27
matrechte ausgeschlossen, die damals auch in Gallien nicht statt-fanden. Das Vikariat des Johannes war also eine ganz unbe-stimmte Ucbcrwachung der Spanischen Kirche, der gar kein Ein-greifen, gar keine Uebung bestimmter Gewalt, bestimmter Rechtebeigegeben war; und daher ist auch keine Spur von sei-nem Leben auf uns gekommmen; kein Documcntzeugt für seine Ausübung.
Jene Vorschriften für die Spanische Kirche, um welche Jo-hannes gebeten hatte, gab Hormisdas in einem Schreiben andie Spanischen Bischöfe, welches in drei Paragraphen sich gegendie Weihe Unwürdiger und gegen die Simonie ausspricht undauf jährliche Concilicn dringt.
Allein des Johannes Vikariat erstreckte sich nicht einmalüber die ganze Spanische Kirche, sondern sehr wahrscheinlichnur auf seine Divccsc. Denn zu gleicher Zeit ernannte Hor-misdas den Bischof Sallustius von Sevilla zu seinem Vikarfür die beiden Provinzen Bätica und Lusitania. ") DerGrund dieser Ernennung war, wie bei Johannes von Tarraco,die Freude, welche Hormisdas darüber empfand, daß Sallustiusmit ihm in Verkehr getreten war und von ihm Entscheidungenerbeten hatte. Daher schreibt er ihm:
8»kkrnxn»tibus ixitur tibi tot ineritis pine solioitucliniset iaboris, eerte gnm cleleetst iiijunxere, cpine scl nostri eon-«tat eui"»n okkeii pertinere, nt prnriiiviis tanta lonxiiignitatellisjuiivtis et »ostrnm possis exbibere personum et pntrumreKuli« aillnbere eustoiiiam.
Vice« itacpie »ostras per Laetioam Uusitaniamgue pro^vineias, sez/u?« e/s-
vrevkt ") praesenti tibi auetnritate eommittimus.
Den nähern Inhalt dieser viees erklärt er hierdurch:
t3) tl-ei-a. I o.
l4) Worin Merida die Metropolis war. Der Brief, worin die Er-nennung geschah, bei «-»>>>. >. v.tö) Gerade so, wie bei Johannes von Tarraco.