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theill an seinem quot der tausend Reichsthaler ermangelen thut, soll das Hansteinische Lehen-Haus undt der Badtstuben-Platz, so ebenmässig Hansteinisch Lehen ist, item sechs Acker Landt,deren zwey auf dem Hohen Rode und vier vor dem Klöppelberge gelegen, sambt drey Acker derSperbers Wiesen, alles Hansteinisch-Lehen, mit denen an das Hansteinische Haus und Gartenstossenden Erblichen Baupletzen bis in die Altenstadt reichend, item der an der Geisleden ge-wölbter Fischbehälter, wie auch das Plätzlein vor der Pfortten Thür insgesamt vor vierhundertReichsthaler angeschlagen, item Herrn Jobst Adrians von Horns Behausung in der Altenstat, soich ilime vor 500 Reichsthaler darunter hundert Reichsthaler, die ich albereit darin verbauwethabe, begriffen, abgekauft undt zahlet, solle ebenmässig nur vor 400 Reichsthaler also beideHäuser undt Bauwplätze zusammen vor 800 Reichsthaler passieren, dazu 200 Reichsthaler einsundt ander Haus zu repariren aus der Erbschaft damit auch 1000 Reichsthaler erfüllet, gefolgetwerden soll, das also alle 4 Theill der Häuser halber, doch die Wahl den Söhnen als den Jüngerenvorbehalten, Meine Tochter Apollonia Elisabelit aber, ob sie wohl die Jüngste soll sich an die1000 Reichsthaler, so von beyden Häusern au der langen Strassen als von jedem 500 Reichsthalerherausgegeben werden solten, halten, weilen allen Yermuthungen nach, derselben mit Häusernzu Heiligenstadt nichts bedienet sein kan, solte aber meiner Söhne einer oder der ander durchDienst oder Heyraht sich ander Endts niederschlagen und dahero mit dem Gelde demselben bessergedienet, behalte ich demselben aus diesem vernünftigen motivo auch die Geldes Wahl bevohr.Übrige vor: undt in der Stat gelegene Erbstücke, alls das Haus darin mein Schreiber wohnet,item Acker, Wiesen, Gärten und Länderey zu Risbach, Wiesen und Gehölz daselbst, wie auchdie Wiesen vor Mengelrod und Simerod sollen aufs gleichste mit allerseits meiner Erben ge-nehmhalt: undt Einwilligung von einander getheilet undt darumb gebührlich geloset werden.
Die Gueter auf dem Lande betreffent, setze ich folgender Gestalt in Viertheill auseinander,nemblich die Gueter zu Udra mit daselbst befindlichem Wiesenwachs, darunter die 6 AckerPlauwels Wiesen mitgerechnet, Item eine halbe Hufe Landt vor Steinhäuterode, item die Mühlenunter dem Mittelberge zwischen Geisleden undt allliier und die Gueter zu Creutzebra mit Ein-hundert Reichsthaler Kapitahl, so auf Herrn Vogts auf Seharfenstein Johann Schottens Guthaften, neben einer halben Scheferey daselbst sollen vor ein Theil passieren und bey mein Wohn-haus gesetzt sein. Weilen aber dieser Theill, sonderlich die Gueter zu Creutzebra undt 4 HufenLandt zu Udra, welche Vierhufen allein dreissig Malter partim jährliches Zinses zu zahlen schuldig,also mit allzuschweren Zinsen behaftet sein, soll der Hansteinische Lehn-Zehende zu Rohrberg,denen ich vor Ein Hundert Reichsthaler erkauft zu etwas Erleichterung des Zinses bey diesesTheil gesetzt sein.
Das andere Theill soll sein, die Gueter zu Westhausen und Bodenroda mit Mühlen, darzugehörigen Erb- undt Pfandtwiesen, auch Schefereyen daselbsten und weilen diese Gueter mitziemblichen starken Erbzins beladen, daran nichts freygemacht, solte das auf der Gemeinde zuWesthausen (900 Thaler) haftende Kapitahl zur Erleichterung der Zinsgefällen darbey gelassenwerden, dieses Theil soll mein Sohn Görge Wilhelm neben ihtne gebührender Wahll unter demHause oben an der Langenstrassen undt den anderen zusammengesetzten Häusern in der Altenstatund Lehnstücken verordnet sein, jedoch ist mein vätterlicher Ralit Er behalte die gesetzte Häuserin der Altenstat, wan er aber diesem Wohlmeinenden Vätterlichen Raht nit folgen wolte, sollIhme als dem Jüngsten die Wahl des ersten und anderen Theils nit benommen sein, weilen abermein ältester Sohn Johan Christoph etlichermassen von mihi' berichtet und avisiret, was vornohtwendige Gebäue, so in Verzögerung grossen Schaden verursachen können, an meinem Wohn-hause vonnöhten, er also demselben am besten vorzukommen weis, wehre mein ebenmässigesrahtsames Bedenken undt vätterliche Wohlmeinunge, Er würde bey dehme ersten Theill undtHause vor meinen jüngsten Sohne gelassen, dan die beiden ersten Theile meinen beyden Söhnenassignirt und beschieden seindt.