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Hier fällt nun zunächst der gesperrt gesetzte Satz auf, der so, wie er da steht, ganzsinnlos erscheint. Eine Aufklärung ergiebt eine andere, anscheinend von dem Concept desDiploms genommene Abschrift; in dieser steht: auf dessen Brust oder mitte ein roth oder
rubinfarb Z, und zurückh ober sich gewundenen Doppelscliwantz" u. s. w.
Danach bestand also die ursprüngliche Absicht, auf die Brust des Löwen ein rothes Zzu legen. Diese sehr unheraldische Zuthat scheint bei der Ausfertigung des Diploms beseitigt zusein, so dass nun der oben angeführte unlogische Satz entstand. Der Zeichner, welchem dieEinmalung des Wappens oblag, wusste damit auch nichts anzufangen und versuchte, der Be-stimmung des Textes insofern gerecht zu werden, als er —■ die Schweifenden des Löwen auf dieBrust desselben legte und roth tingirteü
Natürlich ist weder diese aus der Hilflosigkeit des Wappenmalers entstandene Malerei,noch die Angabe der unbeglaubigten Abschrift des Concepts für die Familie massgebend, sonderneinzig und allein der Wortlaut des Originaldiploms, der allerdings erst verständlich wird, wennman ihn mit dem Concept vergleicht. Das Z, von welchem in dem Diplom nichts gesagt wird,gehört nicht in das Wappen.
Auch die Stellung des Rosenzweiges und die Tingirung der Flügel hat, wie Siegel zeigen,den Graveuren Kopfzerbrechen gemacht. Manche haben sich über die Angabe des Diploms ganzhinweggesetzt und lassen den Hirsch einen Rosenzweig mit drei Blüthen zwischen den Läufen halten.
Auf Veranlassung des Herrn Premierlieutenants v. Zwelil in Bremen ist nunmehr dasWappen so, wie es die beiliegende Tafel zeigt, richtiggestellt worden." J )
Heiligenstadt und die Familie v. Zwehl.
Die Papiermühle.
Im Jahre 1621 erbaute der Kurfürstliche Rat, Stadtschultheiss zu Heiligenstadt und Land-schreiber des Eichsfeldes Johann Zwehl unmittelbar vor Heiligenstadt eine Papiermühle. Diesfür damalige Zeit grosse Unternehmen lässt auf einen besonders thatkräftigen, weitausschauendenGeist des Erbauers schliessen. 2 ) Heiligenstadt hatte hierdurch den Vorzug, eine der ersten Papier-mühlen, die überhaupt in Mitteldeutschland gebaut sind, zu besitzen. Der Kurfürst JohannSchweickard von Mainz ermunterte Zwehl zu diesem Unternehmen und verlieh in einem Diplomvom 20. April 1623 den Besitzern der Mühle auf ewige Zeiten das Recht des alleinigen Lumpen-sammlens 8 ) im Eichsfelde und das Recht, jede neue Anlage einer Papiermühle auf dem Eichs-felde zu verhindern.
0 Entworfen und gezeichnet vom Redakteur des „Herold", Professor Ad. M. Hildebrandt, Berlin.
2 ) In dem damals schon mächtig aufstrebenden Brandenburg-Preussen wurde fast 150 Jahre später, durch
Friedrich den Grossen, die erste Papiermühle erbaut.
8 ) Dies sogenannte Lumpenprivilig scheint im 17. Jahrhundert ziemlich oft verliehen zu sein. So erhieltenz. B. die Papiermühlen zu Altenkloster und Bremervörde im Fürstentum Bremen die obrigkeitliche Erlaubnis, dassnur ihnen allein die im Fürstentum Bremen gesammelten Lumpen verkauft werden durften. Diese Vergünstigungscheint beim flüchtigen Betrachten sehr zweckmässig, im Grunde war sie aber sehr schädlich und im Stande, die 1 apier-macherkunst gänzlich zum Stillstehen zu bringen, denn 1) wurde die Papierfabrikation von dem grösseren odeigeringeren Ertrage des Lumpenreviers abhängig, 2) behinderte die Beschränktheit des Reviers den Lumpenhandel imGrossen und 3) wurde der Inhaber der Vergünstigung gezwungen, dem Sammlungsgeschäft, namentlich der Kontrole