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Die vortreffliche Einrichtung des neuen Waisenhauses ist ein Hauptverdienst des Bürger-meisters von und zur Mühlen und seines Nachfolgers Petri, namentlich aber des langjährigen(über 30 Jahre!), opferwilligen und selbstlosen Inspicienten des Waisenhauses, des Stadtältestenund Ersten Beigeordneten H. J. Müller, und der langjährigen, hoch begabten, ganz vortrefflichenWaisenmutter, der barmherzigen Schwester Hedwig,*) geb. Klausmeyer, und ihrer guten Mit-schwestern. Auch ist der späteren Waisenmutter, der Schwester Konrada, geb. Trümper, rühmendzu gedenken!
Nach der Bestimmung des Stifters hat der Rat der Stadt die Oberaufsicht über dasWaisenhaus, der seinerseits wieder die eigentliche Leitung und Verwaltung einem sogenanntenWaisenvater übertrug, der ihm alljährlich Rechnung abzulegen hatte.
Da man mit den Waisenvätern verschiedentlich schlechte Erfahrungen gemacht hatte, 2 )bescbloss der Rat, die Verwaltung barmherzigen Schwestern zu übertragen. Am 15. November1858 genehmigte die Königliche Regierung zu Erfurt, dass an Stelle des Waisenvaters zweibarmherzige Schwestern vom Orden des heiligen Vincenz von Paula zu Paderborn die Aufsichtübernehmen durften. Am 1. Februar 1859 trafen die Schwestern ein, für jede Schwester zahltedie Anstalt 30 Thaler an das Mutterhaus zu Paderborn. Die älteste Schwester erhielt die Be-zeichnung Waisenmutter. Unter der aufopfernden, sparsamen und tüchtigen Verfcltung derSchwestern blühte die Anstalt zusehends auf. 3 )
Die Anzahl der aufzunehmenden Zöglinge konnte um verschiedene Stellen vermehrtwerden, sodass zur Bewältigung der Arbeit noch eine dritte Schwester nötig wurde, die dannauch am 1. April 1867 eintraf. Jäh wurde die segensreiche Tbätigkeit der frommen Schwesterndurch den unglückseligen Culturkampf unterbrochen. Am 15. März 1877 befahl plötzlich dieKönigliche Regierung zu Erfurt, dass die 3 Schwestern am 1. April die Anstalt und Stadt zuverlassen hätten. Alle Vorstellungen des Magistrats, dass man nicht so schnell geeigneten Ersatzschaffen könne und man bäte, die Schwestern wenigstens zur Pflege des Viehs •— dreier Kühe,sechs Schweine, vieler Hühner, Tauben und Enten — noch einige Zeit in der Anstalt zu be-lassen, waren vergeblich. Am 1. April verliessen die Schwestern zum grössten Leidwesen aller,die sie kannten, den Ort ihrer stillen, aber erfolgreichen Tbätigkeit. Der Rat war wiederumgezwungen, einen Waisenvater anzustellen. Die Anzahl der Zöglinge verminderte sich von Jahrzu Jahr und erreichte im Jahre 1881 den niedrigsten Bestand mit 6 Waisenknaben. 4 )
Am 7. April 1887 gestattete das Ministerium widerruflich auf dringliches Bitten desMagistrats, nachdem der Culturkampf fast esloschen war, dass wiederum barmherzige Schwesternzur Pflege und Erziehung der Zöglinge, nicht aber zur Lehrthätigkeit, ins Waisenhaus berufen
0 Schwester Hedwig war von 1865 bis 1877 Waisenmutter.
2 ) Am 2. Januar 1807 wurde der Waisenvater Carl Kannengiesser wegen nicht richtig abgelegter Rechnungabgesetzt, und in den fünfziger Jahren musste der Waisenvater Hühner wegen groben Eigennutzes und Vernachlässigungseiner Pflichten entlassen werden.
3 ) Aus den Rechnungsbüchern ergiebt sich, dass die doppelte Anzahl Waisenkinder für dasselbe Geld ver-pflegt werden konnten, wie unter der Leitung der Waisenväter.
4 ) 1874 waren 29 Zöglinge in der Anstalt, die an Verpflegungs-Kosten 3170 M. 79 43; verbrauchten.
1875 „
26
33
3 3 3 3 i»
33 33 33
2616
33
76
33
33
1876 „
24
33
33 3? 33
33 3' 33
2898
33
62
33
1877 „
23
33
33 33 33
33 33 3*
2527
33
80
33
33
1878 „
13
33
33 33 33
3' 33 3'
3116
33
31
33
33
1879 „
16
3)
33 33 *3
3' 33 33
1868
33
74
33
33
1880 „
7
33
33 33 33
33 33 33
1630
33
00
33
,1
1881 „
6
3'
33 33 33
33 33 33
1620
.'3
00
33
33
1882/83 „
8
33 >3 33
•3 V 33
1800
33
00
33
33
Augenblicklich sind in der Anstalt 23 Knaben und 8 Mädchen.