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Der dritte Tlicil soll sein die Gueter zu Beuren, welche mit vierhundert Reichsthaler bis16 gute Groschen, so das Ampt Scharfenstein jährlich daran zu fordern hat, von den Knorrenfreygekauft undt die Gueter zu Leinefelde, es sey Pfandt oder Erbe, neben der Mühlen zu Gern-rode undt darbey gehörigen Länderey, item 100 Reichsthaler, so bey der Gemeinde zu Beurenstehen undt fünfzig Reichsthaler bey Bastian Paulrotten Kapitahll soll meine Tochter Anna Mariazu ihrem Theil haben.
Der vierte Theill soll sein das Gut zu Esplingeroda mit aller Zubehör, item 300 Reichs-thaler beym Raht zu Duderstadt, item vier Acker Wiesen vor Kirchgandra die Korb .... nandtundt anderthalben Acker Wiesen zu Rustefelde und Rohrberg gelegen, diesen Theill soll meineTochter Apollonia Elisabetha, weilen ihr am besten gelegen, zukommen.
Zu dieser Vertheilung soll im geringsten nicht respektirt werden, das ein oder der andereTheill mehr oder weniger Länderey habe; item dass ein oder der andere Theill im Einkauf mehrgestanden, dan dass ein Theill mehr Länderey hat, kostet es auch mehr zu bauwen und ist wegenkalten Orts und scharfem Hügel und Berge der Bonitet nach, ein billigmessiger Unterschied zumachen, welches ich meinem besten Verstandt undt Gewissen nach, aufs Gleich- und recht-messigste ausgetlieilet, in mehrer Betracht nach Zeit undt Gelegenheit oft ein gut stück umb geringGeldt, hingegen aber viel schlimmers viel höher eingekauft worden ist, so seindt auch die gutenAcker zu Esplingeroda, Beuren und Lenckefelde mit Creutzebrischer undt Bodenrodischer Tlieils-Länderey nit zu vergleichen, dan der guten Acker einer mehr als der anderen schlimmen 5 oder6 werbt ist undt schliesslich, weilen sich zutragen könte, das ein oder der ander Theil durchZank liebende Leute angesprochen undt unverhoffentlich in Disputat gezogen werden wolte, sollendie anderen schuldig und verbunden sein, pro parte beyzutretten, undt alles gesamter Hand aufgleichen Kosten ausfindig zu machen; in Sonderheit soll der Prozess gegen den Stat Raht allhiersowohl die Freylieit meiner Häuser als meine Schuldforderung betreffent, bis zum Ende oder abergerechter billigmesiger Vergleich-ung aus gesampter Erbschaft aus-findig gemacht werden, was sichüber das vor Capitalia undtForderungen zu Esch wegen undtsonsten hin undt wieder befindenwerden, sollen in gleiche Theilgepartet und darumb richtig ge-loset werden.
Alle diese Yergleichungundt Vertheilung ist dahin zuverstehen, das erstlich, da sicheins undt anders an Klipper-sclmlden befinden solte, so beweis-lich, gezahlet -werden muss; soltesich aucli nach Gottes unerforsch-lichem Willen zugetragen, das einoder der ander unter diesen Erbendurch den zeitlichen Tod (: denGott lange verhüten wolle :) vorerlang der Erbschaft aus dieserWeldt scheiden, undt keine Leibs-eiben verlassen würde, sollen sich Bruchstück aus dem Originaltestament mit der letzten Unterschriftdie Uberbleibende in dessen An- Johanns v. Zwehl.
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