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dieser aber sie verworfen haben, dem Scheine nach dcßwegcn, weil sie nichtvorher seinem Gutachten unterworfen worden war (es ist nämlich ein altesGesetz bei den Römern, daß nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Se»nats Jemand für einen Gott gehalten werden darf), im Grunde aber geschahes deßwegen, weil die seligmachende Lehre des göttlichen Evangeliums keinermenschlichen Bestätigung und Empfehlung bedurfte. Wiewohl aber derSenat den in Betreff nnscrs Erlösers abgestattetcn Bericht verwarf, so bliebdoch Tiberius seiner frühern Ansicht treu und verfügte nichts Hartes gegendie Lehre Christi. Dieß erzählt Tertullian, ein genauer Kenner der römi-schen Gesetze, (1) aber auch sonst ein berühmter Mann, der zu Rom imhöchsten Ansehen stand, in seiner in lateinischer Sprache verfaßten,aber auch in das Griechische übersetzten Schutzschrift für die Christen. Seineeigenen Worte sind folgende: „Um nun aber von dem Ursprung solcher„Gesetze zu sprechen, so bestaud ein altes Gesetz, es dürfe Niemand von dem„Kaiser für einen Gott erklärt werden, che denn der Senat ihn als solchen„anerkannt habe. So machte es Marcus AemiliuS mit einem gewissen Gott„Albnrnus. Und dieß haben wir für uns, daß bei euch uach menschlicher„Schätzung die Gottheit verliehen wird. Gefällt der Gott dem Menschen„nicht, so wird er nicht Gott; demnach muß also der Mensch Gott gnädig„seyn. Tiberius nun, unter dessen Negierung der christliche Name zuerst in„die Welt kam, trug, als ihm diese Lehre aus Palästina, wo sie entstanden„war, gemeldet wurde, die Sache dem Senate vor, mit offenbaren Anzeichen,„daß er Gefallen an dieser Lehre finde; allein der Senat verwarf sie, weil„er sie nicht selbst geprüft hatte. Tiberius aber blieb bei seiner Ansicht und„bedrohte die Ankläger der Christen mit dem Tode." (2) Die himmlische
(1) Man hat aus diesen Worten des Eusebius schließen wollen, daß Tertullian, eheer Christ wurde, römischer Rechtsgelchrter war. So wenig aber auch der Ausdruck desEusebius dieß streng beweist, so scheinen doch die juridischen Ausdrücke, die in TcrtulliansSchriften so oft vorkommen, so wie seine Vorliebe für die juridischen Bergleichungen und rheto-rischen Uebcrtrcibungcn, die Art, wie er die Wcrtheidigung seiner Sache führt, indem eralle möglichen Gründe zusammenhäuft und dann unter diesen die scheinbaren von den eigent-lichen Beweisen mit dialektischer Schärfe unterscheidet, sehr dafür zu sprechen, daß Tertul-lian, ehe er Christ wurde, entweder das Amt eines Advokaten oder Rhetors verwaltete.
(2) Die Unglaubwürdigkcit dieser Nachricht Tertullians springt in die Augen. Wennman auch — äußert sich Neandcr in seiner Kirchcngeschichle darüber — von jener Erzäh-lung, als .einer übertriebenen, noch so wenig gelten lassen wollte;^ würde sich auch dießWenige nicht halten lassen, wenn man auch nur so viel gelten lassen wollte, der Kaisersollte darauf angetragen haben, daß dem Christcnthum Duldung bewilligt werde. Wollteman auch glauben, daß Pilatus, auf den das Außerordentliche, was er vernommen, dochnach seiner frivolen Gcmüthsart schwerlich einen mehr als vorübergehenden Eindruck gemachthatte, einen Bericht dieser Art erstattet haben könnte, so gehörte doch viel dazu, daß aufdas Gemüth eines Tiberius ein solcher Eindruck hätte gemacht werden können. Gewißsieht es dem knechtischen Senat unter Tiberius nicht ähnlich, daß er es hätte wagen sollen,so zu handeln; und schwerlich konnte damals schon eine Veranlassung zu einem solchenGesetze gegen die Ankläger der Christen vorhanden scvn, da die Christcnsektc noch garkein Aufsehen gemacht hatte. Auch die nachfolgende Geschichte ist deutlicher Beweis, daßkein solches Gesetz des Tiberius vorhanden war. Tertullian hat sich wahrscheinlich durchunterschobene Dokumente, dergleichen schon frühzeitig von solchen^Christen, ^ welche eineki aus pia für keine Sünde hielten, geschmiedet wurden, täuschen lassen. Daß indcß Pilatuswirklich einen Bericht über Jesus an Tiberius geschickt hat, dürfte doch in dem Betrachtenicht ganz unwahrscheinlich seyn, da er, da bei der Verhandlung von politischen Verhältnissen