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Die Stellung der spanischen Kirche zum Roemischen Stuhle von Beginn ihres Gründens bis auf die neueste Zeit
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Ist

den die Synode behandelte, nämlich die Keuschheit der Geistli-chen, eine Beziehung auf des Siricius Brief an Himerus vonTarracon wohl hätte nahe legen können.

Auch dieses bleibt sehr merkwürdig, daß sich die Erhebungdes Stuhles von Toledo zur Metropolitanwürde, an die Stelledes von Neu-Carthago, die in dem Schlüsse der Synode schonals eine vollendete erscheint, sich ganz ohne Römisches Zuthunvollzogen hatte.

Ein sehr feindliches Vcrbältniß der Synode zu dem KönigeAmalrick liegt in den Schlußworten: giutiss agimus omiiipa-tenti Duo, llaimle clowino iiostro glorios«) regst Amalrieo; lli-vi».am eiemLntüim postulaiites, ut innumeiis amiis legni ejuses, giiae n«l oultum Kckei proveniuiit, peiagentli nobis lleen-tiuw praestet. r^men.

Die Unterschriften der Synode enthalten mehrmals den Bei-satz: saivu -motoiitato piisoovum cauonum; ein Beweis, daßdie Spanische Kirche (was wir auch unten darthun werden)damals die Römischen Decrctalen noch nicht als canonische Nor-men verehrte, weil sonst auch diese in die Elausel aufgenom-men wären. '6)

Die Synode von Barcellona im I. 54V enthält gar keinenStoff für unsere Aufgabe.

Mit ihr beschließen sich die Concilicn der Kirche des Go-thi scheu Spaniens dieser Zeit. Vom I. 54V bis 589 sindkeine Nachrichten und Dokumente von ihr vorhanden.

18) Es gehört hierher der Brief, den wahrscheinlich von der Spnodcder Metropolit Montanus von Toledo an die Priester des tsr-I-Umai >>.aw,tt,!ni schrieb, worin er gegen jene Priester eifert, diees gewagt haben, das Chrisina zu bereiten, welches nur Bischö-fen zustehe. Indem er auch vor den Priscillianistcn warnt, be-zieht er sich auf eine Schrift, »die Turibius von Astorga anLeo >. geschickt habe." Iiurit. il. ii42. Eben so interessant istein Brief des Bischofes Justus von Urgel an den MetropolitenSergius von Tarraco, worin er diesem einen Commcntar zumHohcnlicde sendet, mit der Bitte, diese Schrift seinem Ur-theilc zu unterwerfen.

19) Uurä. II. 14Z4.