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Die Stellung der spanischen Kirche zum Roemischen Stuhle von Beginn ihres Gründens bis auf die neueste Zeit
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Nur die Regierung ließ sich das Errungene nicht mehr ent-reißen. Wenn sie auch in der Unterdrückung der heimischenKirche mit Renn Hand in Hand ging: sie stellte sich immerfreier zum Römischen Stuhle; selbst Philipp II. war in Behaup-tung seiner Souvcränitätsrecktc gegen Rom unnachgiebig. Erstnach einem Gutachten seines Staatsraths nahm er die Dccretevon Trient an; den Römischen Imlex librcnuin prolubitoi'umunterwarf er der Staatsccnsur. Keine Bulle, kein Brevc ließer zu, bevor er ihnen sein planet ertheilt hatte; die Besetzungder höheren Kirchcnämtcr, namentlich aller Bischöfe, war längstein königliches Recht

So ist die Spanische Kirche in die neueste Zeit getreten.

Die französische Revolution, die Occupation, die Freiheits-kriege, die folgenden Revolutionen haben manche freiere Ele-mente in sie hineingetragen und es hat nickt an Männern ge-fehlt, welche dieselben verarbeitet haben. Seit das Joch derInquisition von ihrem Nacken genommen, hat sie freier geathmetund ihrer schönen Vergangenheit gedacht; und man kann es sa-gen: ihr Herz ist von Rom abgewendet worden. Ruhig hatder Episcopat der Aufhebung der Inquisition, der Aufhebungdes Jesuitenordens, ja der Aufhebung aller Mönchsorden zuge-sehen. Ruhig hat er die Einziehung aller Güter derselben durchden Staat hingenommen. Er hat nicht protestirt, als die Re-gierung die Rechte und Gewalten des Römischen Stuhles in derSpanischen Kirche vernicktet hat; es war ihm dies nicht unwill-kommen; sie drückten hart aus ihn, jene Rechte und Gewalten;er hat geschwiegen zu den letzten Erlassen, welche die Sache bei-nahe bis zu einer förmlichen Losreißung von Rom hingeführthaben; die Römischen Allocutionen haben ihn nicht in Bewe-gung gesetzt. Es kommt nur auf die Regierung an, ihn ganzfür sich zu gewinnen. Sic muß den Bischöfen nur eine ehren-volle zeitliche Existenz in Grundbesitz sichern; sie darf ihre Handnicht so völlig an die Kathcdralgüter legen, daß diese sämmtlickeingezogen werden. Sie muß den Bischöfen die kirchliche Auto-nomie lassen; sie muß sich vor allem entfernt halten von Allem,was den Cultus beschränkt, den Glauben gefährden kann; kurz,