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durch Anpflanzung der darinn befindlichen Bäume hat verwandeln lassen; wir bezeugen ferner:2) dass dieser bemeldte Teichgarten durch einen lebendigen Zaun von der sogenannten Sperbers-wiesen getrennt gewesen ist, welcher Zaun an der Ecke des herrschaftlichen Brunnen- oder Kunst-hauses seinen Anfang genommen und den Teichgarten in der Breite einer verlängerten Linie bisan die Stadtmauer von der Sperberwiese bis hinunter an den Mühlengraben bei dem sogenanntenGatterthor abgesondert hat und dass 3) diese zwischen den Zaun des Teichgartens, der Geisledeund den alten Mühlengraben eingeschlossene sogenannte Sperberswiesen nicht unser verstorbenerVater, sondern der im Jahr 1775 abgelebte II. Hauptmann Constantin v. Z., und nach dessenAbleben der im Jahre 1784 ledig verstorbene H. Hauptmann Jobst Adrian von Zwelil, als einZwehlisches Mannlehnsgrundstück in Besitz gehabt hat, nach deren Absterben diese Lehnwiesenerst auf unsere drey Brüder verabfället worden sind.
In dessen Urkund wir das gegenwärtige Zeugniss, welches wir auf Verlangen mit einemEide bekräftigen können, unter unserer eigenhändigen Unterschrift und Pettschal't ausgestellt.
So geschehen Heiligenstadt, den 20. Julius 1805.
(L. S.) Wilhelmine Walpers geb. v. Zwelil.
(L. S.) Josepha Hirsteil geb. v. Zwelil.
XXXII.
Testament des fürstl. Primatischen Hof- und Regierungs-Raths Carl Herwig von Zwehl.
3. 2. 1806.
Im Namen GOTTes
dessen barmherzige Güte ich anflehe meine arme Seele nach ihrem Hinscheiden aus dieser Zeitlich-keit zu Sich in die ewige Seeligkeit aufzunehmen, hinterlasse ich meinen acht Kindern mit Ein-willigung und Genehmigung meiner lieben Ehegattin Johanne Margarethe, geborne D'Ester,Kraft unserer beiderseitigen Unterschrift meine nachstehende eigenhändige letzte Willensmeynung,wie es mit den in der gegenwärtigen Disposition genannten im Eichsfelde belegenen Grundstückenund Gütern zu ihrer friedlichen Auseinandersetzung und Bemessung gehalten werden soll undzwar ist es:
§ 1 Unser beiderseitiger Wille und Meynung, dass unsere drey Söhne und fünf Töchter,als da sind a) Catharina, b) Josephus, c) Helena, d) Friederica, e) Theresia, f) Theodoras, g) Jacobus,die uns alle gleich lieb und wert sind, zu gleichen Theilen in capita und auf den Fall, dass nurunsere Enkel von ihnen vorhanden seyn sollten, diese letzte in Stirpes unsere beiderseitigen Erbenseyn sollen. Da aber hierbei in Ansehung unserer Eichsfelder Immobilien in Betracht kommt,
§ 2, dass ich alle meine im Eichsfeld dermal besitzende Grundstücke und Familien-Gütergrösstentheils durch die von meinen lieben Schwiegereltern baar erhaltenen Vorschüsse und vonmeiner werthesten Gattin mir zugebrachten Gelder wieder erworben und in den gegenwärtigenguten Stand gesetzt habe. Dass demnach in diesem Betracht alles als ein von mir neu erworbenesund meiner Gattin zugehöriges eigenthümliches Vermögen angesehen werden kann, so ist es hier-bei zugleich meine grösste väterliche Sorge und Bekümmerniss, den erbschaftlichen Besitz diesereichsfelder Güter zum voraus so zu bestimmen und anzuordnen, dass diese Güter nicht abermalsin mehrere Theile zerstückelt, in mehrere Erbtlieile getrennt und auf diese Art und nach derdurch die Erfahrung gemachten Beobachtung entweder durch gemeinschaftliche Verwaltung zuGrunde gerichtet oder aber veräussert und in fremde Hände übertragen werden. Ich lege demnach