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ten kamen wieder unter Spanisch-Gothische Herrschaft, Daher er-scheinen auf der Synode zu Sevilla im I. 619 zum erstenmalcdie Bischöfe von Malaca und Asidonia; das Bisthum Eleplascheint eingegangen zu sein, wieAguire, S. 358, bemerkt. Da derThcil der Diöcese von Malaga, welcher im Gothischen Gebietewar, während der Griechischen Occupatio» von den Bischöfender umliegenden Diöcesen Astigi, Jliberis und Egebro waren inBeschlag genommen worden, so erhob Thcdulf von MalagaKlage dagegen auf der Synode von Sevilla (s. 619) und dieseforderte die in integrum restitutio seiner Diöcese, weil gegenihn, den in Folge der Griechischen Occupatio» Beraubten, diepraesvrixtio temporis trilnmalis nicht zulässig sei. °°)
Man muß also, um irgend einen vernünftigen Sinn indiese Sache zu bringen, annehmen, daß Januarius und Ste-phanus von Bischöfen Sardiniens, der Balkaren, die von denGriechen zu diesem Zwecke nach Spanien eingeladen waren (dennjene Inseln standen unter Griechischer Herrschaft) unter Einwir-kung der weltlichen Macht (die gegen Stephan von einem ge-wissen Comitiolus gebraucht wurde) abgesetzt seien. Gegen dieBischöfe einer solchen Synode aber konnte Gregor allenfalls injener Manier auftreten, sie auch durch einen einfachen Dcfensorzur Raison bringen und in ein Kloster einsperren lassen, weildieselben seine unmittelbaren Untergebenen waren. Auf die Spa-nisch-Gothischen Bischöfe angewendet, müssen Gregors Briefeals ein Convolut von Ungereimtheiten erscheinen.
Das Resultat dieser Untersuchung ist also dieses, daß jeneBriefe Gregors ohne Zweifel untergeschoben sind; falls sie aberauch als echt angenommen werden, doch der Spanisch-Go-thischen Kirche fremd sind, also auch keinen Beweis enthalten,daß Gregor in ihr Gewalt geübt habe. —
Nach Gregors Tode (693) folgt ein Zeitraum von89 Jahren (bis 683), in welchem aller unmittelbareVerkehr der Spanischen Kirche mit dem Römischen
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