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sie muß katholisch bleiben, eine Beschützerin der Kirche. Dannkann sie dem päpstlichen Stuhle gegenüber ihre Stellung be-haupten, ihn zum Nachgeben in billigen Dingen nölhigen.Denn schwerlich glaube ich, daß es ihr mißlingen werde, diealten Tolctanischcn Synodalcanones, welche den Erzbischof vonToledo wieder zum Primas des Reiches erheben, mit demRechte, alle Bischöfe, die zu ernennen die Regierung das Rechthat, einzusetzen und zu praconisiren; die alten Befugnisse derSynoden, als höchste Instanz der Jurisdiction, wieder ins Le-ben zurückzurufen. Diesem steht um so weniger etwas im Wege,als die Spanische Kirche ihren alten Rechtscodex unversehrt be-wahrt und sich der falschen Dccretalcn ganz und gar er-wehrt hat.
Die nächsten Jahre werden hierüber entscheiden.
Kommen wir nun aber auf die zwischen der heutigen Spa-nischen Negierung und dem Römischen Stuhle schwebendeFrage zurück, so ist es klar, daß diese zu Gunsten der ersterenentschieden beantwortet werden muß.
Die Spanische Regierung hat für sich einen Rechtszustandvon IM» Jahren; sie hat für sich die Canones aller alten Orien-talischen, aller Gallischen und Spanischen Synoden; die sämmt-lichcn uralten Römischen Decretalen, die nichts wissen von einerJurisdiction Römischer Legaten und Nuntien, von einer potestasguckleiiirw ui-lliiiaria des Römischen Stuhles, von Gnaden, In-dulten, Dispensen, die dieser Stuhl crtheilte; von einer Institu-tion und Präconisation der Bischöfe durch den Römischen Stuhl;ja nicht einmal das Pallium haben die Spanischen Erzbischöfejene ganzen 1tw<> Jahre hindurch von Rom sich erberen unddarin die plLuituelo iintLslati-, gesehen; vonQuinguennalsacultä-tcn ist nie die Rede gewesen. Niemals hat in jener Zeit derGrundsatz gegolten, daß es dem Römischen Stuhle frei stehe,rechtlich und pur so verbindende Bullen und Brcven nach Spa-nien zu schicken; niemals haben die Könige den Rechten entsagt,welche die jetzige Regierung, wie wir es eben aus ihrem Er-lasse gesehen haben, in Betreff der Kirche in Anspruch nimmt.