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Bemerkungen zu den Urkunden.
Die Urkunden I, II, VIII, XI, XII, XIV, XV, XVII, XVIII, XIX, XX, XXI, XXII, XXIII, XXIV, XXV,XXVI, XXVII, XXVIII, XXIX, XXXI, XXXII, XXXIII, XXX IV. XXXV, XXXVI, XXXVII, XXXVIII sind Originale,die übrigen beglaubigte oder einfache Abschriften.
Die Originalurkunden sind von mir bei der Drucklegung Wort für Wort mit dem gedruckten Text verglichen.Ich habe genau die alte Schreibweise, so schwer verständlich sie für den Ungeübten auch sein mag, beibehalten. DieHauptwörter sind ohne Wahl bald gross bald klein geschrieben; ein und dasselbe Wort z. B. „und" wird in derselbenUrkunde vnd, vndt, undt, unnd geschrieben; Hans = Hanns und Hannss, Heisenberg, Keysenberg = Kaisenberg, Zwehl,Zwei, Zwehlen = Zwehl u. s. w. (L. S.) = Loco sigilli steht in Abschriften an der Stelle, wo sich in der Urschrift dasSiegel befindet. Noie = nomine, mppria — manu propria. Obgemeldter = obengemeldeter = obengenannter. In einigenUrkunden fehlen einzelne Worte; diese waren in den Originalen nicht mehr zu entziffern, da das Papier an den be-treffenden Stellen durch das Zusammenfalten zerrissen oder sonst unbrauchbar geworden war. Die fehlenden Wortesind leicht zu ergänzen.
Die Hufe ist das übliche Heldmaass, ca. 30 Morgen. Im weiteren Sinne ist es der zusammenfassendeAusdruck für die, dem einzelnen Genossen der altdeutschen Dorfschaft in Bezug auf Grund und Boden zustehendenRechte. Der Acker ist verschieden nach seiner Lage 70—140 Quadrat-Ruten gross, durchschnittlich hat er 120Quadrat-Ruten. 1 Rute beträgt 10 Dezimalfuss. Das Malter, früheres deutsches Getreidemaass, war ebenfalls ver-schieden gross. Das alte Mainzer Malter beträgt 109,387 Liter.
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