lllck Konstantmus n. LiciuiuS. Jahr Christus 21,?. Melchiades.vinzen die Willensmeinung des Kaisers in einem lateinischen Schreibenkund, das in der Uebersetznng also lautet: „Die Majestät unserer crha-„bensten Kaiser und Herrn hat es sich schon längst zum Gegenstand»ihrer fortgesetzten, andächtigen Bemühungen gemacht, aller Menschen Sinn»zu dem heiligen, richtigen Lebenswege hinzuleiten, damit auch diejenigen.,»welche einem dem römischen fremden Branche zu folgen schienen, ven„unsterblichen Göttern die schuldige Verehrung erweisen. Allein die Hals-„starrigkeit und der nnbiegsamste Eigensinn einiger Menschen ist so weit„gegangen, daß sie weder die Billigkeit des kaiserlichen Befehls von„ihrem Vorsatze zurückbringen, noch die gedachte Strasse schrecken konnte.„Da es nun geschehen ist, daß durch ein solches Verhalten sich Viele„selbst in Gefahr stürzten, so hat die Majestät unserer großmächtigen„Kaiser und Herrn, in Betracht, daß es ihren erhabenen Grundsätzen„zuwider sey, daß die Leute um solcher Ursachen willen so großen Ge-fahren ausgesetzt werden, vermöge der ihnen inwohnenden Großmulh„und ihrer landesväterlichen Gesinnung meiner E reell er :z aufzutragen, an.„deine Wohlweisheit zu schreiben, daß wenn ein Christ bei der Beob-achtung der Religion seines Volkes betroffen wird, cm dich enthaltest,„ihn auf irgend eine Art zu beunruhigen und zu gefährden und nicht„dahin erkennest, daß er um solcher Ursache willen mit irgend einer c„Strafe zu belegen sey, indem die Erfahrung eines so si nigra Zeitraumes„erwiesen hat, daß sie aus keine Weise dazu gebracht: werden können,„ihrer so großen Verstocktheit zu entsagen. Demnach soll deine Wohl-„weisheit an die Justiz- und Finanzverwalter, an die Stadtvorstände„und an die Vorsteher des zu einer jeden Stadt gehörigen Bezirkes„schreiben, daß sie es wissen, daß sie sich nicht weiter, als in diesem„Schreiben befohlen ist, mit den Christen zu befassen haben." Auf dießsetzten die Statthalter in den Provinzen, in dem Glauben, daß sie diewahre Willensmeinung des Kaisers, welche in dem Schreiben enthaltensey, ihnen kund thäten, die Justiz - und Finanzverwalter, die Stadtvor-stände und die Beamten auf dem Lande durch Wriefe von dem kaiser-lichen Befehle in Kenntniß. Allein sie beschränkten sich nicht darauf,sondern sie suchten auch noch früher durch die That selbst den vermeint-ten kaiserlichen Befehl zu vollziehen. Sie l ießen deßwegen alle dieje-nigen, welche um des Bekenntnisses der Religion willen eingekerkert inden Gefängnissen saßen, heraus und setzten sie in Freiheit. Eben sowurden auch diejenigen, welche zur Strafe in die Bergwerke geschicktworden waren, frei gegeben, in der irrigen M einmig , daß dieß der wahreWille des Kaisers sey. Dieses war aber kau m also geschehen, als manmit Einemmal wie ein Licht, das aus dunklor Nacht hervorleuchtet, injeder Stadt die Gemeinden sich versammeln, zahlreiche Zusammenkünftehalten und die gewöhnlichen Betstunden be suchen sehen konnte. Dießsetzte die ganze Menge der ungläubigen Heiden in ein nicht geringesErstaunen. Voll Verwunderung über das Wunderbare einer solchen
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