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der Spanischen Kirche mehre Freiheiten, Privilegien eintrug,aber keines, was die Stellung des apostolischen Stuhles gebro-chen hatte. Dessen Macht blieb unversehrt. Nur die Königeprositirtcn; sie nahmen eine srcie sclbstständige Stellung gegenRom ein, die auch nie mehr vernichtet worden ist; die um somachtvoller wurde, als Ferdinand und Isabella ganz Spanienunter einen Scepter brachten und auch den Arabischen Theilvöllig unterjochten. Jndcß diese Freiheit kam nicht der Kirche,sondern nur dem Staate zu gute. Die Spanische Kirche wurdevielmehr noch stärker geknechtet, indem der Staat und der Rö-mische Stuhl sie unter die Schreckensherrschaft der Inquisitionstellten, die seit dem Ausbruche der Reformation die SpanischeKirche wirklich in Fesseln schlug.
Es war durch die enge Berührung, worin Karl V., alsKaiser, Spanien mit Deutschland brachte, ein großes geistigesLeben in der Spanischen Kirche rege geworden. Wenn dies auchgegen die Reformation gerichtet wurde, die in Deutschland sichBahn gebrochen hatte, so schloß es doch auch ein Streben einervernünftigen Reformation in der katholischen Kirche ein, undwar somit zum Theilc auch gegen den Römischen Sluhl gerich-tet, dessen unbegrä'nzte Allmacht im Gebiete des Kirchlichen imSpanischen Episcopate einen entschiedenen Gegner hatte. DieseRichtung offenbarte sich vorzüglich auf dem Concil von Tricnt,wo die Spanischen Bischöfe es fast allein waren, die RomsVersuchen, die unmittelbare göttliche Einsetzung und Berechti-gung des Episcopats zu beseitigen, einen Widerstand entgegen-setzten, an dem diese Versuche wenigstens zum Theile scheiterten.Aber damit beschloß sich auch diese freiere Richtung. Die Spa-nischen Bischöfe mußten dies sehr stark büßen. Die Inquisitiontrat ihnen so auf den Nacken, daß sie im scchszchntcn und sic-benzehnten Jahrhunderte nicht einmal einen Laut gegen Romwagten. Durch die Inquisition wurde der wissenschaftliche Geistvollends dqrniedergedrückt; stumm trugen sie das Römische Joch;die Macht der Nuntien wurde immer größer; ihre Gerichtsbar-keit concurrirtc schon in erster Instanz mit der bischöflichen.