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theil Brüder undt schwesterlich in Güte ohne allen Zank vergleichen. Beliebte Ihnen abersämptlich besser die ausstehende Schulden auszusetzen und erstlich durch gebührende Mittelherauszutreiben undt hernegst sich darin zu vergleichen, lasse ich ihnen dasselbe frey; Undtobwohl ich endtlich dieser Meinung gewesen, diese aufrichtige Disposition meinen Söhnen undtTochter Mann ad ratificandum et subscribendum zu eröffnen, so habe ich doch wegen desjüngsten Sohns minorennitet der auch nit in loco, sondern in studijs begriffen, es Enderen undtauf diesen Fuss richten müssen; gestalt diese Verordnunge mit guter Vernunft in die Fedderdictiret, wieder verlesen, versiegelt undt unterschrieben habe.
Actum, Montags post Palmarum 25. Martij Anno 1652.
Hans und Johann Friedrich v. Hanstein belehnen Johann Christoph und Georg Wilhelm v. Zwehl,Johann v. Zwehls seel. Söhne, mit 6 Acker Land, den Sperberswiesen, dem Zehnten in undvor dem Dorfe Rohrberg und dem Badstubenplatz in Heiligenstadt, Lehenstücke, die Johann
Wir Hans undt Johan Friederich von Hanstein gevettern, alss unsers hochgeehrtenfreundt: vielgeliebten Vetters Thilo Albrecht von Hansteins, Kerstens sei. sollen auf Schwobfeldt,dess gantzen Stambss von Hanstein Elteste, bevohnechtigte, bekennen mit dissem offenen ver-siegelten Brieffe, von unss und Allen von Hanstein Wegen, dass Wihr zu Eechtem Man Lehen,so Man Lehens Recht undt gewohnlieit ist, beliehen haben, auch in undt mit Krafft disses Briefesbeleihen Gegen Werthigen Herrn Johan Christoph Zwehlen Ältisten undt mit Ihme sein BruderHerrn Georg Wilhelm Zwehle, Johann sei. Söhne zu heiligenstatt und Ihre Manliche Leibs LehnsErben, mit sechs Acker Landes deren Zwene auf dem Hohenrodt 1 ) stossendt, auf den Rusten-bergisclien Wegk, zwischen den Herrn Zwehiischen Erben selbsten Einseits, Anderseits an denStifts Herrn ihre gelegen, die andern vier Acker landes in Einem Stück vor dem Klöppels: oderIberge 2 ) Einseits an Wohlgedachter Herrn Zwehiischen Erben selbst gelegen, Anderseits Wandenverschiedene lieiligenstettisclie Bürger daruff Ein in der .... und feldtmark vor heiligenstatt ge-legen; Aller massen solche lielwigk Reckman undt vor dissem die Hardtmänner von unss vonHanstein zu Lehen gehabt, dessgleichen haben Wihr sie undt Ihre Man Leibs Lehens Erben,Annoch mit Zweyen An Ein Ander gelegenen Stücken Wiessen, die Sperberswiessen 3 ) ge-nandt, bey der Leinen-Mühleu gelegen, belehnet, welche weilandt die Köche undt Doctor JodociSpengler von unss von Hanstein zu Lehen getragen, undt die selbe Wiessen durch ErlangtenConsens undt verwilligung unserer von Hanstein alss Lehnherrn, Ihr Vatter sei. an sich Erkauftundt also gleicher gestalt zu Lehen aufgetragen worden,
Zu gleichem haben Wihr sie undt Ihre Man Leibs Lehens Erben, auch mit demZehenden In undt vor dem Dorfe Rohrbergk 4 ) In Holtz undt Felde Ersucht und
') Im Jahre 1627 von Valentin Beekmann für 40 Tlialer erkauft.
2 ) Im Jahre 1627 von Mathias Hardtmann für 40 Thaler erkauft.
3 ) Im Jahre 1636 vom Dr. Jodocus Spengler für 70 Thaler erkauft.
4 ) Von Hieronimus Thilesius zu Mühlhausen für 100 Thaler erkauft, Zeit unbekannt.
(L. S.)
XII.
v. Zwehl von denen v. Hanstein ehemals erkauft hatte. 29. 9. 1661.
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