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Wie Zepollonius zu Rom ci» Märtyrer geworden. LI)
Um dieselbe Zeit der Negierung des Kommvdus gestalteten sich unsereVerhältnisse ruhiger (2) und es verbreitete sich durch die Gnade GvtteSFriede über die Gemeinden in der ganzen Welt. Damals brachte auchdie seligmachende Lehre ungemein viele Seelen ans allen Menschenklassenzum frommen Dienste des Gottes des Weltalls, so daß auch schon zn^Rom mehrere der durch Neichthnm und Herkunft ausgezeichnetsten Männermit ihrem ganzen Hanse und ihrer ganzen Familie den Schritt zu ihremHeil thaten. Dieß war aber dem das Gute Hassenden, von Natur nei-diseben Teufel unerträglich; er rüstete sich daher wiederum und ersannverschiedenartige Anschläge wider uns. Damals lebte in der Stadt Nvmein Mann Namens Apollonias, der unter den damaligen Gläubigen wegenseiner Gelehrsamkeit und seiner Philosophie in großem Rufe stand. ZurAnklage dieses Mannes erweckte der Teufel einen seiner dazu fähigenDiener und brachte den Apollonias vor Gericht. Allein der Elende hattedie Anklage zur Unzeit übernommen. ES wurden ihm, da nach einemkaiserlichen Edikt für die Ankläger der Christen die Todesstrafe festgesetztwar, ans den Ausspruch des Richters Perennins alsbald die Beine zer-schlagen. Der gottgefällige Märtyrer hingegen hielt, nachdem ihn derRichter lange inständig gebeten und sodann von ihm verlangt, daß ervor dem Senat sich verantworten sollte, eine sehr beredte VertheidignngS-redc für den Glauben, den er bekannte, in Gegenwart deS ganzen Senatesund wurde nach einem Senatsbeschlnß enthauptet, einem alten römischenGesetze zufolge, kraft dessen diejenigen, welche einmal vor Gericht gestelltwaren, nicht frei gegeben werden durften, sie hätten denn ihre Meinung
0) Gieselcr äußert sich in seiner Kirchengcschichtc lBd. t. S. t?S. Anm. I) über diein diesem Hauptstücke enthaltene Erzählung also: „Nach Hieronymus war Apollonius u sei vo,Heveen peexliws, nach Eusebius wurde sein Ankläger sogleich hingerichtet, da nach einemkaiserlichen Edikt für die Ankläger der Christen die Todesstrafe festgesetzt war. öl. so !)!»»-ü»jm> tllisloire ito l'Aemw»»» «las Inseripl. tum. G. y. 221.) meint, jener Sklave siv alsAngeber seines Herrn, nach einem alten, von Trajan erneuerten Gesetze, hingerichtet; derNorfall sey aber von de» Christen gemißdeutet, und habe eben Anlaß zu der Sage gegeben,die sich bei Tcrtu ian und in dem Edikt an die Deputirtenvcrsammlung von Asien lS. 4, G)ausspreche, daß ein Kaiser dieser Zeit die Denunciation eines Christen mit der Todesstrafebelegt habe. Ebenso Neander Kirchengcsch. Bd. l. Abth I. S. Gl). Allerdings war echtsolches Gesetz gegen Denunciationen der Sklaven schon von Nerva gegeben, dagegen wares auch Gesetz löervn, gui »Uro »stgnul ile «tomim, oonlltotnr, üües »»» m'vommlMur;und wenn liier die mms» mchostntis ausgenommen wurde, so galt für dieselbe auch nichtjenes Strafgesetz für die Sklave», wenn sie eine gegründete Anzeige gemacht hatte». Stachkiesen Rechtsgrunosätzcn konnte also entweder nur Apollonias oder nur sein Sklave, indeinem Aalte aber beive hingerichtet werden. Hieronymus sagt indes; weder, daß Severusder Sklave des Apollonias gewesen, noch daß er hingerichtet worden sey; und da Eusebiusdiese .Hinrichtung ausdrücklich durch ein untergeschobenes Gesetz begründet, so konnte wohldieselbe nur der orientalischen Sage angehören, welche sie jenem Gesetz als Beleg zugegebenhaben mag."
ist) Der mächtige Einfluß seiner Lieblingsbcischläferin Marcia, einer Freundin derChristen, soll den sonst höchst grausamen Kommvdus zur Milde gegen die Christen bestimmthaben nach Dio Kassius oder vielmehr seinem Abkürzer Xiphilinus 72, 4.