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Urkunden-Buch der Familie von Zwehl : nebst Kunstbeil., Textbildern, Stammbäumen u.e. Anh., enth. Beitr. zu e. Familiengeschihichte
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In dem kaiserlichen Diplom vom 16. August 1633, durch welches Zwehl das Indigenat zumfreien Ankauf adeliger Güter vom Ritter- und Herrenstande in sämmtliclien österreichischen Erb-landen zugesichert und verliehen wurde, eine Gnade, um die der Genannte gebeten hatte, da erfürchtete, nicht wieder in das Eichsfeld zurückkehren zu können, findet sich diese Begebenheiterzählt. Auch der Canonicus Wolf behandelt in seiner Geschichte der Stadt Heiligenstadt dieseEpisode in grossen Zügen. x )

Durch den Prager Frieden im Jahre 1635 erhielt der Kurfürst von Mainz das Eichsfeldzurück und setzte Zwehl in alle seine Aemter wieder ein.

Es würde zu weit führen, die weiteren Schicksale Zwelils im Dreissigjährigen Kriegezu erzählen, seine Verdienste um das Eichsfeld gehören der Geschichte an. Der oben erwähnteCanonicus Wolf, der Geschichtsschreiber des Eichsfeldes, stellt ihm das Zeugniss aus, ,,dass eralle seine Aemter während der schweren Zeiten des Dreissigj ährigen Krieges mit vielem Ruhmezum Besten des Vaterlandes" 2 ) versehen habe. Im Jahre 1648, nach Abscliluss des WestfälischenFriedens, vermachte Zwehl 400 Reichsthaler an den Vierzehn Nothelfer-Altar, um der durchden langen Krieg gänzlich verarmten Aegidikirche wieder etwas aufzuhelfen.

Es sei noch erwähnt, dass Zwehl einige Jahre nach Beendigung des unseligen Kriegeshochbetagt starb und, seinem letzten Willen gemäss, unter dem Vierzehn Nothelfer-Altar bei-gesetzt wurde. In dem noch vorhandenen Testamente steht:Erstlich will ich meine Seele Gottdem Allmächtigen in seine Hände, daher sie kommt, befehlen, und soll mein Leib, dem lcatlio-lischen-römischen Gebrauch nach, schlecht und recht in St. Aegidi-Kirchen in der Kapelle derHeiligen Vierzehn Notbhelfer zur Erde bestattet, mit schlichtem glatten Leichstein, darauf meinNahmen, Alter und Jahrzahl begriffen, bedeckt werden. Ein kleines Epitaphium an der Seiteder Mauren mit einem CrucifLx und Auferstehung Christi aufgericht und ein jährliches anni-versarium die bei dem Vermächtnus der vierhundert Reichsthaler, davor alle Freitage das Amptder Heiligen Messe neben diesen anniversariis gehalten werden solle albereits verordnet, wie densolche vor etlichen Jahren angeordnete Freitagsmesse vor den Heiligen Vierzehn NothlielfersAltar meiner armen Seelen zu mehreren Trost continuiret und nicht unterlassen werden solle!'

Diese Stiftung hat sich bis auf den heutigen Tag erhalten, und noch jetzt, nach 250Jahr en, wird jeden Freitag, ausserdem am 16. März und 16. September, für die Familie v. Zwehlan diesem Altar eine Messe gelesen.

Die von Zwehlsehen Freihäuser.

Ehemals gab es in Heiligenstadt sieben sogenannteFreihäuser", d. h. Häuser, die vonallen bürgerlichen Lasten als Geschosse 3 ), Wachen u. dergl. befreit waren. Drei von diesen ge-hörten der Familie v. Zwehl und zwar:

1. Das Haus Nr. 24 im Knickhagen. Es ist im Jahre 1606 erbaut und war früherein von Ilarstallsches Lehen. Der Oberlandgerichtsassessor Herwig Christoph v. Zwehl erhielt

1) s. S. 66. Durch Aufzeichnungen in der alten Zwehlsehen Familienchronik ist uns ebenfalls diese Nachrichtvon den Erlebnissen unseres Stammvaters im dreissigjährigen Kriege erhalten gebliehen.

3 ) Gesch. d. St. Heiligenstadt S. 202.

2 ) Geschoss ist eine jährliche Abgabe der Bürger an die Stadt, die bereits im Jahre 1344 von dem Kurfürsten

Heinrich III. bestätigt worden ist. Sämmtliche liegende Gründe waren eingeschätzt und in die ^Register eingetragen.Die sonstige Habe, besonders die Zinsen, musste jeder Bürger eidlich angeben. Nach dem so ermittelten Vermögenwurde das Geschoss bemessen. Nach dem Verhältnis des Geschosses durften die Bürger mehr oder weniger 4 ieh treiben.Wer 100 Mark und mehr verschosste, konnte 3 Kühe und 20 Schafe halten; wer aber nur ein Vermögen von 10 Markbesass, durfte nicht mehr als eine Kuh und 4 Schafe halten. Gesch. d. St. Heiligenstadt § 105.

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