezeugt, die wir hier kurz beleuchten wollen. Die erste Synode ist die von Lerida in der Provinz Tar- raco, im I. 523, ") unter dem Metropoliten Sergius von Tarraco. Es ist bemcrkenswerth, baß sic ihre scchszehn Dccrctc durchaus nicht auf Römische Decrckalbriefe, sondern auf die Canoncs vvn Nicea und der Fränkischen Synoden von Agde (599) und Orleans (511) gründet, ein Beweis, daß die Nordspanische Kirche mit der Fränkischen in einer lebhaften Verbindung stand, die wohl dadurch vermittelt wurde, daß lVin-Iioiiensis damals wcstgothisch war. Dann folgt die Synode von Valentin 524. Auch sie legt ihren Entscheidungen nur die Canones von Nicea und der Gallischen s^norlus (in der Provenxe) zu Grunde (439), ohne Römischer Decrcte oder Römischen Ansehens auch nur mit einer Sylbe zu erwähnen. Sie betrachtet die Metropoliten mit der Provinzialsynode als die höchste ordnende und verwaltende Behörde, (o. 2. 3.) Einige Jahre später fand die zweite Synode von Toledo statt (531). Von ihr ist dasselbe zu sagen, wie von den obigen ; auch sie kennt bloß die Canones als ihre Norm an, keineswegs die Römischen Decretalen, obwohl der Hauptgegcnstand, 1?) Ich folge den Jahreszahlen Hardouins. Ist den die Synode behandelte, nämlich die Keuschheit der Geistlichen, eine Beziehung auf des Siricius Brief an Himerus von Tarracon wohl hätte nahe legen können. Auch dieses bleibt sehr merkwürdig, daß sich die Erhebung des Stuhles von Toledo zur Metropolitanwürde, an die Stelle des von Neu-Carthago, die in dem Schlüsse der Synode schon als eine vollendete erscheint, sich ganz ohne Römisches Zuthun vollzogen hatte. Ein sehr feindliches Vcrbältniß der Synode zu dem Könige Amalrick liegt in den Schlußworten: giutiss agimus omiiipa- tenti Duo, llaimle clowino iiostro glorios«) regst Amalrieo; lli- vi».am eiemLntüim postulaiites, ut innumeiis amiis legni ejus es, giiae n«l oultum Kckei proveniuiit, peiagentli nobis lleen- tiuw praestet. r^men. Die Unterschriften der Synode enthalten mehrmals den Beisatz: saivu -motoiitato piisoovum cauonum; ein Beweis, daß die Spanische Kirche (was wir auch unten darthun werden) damals die Römischen Decrctalen noch nicht als canonische Normen verehrte, weil sonst auch diese in die Elausel aufgenommen wären. '6) Die Synode von Barcellona im I. 54V enthält gar keinen Stoff für unsere Aufgabe. Mit ihr beschließen sich die Concilicn der Kirche des Go- thi scheu Spaniens dieser Zeit. Vom I. 54V bis 589 sind keine Nachrichten und Dokumente von ihr vorhanden. 18) Es gehört hierher der Brief, den wahrscheinlich von der Spnodc der Metropolit Montanus von Toledo an die Priester des tsr- I-Umai >>.aw,tt,!ni schrieb, worin er gegen jene Priester eifert, die es gewagt haben, das Chrisina zu bereiten, welches nur Bischöfen zustehe. Indem er auch vor den Priscillianistcn warnt, bezieht er sich auf eine Schrift, »die Turibius von Astorga an Leo >. geschickt habe." Iiurit. il. ii42. Eben so interessant ist ein Brief des Bischofes Justus von Urgel an den Metropoliten Sergius von Tarraco, worin er diesem einen Commcntar zum Hohcnlicde sendet, mit der Bitte, diese Schrift seinem Ur- theilc zu unterwerfen. 19) Uurä. II. 14Z4. 32 Wenden wir uns nun zur Kirche des Suevischcn Spaniens, welches Gallicicn, Asturien und Portugal im Norden des Tajo umfaßte. Die Sueven waren zuerst Katholiken gewesen; in Spanien wurden sie, sehr wahrscheinlich durch die Gothen bestimmt, Aria- ncr (v.4Ki>), bis im I, 558 der König Arianur wieder zur Katholischen Kirche überging. In der Aria irischen Periode der Sueven war die Kirche im Reiche derselben denselben Bedrückungen und Hemmungen ausgesetzt, als die im Reiche der Westgothen. Daher finden wir seit Leos Briefe an Turibius von Astorga (447) und dem tarnst in Verbindung stehenden Provinzialconcil von Gallicicn nicht die mindeste Nachricht weder von den Begebnissen der katholischen Kirche im Sucvenreiche, noch von einer Verbindung derselben mit dem Römischen Stuhle. Dieser Zustand der Abgeschiedenheit dauert bis weit ins sechste Jahrhundert. Denn erst im I. 538, also fast !w Jahre nach Turibius, begegnen wir einer Consultation, welche der Metropolit Profoturus von Braga (Bracara) an den Römischen Bischof Vigilius richtete; dieselbe betraf vorzüglich die Irrlehren der Priscillianisten und Ariancr und enthielt außerdem kein einziges Moment, welches über das Vcrhältniß jener Kirche zum Römischen Stuhle Aufschluß geben konnte. Des Vigilius Antwort läßt in ihrer Einleitung ersehen, daß man solcher Con- sultationen zu Rom nicht mehr sehr gewöhnt war; deshalb spendet Vigilius dem Profuturus auch ein so großes Lob; dieselbe enthält aber nicht einen einzigen Satz, der eine größere Gewalt des Römischen Stuhles in jener Zeit über den nordwestlichen Theil der Spanischen Kirche beurkundete, als die, welche darin lag, daß man ihn als die einzige apostolische Cathedra des Abendlandes consultirtc und sich nach den Antworten richtete. Um diesem Mangel des Briefes von Vigilius abzuhelfen, hat Pseudoisidor ihm einen siebenten Paragraph angeheftet, worin der Römische Primat mit den prägnantesten Ausdrücken gelehrt wird. Dieser Pseudoisidorischc Zusatz ist zu bekannt, als daß hier über ihn weitere Erörterungen stattfinden sollten. 33 Im I. 558 trat König Ariamir mit seinem Volke und den Arianischen Bischöfen zur katholischen Kirche zurück. Es ist keine Spur von einem Zeugnisse da, daß dieses hochwichtige Ereigniß mit Wissen oder gar unter den Auspicien des Römischen Stuhles geschehen sei, auf dem damals Pclagius I. saß. Zwei Jahre nachher versammelte Ariamir eine große Rcicks- synode zu Bracara (5vl), welcher Lucrctius, der Metropolit dieser Stadt, vorsaß. Die Synode will zuerst handeln clo statutis tiller oatliu- lieae gegen die Priscillianisten. Da erinnert nun der Metropolit Lucrctius, es habe einst der h. Bischof Leo von Rom, der ungefähr der vierzigste Nachfolger des h. Petrus gewesen, gegen jene Irrlehre ein Schreiben an die Synode von Gallicien geschickt. Auf dessen Weisung haben auch die Bischöfe der Provinzen Tar- raco, Carthago, Bätica und Lusitanien ein allgemeines Concil gehalten, eine Glaubensregcl gegen die Priscillianisten aufgestellt und diese an Balconius, den Metropoliten von Bracara, geschickt. Beide Documcnte wolle man, wenn es ihnen gefiele, vorlesen. Das wurde nun einstimmig beliebt, ut, cluirr simplloiuri- I>us pristiua sancturum patrum statuta pamtuutur, abumiuatum gam olim a serle Irestissimi?etri spostoli et llsmirata kriscil- liani liaeresis liKmonta eoxnosoant. Also neben den ststutis s. patrum über den Glauben legen sie dem apostolischen Stuhle von Rom, dem einzigen des Occi- dcnts und daher dem Mittelpunkte und besondern Stützpunkte des reinen Glaubens, ein vorzügliches Ansehen mit Recht bei. Darauf gehen sie zur Behandlung der Disciplin über und Lucrctius schlägt vor, sr uest/-ae/r-ater-Mat? ru'Asttt?', ut iu- statuta »ubis sanotorum patrum, reoonsitis autiguis vanouilius, iiiiiotosoaut. 20) ua, a. ill. Z47. Die Synode kam zusammen: ox prasoopto re- Ais; sie sagt gleich zu Anfang, daß es lange her sei, seit sie eine Synode gehalten; endlich habe es Alori»si«si,»us at >>iissi- mus rox reyrrti Sllendorf, BerlliiNn. d. Ipa». Kirch«. Z 34 Auch dies wurde beliebt, et releeti sw cockivs eoram enn- eilio tüin sz-iioilorum e-uiones, guain Ein Beweis, daß sie als ihre Normen nur die Canones der allgemeinen und Landcssynoden anerkannten, nicht aber die Decretalen der Römischen Bischöfe. Dies geht auch daraus hervor, daß sie am Schlüsse der Interlokution nur des Einen Dccrctalbriefes gedenken, den Vigilius an den Profuturus von Bracara, wie oben gezeigt, geschickt hatte. Auch dieser wurde auf Lu- crctius Vorschlag, mit Genehmigung der Synode, verlesen, weil er ein heimisches Actenstück war; von den andern Decretalen wußten sie nichts oder nahmen keine Notiz davon. Darauf ließen sie 22 Canones folgen, von welchen für unsere Aufgabe nur zwei von Interesse sind, der sechste, worin verordnet wird, e/t oonse? /)/?'/«»/?/, «eteii episeoporum, seeuniluiu suae ordinationis tsmpus »lins slii «edendi dekorst looum; und der zweiundzwanzigste, nt, guau- cumgue ^/'asvszitn! modo i» euimilio ro- vitata sunt, nullus auileat prueterire. Von der Verpflichtung gegen die Decretalen sagen sie nichts. Am Schlüsse geben sie die Sanction ihrer Decrcte durch ihre Unterschrift. Acht Jahre nachher versammelte sich, auf Geheiß desselben Königs Ariamir, die Synode von Lugo (3M), welche das schlagendste Zeugniß ablegt, daß man von einem Primate des Römischen Stuhles als einer in Sachen der Verfassung und Organisation der Landeskirchen gesetzgebenden Macht nichts wußte. Denn die Synode nahm aus eigener Machtvollkommenheit Dinge vor, die der Römische Stuhl jetzt absolut für unmittelbare Ausflüsse aus dem göttlichen Rechte deS Primates ausgibt und als solche nur sich reservirt glaubt. Auf Vorschlag des Königs nämlich erhob die Synode den Stuhl von Lugo zu einem Metropolitansitze und gab ihm eine 35 Diö'ccse, mit Einwilligung des Metropoliten von Bracara, der seine halbe Provinz an jenen verlor; außerdem schuf sie mehre neue Bislhümer und umschrieb alle einzelnen Diö'cesen, wie es heute in den Concordaten geschehen ist. ") Ans diese Weise war eins der wichtigsten Rechte, welches heute der Römische Stuhl ausschließlich für sich in Anspruch nimmt, damals in den Händen einer durchaus autonomen Lan- dcssynode. Auf den Lucretius folgte als Metropolit der Provinz Bra- cara der h. Martinus, ein Grieche von Geburt, der sich um die Gesetzgebung der Spanischen Kirche sehr verdient gemacht hat. Man kann nicht läugnen, daß Martin mit Absicht die Autonomie der Landeskirchen gegen jede andere auswärtige Macht als Gesetz hinstellte und dadurch seine' Richtung gegen den Primat des Römischen Stuhles in allen Dingen, welche die Verfassung und Regierung der Kirche betrafen, beharrlich verfolgte. Bei ihm, dem Griechen, kann dies auch nicht einmal auffallen, denn in ihm lebten ganz die Orientalischen Grundsätze und Ansichten, die von einem Römischen Primate der Gesetzgebung und Jurisdiction nichts wußten. Dadurch, daß er diese Ansichten und Grundsätze in die Spanische Kirche verpflanzte, hat er die Autonomie derselben und ihre Unabhängigkeit vom Römischen Stuhle auf Jahrhunderte gesichert. Sehen wir, wie er das ausgerichtet. Da liegt zuerst die zweite Gcneralsynode von Bracara^) vor, die er per orlliimtionam vomini KÜoriosissiini illii nosstri rexis aus beiden Provinzen versammelte (a. 572). Die Synode verlas auf Martins Vorschlag zuerst die Satzungen der vorigen Synode von Bracara; darauf bemerkte Mar- tinus, jene Synode habe aber nicht Alles übersehen und verhandle» können und deshalb sei noch Manches übrig, was einer Erörterung, Feststellung und Berichtigung bedürfe. Das Recht dazu leitet er aus dem Beispiele der Vorfahren, die sowohl 21) «^uoclus apuä U,ueum. 56g. Ilin-c!. ll. 373. 22) ilaiä. !l. 333. 3* — auf den allgemeinen Synoden (unter denen er, was ausfallend ist, die zweite von Constantinopel s. 553 nicht aufführt), als auch auf Prov inz ialconcili en unter dem Beistände des h. Geistes alles geordnet haben, was zu einer fruchtreichen Gestaltung der Kirche erforderlich gewesen sei. Da nun in Betreff des Glaubens gar keine Spaltung und kein Zweifel obwalte, so erübrige nur, die Handhabung der Dis- ciplin vorzunehmen, als deren Quelle und Norm er angibt die h. Schrift und die aamoM?», mit denen sie, acUüdit» oominuni eonsensu oninia, guae llis^Iiaueriiit, rationabiU guelicio, verbessern könnten. Bei der heil. Schrift nun beginnend, verliest er zuerst 1. Petri 5, namentlich diF Stelle: „Euch Ael testen bitte ich als Mitältester, weidet die Euch anvertraute Heerde u. s. w.dann läßt er eine Reihe von Synodalde. creten folgen, die auf das gegenwärtige Bedürfniß berechnet waren, von denen wir nur auf den 14. verweisen, welcher die Ansagung des Osterfestes dem Metropoliten der Provinz anHeim gibt. Es ist sehr auffallend, daß Martin als die Quellen und Maßstäbe für die Kirchendisciplin nur die h. Schrift und die Canones der Synoden, nicht aber auch die Decretalen des Römischen Stuhles nennt, dessen in den Acten der Synode auch nicht einmal Erwähnung geschieht. Die Synode sanctionirt ihre Beschlüsse durch die Unterschriften der Bischöfe und droht mit schwerer Ahndung allen, welche dieselben verletzen würden. Noch bezeichnender für die Autonomie der Spanisch-Sucvi- schen Kirche und ihre Unabhängigkeit von Rom ist es, daß Martinas eine neue coUuetio eauouum für sie ausarbeitete, in welcher er in systematischer Ordnung zuerst die Obliegenheiten und Verhältnisse der Geistlichen, dann der Laien behandelt. Der bestimmte Charakter dieser Sammlung ist dieser, daß Martin in selbe bloß Orientalische, Afrikanische und Spanische Sonodal-Canones aufnahm und nicht nur die sämmtlichcn Römischen Decretalen, die längst schon in den Jtali- 37 schen Sammlungen (aber nicht in den Afrikanischen) standen, sondern auch die Sardiccn fischen Decrcte durchaus überging, statt der letztem aber die CanoncS von Antiochien setzte, welche den Appellationen nach Rom allen Weg vertreten. Nickt lange nach dem zweiten Concil von Bracara wurde das Reich der Sucven von Leovigildus, dem Könige der Wcst- gothcn, erobert und in eine Provinz des Wcstgothischcn Reiches verwandelt (s. 583). Hiermit schließt sich dieses Kapitel ab, welches folgende Resultate liefert: Vom I. 4M bis 5ittt steht die Kirche von Spanien in der größten Autonomie in ihrem Innern da. Die Normen, nach denen sie sich regiert, sind die h. Ä^irift und die Canoncs der alten und ihrer einheimischen Synoden. Die Römischen Decrc- talbriefe, als allgemein-verbindliche Normen, sind ihr unbekannt; jedoch nimmt sie diejenigen als Regeln an, welche vom Römischen Stuhle speciell von ihr erbeten und für sie gemacht sind. Diese Consultarionen, drei oder vier in dieser ganzen Periode, sind die einzigen Documcnte ihrer Verbindung mit dem Römischen Stuhle. Zwar versuchen es die Römischen Bischöfe, die Metropoliten von Tarraco und Sevilla zu ihren Vikarien zu ernennen, allein es ist keine Spur von Zeugnissen vorhanden, daß deren Amt und Gewalt anerkannt und geübt sei; es ist spurlos untergegangen. Der Spanische Kirchencodcx dieser Zeit enthält keine Römische Decrctalcn; ") ja der von Martin von Bracara angefertigte, welcher in ganz Spanien Geltung erlangte, enthalt nicht einmal die Sardiccnsischen Decrete; statt deren aber die Decrete von Antiochien, wodurch jede Römische Jurisdiction in Spanien abgeschnitten wird. 23) Es ist die sogenannte ältere vuliocii» i?i oo postulavit, ut Moralin sobi s!b> ox- ponoret. Dasselbe besagt auch das Ursviarium von Evora und ihm stimmt durchaus bei Gregor der Groste in seinem Briefe an Leander, worin er ihm die moralm ckoki dedicirt. vudum es, kr-e- tor Ixzaeissimo, in l?o»8taiit!oupol!tuim urlio ool-no80en8, ouin ms illio 8LIÜ8 apostoliono rosponsu ouimtrinAorond ot to itluo iuguucta pro oausm tidoi >Vi8iAotIiorui» loANtin perduxi88St. Es geht hieraus hervor, daß die Spanische Kirche dieser Zeit in der Person ihres ersten Prälaten in den wichtigsten Glaubenspunkten nicht den Stuhl von Rom, sondern den Stuhl von Coustantinvpel beschickte, worin der unumstößlichste Beweis liegt, daß die Spanier, bis Leander zu Constantinopcl sich mit Gregor befreundete, gar keinen Verkehr mit Rom gepflogen haben. Doch erhellt aus Kro^or. vialnA. i,. lil. o. , daß Leander jene Reise als eine Gesandtschaft der kath. Kirche Spaniens schon vor Hermengilds Bekehrung übernahm, was um so bedeutsamer wäre. Exil zurückberief und seinen Sohn Reccared der vorzüglichen Obhut und Fürsorge desselben anvertraute. °) So wurde die Bekehrung Rcccareds, an die sich der Ucbcr- tritt des ganzen Belkes anschloß, eingeleitet; sie war ein Werk Leanders, wie auch Isidor (I. o) sagt: Iffiil«: s. llleanüri atgue iiillustriii xo^iuli gentis Kotlrorum ab Brians iiissuin sck tlilom oatlrolieam sunt reversi. Der ö'ffentlicbc Uebertritt geschah im I. 589 auf der dritten Synode von Toledo unter Leanders Leitung: summa tamem s^noilalis negotii penes s. lk.eanüium, Ilispalensis eeelesiae eiiiseo^nm et I). Lutropium Alonasteiii servitiam alibatem tuit.') Die Sache vollzog sich ohne alle Mitwirkung und Teilnahme des Römischen Stuhles; nicht einmal Gesandten desselben waren auf der Synode von Toledo. Nicht minder auffallend ist es, daß die Synode selbst nicht einmal einen Bericht an den Römischen Stuhl, auf welchem damals Pclagius III. saß, abschickte. Erst Gregor dem Großen meldete es im I. 590 Leander in einem Privatsch reiben, wie aus Gregors Briefe an diesen hervorgeht. ') Wenden wir uns nun zur Synode von Toledo. Dieselbe wurde, in Ucbereinstimmung mit der Praxis im Oriente, im Frankenreiche und auch, wie wir oben zeigten, im Suevenrciche, vom Könige berufen und versammelt. 2) Isliioi'. tllügul. tüliron. KotNor. bei /rgnue l!l. 2g?. 3) .loNuniii« Itiolai uusis Kino». bei -xguiio I. c. 4) Kregorii eplst. I-. I. ap. 4t in den epist. «Isoetal. >>unt. Noinuu. en<> tiUel siilOLiitarc! iciein ^loiinsissiniiis >ox tNeccuroilu!!) omuis ee^i- maus sui >>»»Utiee!! o> »nun, oanvoniro Weiter unten sagt der König: kr iUeo, vouorunUi patres, a» in eis tantninmodo reinis ciili'uniiiniu« solerliam nostrain, gniinis >><>- puli sul> nostro reKiiiiine positi pavatissimv ^uiiernentur et vivant: seci vtiam in ad)utorio Liiristi exteudimus »es ac> ea, guao sunt voslestia eugitare, et guas pupulvs üdeies eliieiunt, satagimus neu »eseiri. — 43 Kirche, ihre Unterwerfung unter den Primat derselben bekennen, sich bei der vorliegenden unermeßlich wichtigen Thatsache mit ihr in Rapport setzen und sich Verhaltungsmaßregeln von ihr erbitten müssen. Und doch enthält sie kein Wort vom Römischen Stuhle; sie nennt ihn nicht einmal unter den kirchlichen Autoritäten und normgebcndcn Gewalten. Sehr bezeichnend Hierfür ist folgende Stelle aus der Schlußrede des Königs. Iloe aülluo »evessaiium pro krmitato catllolivae tiäei »ostra /)eo ut propter rolioran- llam xentis nostrae »ovellam conversioiiem, vmnes Ilispsnia- rnin et (lnllioinm ucelesiso Iiano ikFuIam solvent, ut omni saeriticii tempore (ante) eommunicationem OIrristi corporis vei sanguinis ^uxta unanimiter elara vvee sacratissimum tillei s^mbolum omnes reeensesnt. Man sieht, aus dem Oriente nahm die Synode ihre Normen. Leander hatte gewiß in dieser Richtung gewirkt. ") Nur darin bewies die Synode ihre Ehrfurcht gegen die prima selles von Rom, daß sie im ersten Canon beschloß: Mmeant in suo vixore coneiliorum omnium constituta, «?'?»«/ et prKss»/?//» ///sras, worunter sie nur diejenigen verstand, die an Spanische Kirchen gerichtet waren; denn damals galt in Spanien noch keine Collectio, die päpstliche Decrctalen enthielt, diese kamen erst a. K33 in die Spanische Kirche. Die Synodalbeschlüsse, deren 28 sind,") wurden durch ein förmliches Edict des Königs bestätigt und zu Reichsgesetzen erhoben. 6) Eine gleiche Normirung nach der Orientalischen, nicht aber nach der Römischen Kirche enthält o. 2. 7) Walter §. 84. Auflage 3. Eichhorn l. S. 116. Alle Decretal- briefe, die von den Spanischen Synoden citirt werden, sind solche, welche an die Spanische Kirche gerichtet sind. S. unten o. 5. 8) Es ist unter ihnen keiner, der unser» Gegenstand berührt, als o. 13, welcher die Gewalt der Metropoliten in Betreff der Synoden sichert. Die Synode schloß sich mit einer sehr schönen Rede Leanders, welche mit der Aufforderung, den Segen des Himmels auf den König hcrabzuflehcn, endigte. Auch sie enthält keine einzige Beziehung auf den Römischen Stuhl, obwohl eine solche nahe genug lag. Wir haben schon oben bemerkt, daß die Synode keinen Bericht an den Römischen Stuhl abstattete, auf dem im I. 589 Pelagius III. saß. Erst Leander meldete mehre Jahre nachher dem Gregor, der auf jenen folgte, das frohe Ercigniß in einem Privatbriefc; in der Antwort auf selben berührt Gregor dieses kurz, ohne die geringste Bemerkung über die Stellung seines Stuhles zu dem neubckchrten Volke zu machen. Am Schlüsse derselben ertheilt er ihm die erbetene Auskunft über die tri,,» mersio in bgptismste und meldet ihm, daß er ihm seine Com- mcntare über Hiob recht bald schicken werde. In einem zweiten Briefe, worin er ein anderes Schreiben Leanders beantwortet, ist ebenfalls keine einzige Andeutung über das neue Berhältniß Spaniens zum Römischen Stuhle zu finden; es enthält meist Klagen über die Last der Prälatur und über seine durchs Podagra zerrüttete Gesundheit. Nachdem er den Leander, der an derselben Krankheit litt, getröstet durch die Gemeinschaft ihres Leiden, übergibt er ihm das Pallium. Darin liegt der Beweis, daß der Metropolit Leander von Sevilla, obwohl er schon über 12 Jahre diese Würde bekleidet hatte, von den vorhergehenden Römischen Bischösen das Pallium noch nickt erhalten, also auch noch nicht erbeten hatte. Und daraus folgt wieder, daß in dieser Zeit die Metropoliten Spaniens das Pallium von Rom nicht zu erbitten brauchten und daß die erzbischöfliche Gewalt und ihre Ausübung gar nicht von der Ertheilung des Palliums abhing, wie das heute der Fall ist. Uebrigens brauche ich es nicht zu beweisen, daß zu Gregors Zeiten in der ganzen Occidentalischen Kirche das Pallium noch keine andere Bedeutung hatte, als die eines Ehrenscbmuckcs, welchen die Patriarchen, also auch die Römischen Bischöfe, ihren 45 Bikaricn in der Regel, sonst aber nur hochverdienten, oder höheren Orts protegirtcn Metropoliten, auf dringendes Gesuch crtheilten. Die Belege hierfür stehen bei lllrutisn. vist. O.; wo auch zu ersehen ist, daß erst im 9. Jahrhunderte durch Johann VIIÜ. die Metropoliten zum Empfang des Palliums verpflichtet und davon die Competenzen zur Ausübung der Metro- politanfunctionen abhängig gemacht wurden. Ob König Neccarcd seinen Uebcrtritt dem Römischen Stuhle in einem besonderen Schreiben gemeldet habe, ist nicht ausgemacht; daß eine solche Meldung nicht an Pelagius geschehen, ist gewiß. Erst Gregor schrieb an Rcccarcd und es ist aus diesem Briefe zu ersehen, daß derselbe nicht Antwort auf einen Bericht ist;") außerdem fällt derselbe nicht einmal in das erste, sondern in das 3. Jahr von Gregors Pontisicat. In diesem Schreiben gesteht Gregor selbst, daß er an dem Werke der Bekehrung der Gothen gar keinen Thcil habe. u. ") 9) Lxploro verdis, exeelleutissimo Mi, non valeo, quantiim tuo opere, tua vita deleotor. guippo nop? ck'rbux virtnte guod per exoellsutiam tuam cuuota (Zotdu- ruui Kens ad errors -Vrianae daerests j» tidet rectae solidita- tem translata est, exelamare cum propdeta lidet: //aea ext mutattu ewcetxi. 19) Ilaeo ms plerumguo stiom oontra ms exvitant, i^uod piZsr SAo et inutilis tuno inerti otio torpeo, guando iu animarum oongrexatiuuidus pro luero ooelestis patriae rexes ladoraut. fluid itague e^o in illo tremondo oxamiue.judici veiiisiiti die- turus s»iu, si tuno illuo vaouus venera, ubi tua oxoelleutia K-ro^os post so duvot tidelium, guos modo od verae tidsi Ära- tiain per studiosiem ot ountinuam praedioationein traxit. Am Schlüsse dcö Briefes meldet Gregor dem Könige, daß er kratri et ooopjsoopo uostro l,eander das Pallium geschickt habe, guod et antiguao ovnsuotudiui et uostris moribus et osus du- nitati atguo Kravitati dedeumus. Es mag wohl sein, daß die traditio pallii eine antigua oon- siietudn war, indem sie schon zu Anfange des 6, Jahrhunderts vorkommt; allein bisher waren Pallien nur an die päpstlichen Vikaricn und als höchst seltene Ausnahmen auch wohl an einzelne 46 So weit von der Synode von Toledo. Die, welche kurz darauf zu Narbone', im Gothischen Gallien, gehalten wurde, enthält nichts auf unfern Gegenstand Bezugliches. ") Dasselbe gilt von der Synode von Sevilla a. 599, ") von Saragossa s. 592, ") von Toledo 597, Huesca und Barcel- lona (598, 599), ") d,'e sämmtlich unter Gregors Regierung fallen; sie alle enthalten nicht eine Sylbe von ihm, seinem Stuhle und von irgend einer Beziehung der Spanischen Kirche zu demselben. Ja, von den 859 Briefen Gregors sind außer denen an Leander und den an König Reccarcd nur drei nach Spanien gerichtet, der erste an den pisekeetus militiae Claudius, '") dem er, weil er ein Freund und Vertrauter des Königs sei, den Mönch Cyriacus, den er in Geschäften geschickt hatte, empfiehlt; die beiden Andern an den Dcfensor Johannes in Sachen des Bischofs Januarius von Malaca und eines unbekannten Bischofs Stephan. Von diesen letzteren ist nun zu handeln. Beide Briefe bedürfen einer scharfen Besichtigung. Ihr Inhalt ist dieser: Januarius, der Bischof von Malaca, war von einer Synode abgesetzt und ein Anderer sogleich an dessen Stelle, gewählt worden. Dasselbe war auch dem Stcphanus begegnet. hochverdiente Metropoliten übergeben worden. In Spanien aber war dies das erste Pallium; denn daß Sallustius von Sevilla und Johannes von Tarraco es nicht erhalten hatten, geht aus des HormisdaS Briefen an sie, worin er ihnen die Vika- riatSwürde erthcilt, hervor; in diesem Schreiben aber kommt nichts von der Verleihung des Palliums vor, da derselben, falls sie geschehen, nothwendig hätte Erwähnung geschehen müssen, die nie fehlt, wo das Pallium wirklich crtheilt wird. 11) I. Hais. III. 491. 12) Uns. 521. 13) MM. 534. sx pernnssu roZis sanotissimi conKiugaM. 14) Uns. 534. 15) Uns. 535 — 538. IS) U. VII. 124. 47 Beide hatten sich nach Rom an Gregor gewendet und dieser schickte den Johannes nach Spanien, mit der Vollmacht, diese Sache zu untersuchen und ein Endurtheil zu fällen. In Betreff des Januarius befiehlt er dem Johannes, daß, si nulla eontra cum oriminaiis esusa, guae exiiio vei ckeposi- tiono lliKiia est, motu sive probat» est, is gui eo superstite opiscopus perverse ae contra eanones in eeelesia efus orilinari praesumsit sseerckntio privatus ab omni eeelesiastieo Ministerin repellatnr. Ja, es solle derselbe dem Januarius ausgeliefert und von diesem nach Rom, zu ihm, geschickt werden. Die Bischöfe, die ihn geweiht oder der Weihe beistimmend beigewohnt, sollen K Monate lang suspendirt sein und in einem Kloster Buße thun; Januarius aber solle hergestellt werden. Fast dasselbe sagt er von Stephan, der des Hochvcrraths angeklagt und vcrurthcilt war. In dem zweiten Schreiben, welches eine nähere Instruction an den Johannes ist, prüft er das gegen beide Bischöfe angewendete Verfahren; aber er hält sich nicht an dieCanones der Kirche, nicht an die Decrete von Sardica, über- baupt nicht an's Kirchenrecht, sondern er prüft es einzig und allein nach dem Römischen Rechte und citirt eine Reihe von Stellen aus dem Codex des Theodosius und aus den Gesetzbüchern Justinians und in dieser Hinsicht ist der Brief eine wahre Merkwürdigkeit. Allein schon dieser Umstand beweiset, daß er nicht die Spanisch-Gothische Kirche betrifft. An diese Briefe reihet sich das amtliche Erkenntnis) des Johannes in der Sache des Januarius (von Stephanus kommt nichts darin vor). Er nennt sich darin ex lleput-ltione et gus- sione beatissimi stgue »postolioi Uomini mei papse (ZreAorii inter öiiiiuinium et »lios episoopas ooAiiitor und sagt: die Bischöfe, welche er versammelt, haben gebeten, me cke gxnitis gu- rlieare. Endlich erklärt er den gegen Januarius erlassenen Ur- lhcilsspruch für rechtlos und ungültig und cassirt ihn; er verordnet und beschließt (ststua stgue ckeverno), daß die Bischöfe, welche ihn verurtheilt, in einem Kloster Buße thun sollen. Den Januarius stellt er in Würde und Amt wieder her. Allerdings würden diese Aktenstücke, wenn man sie ohne weiteres unter die Zeugnisse für die Verhältnisse der Spanischen Kirche aufnehmen könnte, sehr schlagende Dokumente päpstlicher Gcwaltübung und Obcrjurisdictivn sein, obschon doch auch sie den Beweis liefern würden, daß die Sardicensischen Dccretc von der Spanischen Kirche jener Zeit nicht mehr gekannt wurden. Denn kannten die Spanischen Bischöfe selbe, so konnten sie den Stephan und Januarius nicht sofort absetzen und Andere an deren Stelle weihen und einsetzen. Auch dieses würde noch immer in Frage bleiben, in wiefern Gregor mit seiner Gcwaltübung durchgedrungen sei; denn davon steht nichts in den Quellen. Allein es sind hundert Gründe, die gegen die Echtheit, resp. gegen die Beweiskraft jener Briefe sprechen. Gegen die Echtheit zeugen folgende Umstände: 1) Ist keiner dieser Briefe in eine der Spanischen Sammlungen aufgenommen, in denen doch bald darauf im siebenten Jahrhunderte alle päpstlichen Briefe, welche an die Spanische Kirche gerichtet sind, namentlich alle Gregorianischen aufgenommen wurden. 2) Ist es sehr zu bezweifeln, daß Gregor einem seiner De- fensoren, d. h. einem Manne, dessen eigentliches Amt es war, die im ganzen Occidente umherliegenden Patrimonien der Römischen Kirche zu administriren, zu besichtigen, oder die Einkünfte derselben zu erheben, nebenbei noch das ungemein wichtige Amt eines legatus er lstere mit u n b cd in gter B o ll m a ch t, gegen eine Synode eine Untersuchung zu führen und über sie zu Gericht zu sitzen, und ohne vorgängigen Bericht sogleich nach der Untersuchung einen definitiven Spruch zu thun, ja harte Strafen zu verhängen, anvertraut habe. 3) Verstieß die in dem Schreiben Gregors an den Johannes vorgeschriebene Art des Verfahrens durchaus gegen alle kanonischen Regeln, welche forderten, daß bei einer Appellation (denn eine solche liegt hier mit Notwendigkeit vor) die Bsichöfc einer benachbarten Provinz die neue richterliche Behörde bildeten; daß aber, falls, was zu den Ausnahmen gehörte, der Römische Bischof die Sache unmittelbar vor seinen Stuhl 49 zog, die Entscheidung in einer Römischen Synode erfolgte; nie aber einem Einzelnen, einem höchst untergeordneten Menschen, mit unbedingter Bollmacht die Entscheidung anheimgegeben wurde. 4) Ist es unerhört, daß, wie Gregor es hier that, ein Römischer Bischof daS Verfahren und das Urthcil einer Synode ausschließlich mit Gründen aus dem Römischen Rechte anfocht und nicht einen einzigen Eanon, ja nicht einmal die Sardiccn fischen gegen dasselbe geltend machte, die allein ausgereicht hätten, die Unrcchtmäßigkcit des Verfahrens darzuthun. ") Es geht daraus hervor, daß die Sache auf dem Boden des oströmischen Reiches stand. 5) Ist es gegen alle Praxis und Disciplin der damaligen Zeit, die Bischöfe einer ganzen Synode, die einen nicht haltbaren Spruch gegen einen College» gethan hatten, dessen Schuld selbst Gregor für eben so möglich hält, als seine Unschuld, zur Strafe sechs Monate lang in ein Kloster zu sperren und Buße thun zu lassen. Ein solches Verfahren war bisher ganz unerhört und ohne Beispiel und dem Römischen Stuhle fehlte alle Macht, diesen Spruch durchzusetzen. s») Eben so gegen alle Praxis und Disciplin damaliger Zeit ist es, den an die Stelle des Abgesetzten geweihten Bischof, der vielleicht ganz außer aller Schuld war, in die Hände jenes geben und von ihm einsperren oder nach Rom einliefern zu lassen. So etwas fällt höchstens seit Nicolaus I. vor. ?) Ist es, falls die Sache an der Spanisch-Gothischen Kirche vorging, die größte Absurdität, wenn Gregor in Betreff t7) Wenn man dabei erwägt, daß beide Bischöfe (von Stephan ist es »ach Gregors Briefe gewiß) wegen Hochverrath waren vcr- urtheilt worden, so erscheint die Demonstration dagegen mit blos aus dem Römischen Rechte entnommenen Gründen, um so absurder, da Gregor doch wußte, daß die Gothen diese Fälle nach ihrem heimischen und nicht nach fremdem Rechte richten ließen, in welchem zum wenigsten nichts von Justinians Gesetzen vorkam, die in Spanien nie, weder in der Kirche noch im Staate, zur Zeit der Gothen Norm waren. CIkendorf, Verhält«, d. span. Kirche. 4 — .-><» —^ des Bischofs Stephan dem Dcfcnsor Johannes den Einwurf in Aussicht stellt, daß derselbe deshalb, nach Römischem Rechte, nicht vor seinen Metropoliten oder Patriarchen gestellt worden: «zuiil nee Metropolitana Irabuit, nee patriarcllam. In dem ganzen gothischen Spanien gab es keinen Bischof, der nicht einen Metropoliten hatte. Jene Thatsache also, die von Gregor angegeben wird, daß Stephan keinen Metropoliten gehabt habe, ist deswegen entweder ein Unsinn, oder sie paßt zum wenigsten nicht auf einen Bischof des Gothischen Spaniens. 8) Da Januarius als Bischof von Malaga zur Provinz von Sevilla gehörte, also unter Leander, Gregors geliebtem und verehrtem Freunde, stand, also auch nur unter dcssenLeitung verurtheilt und abgesetzt sein konnte, '^) so muß es als unmög. lich erscheinen, daß Gregor, falls ihm auch der Spruch des Leander und seiner Synode als ein ungerechter erschien, darüber nicht sollte an diesen berichtet, angefragt und eine neue Untersuchung angeordnet haben; als unmöglich muß es erscheinen, daß er zum Richter über diesen Mann einen namenlosen Menschen gesetzt und ihn, den er bei Ucbcrsendung des Palliums als einen Bischof bezeichnet hatte, „welcher der Erinnerung an seine Amtspflichten gar nicht bedürfte", ohne weiteres zu einer sechsmonatlichcn Buße und Einsperrung in ein Kloster verurtheilt habe. v) Keine Spanische Synode jener Zeit, worunter gerade eine von Sevilla ist, kennt einen Bischof Januarius und kein Chronist, kein Kirchcnhistoriker, kein Concilium, kurz kein anderweitiges Document weiß etwas von einem solchen Vorfalle. Aus diesem Grunde tragen wir kein Bedenken, diese Gregorianischen Briefe, die einzigen unter den 85V Briefen desselben, die von einer Römischen Machtübung in der Spanischen Kirche jener Zeit zeugen, für untergeschoben und unecht und dazu noch 18) Eine Verurthcilung durch eine fremde, nicht berechtigte Spnodc wird ausdrücklich für Stephan, und zwar als etwas sehr Wichtiges angeführt, nicht aber für Januarius. 54 für recht plumpe Machwerke zu erklären; wobei wir unsere Verwunderung nicht unterdrücken können) daß noch nie jemand dieselben einer schärferen Prüfung unterworfen habe. Sollen aber diese Briefe dennoch als echt behandelt werden, so können sie doch niemals als Zeugnisse für Gregors Machtübung inxdcr Spanischen Kirche, in so weit sie unter Gothi- scher Herrschaft stand, in Anspruch genommen werden; es bleibt dann, um ihre Echtheit zu retten, nur ein einziger Ausweg übrig, auf welchen bisher noch Keiner gekommen ist. Dieser Ausweg liegt in folgendem: Unter Justinian hatten die Griechen einen schmalen Küstenstrich Spaniens, von Cadix bis nahe an Valentia, besetzt, den sie noch unter Reccared inne hatten. Rcccareds Bruder, Her- mcngild, hatte bei den Griechen, die dort als Besatzung lagen, Hülfe gesucht und jener selbst ersucht Gregor, wie aus dem Briefe dieses an den König hervorgeht, ihm aus den Römischen Archiven die Papiere zukommen zu lassen, die auf den Vertrag, welchen seine Vorfahren über die Abgränzung des gegenseitigen Besitzes mit Justinian abgeschlossen hatten, sich bezogen. In diesem Striche lag Malaga; es lagen darin auch Asi- donia und Elcpla, ebenfalls Bischofssitze, welche, so lange sie unter Griechischer Herrschaft standen, nicht in dem Spanisch- Gothischen Mctropolitanvcrbandc waren, sondern sehr wahrscheinlich interimistisch zur Provinz Sardinien oder Sicilicn, also zum Römischen Sprengel gehörten. Daher konnte von Stephan, vielleicht Bischof von Elcpla, gesagt werden, er habe keinen (eigentlichen) Metropoliten. Daher fehlen auch auf der dritten Synode von Toledo (589), auf der alle Spanischen Bischöfe versammelt waren, gerade die Bischöfe von Malaga, Elepla und Asidonia, während alle andern der Provinz da waren. Bald nach Reccareds Tode wurden die Griechen aus Spanien ganz vertrieben und Malaga sammt den genannten Stäo- 19) Deshalb verwüstete Leoviglld auch die Gegenden von Malacca und Bostitania. cn»oo. liidni-snss verfaßt um 699 von Johannes von Biclara. -rp. tvAiiiiiz in. i>. Zil. HA 52 ten kamen wieder unter Spanisch-Gothische Herrschaft, Daher erscheinen auf der Synode zu Sevilla im I. 619 zum erstenmalc die Bischöfe von Malaca und Asidonia; das Bisthum Elepla scheint eingegangen zu sein, wieAguire, S. 358, bemerkt. Da der Thcil der Diöcese von Malaga, welcher im Gothischen Gebiete war, während der Griechischen Occupatio» von den Bischöfen der umliegenden Diöcesen Astigi, Jliberis und Egebro waren in Beschlag genommen worden, so erhob Thcdulf von Malaga Klage dagegen auf der Synode von Sevilla (s. 619) und diese forderte die in integrum restitutio seiner Diöcese, weil gegen ihn, den in Folge der Griechischen Occupatio» Beraubten, die praesvrixtio temporis trilnmalis nicht zulässig sei. °°) Man muß also, um irgend einen vernünftigen Sinn in diese Sache zu bringen, annehmen, daß Januarius und Ste- phanus von Bischöfen Sardiniens, der Balkaren, die von den Griechen zu diesem Zwecke nach Spanien eingeladen waren (denn jene Inseln standen unter Griechischer Herrschaft) unter Einwirkung der weltlichen Macht (die gegen Stephan von einem gewissen Comitiolus gebraucht wurde) abgesetzt seien. Gegen die Bischöfe einer solchen Synode aber konnte Gregor allenfalls in jener Manier auftreten, sie auch durch einen einfachen Dcfensor zur Raison bringen und in ein Kloster einsperren lassen, weil dieselben seine unmittelbaren Untergebenen waren. Auf die Spa- nisch-Gothischen Bischöfe angewendet, müssen Gregors Briefe als ein Convolut von Ungereimtheiten erscheinen. Das Resultat dieser Untersuchung ist also dieses, daß jene Briefe Gregors ohne Zweifel untergeschoben sind; falls sie aber auch als echt angenommen werden, doch der Spanisch-Gothischen Kirche fremd sind, also auch keinen Beweis enthalten, daß Gregor in ihr Gewalt geübt habe. — Nach Gregors Tode (693) folgt ein Zeitraum von 89 Jahren (bis 683), in welchem aller unmittelbare Verkehr der Spanischen Kirche mit dem Römischen 2l>) K^noU. llisxal. «.. 619- o. 1. UarU. lll. 557. Stuhle abgebrochen erscheint. Von keinem der zahlreichen Römischen Bischöfe dieser Zeit ") ist ein Verkehr mit Spanien gepflogen; unter ihren Briefen ist keiner an die Spanische Kirche gerichtet, keine der zahlreichen Spanischen Synoden dieser Zeit, unter denen allein 12 Tolctanische sind, gedenkt eines solchen Verkehres; ja, in keiner wird der Namen eines jener Päpste genannt; kein Spanischer Chronist jener Zeit weiset Spuren von einem der Kirchen von Rom und Spanien auf, 2-) Die Spanische Kirche war ganz auf sich selbst gestellt und regierte sich um so leichter, als sie in dieser Periode an den Bischöfen der königlichen NesidenzToledo ein Haupt und einen Einigungspunkt fand, wie wir unten sehen werden. Wir haben nun aus den Akten der Spanischen Synoden und «onstigen Documcnten dieser Periode zu ersehen, wie sich die Spanische Kirche vollkommen zu einer Nationalkirchc gestaltete und sich dem Römischen Stuhle gegenüber stellte. Da ist zuerst die Synode von Toledo im I, zu merken, auf welcher dem Bischöfe dieser Stadt, auf den Grund der Entscheidung der früheren Tolctanischen Synode die Metro- politangcwalt in der Provinz Carlhaginensis feierlich übertragen wird. Ein Dccret des Königs Gundcmar bestätigt jenen Beschluß und macht als Grund desselben auch die Würde des Bischofs von Toledo als Bischofes der Residenz geltend ") 21) Sabinianus, Bonifacius lil., Bonifacius IV., Deusdedit, Bo- nifaciuS V,, Honorius, Scveriuus, Johannes iv., Thcodorus k., MartinuS l,, EugeniuS i., Vitallanus, Adeodates, DonuS, Agatho. 22) Man pflegt freilich auf Isidors von Sevilla Brief an EugeniuS von Toledo und an cüanMuz «lux zu verweisen, in denen er den Primat der Römischen Päpste als einen Glaubensartikel darstellt; allein beide Briefe sind unecht. 23) U -rrä. III. 545 ff. 54 Dies geschah ohne alle Theilnahme, ja vhneWis- sen des Römischen Stuhles, dem damals die Erhebung der bischöflichen Stühle zu höhcrn Rangstufen noch nicht als ein Primatrccht zustand. ") Mit dem vierten Concil von Toledo, welches imperiis et g'nssis des Königs Sisenand im I. gehalten wurde, ") eröffnet sich die lange Reihe der Tolctanischen Gcncralsyno- dcn, auf denen sich die Bildung der Spanischen Kirche zu einer echten Nationalkirche vollzog. Die Abhaltung derselben, mit vollkommner autonomer Gewalt über Glauben und Disciplin zu entscheiden und Gericht über alle eausao eoelosisstiese zu halten , spricht die Synode im 3. und 4. Canon aus. 24) Die beiden folgenden Synoden von Egara (614) und El.) Sevilla (619) entlassen wir mit wenigen Worten. Jene (ii-ns. will. 549) bietet gar keinen Stoff für unsere Abhandlung; die letztere «Mit. 557) richtet definitiv über Streitigkeiten mch- rer Bischöfe untereinander. Im 2. Canon wird die Znlässigkeit der Verjährung in Betreff des Besitzes von Kirchen einer anderen Diöccse erklärt, mit dem Beisätze: >wo enim er sut-out-ei-inu, Nriooipum sclioln ;,rnöoipiunt et ttesve- v/t auotov/ttts. Solche Berufungen auf Römische Dccrctalcntscheidungen kommen einigemal auch in den folgenden Concilien vor; sie beweisen, daß dieselben in Spanien um diese Zeit eine allgemeinere Gültigkeit erhielten, wie sie dann einige Jahre später auch in die Spanischen oosioss aufgenommen wurden. Allein daraus folgt nichts für die Gewalt des Römischen Stuhles in Spanien; denn in den Spanischen Sammlungen stehen auch Decretc Orientalischer Väter, denen doch gewiß keiner einen Primat über Spanien beilegen wird. Damals zogen die Römischen Decretalcn ihre Gesetzeskraft allein aus dem ooussnsus und der receM» der Kirche. 25) »-erci. ivili. 575 ff. Ihr saß Isidor von Sevilla als ältester Metropolit vor. 26) Aus 0. 5 geht hervor, daß man das Osterfest nicht nach Römischer Berechnung feierte, sondern nach der, über welche die Metropoliten sich schriftlich verständigt haben würden. V. 6. wo Von den 75 Canones der Synode kommt nur o. 19 elv oi'lliiiiltioiiö in Bctrcicdt. Derselbe setzt fest, daß ein rechtmäßig gewählter Bischof geweiht werden solle am Sonntage und zwar von allen, zum wenigsten aber von 3 Bischöfen der Diöcese, eonveiiiontibus eeteris, gui sbsentes kuewint litaris suis, tor-kterts ss/ ejus gui in metropoli est evnstitutus. Der Metropolit aber soll geweiht werden in der Metropole von einer Provinzialsynodc. Das ganze Geschäft der Wahl, der Weihe und Bestätigung der Bischöfe und Metropoliten war also durchaus in die Hände einheimischer Gewalten gelegt und dem Römischen Stuhle nicht die mindeste Einwirkung vergönnt. Die Decrcte dieser Synode wurden auf der fünften allgemeinen Synode von Toledo noch einmal als allgemeine Gesetze der Spanischen Kirche eingeschärft, ") welches durch ein besonderes königliches Dccret bestätigt wurde. Die siebente") allgemeine Synode von Toledo") legt dem Bischöfe der Residenz Toledo das Recht bei, seine Suffragane, ausgenommen zur Zeit der Erndte und Weinlese, um sich zu haben und auf diese Weise, nach Art der Patriarchen, stets eine s^noilus llomestica zu halten. Die achte Synode von Toledo ") wurde bald nach der großen Römischen Snnode im Lateran gehalten. Allein sie thut der Encyclica, die Martin I. an die ganze Christenheit erließ, trinn vol siin>>l!r niarsinna in ImMsmu gehandelt Wird, ist ans GregoriuS Brief an Leander Bezug genommen. Dies ist aber auch die einzige Beziehung auf Römische Dis- ciplin und Entscheidung, welche die Synode in ihren 75 Canoncs nimmt. Vcrgl. jedoch o, 17, wo die Apocalypse, mit Berufung auf innleoi'iim onnviUm um nnctoeitns und 8. m'nosuinm lioinn- noi'um lleoi-etn, für authentisch erklärt wird. Es ist hier Jnuo- centius Brief an HimeriuS gemeint. 27) 8^'iioll. 'I'olat. V. o. 7. n. 636. will. I>. 597. 2g) Die sechste allgemeine Synode von Toledo (n. 656. will. 60l) enthält nichts Merkwürdiges. 29) will. 6,9. n. 646. a. 6. 39) Will. g. 952. n. 653. 50 nicht einmal Erwähnung; jede Erinnerung an den Römischen Stuhl fehlt. In ihrem 11. Canon ") dccrctirr sie vielmehr die vollkommne Autonomie der Spanischen Kirche, in dem sie feststellt: Dnlleeiinae occasionis articulo lleeretorum universalium perenne llellimus krmamentum, seieutes, guoll inultimnlla Semper von« oppositione ^'ulliciorum aernmuas relevet vppres- sorum et sicut inaiis exixentibus bominum permittit exereeri paenas uttionum, ita cum voluerit, Kiavellines relevat pres- surarum. Hinc et lleereta praeeellentium patrum all conten- tiouis ^urKium rallieitus evelienllum, rite keri s^nollalem een- suers eonventum, ?/t tttte c/s rttvsrsttato , /irots»- s»e t/tes /lKöso?lt ^VR IlliltRll»! » ?cü/ <8/i/r/t?cs «. ?r»/verso- Zern eoKkt??tt'« «äseeet«?it et eLemnmn/tt'eeztivM« «e»te?itia»i t?/ ?» p?sv/»s«'« ?',/ ^/«seec/e?zttt«?» «ert/ä?r« ^irasOos/'s prses«7s« st t/ecs-7«ts est rt/«szpt/?za ?»st^?ret«s «ttsee^itas ssrt/s te»s«t tjund si per dissidium sut negleetum «piilibet ecuistituti temporis metss exeesserit, guibus metrupolitsni sui neguest ubtutibus prse- sentari, excommunieatum se per omni» norerit, exeepto s! regis Hussione impeditum se esse prabsverit. Haue «zungus dekiütioins kormulsm, sieut de episcapis its et de eeteris eeelesiarum reetoribus plseest observsndum. Dieser Canon enthält Folgendes: 1) In Spanien wurden (was auch aus unzähligen anderen Zeugnissen bekannt genug ist), die Bisthümer durch Cabincts- wahlen besetzt. 2) Die vom Könige Gewählten wurden entweder dem Metropoliten oder einer Synode zur canonischen Consirmation vorgestellt. 3) Dieses Consirmationsrecht, dessen Ausübung eine Prüfung des Gewählten und Repräscntirtcn voranging, wurde für alle Spanischen Bisthümer dem Bischof von Toledo zugesprochen, so daß er berechtigt sein sollte, jeden vom Könige ernannten Bischof zu prüfen und an ihm die canonische Consirmation, Einsetzung und Präconisation zu vollziehen. Betraf es einen einfachen Bischof, so mußte sich dieser binnen 3 Monaten seinem ordentlichen Metropoliten präscntircn und auch .— 414, 1422, l4Z3 (Bericht der Spnode an den Römischen Bischof Agatho.) 1474 (Leos «. Antwort auf diesen Bericht: Uariler nnatdeiiiati^ninns novi erivris invontoros, ill ose, 'lUiovlloi'uni lUiai en8om, L^rum ^lexanUrnium, «eo no» , r/ui eoctcnVem no» Und solchen Documenten gegenüber wagen es Römler und 03 nischen Bischöfe geschickt mit der Aufforderung, auch sie möchten dieselbe bestätigen. "') In Folge dieses versammelte sich im I. Nömlinge, noch immer die Unfehlbarkeit des Römischen Stuhles, und daß er nie von Ketzerei befleckt gewesen, zu behaupten. 4t) Der echte Brief Lco's an die Spanischen Bischöfe ist nach Baro- nius Behauptung verloren gegangen; derselbe erklärt de» als solchen vorgegebenen und noch drei andere nach Spanien geschickte für unecht. Der Grund, warum Baronius die Echtheit dieser Briefe anfechtet, ist, weil Leo auch in ihnen die Verdammung des Honorius ausspricht. Natalis Alexander und Andere behaupten die Echtheit derselben, die auch wohl nicht zu bezweifeln ist. Als echt angenommen, würden diese Briefe sehr starke Beweise für die Unabhängigkeit der Spanischen Kirche von der Römischen in jener Periode enthalten. In dem ersten Briefe sagt nämlich Leo: lluiversato itague s. sextum vonvillum eotebiatui» est, acl guucl oeledrauNum ex piaeoessoris nostri apostolioae mvuiorias clomini ^tAat/,om's persona, presk^tsri, Oiacoutguo «Ureeti sunt, vc autem oonotttis s. a/ioxtotie«« cujus niillisterio lunKiniur aroliiepisvnpt a noliis sunt llestinuti, gul cum priuoipe siinul et »muidus, gut ejus man- Nato couveneruut praesiäentes st eonsiclentes, priinum quiNem s. guingus uuivsrsalia oouellia . . relöAgrunt et retractai uut. Zu jenen oauciUis apnstolieae sedi suvjsotis, von denen der Römische Stuhl Gesandten zur 6. allgemeinen Synode schickte, gehörten mithin die Spanischen nicht, von denen auch keine Bischöfe auf dieser Synode waren. Zu jenen Concilien gehörten nur die der Italischen Provinzen, aus denen wirklich mehre Bischöfe unter den Unterschriften der Synode vorkommen. Darauf entschuldigt sich Leo, daß er ihnen noch nicht die Akten der 6. Synode, sondern einstweile» nur ihre Beschlüsse und den sermn prospdouetious an den Kaiser geschickt habe; die Akten haben bisher noch nicht ins Lateinische übersetzt werden können, was freilich auffallend ist, da Leo dies im I. 683, also 2 Jahre nach der Synode, schrieb. Am Schlüsse ermahnt und bittet er sie, die Schlüsse der Synode recht bald zu unterschreiben. Keine Spur von einem höheren Römischen Ansehen ist in dem ganzen Briefe zu finden. 64 K84 die vierzehnte Synode von Toledo, unter dem Vorsitze Julians von Toledo. Wir wollen den wichtigsten Theil ihrer Akten, die für die vollkommene Autonomie der Spanischen Kirche ein glänzendes Zengniß ablegen, hierher setzen. I. 6nm scrcnissimus princeps Lrvixius > xloriosus amator vcrac llelci, imo amabiiis klius ecclcsiae Oliristi, promissio- Iiis suae »011 immemor oli conkutamliim Apollinaris ") eloxma pestikcrum r/s r//ro s/ö?i a Ko?na?ro prass?r/e /ees/'at slrenuo «t invioto ee/«/t?rr///r/s s?r»s ^?«>.? om»ss ^irrrsc/- ps?o/ lA «?/?///! rr^reAar/, /roc r/sr/// spss/a/s sr//r,7?r?/r, ut «znia sicut oporteliat, pro tantae rci n 370), Lehren seine Wurzeln hat. rei negetis retexentes, ssc/i's /?/e?«?/»?/» //ts- »?s sie pstnls et coinmnni snmiis voce exorsi. II. t!Isrs einlies notio populos Ilispanise implet, i^no ^iilniii gests s^neilslis societsti nostrse silvects sNnt, ipiüins Oonstiintinepelim, nn us etisin gestis ^eo/«s e, /?o?«Ks tor/e epistelsris grstiae co»s/i/ta suscepiinns, per e omnis or»I» gesternni gestsipie orllinuin tliluciile, ut acts sunt, nestris sensilms piltneruiit. Ii» ci^ns etisin grstiose epistelse trsctn s ^nsililo ex genersli concilio nos sdso- lutvs ^sm esse conslslist. t^no gemine vlisistentis cousse vliice prsepelliti, genersliter itersto tnnc non ipiiviinns cen- gregari; «pios et vicins cencilii slisoliilin prepriis sellilius reil- «liilerat ininiiiiutos et procellosi teinporis sllversitss non sine- Iist iteruin srlnnsri ilispersos. 8e«I licet in ununi genersliter colligi per illein teinpus oiniiinili Ilispsnnruin prsesulnin societas ne<^»ivisset; spsrsis tsmen sellilius sti^ue locis praelstss gestoruin regnlss per- trsctsliilas snscepiinus, susceptss legimu«, in Iiis «le ntrsruiiiipie I. Oliristi KIü I)ei »lilserentis listiirsriiin, l^no geinins in ee voliiiitss et operstie prseilicstur, recti llegins- tis sensnin, inciilpsnilse »lisputalionis eilictuin, spostolicse trsilitionis 8t)I»in. IV. I'Iscuit preinile ille tnnc tempere, spoiegeticse ile tensien!« nostrae respensis sstissscientes /^o»ic/?/e s« i/isa Ass/i» s nnstrseipie t!,Iei sensnin purissiins verde- Cllcndorf, Veryiiltn. d. span. Kit che. 5 tu; rum enadatione dvprnmnre. kt «zu!a illie du ti.iv Avinina vn- Iiintate et opvratinue Otiristi vnpiose et ltiliieille insixniun- tili' «jiiie vvra sunt, ?/« ^i. e. ttninam^ per terato« //t«p»»tas dvstinata sunt: »une nntiis id operis rvstat, ut juxta canonum speviatv tlecretum,") ^?/o e»//ettt///// ^s//er»te pro ^t///ot e»?/«t« »A-^rsLart p/»s- e/ptte/r, ?/tr»^«e «per?/?// K^e«ta et «p//o///ee ettrt»/»//t?/r e.ra- ?/rt?es et is vi- eariis reverenltissimnrinn sutilimiumljue primarum sedium epis- eoporum (folgen deren Namen) ttsrerto es ep«» ^e«t« protzet- ??/»«. llevretis «zuictem illis s)/nodal!t>us et praeeipuis in nm- uilnis eonsona et tVicaenae gnidem, Oonstantinopotitanae vet IZpIresinae Kdei eonvorllantia, l)lialeedone»sis vern tam esse nnita, utpote ipsis verliis eitita et Iii/ata; epiippe ^»ilius sumta videtur pene omni« ipsins st)Ii praeeurrenti« materia. VI. /Ä //ton s?/pra rttot» »et» t?/ t»//t///// « ?wüt« ?>o//o- ra///t» .<>?///t et ree/)/to///t» eo?/staö«?/t, ?// i///a//t///// » pr»s////«- «ts o////ctt/t« ?/e// /t/lseset////t, ?//////// t» ^»»//t///n e?//// et« eo//- 43) Die Synode bezieht sich hier aufO>»o. l'uloe. X'üi., welches den Spanischen Gencralspnoden die höchste entscheidende Gewalt in Glaubens- und Sittensachen beilegte. Siehe oben. co/'e/e/e's Ilnbcliimt ci-Ku 8»i oillini« locum, guac sublimutioiu« Imlicirt et ineiitmn. Iliiiie Iii« conciliis e» ip«a «uliiieeteiill-l llecci-iiimus, guornm et uuctoiitatv kulta pro- liillNU«. VII. I>v«t Oliiileeiloneiise ixitne coiicilium Ilsee llcbito Iloiioi c, loco et orllins colloennlla «mit; ut, eissu« Klvrivso tliemüte tulxent, ei loci et oillini« eoaptcntur I,o»ori. Von c. VIII.—X. gibt die Synode nun ihre Aussprüche über die Lehre von den beiden Naturen und Willen in Christo, denen sie dieses anfügt: XI. lila igsttiir iipoIoKetica «lel'eiisioni« nostrae rcspoims, ") e/^/as oü z'sto?'«?,! se///», pro multorum iustructione et »tilit-ite eeclesiiistleae llisciplinae simiti Iio- iiari« et reverentise eigore trimgmus atgue all vicem llevre- tslium epistnlarum ea permaiieiilla saiieimus. Sie schließen ihre Akten mit einem Danke an Gott und einem Gebete für den König. Was diese Akten auf unseren Gegenstand Bezügliches von Wichtigkeit und Interesse haben, das wollen wir in folgenden Bemerkungen zusammenfassen. I) Sie geben den Römischen Bischöfen keine andere Namen, als: /IT'»««»/, Koma»»«, sutiizmis liomsc Namen, womit sie auch die Spanischen Bischöfe benennen; den Römischen Stuhl nennen sie nur komana sects«, ähnlich ihre eigenen Mctropolitcnstühle bezeichnend. Sie stellen psrtc« ko manne, d. h. den Römischen Sprengel mit Illispaiiia als etwas Besonderem, Gleichberechtigtem zusammen. Von einer Andeutung höherer Römischen Macht, Römischen Primats ist keine Spur zu finden. 44) Dies wird wohl nur heißen können: l,ace guao ag acta 85,10,u lt,»iistaiitiu,>>>ttilta>iae tiNci odlisttanac clökclulonllas causa in »losui» !,n»I<>L>uc ess>>„,„ii„,„s. Daß man unter Uokcusio »<>- st, a eine Selbstvertheidigung verstehe, dazu ist durchaus kein Grund vorhanden, da die Spnode von Toledo noch von Niemanden angefochten war. Der Angriff erfolgte erst nach der Shnode. 5» 68 2) Der Römische Bischof Leo Halle den Spanischen Bischöfen die Akten der 6, allgemeinen Synode zugcscbickt, begleitet von einem Schreiben desselben, worin sie eingeladen werden, iit prseeliota szmockslia instituta, gnao miserat Ueo, nostri etkam inimerent auctoritate sutkulta. Leo hatte diese institiita schon bestätigt; die Spanier sollen sie nun auch bestätigen; eine völlige Gleichstellung beider Auctoritäten, 3) Um jener Einladung des Römischen Bischofs nachzukommen, hat es ihnen gefallen, jene Synodalaktcn von Constantinopel zu bestätigen, und zwar auf einer Gcneralsy- node, die nach canonischcr Vorschrift gehalten werden müsse, wenn es sich um den Glauben handele. Auf einer solchen Synode wollen sie nun Beides, die Akten jenes Concils und Leos dieselben betreffendes Schreiben (iitr.aguv ojiorum gosta), von neuem prüfen, untersuchen und durch Synodalausspruch kräftigen und stützen und dann sammt ihrer Entscheidung zur Kcnntniß der Gemeinden bringen. Hiermit macht nun den Anfang die Synode der Provinz Carthago zu Toledo, auf der alle Provinzen der Spanischen Kirche durch Legaten repräsenlirt sind. 4) Diese Synode unterwirft nun die Akten einer allgemeinen Synode und das dieselben erörternde Schreiben des Römischen Stuhles einer Prüfung; vergleicht sie mit den alten Synoden und entscheidet dann, daß sie dieselben, als übereinstimmend mit den Beschlüssen und Akten der Synoden von Nicca, Ephesus und Constantinopel 1., namentlich aber mit der Synode von Chalcedon, bestätige, jedoch mit der Einschränkung, daß dieselben nur in so weit von Allen aufzunehmen und zu ehren seien, als sie von jenen alten Synoden nicht abweichen, sondern mit ihnen übereinstimmen. 5) Diese ihre Entscheidung erheben sie durch feierliche Sanktion zu der Kraft und Geltung eines Dccretatbricfcs. Wenn also die Spanische Kirche über die Acten und Beschlüsse einer vom Römischen Stuhle bereits anerkannten, bestätigten und prvmulgirtcn Synode noch Untersuchungen und Prüfungen anstellt, dieselben bedingungsweise bestätigt und annimmt: so wird daraus wohl zur Genüge erhellen, daß die Spanische Kirche der Orientalischen Synode, die von ihr nicht beschickt war, und dem Römischen Stuhle, unter dessen Vorsitz sie gehalten war, mit der vollkommensten Autonomie und gleicher Berechtigung sich zur Seite stellte und dadurch sür sich den Römischen Primat per eoiweijULntiinn aufhob. Die Synode hatte diese ihre Acta an den auf Leo folgenden Römischen Bischof Benedict") gesendet, mit einer ausführlichen Beleuchtung der Glaubensentscheidungen der sechsten allgemeinen Synode. Sie hatte darin mehre Ausdrücke und Redensarten gebraucht, welche Benedict in einem Rückschreiben tadelte und gestrichen haben wollte. Dieses und anderer Gegenstände halber versammelte sich vier Jahre nachher (->. UIu iltieo cvnverlimus eonl-iiendu ougiUiIu »Ii) HIIÜ)U8 mumLNliis .'inte !ii)0 liieuuiiuu meiiloi'islv iioninnus >u>mr vLneMoiris (damals regierte nämlich schon Sergius l.) nvs literuium suurum «tKnMeuUoiKZ inonuorut. welcher Austiiuk voii Benedict als irrig bezeichnet war. ") Die Synode aber rechtfertigt ihren Ausdruck durch ein ausführliches Raisonncment, dem sie eine fast gleichlautende und denselben Sinn ausdrückende Stelle aus Augustin (Als trinitate Ii. XV. e. 20) zu Grunde legt, und schließt so: lila gam gnlsgiiv sapiens manil'este intelli'Klt, »an iios I>ie errasse, sell illns s se. ltomanas) korsila» ineiirivso ieetionis intuitn (ss) tekeliisse; gnia, gncxl :> »«bis »eeiuillnnr essen- tiain est lliotum, illi seeiinllnm eoinparalinnem Iiumanae inen- t^is positum pntaverunt, Darauf geht die Synode zu dem zweiten Punkte der Ausstellung über. Xll seeunllmn gnogne retraetanllnin eapitulnm transenn- tes, guo illein papa incaute nos llixisse pntavit, tres snbstan- tias in Oliristo 1)ei Kilo prniiteri: 5/eut nev /a»e/ecki/t^ ^nae sunt »era e/e/e?ici?e/e ^ itce ynae t-er-^ xunt, ?^»o,»,e. Sie weisen diese Ausstellung mit vielem Aufwände gründlicher patristischcr Gelehrsamkeit ab, indem sie darthun, daß die Menschheit in Christo sich in zwei Substanzen, in Körper und Seele tscorpns et anima^ theile, wozu die Gottheit als dritte komme. »euo^ heißt es nun weiter, «ck //onte^ ?!L Als /iateiAux cec/at et ,,»^/e e» ///»?,-e,^!t /nxo/en.? xe/nta- e.r^uieat.- Lvanxelieis saltein voeibus erellat, guibus Iias tres substantias sibi inesse übristu» pr«»»,Niat. Sie führen nun drei Stellen aus Joh. 8, 25. Luc. 24, !W. Ioh. 10(17), 18 an. ßpvk tres in »na Oirristi persona substantias ineontuse et liiseMi'sbiUtsr all nnatss, lleitalis atcpie Iinmanitatis, evaiiAe- Ispis orppnli^ approbantes, onme« im« vre latemnr et prae- 47) luveninius, cpi«6 i» Nkru iilu re«j>uu«iouis tidei »»stras . . . iil primuin oapitnluin )a,n ciietu papas inoaatu», visu,» tuisset a uuliis posidui», niii n»s sevuug»,» G?/»»»» vssentia», Uixi- »in«: Ae»»!t . . . ., r/»oct v»' tt/e tnc»- riux« tectwiiix /»-eeteeieux, ecv»t?m«vlt, I,aee ipsa nainina, ick est relativ,»» a»c seeuuclu,» ooi»uaratiunei» !,>»»anae msntis nos pnsnisse. 7l lixa senteutia praeilicamu«, eoiititeiites seilieet secuiit/ttm eer/v,!e,ise ceuci/Zu/» euullem Dominum uostrum ll. tlliristum perkectum i» ilivinitate, perk'eetum euuüem in Iiumauitate, Deum verum et Iiominem verum eumiem ex anima rational! et vopore. ^!»i veru sr i^uis corit/'a /iusc u/ter/us »cm /»st/»e»c/»t», sei/ co»t/'-!,i»i» se /iure rec/c/Ztcie ,»t/o»Z /»'ae/»er/t, e/»/»- »at/cmem /»-«e/cit/ co»ci//t s»sti»e//t. Die Synode bedroht also den Papst Benedict, wenn er ihnen nicht beitrete, mit der Verdammung, die das Concil von Chal- cedon über alle spricht, so keine drei Substanzen in Christo anerkennen. Der Umstand, daß die sechste Synode so eben den Honorius als einen Ketzer verurtheilt hatte, macht es erklärlich, daß die Spanier gegen Benedict solche Sprache führen, welche beweist, daß sie die angebliche Unfehlbarkeit der Nachfolger Pe- tri für nichts mehr als eine Römische Anmaßung nahmen und als solche behandelten. Dies tritt noch viel schärfer im folgenden hervor: ll'erlium, heißt es weiter, ipiartumgue eapitulum eoutu- entes, nun solum sensum, sell et ipsa penv verba ex libri« beatorum t^mlirosü et kulgeutii nos praerlicasse moustravimus, sjuibus es praeäietos viros llogmati^asse seimus. (/»os ^»/-c ce/e//es i» tc>to cm/e c/octo»es /e,7»ta ecc/est»r»t» Oe/ vot» /lerceuseant^, »o» ist/s est s»ccc»se»c/»,»^ sec/ /?ot/»s suce»/»- /att'»t»^, ^»//»s /»wL ^iro- /et» s»»t^ in c/»vc»»^»e c//sse«t/-i»t^ »o» ^ü?» e»/» Z//Zs est »,»^//»s eo»/ettc/e»c/»,»^ sec/ c/Zrecto ccr//e Z»/me/e»- tes vest/Z//s^ erit per tliviuum juilieiuuz smatorilius vvritatis responsio nostra sublimis, etZ»»isZ aü »e,»u/Zs ZA»c»-»»tZ/»s eeuseatu,' Z»c/ocZ/Zs. -r- 72 Wer eine solche Sprache einer Spanischen Synode gegen einen Römischen Bischof mit der Anerkennung eines Primats, einer höheren Berechtigung, ja einer obcrherrlichcn Stellung des Römischen Stuhles vereinigen kann, mit dem wollen wir nicht streiten, sondern ihn nur auf den Inhalt des von uns aus der Z5. Synode von Toledo Angeführten aufmerksam machen. Es wird dem Römischen Bischöfe Benedict darin vorgerückt: 1) daß er den Bericht der Spanischen Bischöfe sehr fahr- lassig gelesen und darum nicht verstanden habe; daß darum nicht sie geirrt haben, sondern er, Benedict. 2) Die Synode sagt diesem gerade ins Gesicht, sie schäme sich nicht, das, was wahr sei, zu vcrlheidigcn; aber gcwisscLeute müßten sich schämen, das nicht zu wissen, was wahr sei. Z) Sie bezeichnen dem Papste ins Gesicht sein Benehmen als ein „mit schamloser Stirn den Vätern Widerstehen'. 4) Sic sagen ihm, wenn er ihren Ausführungen länger widerstehe, so falle auf ihn die durch das Concil von Chalcedon ausgesprochene Verdammung. 5) Sie setzen die Aussprüche des h. Ambrosius und Ful- gentius, womit sie ihre Ansichten vcrthcidigcn, über die Entscheidungen des Römischen Stuhles und fordern von diesem, daß er sich ihnen unterwerfen solle; weil alles, was mit jenen nicht übereinstimme, Abirrung vom wahren Glauben sei. l») Endlich sagt die Synode den Römern gerade zu, wenn sie mit den Lehren der Vater, die sie ihnen vorgetragen, nicht übereinstimmten, so wolle man mit ihnen nicht länger streiten, sondern, den Fußtapfcn der Väter folgend, vertrauen, daß Wahr- hcilsfreunde die Antwort der Synode genügend finden werden, wenn dieselbe von unwissenden Nebenbuhlern auch als eine grundlose erachtet würde. Als Verfasser jener Erörterung, gegen welche Benedict seine Ausstellungen gcmgKt hatte, nennt Noderich, Bischof von Toledo, in seiner Geschichte (Ii,. III. e. I!Z) den Julian, den Vor- sitzxr her Synode, einen Mann , dessen Andenken mit der Ehre einer gründlichen Gelehrsamkeit und wahren Frömmigkeit geziert 73 ist. Aus Roderich wissen wir auch, daß die Spanier den Römischen Stuhl zu vollkommncm Nachgeben zwangen. Bald darauf (->. wurde die Provinzialsynodc von Saragossa gehalten, die jedoch nichts enthält, was mit unserem Gegenstande in Verbindung steht. Desto wichtiger und stoffreicher aber ist die Iii. allgemeine Synode von Toledo, die auf Geheiß des Königs Egica ") im I. k!1ü von 62 Bischöfen gehalten wurde. Wir wollen nur kurz berühren, daß die Synode a. 7 die Decrcle der Spanischen Synoden als unverletzliche Kirchengcsctze erklärt und die pünktlichste Publikation derselben in allen Diöce- sen fordert; unendlich wichtiger sind a. 9 und 12, worin der schlagendste Beweis liegt, daß die Spanische Kirche am Ende des 7. Jahrhunderts dem Römischen Stuhle mit der vollkommensten Autonomie entgegenstand. Sie wußte nämlich nichts von causis m-ssm-ilius, die nicht vor das Tribunal heimischer Synoden gehörten, sondern vor den Römischen Stuhl; die Synode setzte den Primas von Spanien, den Metropoliten Sis- bcrtus von Toledo, unwiderruflich ab und wählte an seine Stelle sogleich den Felix, der sofort das Präsidium der Synode übernahm; sie ignorirte somit völlig die Canoncs von Sardica; endlich nahm sie zu gleirberZeit aus eigener Machtvollkommenheit drei Versetzungen von Bischöfen und Metropoliten auf andere Stühle vor und vollzog sie auf der Stelle; za sie erlaubte einem der versetzten, dem Bischof Felix von Braga, daß er, wie aus den Subscriptioncn hervorgeht, sein bisheriges Bisthum Oporto neben dem von Braga behielt. Hieraus wird doch "wohl zur Genüge erhellen, daß die Spanische Kirche in der vollkommensten Selbstständigkeit dastand und nicht eine Spur von Römischer Gewalt anerkannte. Sehen wir nun aus den Akten, wie so wichtige Dinge ausgerichtet wurden. Der Metropolit Sisbert von Toledo hatte sich mit mehren D) Egica sagt zur Spnode: >>ruest»lata vu^truu pniie-.ii'Si» uruoeootwnix »astiuo »eucuiis clovotissiiuo pu.i'uit. 74 Großen verschworen, den Konig Egica, der freilich .ruf eine nicht sehr rechtmäßige Weise zum Throne gelangt war, des Thrones und des Lebens zu berauben. Wegen dieses Verbrechens zog ihn die Synode vor ihr Gericht und beraubt ihn per »lecreti nostri «Zelinitionem loco et bounre. Darum, beschließt die Synode weiter per Iiiijus canonicile snuctiouis eilietum, ut Irov nostrae uuiouis elecretum, guoil etiam Iiis s^uolliilibus «Zekuitionibus auuecteuIis epis- copus, salutsribus mouitis uegusguum msluit ex Iiumililüte chepeuchere obseguelsin, guo ecclesism Dei llebito regelet orchiue . . . itleo uou eougruit >»os concilium iucllnsre, nisi iilo prius caiiouics sc legsli eeusurs multilto, in loco egus slius t'uerit subrogstus, 7'oletsuae sechis catlledram reteutu- rus. Iilcirco »obis in omuibu« iu unum collectis, illeur 8is- 49) Diese Uttlopil csnonc« find die Spanischen, nämlich s^'Udll, 't'olct. IV. o. 75, V. v. 4, Vi, e, l7. X. v. 2. 75 dertus episcnpus »ostro euetui pruesentatus atgue iutidelitatis suae mueiiiiiiitiouem putuli nris «st ukkutu prokessus. Ideo »os per Iiujus deereti »ostri kormulum ssepe dictum 8isdertum seeuudum edivtum priscum s^uodieue sunetionis atlpie deere- tum 6« talidus promulKiltse lex!« ul> episeopali ordiue et Iconore clejieimus, a pereeptinue corporis et sirnxuinis ktlrristi excommuuicamus, tum i» perpetuo exiiio mauere ceusemus, i» tine tautum commuuionem per omnia pereepturum, ex- cepta si euiu principalis pivtas cum sacerdotali couniventia delexerit adsolvendum. — Ixitur cpiouiaur kavente Domino concilium est «pco citius iiielloaudum, /?/ae/ectso»er! ac-/ue «ucto/scacem cot/e.e r/src/ /)o/us,zs ^IstAicaui) /irr /v0!lo promul- gata noseimtur, tirmissimire stsdilitatis vdtineant rainm. Nun folgen die Titel der Canones der Synode. ljuarum oinninm ooiistitntionum rleereta gureungne teme- rsnrla oieclilleriiit, odservare »olneliiit, venviirei neglexerint, ougrislibot sint generis, personae, nrdinis, seeiindnm proe- oellentinm concilioium leges, guae in eoniirinatione eorum 8»»t zriomulgstae, «ive exenmmunicatione seu etiam damn« insneirnt usgne guogne «lamnati. Den Schluß der Spanischen Concilien macht die 18. allgemeine Synode von Toledo, die im I. 7tt1 von König Witiza gehalten wurde. Allein von den Akten dieser Synode ist keine Spur hinterlassen und nur durch Ueberlieferung ist die Kunde verbreitet, daß die Synode unv der König, weil der Römische Bischof es sich herausgenommen, eine Klage Toletanischer Geistlichen gegen ihren Bischof, den Reichsprimas, anzunehmen, nicht nur alle dergleichen Necurse an den Papst verboten, sondern auch die sämmtlichen Römischen Decrctalen aus dem Spanischen Codex des Kirchenrcchts gestrichen habe, weil nämlich dem Römischen Bischöfe, als einem fremden, gar nicht das Recht und die Gewalt zustehe, für die Spanische Kirche verbindliche Gesetze und Verfügungen zu erlassen. ") Nach dem, was wir bisher aus den Akten der Toletanischen Concilien ersehen haben, können derlei Beschlüsse der Spanischen Kirche, gegenüber der Römischen nicht einmal befremden, geschweige den Verdacht der Unechtheit auf sich ziehen. Seit Jahrhunderten hatte sich die Spanische Kirche gegen alle Theil- nahme, alle Einmischung in ihre inner» Vcrfassungs- und Ver- waltungsangelegcnheiten gänzlich abgeschlossen und durch Gesetze, wenn auch nur indirekt gegen Rom gerichtet, verwahrt; in Glaubenssachcn aber hatte sie sich der Römischen für vollkommen ebenbürtig und gleichberechtigt erklärt; was liegt denn nun Auffallendes, oder gar Unwahrscheinliches darin, daß sie, nachdem die Entfremdung zwischen beiden Kirchen factisch bestand, bei einer eintretenden Veranlassung sich auch als eine förmliche in Worten aussprach. Nicht Witiza's Gesetze, wie Plank meint, hatten die Trennung ausgesprochen, sondern die Beschlüsse der Synode, die Witiza bestätigt hatte. Daß die Synode hier die Hauptrolle spielte, dies gesteht auch Baronius,") sei die allgemeine Ansicht, die er zu bekämpfen freilich Gründe genug hat, aber mit gar schwachen Gründen bekämpft. Denn daß Witiza zu Anfang seiner Regierung, wo die 18. Synode von Toledo gehalten wurde, ein milder, gerechter König war, konnte ihn dies hindern, daß er die Emancipation der Spanischen Kirche betrieb; oder würde daraus folgen, daß er ein schlechter König gewesen? Daß die Synode den Primas Gunderich von Toledo, einen Mann von großer Frömmigkeit, an ihrer Spitze hatte: liegt 51) Nitro». !t<> !». 701. Vcrgl. lVIitiiana lsturi!» xeneral (Ii Lz- 1>!l»i> II. 547. 52) Plank hat die Spanischen Kirchenangelegcnhciten in der Nömisch- Gothischen Periode höchst dürftig und oberflächlich behandelt; dasselbe gilt von dem ganzen l. Bande seines Werkes. Dasselbe bedarf einer Umarbeitung sehr dringend. 52) Nni'oml natu nü c ?»iw. '1'olot. XVIil. npnd -^uir. III. 351. 78 darin ein Beweis, daß sie nichts habe gegen den Römischen Stuhl beschließen können? ") Als wenn die Bischöfe Julian und Felix und ihre Vorgänger, die als Primaten von Toledo die Autonomie der Spanischen Kirche factisch begründet halten, nicht fromme und treffliche Männer gewesen wären. Daß aber die Akten der Synode untergegangen, kann nicht auffallen. Denn bald nach dem Concil brachen in Spanien jene heimischen Zerrüttungen aus, wodurch die Araber ins Land gerufen wurden. Während der Araberzcit dachte niemand weder an Rom, noch an die Concilicn, und als man nach einigen Jahrhunderten mit dem Schwerte in der Faust den Arabern einen Thcil des Landes wieder entrissen hatte und mit der Oc- cidentalischen Kirche durch Fränkische Vermittclung wieder in Verbindung trat, da fand man hier den Römischen Primat als ein vollendetes Institut vor, fügte sich gleich unter ihn und da werden die Anhänger Roms dann wohl gesorgt haben, die wenigen Exemplare der 18. Synode von Toledo, die sich vielleicht fanden, zu vernichten. Ja, um nicht eine Synode als die Urheberin der Losrcißung von Rom erscheinen zu lassen, fand man für gut, diese That bloß dem Könige aufzubürden; und damit die Trennung bloß aus einem Frevclmuthe des Wiliza hervorgegangen erscheine, hat man ihm den Frevel angedichtet, er habe den Geistlichen erlaubt, so viele Weiber zu nehmen, als ihnen beliebe. Mit der 18. Synode von Toledo geht das Material für unsere Betrachtung dieser Periode aus; 10 Jahre nachher erfolgte die Occupatio» Spaniens durch die Araber, durch welche fast alle Fäden der Spanischen Kirchengeschichte zerschnitten und diese in ein Dunkel gehüllt wird, welches aufzuklären aus Mangel an Documenten nicht gelingen kann. 54) Dies sind des Baroniuö Gründe alle. 7» Viertes Kapitel. Schlußbctrachtnng. Wir stehen hiermit nun am Schlüsse des ersten Abschnittes, dessen Resultate vor uns liegen. Während der ersten 300 Jahre war die Spanische Kirche ohne alle Verbindung mit der Römischen; als diese es versuchte, sich unberufen in ihre Angelegenheiten zu mischen, wiesen die Spanier mit Hülfe der Afrikaner diese Versuche ab. Erst im 4. Jahrhunderte brachte Osius von Cordova die Spanische Kirche in einen nähern Verkehr mit der Occidentali- schcn und Römischen; allein dieser Verkehr erlosch wieder mit Osius, wurde aber erneuert durch Veranlassung der Priscilliani- siischcn Ketzerei (v. 380), durch welche die Spanische Kirche gespalten und zerrüttet, sich bei den Stühlen von Mailand und Rom Rath und Aufschlüsse holte. Dies wurde, wie die Decretalschrcibcn des Siricius an Hi- merus von Tarraco (». 385) und des Jnnocentius an die Sn- node von Toledo (404) bezeugen, nachher bei der fortdauernden inneren Erschütterung der Spanischen Kirche mehrmals wiederholt, hörte aber auf nach Jnnocenz während der Occupatio» Spaniens durch mehre deutsche Völker und erneuerte sich wieder unter Leo I. (447), der zuerst versuchte, in Spanien eine Primats- mackt zu üben, wie sie sich in Gallien und Jllyricum, wenn auch nach mancben Kämpfen, festgesetzt hatte. Daß es Leo hiermit sehr gut gelang, wenigstens in der Spanischen Metropoli- tanprovinz Tarraco (denn in Betreff der übrigen fehlt es an Zeugnissen), beweisen die Briefe des Metropoliten Ascanius und seiner Synode an den Römischen Bischof Hilarins, Leos Nachfolger (400), beweiset ferner der, freilich sehr unverbürgte Versuch des Simplicius, den Bischof Zeno von Sevilla zu seinem Vikar zu ernennen, ein Versuch, den, freilich nach einer Unterbrechung von mehr als 50 Jahren, Hormisdas wiederholte (520), indem er den Johannes von Tarraco und den Sallustius von 80 Sevilla zu seinen Vikaren ernannte und, von solcher Hülfe gefördert, mit der Spanischen Kirche in nähere Verbindung tretend, durch mehre Decretalbricfe einen Einfluß auf sie übte,, der vorzüglich dadurch, daß die Spanische Kirche, durch die Manischen Gothen gedrangt, unterdrückt und in ihrem Innern gehemmt und auseinander gehalten, sich nothwcndig nach Außen einen Anhaltspunkt suchen mußte, den sie nur in dem apostolischen Stuhle des Occidcnts, dem Römischen, finden konnte, vermittelt wurde. Allein nach Hormisdas (523) ist der Verkehr der Spanischen Kirche im Gothenreichc mit Rom fast 70 Jahre lang unterbrochen, während in der Kirche des nunmehr katholischen Suevenrciches die erneuerten Versuche der Priscillianisten noch einmal eine Konsultation an den Römischen Bischof Vigilius veranlassen (538), mit der Römischer Einfluß sein Ende genommen zu haben scheint, wozu die Canonensammlung des Metropoliten Martinus von Bracara (o. 570) nicht wenig beitrug. Kurz darauf wurde ganz Spanien unter dem Gothischcn Scepter vereinigt (585) und das Gothischc Volk trat zur katholischen Kirche über (589). Nach einer vorübergehenden leichten Verbindung mit Gregor dem Großen, die einzig und allein durch Leander von Sevilla, Gregors persönlichem Bekannten und Freunde, vermittelt wurde, tritt die Spanische Kirche ganz auf sich selbst zurück und allen Verkehr mit Rom meidend, organi- sirt sie sich auf den Synoden zu Toledo zu einer vollkommncn Nationalkirche, deren weltliches Oberhaupt der König, das geistliche der Metropolit von Toledo, als Primas des Landes, war. Wahrend dieser Periode (589—711) gestalteten sich die Verhältnisse auf folgende Weise: 1) Die ganze Spanische Kirche bildete ein abgeschlossenes Ganze, eine Nationalkirche, deren sichtbares Haupt der König und der Primas von Toledo war; die aber das Organ ihres Willens in Glaubens- und Sittensachcn, ihre oberste gesetzgebende und richterliche Behörde, in ihren Synoden, besonders in den allgemeinen Synoden fand. Auf ihnen wurden Glaubcnsedictc erlassen, Canones gegeben, Bischöfe KZ gerichtet und abgesetzt, andere an deren Stelle ernannt, Bischöfe vvn einem Sitze auf einen andern versetzt u. s. w. 2) Das Recht, die Bischöfe zu wählen und die erledigten Stuhle zu besetzen, war bei dem Könige; die ernannten erhielten ihre Confirmation und Präconisation anfangs von den Metropoliten und Synoden, seit dem I. K81 aber wurde dies Recht ausschließlich dem Bischöfe vvn Toledo, als dem Bischöfe der Residenz und 'ersten Würdenträger der Spanischen Kirche, übertragen. 3) Bon einer Confirmation und Präconisation der Spanischen Bischöfe und Metropoliten durch den Römischen Stuhl, von der Ertheilung eines Palliums an die letzteren, womit die pleiiltulla potvstatis ihres Amtes übergeben werde, ist keine Spur zu finden. 4) Niemals wurde die Spanische Kirche von Römischen Legaten beschickt, um durch sie dieselbe visitircn, ihre Synoden beaufsichtigen und ihnen Präsidiren zu lassen. Niemals erstatteten die Spanische Kirche, niemals ihre Synoden Bericht nach Rom über ihre Verhandlungen. 5) Von Privilegien, Ablässen, Dispensen, Exemtionen, Gnaden und Pfründen, von den Römischen Bischöfen an Spanische Kirchen, Klöster, Geistliche und Laien ertheilt, ist in alle Wege keine Spur zu finden. v) An Abgaben und Erpensen an die Römische Kirche unter irgend einem Titel, dachte man nicht. 7) Von den Römischen Decretalbriefcn nahm die Spanische Kirche nur diejenigen an, die als Antworten auf Konsultationen von einheimischen Bischöfen erbeten und empfangen waren. Nur diese werden auf ihren Synoden citirt, keine andere. Darin liegt ein Beweis, daß die Spanische colleetio cananum, in welche außer jenen Briefen Römischer Bischöfe noch andere derselben aufgenommen waren, nur eine Privatarbeit war und in diesem Theile nie die Anerkennung der Spanischen Kircbc erhalten hat. Da diese Sammlung erst gegen liL6 angelegt ist, so folgt hieraus schon, wie spät die Decrctalcn in Spanien zu kirchenrechtlicbcr Geltung gelangten. s Nendorf, Verhält«, d. span. Kirche- H 8Ä 8) Die Spanische Kirche erkannte durchaus nicht die Unfehlbarkeit der Römischen Kirche in Glaubcnsentscheidungen an, und opponirte ihr nicht nur, sondern drohte ihr auch mit Ab- brechung der Gemeinschaft, wenn sie den Spanischen Ansichten nicht beistimmte. i>) Die von der Römischen Kirche getrennte und unabhängige Ausbildung der Spanischen Kircke wird auch klar genug dadurch bezeugt, daß im Spanischen Eultus nicht, wie im Italischen, Gallischen, Fränkischen, Germanischen, Britannischen der Römische Ritus (Brevier, Missale, Formale bei Ausspendung der Sacramente u. s. w.) eingeführt wurde, sondern ein cigcn- thümlicher einheimischer, mit mehr Orientalischem Charactcr; man nennt diesen Ritus den Mozarabischen oder Gothischcn, und die Spanische Kirche hielt mit solcher Beharrlichkeit an ihm, daß alle Versuche des Römischen Stuhles, ihn durch den Römischen zu verdrängen, Jahrhunderte hindurch an dem Widerstande der Spanischen Geistlichkeit scheiterte, der endlich nur der von den Königen angewandten Gewalt wich, wie wir im folgenden Abschnitte sehen werden. Was nun den Primat der Römischen Bischöse betrifft, so erkannte die Spanische Kirche den Römischen Stuhl ohne Zweifel in ihrem Vorzuge als serles xrima und die einzige gpastolica catlrellra des Occidents an, aus welcher Anerkennung die von ihr an die Römischen Bischöfe gerichteten Consultationcn sich hinreichend erklären lassen. Von einem Primate aber im Römsi scheu Sinne, als einer gotlgesetzten Obergewalt in der ganzen Kirche, als einem Mittelpunkte der Einheit, auf dem die ganze Kirche fuße, von dem Keiner sich trennen dürfe, als einer legi- timen Macht, der sich jeder unterwerfen, deren Aussprüche jeder als Gesetze annehmen müsse, von einem solchen Primate wußte die Spanische Kirche nichts, und weder aus ihren Synoden, noch aus ihren Vätern ist irgend ein Beweis für diesen Primat zu schöpfen. Als eine Ausnahme von der Regel erscheint der berühmte Isidor von Sevilla, der vom I. KW bis K3K Bischof dieser Stadt war, ein Mann, gleich ausgezeichnet als Vorsteher der Kirche und als Schriftsteller. Dieser schreibt in seiner opistol-r !>ll Lii-zumum Doietiinum opisoopum: t^uull vorn llv paiilitiito gAitur apustolorum, Petrus pr.io- minet eeteris, ipii nulliiv inernrt a Ilaiuina: 'pu es Petrus ect. Lt nen, üb nlia, sell ab ipso Ilei tili», iionorvin poutitrcatus !n pbristi eeelesia primus suseepit. Pu! etiam post resurreetiouem Pili! vei ab eaiiem ilietum est: Pasee nguos meos; SAnorunr nomine eeelesisrum praela- tos »otans. ') lüiijus cliAnilas potestatis etsi all omnes eatbolieorum episvopas est transkusa, speeialius tamen komano sntistiti sinxulari privilexio, veiuti eapite esteris membris eelsior per- manet i» aeternuin. tjui ixilur stebitam ei noii exbibet revv- renter obeelientiam, a capitv sejunetus, aeepbalorum sebis- inati se rvllllit obnoxiuin. tjuull sicut illull s. ^tbanasii llv tiile s. Trinitatis, s. eeelesia approbat et eustoclit, ') guasi sit tille! catbolieae articulis. ljuoll nisi guisguv krmiter eusto- «lierit, salrus esse non poterit. Gleiche Grundsätze finden sich ausgesprochen in Isidors Briefe all lllaulliuiu llneem. Abgesehen davon, daß dieselben in der Spanischen Kirche jener Zeit ganz vereinzelt stehen, abgesehen davon, daß in den übrigen Schriften Isidors nichts Aehnlichcs von der Römischen Kirche vorkommt, abgesehen davon, daß bis dahin noch Nie- mand versucht hatte, die Lehre vom Primate als einen zur Seligkeit nothrvcndigen Glaubensartikel zu erklären; muß es besonders auffallend erscheinen, daß die Spanischen Synoden, denen Isidor beiwohnte und vorsaß, wie auch die spätern durchaus nichts von jenen Ansichten aufgenommen haben und daß sie sich t) In der Regel versteht man unter den Schafen die Geistlichen, nicht unter den Lämmern. 2) ES scheint als ob Isidor von dem Schisma der aceiM-Ui wenig gewußt habe. 3) Vor Isidor ist von einer solchen Ansicht keine Spur zu finden, außer zu Rom. k« 84 zum Römischen Stuhle in eine Stellung setzten, die der Verneinung jener Ansichten durchaus gleichkommt. Aus diesen und anderen Gründen haben viele Gelehrte die Echtheit beider Briefe angefochten und sie für untergeschobene erklärt. Daß in allen gleichzeitigen Schriftstellern und Docu- mentcn Spaniens, in den Synodalaktcn, in den Chroniken, Historien, Biographien, dogmatischen und exegetischen Schriften der Spanischen Kirche, deren es eine große Zahl gibt, nichts Achnliches, ja überhaupt nichts auf den Römischen Primat Bezügliches vorkommt, mag der Hauptgrund gegen die Echtheit jener Briefe sein. Zweite? Abschnitt. Von der Arabischen Occupatio« bis auf die neueste Zeit. E r st e s Kapitel. Von der Arabischen i?ccnpation bis zur Wiedcreroberung Toledos durch AlphonS von Castilicn, d. h. bis zur Wieder- i> erste Illing des Primats von Toledo, aber als Roinisches Vikariat. Abschaffung des Mozarabischcn Ritus. Unterwerfung der Spanischen Kirche unter die Römische. <-5. — e. III«».) ^i'e blutige Schlacht bei Zcres de la Frontcra oder am Gua- dalerte (7lt), lieferte ganz Spanien in die Hände der Araber; nur in den Gebirgen von Gallicien, Asturicn und Biscaja hielt sich ein Nest der Gothen und gründete hier eine Herrschaft, die sich allmählig gegen die Araber auszudehnen suchte. Nicht lange nachher gründeten auch die Franken durch Karls Eroberungen (e.78tt) eine Herrschaft in Spanien, die sich von den Pyrenäen längs des Ebro erstreckte und Catalonicn, Arragonien und einen Theil von Biscaja umfaßte. Wir haben also zu untersuchen, wie sich das Verhältnis; der Spanischen Kirchen in diesen verschiedenen Reichen zum Römischen Stuhle gestaltete. Im Arabischen Spanien wurde die christliche Kirche nicht sogleich zerstört, sondern sie hielt sich, wiewohl unter vielfachem Y6 Drucke, mehre Jahrhunderte hindurch, freilich ohne fast alle Verbindung mit dem Occidcnte und dem Römischen Stuhle. Der Katalog der Bischöfe von Toledo reicht bis zum Jahre 939. ') Die einzigen Documcnte eines Verkehrs zwischen beiden Kirchen betreffen die Arianische Ketzerei des Bischofs Elipandus von Toledo, von der auch Felix, Bischof von Urgel, im Fränkischen Spanien angesteckt wurde. Bei dieser Gelegenheit schrieben der Römische Bischof Hadrian, die Synode Jtaliänischcr Bischöfe, die Carl nach Mainz berief, die Synode von Frankfurt (994) und Karl selbst an den Elipandus und an alle Spanischen Bischöfe; aus dem Schreiben der Jtaliäner geht auch hervor, daß Elipandus seinen Glauben vor ihnen vcrtheidigt habe. Allein die Sache blieb ohne Erfolg; nur Felix von Urgel mußte, von Karl gezwungen, sich unterwerfen; dem Elipandus, im Lande der Araber, war nicht bcizukommcn; die gegen ihn ausgesprochene Absetzung blieb ohne alle Wirkung. Das ist aber auch die einzige Spur von einer Berührung der Spanischen Kirche im Reiche der Araber mit dem Abendlande. Die Spanische Kirche im Fränkischen Reiche trat zu dem Römischen Stuhle in dasselbe Verhältniß, als die übrige Fränkische Kirche. Daher verbreiten wir uns nicht weiter darüber, sondern eilen zur Beleuchtung der Spanischen Kirche im Ncu-Gothischen Reiche, zu welchem e. 999 auch das Fränkische Spanien kam. Das Ncugolhische Reich in Asturien und Gallicicn bildete sich nach schweren Anfängen und Kämpfen gegen die Araber zu einem selbstständigen Staate und trat, vermöge seiner Lage, mit dem Fränkischen Reiche in manche Berührungen, die aber nie sehr innig werden konnten, weil die Gothen in den Franken nur übermächtige Nachbarn sahen. Daher ist es zu erklären, daß die Gothen die Bekanntschaft mit den Franken gar nicht benutzten, um kirchlich mit ihnen t) -xguire IV. p. 7«». 87 und durch sie mit dem Römischen Stuhle in Verbindung zu treten; eine solche Verbindung konnte erst dann eintreten, als die Franken, von der Höhe ihrer Macht gesunken, aufhörten, die Gothische Herrschaft zu bedrohen, welches in der zweiten Halste des neunten Jahrhunderts geschah. Während des Zeitraumes von beinahe zweihundert Jahren, in welchem die Spanische Kirche durch die Occupation der Araber außer Verkehr mit dem Occidente und Rom getreten war, hatte sich in Betreff des Römischen Stuhles vieles geändert; eine ganz andere Stellung als zur Zeit der Toletanischcn Con- cilicn hatte er eingenommen. Denn theils durch Bonifatius, thcils durch Karl den Großen, besonders aber durch dessen schwache, unter sich in Zwietracht gefallene Nachfolger, war der Römische Primat zu einer vollen Anerkennung gekommen, die er vorzüglich Nicolaus k. und Johannes VM. verdankte. Eine neue Ausdehnung bereiteten ihm im Frankenreiche so eben die seit 83» allmahlig in Gang kommenden Pseudodccretalen, und seine Vollendung erhielt er dadurch, daß er die Kaiserkrönung, d. h. die Vergebung der Kaiserwürde und der Herrschaft Italiens gleichsam als sein Regal vindi- cirte und dadurch zu einer politischen Macht ersten Ranges erwuchs. Als daher die Spanische Kirche im !). Jahrhunderte mit Rom in Verbindung trat, fand sie den Römischen Primat als ein vollendetes Institut, als eine legale Form der kirchlichen Verfassung, in die der Occident sich durchaus hineingelebt hatte; unter ihn mußte also auch die Spanisch-Gothische Kirche sich beugen. Sie konnte sich diesem um so weniger entgegensträuben, als sie nur ein kleines Bruchstück der gesammten Spanischen Kirche bildete, die nickt einmal einen Metropoliten hatte, also ohne Einheitspunkl war, indem die Metropole Braga sich in den Händen der Araber befand und nur einen Bischof in p-w tibu« hatte, der zu Oviedo im Exil war. Auch kann es nicht auffallend sein, daß die kleinen Könige des Gothischen Spaniens, die von der Wichtigkeit und der enormen politischen Bedeutung des Römischen Stuhles längst gehört halten, wohl Verlangen tragen mußten, mit ihm in Ver- ^^ bindung zu kommen und in dessen Schutz genommen zu werden, wenn auch dieser nur ein imaginärer war. Diese Verbindung der Spanisch.Gotbischen Kirche wurde angeknüpft durch den siegreichen Alphonslll-, der eine Gesandt« schaft zu Johannes IX. nach Rom schickte. Die Kirche seines Landes bedurste eines Oberhauptes, eines Metropoliten, um eine Provinz der allgemeinen Kirche bilden zu können; unter wessen Anspielen sollte aber aus den Bischöfen Galliciens und Asturiens einer als solcher ernannt werden, als unter denen des apostolischen Stuhles? Johannes erhob daher in einem Schreiben an Alphvns und die Kirche seines Reiches den Stuhl von Oviedo, der Residenz der Könige, zum Metropolitansitzc des Reiches. ') Diese Anordnung wurde vollzogen auf der gleich nachher gehaltenen Synode von Oviedo. Doch auch diese Synode zeigt noch ganz den autonomen altspanischcn Geist. Dieselbe sagt zwar, sie sei versammelt auv- taritatc Ilomin! payue ckoluinins et cum cousiüa priucssns magui; aber die Erhebung des Stuhls von Oviedo zum Mctro- politensitze sehen sie nickt an als einen Act päpstlicher, sondern eigener Gewalt. Darum sagen sie unmittelbar darauf weiter: Alemoruti itague «zpisco^!, rege yrsesente, et universalis llisyaniae eouciliuin ') l'^/5 Ovetensem urbem Z) Ob, wie eine alte Urkunde aus dem Archive von Toledo fAguire IV. 373, die frühestens im 12. Jahrhunderte verfaßt ist, indem sie ans Alcrandcrö >>. Regierung sich als auf eine Vergangenheit bezieht) besagt, schon Johannes Vlll. eine Gesandtschaft nach Spanien u>> re« insinMemMs geschickt habe, welche zugleich den Mozarabischcn Nitns bestätigt habe, ist sehr zweifelhaft aus Gründen, die in der Urkunde selbst liegen. 3) «tp. Vi-uiro IV. 355. IZoclvsiae Oveteusi, gnnm vestvo e«»i- sensu et assiüun. uatitiune motro^oUtuun.1» oonstituinuis, oin- nes ve» subüitus esse inunünmus. 4) ES waren auf der Synode auch viele Bischöfe des Arabischen Spaniens, die von ihren Kirchen vertrieben waren, zugegen. 89 metropolitanam seckem, et in es tIermei>ZiI6uin co/^eo^ai-e?n/»e episoopuw. Hcrmengild trat gleich auf der Synode als Metropolit auf, indem er den Bischöfen seiner Provinz befahl, den Beschlüssen der Synode genau nachzukommen. Ein Beweis, daß die Ausübung seines erzbischöflichen Amtes noch nicht von der Einholung der päpstlichen Bestätigung und Präconisation oder des Palliums abhing, wie das heute der Fall ist. Unmittelbar nach der Weihe und dem Antritte seines AmteS auf der Synode, crthcilte König Alphons dem neuen Metropoliten, mit Beistimmung der Bischöfe und Rcichsfürsten, die Be- Ichnung mit den Kirchcngütern, Die Kirche des Neugothischen Spaniens hatte demnach auch in ihrer Verjüngung den Grundsätzen aller Autonomie nicht entsagt, und es ist noch keine Spur von der Ausübung päpstlicher Primatrechte in ihr sichtbar, wenn sie auch in dem Römischen Stuhle das Centrum kirchlicher Einheit erblickte. Jndeß war doch auch jene Verbindung mit Rom nur eine vorübergehende. Mochte die Spanische Kirche während der ruhelosen Kämpfe mit den Mauren keine Zeit haben, sich mit dem Auslände in Verkehr zu setzen, oder mochte die Verdcrbtheil der Römischen Kircbe im zehnten Jahrh. sie von dieser abwenden, oder mochten die Ideen altspanischcr kirchlicher Selbstständigkeit in ihr wieder zum vollen Bewußtsein gekommen sein: Kurz, das ganze zehnte, ja bis über die Mitte des cilften Jahrhunderts ist keine Spur von einem Verkehr der Neugothischen Kirche Spaniens mit Rom; vielmehr liegt eine Reihe Synoden dieser Zeit vor, auf denen, ohne daß der Päpste auch nur Erwähnung geschähe, der König und die Synode die gesammte 5) Weiter unten noch einmal: t>l»rto oi-xo nus opisoopi ot 1-eUijui ssoorclueos vvotoilsom sedem, Ijnni» Oous oloZit, üloti'upnti- tsnum cotU^imus so pro posso nosten tictolitoi- oi-i^iinus, et loois, ak rot »nüti'so roo- t»s procurstoi es >><>nimus, ut pisectotinito tempoeo n«I cvnvi- Uuin Ovoto i'sciiersmuz. Verfassung, Regierung und Gerichtsbarkeit ihrer Kirche mit heimischer Machtfülle ordnen und einrichten. Diesen: Unabheingigkeitssinne der Westgothischen Kirche Spaniens und ihrer Jsolirung von Rom und Frankreich muß es zugeschrieben werden, daß sie, fest an den alt spanischen Canon es und Gesetzen, die in einen geschlossenen Codex gebracht waren, haltend, die Pseudodecretalen abstieß und sieh frei hielt von jenen Ansichten und Grundsätzen P seudoisidors, wodurch die Kirche von Frankreich und Deutsehland schon im zehnten Jahrhunderte unter Römische Botmäßigkeit gerieth. Es ist dieses um so auffallender, als die Kirchen in der Spanischen Mark, d. h. in den Grafschaften und Fürstenthü- mern Arragonien, Catalonien und Navarra, auch nach ihrer Losreißung vom Frankenreiche sieh in einer ganz andern Richtung entwickelten und dem Römerthume viel früher verfielen. Davon liegt aber der Grund darin, daß die Kirchen jener Länder ihren kirchlichen Mittel- und Einheitspunkt nicht im eigenen Lande, sondern in Frankreich fanden, indem gleich zu Anfang der Eroberung der Mark durch die Franken, als der uralte Metropvli- tansstz Tarraco durch die Araber zerstört war, mehr ein einheimischer Stuhl, etwa Saragossa oder Barcellona, zum Metropolitansitze erhoben, sondern die Kirchen der Mark unter den Metropolitenstuhl von Narbone gestellt wurden.") Dadurch wurden diese Kirchen in den Fränkischen Metropolitanverband gesetzt, in 6) Es liegt hierüber ein sehr merkwürdiges, doch der Unechtheit sehr stark verdächtiges Schreibe» Stephans vi, vom I. 300 sdie Jahreszahl 887 ist jedenfalls falsch) vor, worin derselbe den'Vischof Selva von Urgel und Hermennrus von Gerona absetzt, weil sie sich dem Stuhle von Narbone nicht unterwerfen wollen. ikia. g'U. Auf der Spnode ln le.mMniij, die ins I. 347 gesetzt wird, kommt eine neue Absetzung zweier Bischöfe jener Sradt, «eonnaum «oneeueini» liomnni nlag in kurzer Zeit auch die Freiheit der Spanischen Kirche. Scheu unter Alexander II. wich inCatalonien undBa- lentia der Mozarabische Ritus dem Römischen. Auf Befehl des Papstes, der seine eigentliche Kraf! freilich erst durch die Mitwirkung König Ferdinands erhielt, wurde derselbe auf der 8^»oüus l^oii^uensis im I. abgeschafft. Daß jedoch die Sache nicht ohne Widerstand abging und erst allmählig sich vollziehen konnte, ist auS mehren Briefen Gregors an Sanchcz von Arragonicn klar. Gregor verfuhr bei der Unterjochung der Spanischen Kirche nach einem wohlausgedachten Plane. Zuerst erklärte er das Land Spanien für ein vollkommenes Eigenthum des h. Petrus, d. b. des Papstes, von Anfang an;°) daher trat er auch sogleich als oberster Herr und Gebieter des Landes auf, indem er dem französischen Grafen von Rvcccjo so viel Land von Spanien als Lehen des Römischen Stuhles schenkte, als er von den Arabern erobern wurde; wobei er jedem, der dem Grafen entgegen sein würde, mit dem Bannfluche droht. '") Zugleich forderte er von dem ganzen Lande einen Tribut. ") 9) listUst. r,. I. 7. latei'S V08 oracliinus, lSKNiii» ttisuainuL al, prom'U chii'is s. petri kuis80, et aiUiua (tieet u pu^uuis -imre upastolicn, die Araber ferner zu bekriegen; denn besser sei es, daß diese das Land behielten, als daß es die Christen, mit Verachtung des EigenthumsrechtcS des h. Petrus in die Hände bekämen, ll) !.. IV. o;.. ?8. Auf diese Weise, nach vorgeblichem uraltem, unvcrjährtem Rechte sich als Obcrlehnsherrn von Spanien hinstellend, hatte er sogleich die Könige in seiner Gewalt, die an dem, was Grc, gor mit dem Grafen von Rocccjo vornahm, wohl einsahen, daß ihre Herrschast keine Garantien habe, wenn sie den Papst nicht auf ihrer Seite hatten, d, h. wenn sie nicht durch unbedingte Willfährigkeit seine Gunst zu erringen strebten. Hier wirkten demnach die alten Römischen Künste. Ein anderes Mittel, welches Gregor anwendete, bestand darin, daß er in alle Angelegenheiten der Spanischen Reiche und Kirchen unmittelbar ohne weiteres eingriff. Beständig durchzogen seine Legaten das Land, wo eine Synode gehalten wurde, da waren sie, um vorzusitzen, zu bestätigen; sie nahmen alle Appellationen an; belegten mit (Zensuren, Bann und Absetzung, machten Gesetze und Verfügungen, consirmirtcn die Bischöfe, gaben hier Privilegien und Exemtionen, die sie dort, um zu größerem Eifer für Rom zu entzünden, abschlugen. Daneben war jede mündliche Phrase oder jeder Brief Gregors eine Primatsprcdigt. Unter diesen Umständen kann es nicht ausfallen, daß die i-i mehren Territorien von einander getrennte Kirche Spaniens, vom Beistände ihrer Könige verlassen, bald eine Beute des Römischen Primats wurde, der sich mit unglaublicher Schnelligkeit befestigte. Dem Römischen Stuhle konnte unter so günstigen Verhältnissen nichts unangenehmer sein, als daß die Spanier noch immer an ihrem alten, offenbar aus dem Oriente stammenden Ritus hielten; derselbe war ein steter Zeuge, daß die Spanische Kirche in ältester Zeit ihre Formen des Eultus, ihre Institutionen nicht von der Römischen Kirche erhalten, also ihr auch nicht unterworfen gewesen sei. Diesen stillen, aber doch eindringlich redenden Zeugen gegen den Primat mußten sie beseitigen. In Arragonicn hatte schon Alexander II. diesen Feind besiegt; in Eastilien und Leon gelang es erst Gregor VII. und Urban II. Nachdem dieser den König Alphons durch viele Briefe bearbeitet, namentlich ihn aber durch seine französische Gemahlin Constantia !)4 für seine Zwecke ganz gewonnen hatte, schickte er den Abt Richard von Marseille nach Spanien, um diese Sache zu vollenden, Allein dieser konnte auf dein Eoncil von Burgos nicht durchdringen, Volk und Geistlichkeit setzte ihm den härtesten Widerstand entgegen. Nachdem König Alphons aber Toledo erobert und in diesem Sitze durch den Papst den Primasstuhl von Spanien, als Römisches Vikariat hatte wiederherstellen lassen, da siegte Rom doch am Ende, Rodcrich erzählt diesen Hergang VI. o. 26. 27.) so: „Ehe der Legat Richard von Urban II. zurückberufen wurde, ward das ganze Spanische Volk sehr beunruhigt, indem es von dem Legaten und dem Könige gezwungen wurde, das (Iklioium liomamiin ") anzunehmen. Als am festgesetzten Tage der König, der Primas, der Legat, die Geistlichkeit und eine sehr große Volksmenge sich versammelt hatte, stritt man sich lange, indem die Geistlichkeit, das Heer und das Volk sich entschiede» gegen die Aendcrung des Ofsiciums aussprachen, der König aber, von der Königin gewonnen, Drohungen und Schrecknisse dagegen einsetzte. Durch hartnäckige Forderung des Heeres kam es zuletzt dahin, daß dieser Zwist durch einen Zweikampf entschieden wurde. Nachdem nun zwei Krieger auserwählt waren, der eine vom Könige, welcher den Römischen, der andere vom Heere, welcher den Toletanischen Ritus verthcidigen sollte, so wurde der Kämpfer des Königs sogleich besiegt, wobei das Volk jauchzte, daß der Kämpfer für das Tolctanische Officium Sieger geblieben. Aber der König war von der Königin Eonstantia so sehr gereizt, daß er von seinem Vorhaben nicht abging, sondern erklärte, der Zweikampf gäbe kein Recht. Und da nun hierüber im Heere und im Volke ein großer Aufruhr entstand, so beschloß man, daß ein Exemplar des Toletanischen und eines des Römischen Ofsiciums neben einander auf einen großen Scheiterhaufen gelegt werden sollten. Und als nun von dem Primas, dem Legaten und der Geistlichkeit Allen ein Fasten angesagt und von Allen ein inbrünstiges 12) Es hieß auch KaINcarium. Gebet verrichtet war, da gin^ das Exemplar des Römischen Ritus sogleich in Flammen auf, das des Tolctanischen Ritus aber blieb Angesichts Aller, die Gott dafür priesen, von der Flamme durchaus unverletzt. Aber der König, hochmüthig und hartnäckig auf seinem Willen bestellend, ließ sich weder durch dies Wunder schrecken, noch durch Bitten erweichen, sondern befahl, Tod und Güter- cinzichung allen Widerspänstigcn drohend, daß das Römische Officium in seinem ganzen Reiche eingeführt würde. Als nun Alle wcimen und traurig waren, da zeigte sich die Wahrheit des alten Sprüchwortes: Wohin die Könige wollen, dahin neigen sich die Gesetze. Da wurde nun das Römische Officium, welches früher in Spanien nie aufgenommen war, eingcführt." AuS dieser, im Geiste jener Zeit gehaltenen Darstellung geht zur Genüge hervor, wie viel Mühe es kostete, das Rö'mcr- thum den Spaniern aufzudrängen und es bei ihnen einheimisch zu machen Aus dem in diesem Kapitel Gesagten geht zur Genüge hervor, daß die Spanische Kirche bis zu Gregor VII. ihre alte Selbstständigkeit und Unabhängigkeit von Rom behauptete. Sie ging zu Grunde, als die Päpste sich mit den Königen verbanden; da erlag sie der Klugheit und Kraft Gregors, der in Spanien, in Kirche und Staat, wie in seinem Reiche gebot. Zweites Kapitel. Von der Herstellung des Primats von Toledo bis zur neuesten Zeit. Wie nun dieses Netz Römischer Herrschaft sich allmählig über ganz Spanien legte, das wollen wir kurz beleuchten. 96 Es konnte nicht fehlen, daß Gregors VII. Pontisicat, so reich an großen Ereignissen und Erfolgen, der Spanischen Kirche imponirtc und ihr Furcht und Ehrerbietung gegen den Römischen Stuhl einflößte. Diese mußte um so höher steigen, da Gregor, wie er sich zum Gebieter der Kirche aufwarf, so auch über Spanien als Reich die Obcrlchnshvhcit in Anspruch nahm und geltend machte. „Bon Alters her sei Spanien volles Eigcnthum des h. Petrus gewesen. Wenn auch die Arabische Occupatio,, dasselbe unterbrochen, so habe sie es doch keinesweges aufgehoben und es müsse sich jetzt mit doppelter Kraft geltend machen. Nur dem h. Petrus und seinem Stuhle dürfe Spanien erobert werden; ihm gehöre Alles, was den Arabern entrissen sei und entrissen werde. Darnach müßten sich die Spanischen Fürsten richten, denn lieber werde er sehen, daß das Land in den Händen der Ungläubigen bleibe, als dem seligen Himmelsfürsten vorenthalten werde." ') Auf diese Weise imponirtc er auch den Königen und Fürsten, die sich um so mehr zu ihm hinneigten, als alle, bei ihren ewigen Streitigkeiten und Zwisten, bei ihren ehrgeizigen Bestrebungen Römischer Hülfe nicht glaubten entbehren zu können. Daher siel aller Widerstand vor Gregors kräftigem Willen, entschiedener Sprache, festem Auftreten. Der alte Gothische Ritus unterlag dem Römischen. Urban II. trat ganz in seine Fußstapfcn. Es gab kaum einen Augenblick, wo er nicht Legaten in Spanien hatte. Allenthalben sah man sie; auf allen Synoden und Reichstagen waren sie zugegen und wahrten das Interesse ihres Herrn; in Alles mischten sie sich; alle Sachen brachten sie vor ihren Rich- tcrstuhl; sie entschieden Streitigkeiten, crtheilten Privilegien, ermunterten, belohnten hier, drohten, straften dort. Alles beugte sich vor ihnen. 1) Bei ^un-<- r. V. p. t ff. 2 'i'. v. i>- i—Zt. 97 Dazu nahm Urban selbst einige sehr wohlberechnete Schritte vor. Im Jahr 1086 hatte Alphons VI. von Kastilien Toledo, die alte Königsstadt, die alte christliche Metropolis des Landes, zurück erobert. Es wurde sogleich Bernard, der Abt von St. Facundus, zum Bischöfe geweiht und Urban erhob ihn wieder zur alten Würde eines Primas von Spanien. Diesmal erhielt er also seine Würde aus Gnade des apostolischen Stuhles, nicht wie früher durch Ucbcrtragung des Königs und der Spanischen Kirche. Er wurde ein Basall des Römischen Stuhles. Persönlich mußte er nach Rom kommen und sich das Pallium holen, einen Vasallencid mußte er ihm schwören, wie ihn schon Gregor den Bischöfen dictirt hatte. Seit der Zeit unterließ er nie, seinem Titel Lornarllus Iloi xratis. VolLtanno 8velis ar- cliiepiseopus auch den eines 8. IlomsiuiL evelesiae lexatus beizufügen. 5) Bcrnard erhielt zwar alle Gewalt der frühem Römischen Bikaricn; er saß den Synoden vor, berief sie, war die oberste richterliche Behörde im Lande; aber alles ging im Namen des Römischen Stuhles; Urban führte es ihm oft genug zu Gc- müthe, daß er Alles ihm verdanke; „einen Bach, der Quelle des h. Petrus entsprungen, eine Flamme, von St. Peters Herd entnommen," nannte er ihn. H Darnach war auch des neuen Primas Stellung; überall concurrirtcn, mit höherer Macht begabt, die Römischen Cardinallegaten.Sachen genug wurden unmittelbar vor den Apostolischen Stuhl abberufen. Nicht minder wohlbcrcchnet war es, daß Urban die alte Metropolis von Tarraco wiederherstellte, wodurch der Bischof von Narbonne den Spanischen Theil seiner Diö'ccse verlor. Unter solchen Umständen konnte es nicht anders sein, als daß jede Auflehnung gegen Römische Herrschaft und Befehle ohne 3Z ägmrs i'. V. i ff. hat alle dahingehörende Briefe Urbans. 4) Idicl. i>. 13. 5) lnick. p. 29 und oftmals L) Idiä. x. 14. 7) Uiiä. x. 15. 1Ü. 8) Idicl. p. 12. 14. IU ff. ENcndors, VerhiiNn, d. spa». Kirch-. 7 98 Erfolg blieb, König Alphons von Gallicicn hatte den Bischof von Compostella gefangen gesetzt und durch den Cardinallcgaten Richard — alle Legaten hatten offene Hände — absetzen lassen. Urban cassirtc das Verfahren, mahnte, bat den König, den Bischof zu restituiren, drohte endlich das Jnterdict und erzwang sich Gehorsam, als es vollzogen war.") Als der Bischof Mauritius von Braga die von seinem Sprengel losgerissene Kirche von Leon zurücknahm, sich die Befehle und Mandate der Legaten nicht gefallen lassen und dem Primas sich nicht in allem fügen '°) wollte, wurde er als re- Kolli« selli iipostolicim durch den Primas von Toledo auf der Synode von Leon abgesetzt und die Diö'cesc Braga von der Obedienz gegen ihn entbunden. ") Wenn wir sehen, wie Könige, Herzoge und Grafen, die Souveräne Spaniens sich theils dem Abte Hugo von Clugny, Urbans rechter Hand in Spanien, zinsbar machen, ") wie aus Hugos und Urbans Befehl die Großen von Gallicien und Portugal Verträge schließen, ") wie der Graf von Barcellona die Römische Kirche beschenkt, ") Dinge, die gewiß an sich sehr löblich waren: so mag es nicht wundern, daß die Spanischen Bischöfe, die noch den Muth hatten, Roms Allgewalt, die in dem Spanischen Kirchcnrechtscodcx wenigstens keine Begründung hatte, entgegen zu treten, von ihren weltlichen Herren keine Unterstützung auf die Dauer erlangen konnten. Diese alle begannen schon ihre Blicke auf eine Königs kröne zu richten; wer sollte ihnen diese geben, wenn nicht St. Petri Stuhl? Unter Paschal II. nahmen die Dinge denselben Fortgang. Er bestätigte dem Bischof von Toledo seinen Primat, salva ta- man Uomanae eovlcsiaö snotoiitate, aber er achtete noch die 9) tkili. p. 13. Ig) will, 41 kpist. kelasii !I. all Neivaecl, 1'olet. 11) wi-i. p. 3>. Zwei Briefe des Primas. 12) !ki->. p. 4. IZ) WNI. x. 17. 14) will, p- 3. .— <)<) —-- Rechte der Metropoliten, daher salva Netropnlitsnoriim singn- lorum privilogiis; auch für die Herstellung der von den Arabern noch zu erobernden Diöccscn und Metropoliten nahm er Bedacht; uuiouigno iVlotropolitsno Metropolis suso restituatur Kloria et «liKnItas. ") Allein dies hinderte doch nicht, daß Paschal seine Herrschaft immer weiter ausdehnte. Die Bischofswahlen begannen schon von seiner Entscheidung abzuhängen;'") die Beschlüsse der Synoden mußten schon nach Rom zur Bestätigung eingeschickt werden;") ja unter Paschal begann die Euric zum ersten male sich thatsachlich in die Verhältnisse dcrKapitularen und Canonici der einzelnen Kirchen und der Präbcnven zu mischen. '") Daneben liefen Conccssionen, Privilegien, Immunitäten u, s, w., ohne Zahl, Unter Gclasius kamen neue Fäden in das Römische Gewebe. Mauricius Bardicius, der von Paschal mit dem Bann belegte und abgesetzte Bischof von Braga, war durch Heinrich V. auf den Stuhl Petri gesetzt. '") Um so inniger schlössen sich die Spanier an Gclasius. Noch mehr aber gewann Gclasius, als er allen, die an den Kriegen gegen die Mauren Theil nahmen, die Ablässe der Krcuzzüge verlieh. "") Damit erzeigte er den Spaniern eine Wohlthat, die ihnen reiche Früchte bot. Die Spanier schlössen sich noch enger an Rom, weil dies an der Spitze der Interessen des ganzen Abendlandes dem Saraccncn- thumc gegenüber, die in Spanien von allen die ersten und wichtigsten waren, vertrat und mit Erfolg vertrat. Dies Gewicht Roms in den großartigsten weltlichen Angelegenheiten siel mit verdoppelter Kraft in die Wagschale seiner geistlichen Gewalt; man räumte dem Apostolischen Stuhle Alles ein, man unterzog sich jeder Forderung. Gclasius führte ganz die Sprache der in 15) INlcl. p. 25. 16) ll>i. 40—4l. Zwei Briefe des Gelafius. 20) Ibid. 4, 42. 7 » 400 Spanien unbekannt gebliebenen Pscudodccretalen;") den Bischof von Saragossa rief er nach Rom und weihte ihn dort, gegen die Canoncs und die Rechte des Metropoliten von Tarraco, Dieser hatte dagegen nichts einzuwenden.") Was früher nur die Spanischen Synoden und die Könige gethan halten, nämlich Diöccscn zu circumscribiren, das that aus apostolischer Machtvollkommenheit Callist II. in Betreff des Erzbisthums Braga.") Was früher in Spanien unerhört war, nämlich daß im Pallium die xlenituäo pantilioalis vkkeii liege, das machte Callist ohne weiteres geltend.") Ja noch weiter ging er; einzelne Kirchen, wie die von Compostclla, Braga und Merida, wurden schon aus dem Spanischen Verbände, aus dem Sprengel des Primas genommen, unter den Bischof von Compostclla, als den zweiten lexatus ayostoliciie «erlis, womit Callist ihn bekleidete, gestellt;") einzelne Bisthümcr, wie die von Lugo undOvicdo, die in ganz andern Diocestn lagen, wurden dem Verbände derselben entnommen und dem Bischöfe von Toledo, als dem j>roi>ria metiayo- litaiio überwiesen. ") Nicht nur mit der Erthcilung vollkomm- ner Ablässe an die Kreuzfahrer gegen die Araber wurde fortgefahren: Callist ernannte sogar den Bischof Oldegar von Tarraco als seinen le^atus a latere bei dem christlichen Kriegsheere, ut ijisius eansilio et «lisyositi'oiie, vice irostra, eoiiiAenrla corii- Kantrir, eonkimsnila ecinlrrinenlno; si «juae vevc» ilnbia in exereitu eockem emerserint, i^isius exyeiientia teriniiientur. ") Die Constituirung eines zweiten päpstlichen Vikars, in der Person des Bischofs von Compostclla, dem mit Umkehrung aller kirchlichen Ordnung die Diöcese von Braga und Merida unterworfen wurden, war von Callist nur unternommen, um der 2t) ikia. p. 41. 22) u>ia. i. v. 23) »na. p. 43. 24) »na. I. v. 25) lliicl. i>. 44. 46. 26) U>i>I. I. o. 27) Ikict. z>. 45. 46. 101 allzugroßcn Macht des Bischofs von Toledo ein Gegengewicht zu setzen. ES regte sich hierbei noch einmal der Geist der alten Spanischen Kirchcnsreiheit, nicht zwar darin, daß der Erzbischof von Toledo sich dieser Verringerung seines Sprengels und der Autonomie des Stuhles von Compostclla mit Energie entgegenstellte, (er berief sich dabei bloß auf seinen von dem Apostolischen Stuhle ihm unbedingt crtheilten Primat, der keine Exemption gestatten könne), auch nicht darin, daß der Erzbischof von Compostclla, in dem stolzen Gefühle, nun gleichfalls Römischer Legat zu sein, ihm mit Hochmuth entgegentrat:^) dieser ganze Streit endigte doch mit einem Triumphe des Toledancrs, indem 30 Jahre nachher Anastasius IV. den Stuhl von Compostclla dem von Toledo wieder unterwarf. Der Widerstand zeigt sich vielmehr darin, daß fast alle Spanische Metropoliten und Bischöfe, besonders die von Tarraco und Braga, sich hartnäckig der Legation des Bischofcs von Toledo widersetzten,^) sosehr, baß der von Braga auch nicht einmal Suspension und Absetzung 23) Ihr Briefwechsel wra. p. 47. 29) IliiN. p. 69 öpist. na Ilzavint. Oallli». I^SAatuiu. 39) Ibicl. >>. 45. O.iIIistr sp. ü,«i episeopos, ^.Iiliatss ir> llisp. p. 59. Duvil II. ep. rrci k!Umu»4. r^roliisp. 1'olst. p. 69. Lsusckeiir sp. a.4 ^isliisp. et epise. INsp p. 62. Luxeuii III. sp, ack Nannuuä. "I'slst. p. 63. ehi«4. ad 3c>auusi» 'I^olst. >>. 64. «stusll. iril .Inanrieiii Ll itvoar. I>> 66. e)u«ll. ail cuii6e»i. vsirzdsm irck veiuirril. sp. leirieaesu ojusil. !rä 9oa.ll. 1'olot. p. 67. ofusil. irck Ilsrnarll. 'rairiro. ejus,!, ack UiSplrn. spiLsop. e)»s«I. iul 0e>». l'-ririro. p. 68. ssiisil. Llsriii» et pspul. "tolet. p. 69. ^.nirstas. ep. kril ^Vroliisp. IN^cc^iv. LjusN. -rcl U^-rouit. OaeN. I>eKS.tu>u >>. 79. Ilackriirui ep. ,^cl 4 Lrasvirr, p. 72. kjustl. -ril 3c)an. '4'vlet. 7Z. !«2 scheute,") der von Tarraco aber endlich nur durch eigne Ernennung zum Legaten durch Alexander III. konnte beschwichtigt werden") Freilich auch dieser Widerstand fruchtete nichts, indem die Könige ihn nicht unterstützten, die des Römischen Stuhles für ihre politischen Zwecke so sehr bedurften, daß Alphons von Portugal für den verliehenen Königstitel sich zu einem Vasallen des Römischen Stuhles machte. ") Auch daran brach er sich, daß einzelne Metropoliten, um vom Römischen Stuhle den Titel eines Legaten, oder sonstige Privilegien zu erlangen, die Papste zu Eingriffen in ihre Metropolitanrcchte einluden, ") oder sie d1)ch duldeten. ") Zahlreiche Privilegien, an Bischöfe und Acbte crtheilt, ^°) trugen auch das Ihrige bei, um das Römische Ansehen, und zwar auf Kosten der Metropoliten") zu befestigen. Noch viel wichtiger war die Einsetzung der geistlichen Mili- tärordcn in Portugal, die unmittelbar unter dem Papste standen und von diesem eben so wohl gegen die Könige, als gegen die Bischöfe gebraucht wurden. ^) Auf solche Stützen sich lehnend, konnte Alexander III. der damals schon festgewurzelten Sitte, auch in den kleinsten Dingen anderer Kirchen den Herren zu spielen und die Bischöfe nn mittelbar vor Römisches Gericht zu rufen, nach Willkür früheren,^) um so leichter, da stets Legaten zur Stelle waren, die das Erforderliche sogleich einleiten konnten. 31) Ibiä. 06. 09. 70. 32) Ikicl. p. 89. k!l. ep. QU 1'aiiaeeou. -ricinvp. 33) Niici. p. 60. 0t. Bergl. x. 70. Ilniti'Nnit e>>. all et tdunwieoon, LchesU. eptst. eeU x,>uN>vw. i-'n-nvue. i'LAvm x. 7l. 34) Neid. 5t. ep. OlUe^iei-ii 2ci'el>!e>>. 't3ein"»e. act luuvoeut. It. 33) INicl. 59. ttoelesttui It. n I'eteii»! ctluni-eoeiis. »likiet. 30) Eine Masse steht bei Aguire. 37) p. 83. .-riexanUiN III. en- «.U I'etnuui nNK. VnNi-Nnui'eiev. ttjui-ll. nN snisonpos ltisn-m. >>. 90. en- net 'tNbtniiuin !>00nt. 33) p. 93. etlex. III. vp. ncl KIuKwtruiu »INitiiee .laeolii i» 39) I0i>t. >>. 95. 96. 97. Der Glanz, die Macht und die Gewalt, die Alexander UI. durch seinen Sieg über Friedrich van Hohenstaufen errungen hatte, kam besonders seinen Nachfolgern zu gute. Wie war es noch möglich, daß einzelne Metropoliten oder auch Bischöfe auch nur einen leisen Gedanken des Widerstandes gegen den Römischen Stuhl hegen konnten, da selbst die Könige sich demselben beugten? Daher sehen wir die Gewalt des Römischen Stuhles in Spanien immer mehr wachsen. Von jetzt an geschehen die Versetzungen von Bischöfen nur durch Rom,'"') von hier aus wurde zur Wahl der Bischöfe schon die Initiative genommen. ") Die letzte Hand an die Begründung der Römischen Herrschaft in Spanien, sowie in allen Ländern der Christenheit, legte Jnnocentius IU. Einem Manne von seinem überlegenen Geiste und Scharfsinne mußte dieses um so leichter sein, da die Spanischen Könige, ohnehin schwach, uneinig, dem Papste vielfach verpflichtet, ja zum großen Theile von ihm als Oberlehnsherrn abhängig, weder den Beruf noch den Mull) hatten, etwaige freiere Bestrebungen ihres Clerus, wenn sie sich etwa sollten gezeigt haben, zu unterstützen. Allein sie zeigten sich nirgends und waren auch nicht einmal möglich. Die Päpste hatten sich zu Herrn und Meistern aller Regungen und Bewegungen, auch in der Politik des Landes gemacht. Die Könige zitterten vor Jnnocenz. In der berühmten Schlacht bei iVaves 5 Dolo«», welche die Kraft des Halbmondes brach, waren päpstliche Legaten; dem Gebete des Papstes, der Geistlichkeit, wurde der Sieg zugeschrieben. Und welche Mittel standen den Päpsten zu Gebote! Zuerst die geistlichen Militär-Orden von St.. Jago, Calatrava. Sie waren von Rom abhängig. Dann die Dominicaner und Franziscaner, deren Klöster bald das ganze Land bedeckten, das Volk, den Clerus beherrschten, unbegränzt ergeben dem Römischen Stuhle, ihm ohne Bedingung dienstbar. Und nun noch in den Händen der Dominicaner die Inquisition, 40) U,j>I. rot. op. zZyolpsl. !!Z. lM Oaintat. diarduu. 41) >>' t02, IZjusN. ail Oauauious . l(>4 Jnnoccnzens Schöpfung, die mit unerbittlicher Strenge jede Abweichung von der herrschenden Ansicht, namentlich jede Auflehnung gegen den Primat ausrotteten. Peter von Arra- gonien würde es erfahren haben, was die Inquisition sei, wenn er in der Schlacht bei Muret nicht gefallen wäre. — Alle Umstände waren angcthan, um die absolute Herrschaft Roms in Spanien zu begründen. Eine lange Reihe von Decrelalen beweist es, wie Jnnoccnz sie handhabte. Die höhere Geistlichkeit hatte nichts dagegen einzuwenden; sie hatte die entfernte Macht der Päpste lieber, als die nahe der Synoden und Metropoliten. Dazu kam nun noch der Umstand, daß die Sammlung Grainaus, voll pon jenen aus Pseudoisidor geschöpften Grundsätzen über die Omnipotenz des Römischen Stuhles, allmählig in das Rcchtsleben der Spanischen Kirche überging und die alten Canoncs und Grundsätze des alten ehrwürdigen Spanischen Kir- chcnrcchtsbuches vollständig verdrängte. So blieb die Sache bis zur Zeit der Sicilianischen Vesper Z273 Als da Sicilicn sich abriß von Neapel und von der Römischen Oberlehnshcrrschaft und Peter von Arragonicn zum König erwählte, einen Enkel des Hohenstaufen Manfred; als da Rom ihn in den Bann that und Arragonicn mit dem Interdicte belegte: da wurde dem Papste freilich der Gehorsam aufgekündigt; aber es hatte auf dessen kirchliche Stellung keinen Bezug; die rührte Keiner an; Keinem fiel es ein. Der Einfluß, den Rom gleichzeitig auf Castilicn übte, auf Alphvns den Weisen, brachte jenen Nachtheil ziemlich wieder ein. Als diese Angelegenheit zwischen Rom und Arragonicn später wieder ausgeglichen wurde, blieb nichts als die Erinnerung an jenen Zwist mit dem apostolischen Stuhle. Jndcß später zeigte sich doch eine günstigere Gelegenheit, die aber mehr der Spanischen Staatsmacht, als der Kirche zu gute kam. Spanien erklärte sich während des Schisma, das seit dem Concil von Pisa die Kirche in 3 Theile spaltete, für Benedict XIII. Alle Verhandlungen der Synode von Costnitz scheiterten. Noch mehre Nachfolger wurden Benedict gegeben, bis zum letzten Hauche wurde diese Opposition fortgesetzt, die 1(15 der Spanischen Kirche mehre Freiheiten, Privilegien eintrug, aber keines, was die Stellung des apostolischen Stuhles gebrochen hatte. Dessen Macht blieb unversehrt. Nur die Könige prositirtcn; sie nahmen eine srcie sclbstständige Stellung gegen Rom ein, die auch nie mehr vernichtet worden ist; die um so machtvoller wurde, als Ferdinand und Isabella ganz Spanien unter einen Scepter brachten und auch den Arabischen Theil völlig unterjochten. Jndcß diese Freiheit kam nicht der Kirche, sondern nur dem Staate zu gute. Die Spanische Kirche wurde vielmehr noch stärker geknechtet, indem der Staat und der Römische Stuhl sie unter die Schreckensherrschaft der Inquisition stellten, die seit dem Ausbruche der Reformation die Spanische Kirche wirklich in Fesseln schlug. Es war durch die enge Berührung, worin Karl V., als Kaiser, Spanien mit Deutschland brachte, ein großes geistiges Leben in der Spanischen Kirche rege geworden. Wenn dies auch gegen die Reformation gerichtet wurde, die in Deutschland sich Bahn gebrochen hatte, so schloß es doch auch ein Streben einer vernünftigen Reformation in der katholischen Kirche ein, und war somit zum Theilc auch gegen den Römischen Sluhl gerichtet, dessen unbegrä'nzte Allmacht im Gebiete des Kirchlichen im Spanischen Episcopate einen entschiedenen Gegner hatte. Diese Richtung offenbarte sich vorzüglich auf dem Concil von Tricnt, wo die Spanischen Bischöfe es fast allein waren, die Roms Versuchen, die unmittelbare göttliche Einsetzung und Berechtigung des Episcopats zu beseitigen, einen Widerstand entgegensetzten, an dem diese Versuche wenigstens zum Theile scheiterten. Aber damit beschloß sich auch diese freiere Richtung. Die Spanischen Bischöfe mußten dies sehr stark büßen. Die Inquisition trat ihnen so auf den Nacken, daß sie im scchszchntcn und sic- benzehnten Jahrhunderte nicht einmal einen Laut gegen Rom wagten. Durch die Inquisition wurde der wissenschaftliche Geist vollends dqrniedergedrückt; stumm trugen sie das Römische Joch; die Macht der Nuntien wurde immer größer; ihre Gerichtsbarkeit concurrirtc schon in erster Instanz mit der bischöflichen. 106 Nur die Regierung ließ sich das Errungene nicht mehr entreißen. Wenn sie auch in der Unterdrückung der heimischen Kirche mit Renn Hand in Hand ging: sie stellte sich immer freier zum Römischen Stuhle; selbst Philipp II. war in Behauptung seiner Souvcränitätsrecktc gegen Rom unnachgiebig. Erst nach einem Gutachten seines Staatsraths nahm er die Dccrete von Trient an; den Römischen Imlex librcnuin prolubitoi'um unterwarf er der Staatsccnsur. Keine Bulle, kein Brevc ließ er zu, bevor er ihnen sein planet ertheilt hatte; die Besetzung der höheren Kirchcnämtcr, namentlich aller Bischöfe, war längst ein königliches Recht So ist die Spanische Kirche in die neueste Zeit getreten. Die französische Revolution, die Occupation, die Freiheitskriege, die folgenden Revolutionen haben manche freiere Elemente in sie hineingetragen und es hat nickt an Männern gefehlt, welche dieselben verarbeitet haben. Seit das Joch der Inquisition von ihrem Nacken genommen, hat sie freier geathmet und ihrer schönen Vergangenheit gedacht; und man kann es sagen: ihr Herz ist von Rom abgewendet worden. Ruhig hat der Episcopat der Aufhebung der Inquisition, der Aufhebung des Jesuitenordens, ja der Aufhebung aller Mönchsorden zugesehen. Ruhig hat er die Einziehung aller Güter derselben durch den Staat hingenommen. Er hat nicht protestirt, als die Regierung die Rechte und Gewalten des Römischen Stuhles in der Spanischen Kirche vernicktet hat; es war ihm dies nicht unwillkommen; sie drückten hart aus ihn, jene Rechte und Gewalten; er hat geschwiegen zu den letzten Erlassen, welche die Sache beinahe bis zu einer förmlichen Losreißung von Rom hingeführt haben; die Römischen Allocutionen haben ihn nicht in Bewegung gesetzt. Es kommt nur auf die Regierung an, ihn ganz für sich zu gewinnen. Sic muß den Bischöfen nur eine ehrenvolle zeitliche Existenz in Grundbesitz sichern; sie darf ihre Hand nicht so völlig an die Kathcdralgüter legen, daß diese sämmtlick eingezogen werden. Sie muß den Bischöfen die kirchliche Autonomie lassen; sie muß sich vor allem entfernt halten von Allem, was den Cultus beschränkt, den Glauben gefährden kann; kurz, 1«7 sie muß katholisch bleiben, eine Beschützerin der Kirche. Dann kann sie dem päpstlichen Stuhle gegenüber ihre Stellung behaupten, ihn zum Nachgeben in billigen Dingen nölhigen. Denn schwerlich glaube ich, daß es ihr mißlingen werde, die alten Tolctanischcn Synodalcanones, welche den Erzbischof von Toledo wieder zum Primas des Reiches erheben, mit dem Rechte, alle Bischöfe, die zu ernennen die Regierung das Recht hat, einzusetzen und zu praconisiren; die alten Befugnisse der Synoden, als höchste Instanz der Jurisdiction, wieder ins Leben zurückzurufen. Diesem steht um so weniger etwas im Wege, als die Spanische Kirche ihren alten Rechtscodex unversehrt bewahrt und sich der falschen Dccretalcn ganz und gar erwehrt hat. Die nächsten Jahre werden hierüber entscheiden. Kommen wir nun aber auf die zwischen der heutigen Spanischen Negierung und dem Römischen Stuhle schwebende Frage zurück, so ist es klar, daß diese zu Gunsten der ersteren entschieden beantwortet werden muß. Die Spanische Regierung hat für sich einen Rechtszustand von IM» Jahren; sie hat für sich die Canones aller alten Orientalischen, aller Gallischen und Spanischen Synoden; die sämmt- lichcn uralten Römischen Decretalen, die nichts wissen von einer Jurisdiction Römischer Legaten und Nuntien, von einer potestas guckleiiirw ui-lliiiaria des Römischen Stuhles, von Gnaden, Indulten, Dispensen, die dieser Stuhl crtheilte; von einer Institution und Präconisation der Bischöfe durch den Römischen Stuhl; ja nicht einmal das Pallium haben die Spanischen Erzbischöfe jene ganzen 1tw<> Jahre hindurch von Rom sich erberen und darin die plLuituelo iintLslati-, gesehen; vonQuinguennalsacultä- tcn ist nie die Rede gewesen. Niemals hat in jener Zeit der Grundsatz gegolten, daß es dem Römischen Stuhle frei stehe, rechtlich und pur so verbindende Bullen und Brcven nach Spanien zu schicken; niemals haben die Könige den Rechten entsagt, welche die jetzige Regierung, wie wir es eben aus ihrem Erlasse gesehen haben, in Betreff der Kirche in Anspruch nimmt. Wenn wir nun jenen, die ersten Tausend Jahre hindurch rechtsgültig und völlig canonisch in echten unverfälschten Urkunden degründeten Zustand der Spanischen Kirche und ihr Bcr- hältniß zu Rom uns vergegenwärtigen; wenn wir gestehen müssen, daß dieses völlig berechtigte Vcrhältniß durch den Römischen Stuhl aufgelehnt ist, nicht auf den Grund apostolischer, cano- nischcr, in dem Wesen des christlichen Alterthums wurzelnder Vorschriften, sondern durch Römische Willkür, die ihren Rückhalt allein in den falschen Decrctalcn, einem anerkannten Betrüge, und in Römischen auf dieses Trugwerk sich stützenden Decrctalcn, Bullen und Brcven hat; wer hat dann Recht in diesem Kampfe? Offenbar die Spanische Regierung, die sich auf die Wahrheit, auf das echte, reine, legitime Kirchenrccht stützt; sie hat vollkommen Recht, wenn man nicht behaupten will — und einer solchen Behauptung sind nur Römlinge oder Juristen fähig — daß ein anerkannter Betrug deshalb güllige Rcchts- quclle sein, weil er eben, weil man ihn nicht als solchen erkannte, eine Zeitlang recipirt worden, und deshalb für immer dem echten, wahren, unverfälschtem, durch ihn verdrängten Rechte, auch dann noch dcrogircn könne, wenn der Betrug entlarvt und als solcher allgemein anerkannt ist. Die Spanische Regierung hat demnach vollkommen Recht; der Römische Stuhl ist entschieden im Unrechte. Fassen wir nun das Benehmen dieses Stuhles in Betreff Spaniens näher ins Auge: was erblicken wir? Den alten Römischen Egoismus, diese in sich selbst verkommene, jämmerliche Selbstsucht, die den Römischen Stuhl mit der ganzen Kirche identisicirt und das Heil derselben allein darin setzt, daß die auf Betrug und Gcwaltthat gegründeten sogenannten Primatrcchte, Rechte, von denen die katholische Kirche tausend Jahre hindurch nichts wußte, in ihrem Zemzen Umfang unverletzt erhalten werden; diese Selbstsucht, welche die enorme Gottlosigkeit und Frechheit begeht, jene Aftcrrcchte, als zum Wesen der Religion, des Glaubens gehörig zu stempeln und eine Verletzung derselben als „teuflische Bosheit", als Attentat auf den Glauben und die Rclhgion öffentlich zu bezeichnen, jene angcbli- jW — chcn Rechte, welche die alte christliche Kirckc, falls Rem sie in Anspruch zu nehmen sich erkühnt hätte, mit Verachtung und Bannfluch wurde zurückgewiesen habein Wir sehen jenen uralten, mit Unwissenheit und Beschränktheit gepaarten Nomischen Hochmuth und Dünkel, der in der Kirche nur überall sich sieht, sich überall an den ersten Platz vordrängt und mit weibischer Eifersucht über jedes Titclchcn der angemaßten, erschlichenen Gewalt wacht; jene verächtliche, von allem Hochsinne verlassene Kleinigkeitskrämerei, die Lappalien, als da sind, das angebliche Recht, in Spanien einen Nuntius zu halten, Gnaden, Dispensen, Privilegien für Geld zu crtheilcn, Eingriffe in die Mris- tlietio »i-llinaria der Metropoliten und Bischöfe zu machen, auf den Fuß von Glaubcnswahrhciten, von Grundlehrcn zu bc- handlen. Und sehen wir nun jenes päpstliche Rundschreiben, welches das Benehmen der Spanischen Regierung als teuflische Bosheit, als das frechste Attentat gegen die Religion und den Glauben bezeichnet, näher an: welche Gründe bringt es, um solche Vorwürfe, solch öffentliche Brandmarkung zu rechtfertigen? Gründe von Rom erwarten, heißt erwarten, daß Flüsse zurückströmen; statt der Gründe dienen den Römern gemeine Schimpfworte, von denen das Schreiben überfließt und kategorische Behauptungen, die wie unfehlbare Orakel hingestellt werden. Denn um nur eins anzuführen: wer hat dem Römischen Stuhle das geheiligte Recht übergeben, die in Spanien gewählten Bischöfe zu bestätigen oder zu verwerfen? Dieses angebliche Recht hat er sich angemaßt auf den Grund der als Betrug anerkannten falschen Dccretalcn, Das geheiligte, d, h. das von den alten heiligen CanoncS der allgemeinen und particularcn Con- cilicn sanctionirte Recht, die erwählten Bischöfe zu bestätigen, war nicht beim Römischen Stuhle, sondern bei de» Metropoliten, bei Provinziell- und Landcssynoden und in Spanien seit dem 12. Eoncil von Toledo bei dem nicht von Rom, sondern von der Spanischen Kirche und Regierung zum Reichsprimas erhobenen Bischöfe von Toledo, dem das Recht von den Spanischen Bischöfen und der Regierung täglich mit Recht wieder 110 übertragen werden kann, wenn es ihnen so beliebt. Wer hat den Römern, um noch ein Anderes zu erwähnen,, das Recht beigelegt, daß sie den Metropoliten zumuthcn dürfen, von ihnen das Pallium sich zu erbitten und nicht eher ihr Amt zu üben, als bis sie dies, worin angeblich, wie die Römer es so schlau ersonnen, die xleiiitnüo der Mctropolitangcwalt beruhe, erhalten? Die alte Spanische Kirche kennt keine Römische Pallien, welche den Metropoliten nothwcndig waren; dieselben sind eine Erfindung des !). und 10. Jahrhunderts, auf den Grund der falschen Dc- crctalcn gemacht. Und damit Gott diese Rechte des Römischen Stuhles, Rechte, die den alten Eanoncs der christlichen Kirche schnurstracks widersprechen, in seinen h. Schutz nehme, wird das Gebet der ganzen katholischen Kirche in Anspruch genommen und den Gläubigen wird auS dem Gnadenschatzc an der Tiber, der bei uns Deutschen vom 10. Jahrhunderte her in einem so überaus herrlichen und segensreichen Andenken ist, vollkommncr Ablaß versprochen, wenn sie für die Erhaltung jener Rechte beten wollen. Wenn denn die Spanier vom christlichen oder katholischen Glauben abgefallen, wenn sie den Kultus zerstört hätten, dann wäre ein solches Gebet an seiner Stelleaber da sie nichts weiter gethan, als daß sie die ersten Schritte gemacht haben, um der absoluten Herrschaft Roms über die Kirche entgegenzutreten, dessen usurpirte Rechte und Gewalten zu leugnen und ihr altes ehrwürdiges Kirchengesctzbuch wieder einzuführen, so ist ein Gebet, gegen ein solches Unternehmen gerichtet, ein thörichtcs und gottloses. Die Anstellung solchen Gebetes zu erlauben, ist ein Mißgriff, eine Herabwürdigung des Gottesdienstes; der von Rom daraus gesetzte Ablaß eine Schande für die Kirche, zugleich ein Beweis, daß Rom noch nicht aufgehört hat, die Religion für seinen Egoismus auszubeuten. Ich bcdaurc jeden Katholiken, der für solch eine Misere sich einen Ablaß verdienen will; wir deutschen Katholiken aber sollten inbrünstig zu Gott bitten, daß er die Schritte der Spanischen Regierung segne, damit doch wenigstens'mit der Emancipation der katholischen Kirche III von der Römischen Zwinghcrrschaft ein glücklicher Anfang gemacht werde; die deutschen Bischöfe aber sollten Ablässe ausschreiben für alle, die zum lieben Gotte beten würden, daß er Rom erleuchten, von den Wegen der Selbstsucht und Verkehrtheit auf die der Gerechtigkeit und Gottesfurcht umzukehren, die alten Canoncs herzustellen und seiner angemaßten Herrschaft über das Gottcsrcich zu entsagen, eine Herrschaft, die der Kirche Fluch und Verderben bereitet hat. In der Berlagshandlung von C. W. Leske sind ferner erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Aschenbrenner, M., Ucber die nothwendige Lösung des Widerstreites des particularistischen Kirchenglaubcns mit der von dem Staate zugesicherten Glaubensfreiheit und mit der im deutsche» Bunde garantirten Gleichheit der Rechte der christlichen Confessionen. Mit kritischen Rc- flerionen über den angeblichen Widerstreit des Christenthums gegen die moderne Philosophie, gr. 8. geh. 20 sgr. oder 1 fl. 12 kr. Balitzki, Mucouz von, Wodurch wird der römische Katholizismus bis jeat gehalten? Eine Zeitfrage. — Send- und Antwortschreiben an den Verfasser des Freiherrn von Miesau. Zwei Abhandlungen. 3. 1841. geh. 22'/, sgr. oder 1 fl. 2l kr. Dessen Notizen aus dem Leben eines ehemaligen katholischen Priesters, nebst kurzer Darlegung der Gründe seines Uebcrtritts zur protestantischen Kirche. Ein Beitrag zur Kenntniß und Würdigung des römischen Katholizismus. 8. 1839. geh. 7'/. sgr. oder 27 kr. Dessen: Geschichtliche Nachrichten über die Dissidenten in der Stadt Posen und die Reformation in Großpolen im lti. und l7. Jahrhunderte. Nach der Folgenreihe der Jahre geordnet von Joseph Lukasse- witsch. Ins Deutsche übersetzt durch :c. gr. 8. geh. 15 sgr. oder 54 kr. Brotfchncidor, Itr. K. G., der Streit über die Anbetung Christi geführt im Februar und März 1840 zu Magdeburg, erzählt und beurtheilt von :c. 8. geh. 5 sgr. oder 13 kr. Dessen Antwort aus das aus der Evangelischen Kirchenzcitung abgedruckte Libcll: „Die Gewissen- und Gedankenlosigkeit des Herrn Ii. Bretschncider :c." 8. geh. 5 sgr. oder 18 kr. Cassander, G., das Zeitalter Hildebrands (Gregor vii,) für und gegen ihn. Aus zeitgleichcn Quellen. 8. 1841. geh. 1 Thlr. oder 1 fl. 43 kr. Ellcndorf, I., die Moral und Politik der Jesuiten, nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens. 8. 1840 2 Thlr. oder 3 fl. 36 kr. Dessen der Primat der Römischen Päpste. Aus den Quellen dargestellt von ?c. Erster Band. Erster Theil. Die drei ersten Jahrhunderte. gr. 8. 1841. geh. 1 Thr. 10 sgr. oder 2 fl. 24 kr. Desselben Werkes Ersten Bandes Zweiter Theil. Viertes Jahrhundert. gr. 8. 184l. geh. 1 Thlr. 15 sgr. oder 2 fl. 42 kr. Dessen, Ist Petrus in Rom und Bischof der Römischen Kirche gewesen? Eine historisch-kritische Untersuchung, gr. 8. 1341. geh. 15 sgr. oder 54 kr. (Ist als nothwendige Ergänzung des ersten Theiles ,,der Primat rc." zu betrachten.) Husi, Sl. Johannes, der Vorbote der Kirchenvcrbesserung, oder der Tod für Wahrheit und Christcnthum. Ein Blick in die Vergangenheit zur Beachtung für die Gegenwart. 8. 1839. geh. 12'/- sgr. oder 45 kr. Koch, »r. Theodor, die Lehren des Christcnthums. Ein Handbuch zur Sclbsterbauung und zum Gebrauche für Lehrer der evangelisch- protestantischen Kirche, insonderheit bei Erklärung des in den Groß- herzogthümcrn Baden und Hessen eingeführten Katechismus der christlichen Lehre und des kleinen Katechismus Ii. Martin Luthers, g. 8. geh. 6 Hefte ü '/- Thlr. oder 36 kr. VebenSgesckichte, die, der Apostel Petrus und Paulus. Zum kirchlichen und häuslichen Gebrauche. Erstes Bändchen. Das Leben Petri, des Apostels. 3. 1836. geh. 1V sgr. oder 36 kr. VebenSgescliicbte, die, des Apostels Paulus. Zweites Bändchen. 8. 1837. geh. 20 sgr. oder I fl. 12 kr. Neudeckcr, C. G>, die christliche Kirchengcschichtc der neuesten Zeit von Professor 1>. Riffel, oder das neueste Schmählibell auf Luther und die protestantische Kirche, wissenschaftlich beleuchtet und widerlegt. 8. geh. 22 '/z sgr. oder t fl. 2t kr. PanlnS, Mr. H. E. G., die endlich offenbar gewordene Philosophie der Offenbarung, oder Entstehungsgeschichte, wörtlicher Tert, Beur- thcilung und Berichtigung der v. Schelling'schcn Entdeckungen über Philosophie überhaupt, Mythologie und Offenbarung des dogmatischen Christenthums im Berliner Wintercursus von 1841 —42. Der allgemeinen Prüfung vorgelegt, gr. 8. 50'/, Bog. 4'/, Thlr. oder 8 fl. Dessen Actenstücke über den Gcbctstrcit zu Magdeburg und über die kirchliche Lchrnorm. Nebst Schrifterklärungen und MiSccllen. Aus dem Neuen Sophronizon besonders abgedruckt, gr. 8. geh. 25 sgr. oder 1 fl. 3V kr. Dessen, Bemerkungen, den Evangelischen Herrn Bischof zu Magdeburg und den Anglikanischen zu Jerusalem betreffend. Nebst mehreren Lehr- berichtigungcn. Aus dem Neuen Sophronizon besonders abgedruckt, gr. 8. geh. 25 sgr. oder 1 fl. 30 kr. Dessen, die Anglikanische Bischöflichkcit geschichtlich und nach ihrem neuesten Anspruch, die tcutsch-protestantische Evangelische Kirche zu vervollkommnen. 25 sgr. oder t fl. 30 kr. Predigten über sämmtliche Sonn- und Fcsttagsevangelicn des Jahres; eine Gabe christlicher Liebe, der neuen evangelischen Gemeinde in Mühlhausen dargebracht von jetzt lebenden deutschen Predigern und herausgegeben von >' E. Zimmermann, tr u. 2r Bd. auf Druckpapier. gr. 8. 1326 u. 1827. SubscriptionSpreis -> 1 Thlr. 15 sgr. oder 2 fl. 42 kr., auf Schreibpapier ü 2 Thlr. oder 3 fl. 36 kr. Sackreutor, L>, kurze Geschichte der christlichen Religion und Kirche, zum Gebrauch in Volksschulen. 7. vcrbess. Auflage. 1843. 5 sgr. oder 18 kr. (Bei Parthien von 25 Ercmpl. werden 3, bei 50 Ercmpl. 8. bei 75 Erempl. 16 und bei 100 Ercmpl. 2V Freieremplarc gegeben.) Dessen Christliche Neligions- und Kirchcngeschichte, dargestellt für gebildete Familien und Lehrer an Volksschulen, zur Erwcckung und Bewahrung evangelischer GlaubenStrcue und Glaubensfrcudigkcit. Zwei Bände, gr. 8. 2. verbess. Aufl. 2 Thlr. oder 3 fl. 36 kr. Schilling, G., Allgemeine Populär-Symbolik, oder Sammlung der Haupt-Glaubens- und Lehrsätze sämmtltcbrr älteren wie neuere» Religionen, Confessioncn und Kirchengemeinschaftcn. Nach den einzelnen symbolischen Büchern und anderen Quellen aufgestellt von rc. 8. 1841. geh. 26'/.. sgr. oder 1 fl. 36 kr. Wagner, Ar. L. W., der Romanismus oder das Wesen und Treiben der Römlinge und Ultramontane», gr. 3. 1343. geh. 20 sgr. oder 1 fl. 12 kr. Zimmermann, Idr. K.> die Gleichnisse und Bilder der Heiligen Schrift in Predigten zur Förderung des Schriftverständnisses und der Erbauung behandelt von :c. Drei Bände. 1. u. 2. ü 25 sgr. oder 1 fl. 30 kr. 3. ü 1 Thlr. oder 1 fl. 48 kr.