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2) Der Römische Bischof Leo Halle den Spanischen Bischö-fen die Akten der 6, allgemeinen Synode zugcscbickt, begleitetvon einem Schreiben desselben, worin sie eingeladen werden,iit prseeliota szmockslia instituta, gnao miserat Ueo, nostrietkam inimerent auctoritate sutkulta. Leo hatte diese institiitaschon bestätigt; die Spanier sollen sie nun auch bestätigen; einevöllige Gleichstellung beider Auctoritäten,
3) Um jener Einladung des Römischen Bischofs nachzu-kommen, hat es ihnen gefallen, jene Synodalaktcn vonConstantinopel zu bestätigen, und zwar auf einer Gcneralsy-node, die nach canonischcr Vorschrift gehalten werden müsse,wenn es sich um den Glauben handele. Auf einer solchenSynode wollen sie nun Beides, die Akten jenes Concils undLeos dieselben betreffendes Schreiben (iitr.aguv ojiorum gosta),von neuem prüfen, untersuchen und durch Synodal-ausspruch kräftigen und stützen und dann sammt ih-rer Entscheidung zur Kcnntniß der Gemeinden brin-gen. Hiermit macht nun den Anfang die Synode der ProvinzCarthago zu Toledo, auf der alle Provinzen der SpanischenKirche durch Legaten repräsenlirt sind.
4) Diese Synode unterwirft nun die Akten einer allge-meinen Synode und das dieselben erörternde Schreibendes Römischen Stuhles einer Prüfung; vergleicht siemit den alten Synoden und entscheidet dann, daß sie dieselben,als übereinstimmend mit den Beschlüssen und Akten der Syno-den von Nicca, Ephesus und Constantinopel 1., namentlich abermit der Synode von Chalcedon, bestätige, jedoch mit der Ein-schränkung, daß dieselben nur in so weit von Allen aufzunehmenund zu ehren seien, als sie von jenen alten Synoden nicht ab-weichen, sondern mit ihnen übereinstimmen.
5) Diese ihre Entscheidung erheben sie durch feierliche Sank-tion zu der Kraft und Geltung eines Dccretatbricfcs.
Wenn also die Spanische Kirche über die Acten und Be-schlüsse einer vom Römischen Stuhle bereits anerkannten, bestä-tigten und prvmulgirtcn Synode noch Untersuchungen und Prü-fungen anstellt, dieselben bedingungsweise bestätigt und annimmt: