XXX.
Der Kurmainzisehe Amtmann von Zwehl vermiethet dem Fürstbischof von Lüttich sein zuErfurt in der Futterg'asse Nr. 40 belegenes Haus „zum Rebenstock" genannt. 21. 9. 1796.
Kund und zu wissen, dass zwischen Endesbenannten nachstehender Haus mieth Contractnach beiderseitiger Übereinkunft verabredet und beschlossen worden. Nemlich es vermiethet
1) an den Herrn Fürst- und Bischofen von Lüttich Hochfürstl. Gnaden der Kur-Mainz.Amtmann von Zwehl sein in der Futtergasse belegenes 3 stöckiges steinern Haus zum Reben-stock genannt sub Nr. 40 nebst Seitengebäuden, Stallung, Remisen, Kellern, Garten und dergl.(: ausschliesslich der in seinem Beschluss noch .... garde de robe und sogenannten ....:) vondato den 1. Oetober a. c. bis dahin ultimo Martii 1797 mithin auf 1 U Jahr um und für 32 StückCarolin, 1 ) dergestalt, dass 1 U jährige Iiausmiethe an ihn contrahirenden Amtmann jedes mal gegenQuittung mit 16 St. Carolin vorausbezahlt und damit unterm heutigen dato der Anfang gemachtwird; Mit der Bemerkung, dass, wenn lliro Hochfürstlichen Gnaden länger hier zu bleiben dieUmstände es erfordern sollten, benanntes Haus auf das andere halbe Jahr für eben diesen Preisvor jedem Fremden überlassen und so dieser Contract prolongirt rverden solle. Dagegen ver-binden sich
2) Ihro hochfürstlichen Gnaden das ganze Haus sowohl, als die im anliegenden inventariosub Litt. A. bemerkte Meubeln und Effekten in den gefundenen guten Stande wieder beym Ab-züge auszuliefern und die allenfalsige detenoration oder Beschädigung auf ihre Kosten wiederherstellen zu lassen. Sodann versprechen Ihro IJochfürstlichen Gnaden, dass im Fall durchVerwahrlosung ihrer domestiquen Feuer entstehen und sonst eine ruinirung am Hause Tapetenoder Meubelen geschehen solle, diesen Schaden zu übernehmen und nach vorhergegangenerTaxation zu ersetzen.
4) Behält sich der kontraliirende Amtmann vor, dass der Garten in urbar und garten-mässigen Stande erhalten, der Weinstock und Obstbäume gehörig behandelt und die Felder ge-dünget werden möchten. Letzlich stipuliren
5) beyde Theile eine Vffeljährige Aufkündigung dieses Kontrakts.
Die Gültigkeit dieses Hausmiethkontrakts bestätigen beide contrahirende Theile durchUnterschrift ihrer eigenen Hand und Siegel.
Geschehen Erfurt, den 21. Septber. 1796.
XXXI.
Wilhelmine Walpers geb. v. Zwehl und Josepha Hirsteil geb. v. Zwehl äussern sich über dieEntstehung von „Zwehls Garten" zu Heiligenstadt. 20. 7. 1805.
Auf Verlangen unsres Bruders des LI. Hofraths von Zwehl bezeugen wir, dessen beideunterschriebene Schwestern, die Ehegattinen des Ii. Oberlandgerichtsrath Walpers und die Wittwedes verstorbenen H. Hauptmann IJirstell:
1) dass der von unserem Vater seel. dem IL Oberlandgerichtsassessor von Zwehl ererbtesogenannte Teichgarten dadurch entstanden ist, dass unser seel. Vater, wie wir vielmals gehörthaben, die in diesem Theil des vormaligen Stadtgrabens befindliche* Fischteiche bei Gelegenheitdes Statthaltereybaues durch den daselbst ausgegrabenen Schutt hat zuwerfen und in einen Garten
') Carolin (Karlin), pfälz. Goldmünze zu 3 Goldgulden, seit 1710 in den süddeutschen 24 Guldenfuss = 11 Guldeneingeführt.