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Urkunden-Buch der Familie von Zwehl : nebst Kunstbeil., Textbildern, Stammbäumen u.e. Anh., enth. Beitr. zu e. Familiengeschihichte
Entstehung
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Die vortreffliche Einrichtung des neuen Waisenhauses ist ein Hauptverdienst des Bürger-meisters von und zur Mühlen und seines Nachfolgers Petri, namentlich aber des langjährigen(über 30 Jahre!), opferwilligen und selbstlosen Inspicienten des Waisenhauses, des Stadtältestenund Ersten Beigeordneten H. J. Müller, und der langjährigen, hoch begabten, ganz vortrefflichenWaisenmutter, der barmherzigen Schwester Hedwig,*) geb. Klausmeyer, und ihrer guten Mit-schwestern. Auch ist der späteren Waisenmutter, der Schwester Konrada, geb. Trümper, rühmendzu gedenken!

Nach der Bestimmung des Stifters hat der Rat der Stadt die Oberaufsicht über dasWaisenhaus, der seinerseits wieder die eigentliche Leitung und Verwaltung einem sogenanntenWaisenvater übertrug, der ihm alljährlich Rechnung abzulegen hatte.

Da man mit den Waisenvätern verschiedentlich schlechte Erfahrungen gemacht hatte, 2 )bescbloss der Rat, die Verwaltung barmherzigen Schwestern zu übertragen. Am 15. November1858 genehmigte die Königliche Regierung zu Erfurt, dass an Stelle des Waisenvaters zweibarmherzige Schwestern vom Orden des heiligen Vincenz von Paula zu Paderborn die Aufsichtübernehmen durften. Am 1. Februar 1859 trafen die Schwestern ein, für jede Schwester zahltedie Anstalt 30 Thaler an das Mutterhaus zu Paderborn. Die älteste Schwester erhielt die Be-zeichnung Waisenmutter. Unter der aufopfernden, sparsamen und tüchtigen Verfcltung derSchwestern blühte die Anstalt zusehends auf. 3 )

Die Anzahl der aufzunehmenden Zöglinge konnte um verschiedene Stellen vermehrtwerden, sodass zur Bewältigung der Arbeit noch eine dritte Schwester nötig wurde, die dannauch am 1. April 1867 eintraf. Jäh wurde die segensreiche Tbätigkeit der frommen Schwesterndurch den unglückseligen Culturkampf unterbrochen. Am 15. März 1877 befahl plötzlich dieKönigliche Regierung zu Erfurt, dass die 3 Schwestern am 1. April die Anstalt und Stadt zuverlassen hätten. Alle Vorstellungen des Magistrats, dass man nicht so schnell geeigneten Ersatzschaffen könne und man bäte, die Schwestern wenigstens zur Pflege des Viehs dreier Kühe,sechs Schweine, vieler Hühner, Tauben und Enten noch einige Zeit in der Anstalt zu be-lassen, waren vergeblich. Am 1. April verliessen die Schwestern zum grössten Leidwesen aller,die sie kannten, den Ort ihrer stillen, aber erfolgreichen Tbätigkeit. Der Rat war wiederumgezwungen, einen Waisenvater anzustellen. Die Anzahl der Zöglinge verminderte sich von Jahrzu Jahr und erreichte im Jahre 1881 den niedrigsten Bestand mit 6 Waisenknaben. 4 )

Am 7. April 1887 gestattete das Ministerium widerruflich auf dringliches Bitten desMagistrats, nachdem der Culturkampf fast esloschen war, dass wiederum barmherzige Schwesternzur Pflege und Erziehung der Zöglinge, nicht aber zur Lehrthätigkeit, ins Waisenhaus berufen

0 Schwester Hedwig war von 1865 bis 1877 Waisenmutter.

2 ) Am 2. Januar 1807 wurde der Waisenvater Carl Kannengiesser wegen nicht richtig abgelegter Rechnungabgesetzt, und in den fünfziger Jahren musste der Waisenvater Hühner wegen groben Eigennutzes und Vernachlässigungseiner Pflichten entlassen werden.

3 ) Aus den Rechnungsbüchern ergiebt sich, dass die doppelte Anzahl Waisenkinder für dasselbe Geld ver-pflegt werden konnten, wie unter der Leitung der Waisenväter.

4 ) 1874 waren 29 Zöglinge in der Anstalt, die an Verpflegungs-Kosten 3170 M. 79 43; verbrauchten.

1875

26

33

3 3 3 3 i»

33 33 33

2616

33

76

33

33

1876

24

33

33 3? 33

33 3' 33

2898

33

62

33

1877

23

33

33 33 33

33 33 3*

2527

33

80

33

33

1878

13

33

33 33 33

3' 33 3'

3116

33

31

33

33

1879

16

3)

33 33 *3

3' 33 33

1868

33

74

33

33

1880

7

33

33 33 33

33 33 33

1630

33

00

33

,1

1881

6

3'

33 33 33

33 33 33

1620

.'3

00

33

33

1882/83

8

33 >3 33

3 V 33

1800

33

00

33

33

Augenblicklich sind in der Anstalt 23 Knaben und 8 Mädchen.