Von den 75 Canones der Synode kommt nur o. 19 elvoi'lliiiiltioiiö in Bctrcicdt. Derselbe setzt fest, daß ein rechtmäßiggewählter Bischof geweiht werden solle am Sonntage und zwarvon allen, zum wenigsten aber von 3 Bischöfen der Diöcese,eonveiiiontibus eeteris, gui sbsentes kuewint litaris suis,tor-kterts ss/ ejus gui in metropoli est evnstitutus.
Der Metropolit aber soll geweiht werden in der Metropole voneiner Provinzialsynodc.
Das ganze Geschäft der Wahl, der Weihe und Bestätigungder Bischöfe und Metropoliten war also durchaus in die Händeeinheimischer Gewalten gelegt und dem Römischen Stuhle nichtdie mindeste Einwirkung vergönnt.
Die Decrcte dieser Synode wurden auf der fünften all-gemeinen Synode von Toledo noch einmal als allgemeine Ge-setze der Spanischen Kirche eingeschärft, ") welches durch einbesonderes königliches Dccret bestätigt wurde.
Die siebente") allgemeine Synode von Toledo") legt demBischöfe der Residenz Toledo das Recht bei, seine Suffragane,ausgenommen zur Zeit der Erndte und Weinlese, um sich zuhaben und auf diese Weise, nach Art der Patriarchen, stets eines^noilus llomestica zu halten.
Die achte Synode von Toledo ") wurde bald nach dergroßen Römischen Snnode im Lateran gehalten. Allein sie thutder Encyclica, die Martin I. an die ganze Christenheit erließ,
trinn vol siin>>l!r niarsinna in ImMsmu gehandelt Wird, ist ansGregoriuS Brief an Leander Bezug genommen.
Dies ist aber auch die einzige Beziehung auf Römische Dis-ciplin und Entscheidung, welche die Synode in ihren 75 Canoncsnimmt. Vcrgl. jedoch o, 17, wo die Apocalypse, mit Berufungauf innleoi'iim onnviUm um nnctoeitns und 8. m'nosuinm lioinn-noi'um lleoi-etn, für authentisch erklärt wird. Es ist hier Jnuo-centius Brief an HimeriuS gemeint.
27) 8^'iioll. 'I'olat. V. o. 7. n. 636. will. I>. 597.
2g) Die sechste allgemeine Synode von Toledo (n. 656. will. 60l)enthält nichts Merkwürdiges.
29) will. 6,9. n. 646. a. 6.
39) Will. g. 952. n. 653.