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Die Stellung der spanischen Kirche zum Roemischen Stuhle von Beginn ihres Gründens bis auf die neueste Zeit
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schen Sammlungen (aber nicht in den Afrikanischen)standen, sondern auch die Sardiccn fischen Decrctedurchaus überging, statt der letztem aber die CanoncS vonAntiochien setzte, welche den Appellationen nach Romallen Weg vertreten.

Nickt lange nach dem zweiten Concil von Bracara wurdedas Reich der Sucven von Leovigildus, dem Könige der Wcst-gothcn, erobert und in eine Provinz des Wcstgothischcn Reichesverwandelt (s. 583).

Hiermit schließt sich dieses Kapitel ab, welches folgendeResultate liefert:

Vom I. 4M bis 5ittt steht die Kirche von Spanien in dergrößten Autonomie in ihrem Innern da. Die Normen, nachdenen sie sich regiert, sind die h. Ä^irift und die Canoncs deralten und ihrer einheimischen Synoden. Die Römischen Decrc-talbriefe, als allgemein-verbindliche Normen, sind ihr unbekannt;jedoch nimmt sie diejenigen als Regeln an, welche vom Römi-schen Stuhle speciell von ihr erbeten und für sie gemacht sind.Diese Consultarionen, drei oder vier in dieser ganzen Periode,sind die einzigen Documcnte ihrer Verbindung mit dem Römi-schen Stuhle. Zwar versuchen es die Römischen Bischöfe, dieMetropoliten von Tarraco und Sevilla zu ihren Vikarien zuernennen, allein es ist keine Spur von Zeugnissen vorhanden,daß deren Amt und Gewalt anerkannt und geübt sei; es istspurlos untergegangen.

Der Spanische Kirchencodcx dieser Zeit enthält keine Rö-mische Decrctalcn; ") ja der von Martin von Bracara angefer-tigte, welcher in ganz Spanien Geltung erlangte, enthalt nichteinmal die Sardiccnsischen Decrete; statt deren aber die Decretevon Antiochien, wodurch jede Römische Jurisdiction in Spanienabgeschnitten wird.

23) Es ist die sogenannte ältere vuliocii» i?i<l»eiu»u, die außerden Canoncs von Sardica nur Orientalische Synode» enthielt.Diesen fügte» sich im 6. Jahrh. Afrikanische, Spanische undGallische bei.