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Urkunden-Buch der Familie von Zwehl : nebst Kunstbeil., Textbildern, Stammbäumen u.e. Anh., enth. Beitr. zu e. Familiengeschihichte
Entstehung
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Wildemund, Leutnant unter dem Plettenbergischen Regiment, Herr Johannes Osius sechzig Reichs-thaler uns ausgezahlt und wir uns obligirt, ihme solche ausgezahlte Gelder mit Gersten, Früchten,das Malter zu zween Reichsthalern und ein Kopfstück angeschlagen, hinwiederum zu bezahlen.Wie und welcher gestalten wir aber uns solcher versprochener Bezahlung ^derentwegen wir itzoharte angemalmet und bey länger entstehender Solution mit scharfen militärischen Executionenbedräuwet worden sind:) entsprechen mögen, Kein Mittel zu ergreifen gewusst, als dass die Bier-glocken 1 ) in der Pfarrkirche Beatae Mariae virginis anzugreifen, zu verkaufen und mit selbigemGelde die Schuld zu bezahlen, welches aber der Edle, Ehrenveste, Grossachtbare und WohlfürnehmeHerr Jobann von Zwehl, K. mainzischer Landschreiber des Eichsfeldes und Schultheiss dieserStadt, unser grossgünstiger Herr (: weilen man sich der Kirchensachen zu bemächtigen ohnesonderbaren Konsens der geistlichen Obrigkeit nit befugt, auch dadurch Anlass gegeben würde,die anderen Glocken auch zu sich zu reissen:) nit nachgeben wollen, sondern dagegen öffentlichprotestiret, derowegen wir nach lenger geflogeneir deliberation wohlbemeldten Landschreiber dahinbittlich vermocht, dass er um uns und unser Statt vor etlichen Total Ruin retten möge, sich in

einen Kaufkontrakt mit uns einzulassen Er Herr Landschreiber Zwehl uns sobald über

in einer unzertheilten Summe achtzig Reichsthaler

Der Scliluss dieser Schuldverschreibung enthält das Versprechen, dass die Stadt die aufJohann Zwehl's Grundstücken vor Heiligenstadt haftende sogenannte Thomasgülte 2 ) über-nehmen wolle.

VIII.

Johann von Zwehl kauft von den Gebrüdern Friedrich Wilhelm und Werner Christoph von Knorrzwei adelige Lehengüter: ein Mainzisches zu Uder von 3 Hufen Land und Wiesen und einhessisches zu Esplingeroda von 4 Hufen Land und Wiesen. 13. 5. 1641.

Wir Friedrich Wilhelm vnd Werner Christoph Gebrüdere Knorren, vor Vns vnsere Erbenvnd Nachkommen, Johann Christoph von Harstall vff Mühla vnd Kammerforst, Churfürstl.Maintzig. Rath vnd Vicedomb zu Erffurdt, Olto Christoph Worbis auff Rehungen, in Vormünd-schafft Christoph Dieterichs vnd Ernst Friedrich Knorrens bekennen vnd tliun uhrkund öffentlichmit diesem Brieffe, das wir mit wolbedachtem Gemüth, rechtem Wissen vndt zeitlicher Vor-betrachtung, vin vnser vndt vnser pflegverwandten kündtlichen vndt scheinbarliclien Nutzen,frommen vndt Bestes willen vndt sonderlich zu ausszahlung etzlicher Ehegelder, vnsern respcctiveSchwestern, dagegen sie gewöhnlich Verzicht adelichem Gebrauch nach über die Knorrische Gütergethan, mit dem Edlen Ehrnvesten vndt mannhaften Herrn Johann ZWehlen, Churfürstl.Mainzischen Ober-Landgerichts-Assessorn vndt Landschreibern des Eichsfeldes auch Schultlieissenzu Heiligenstadt, ein aufrechten redlichen vndt bestendigen wiederkauffscontract beschlossen vndtaufgerichtet haben, verkaufen kraft desselben in der allerbesten Form, weiss vndt Mass, wie solcheszu recht am allerbündigsten vndt bestendigsten geschehen soll, kan oder mag, ehegedachtemHerrn Zwehlen, Seinen Erben, Erbnehmen, vndt getrewen Innhabern dieses Brieffes AvohlwissenderDinge, vnsere von Ihrer Churfürstl. Gnaden Arndt Erzstift zu Maintz, vndt Fürstl. Hauss Hessen-Cassel respective lehnsrührigcn zwey Güter, eins zu Udra mit drey Hufen Landes vndt Wiesen,

') Mit dieser Glocke Avurde im Winter um 8, im Sommer um 9 Uhr Abends geläutet, zum Zeichen, dass dieBürger die Bier- und AVirtlishäuser Aderlässen sollten.

2 ) Die Thomasgülte, die von herrschaftlichen Ländereien an die Miihlenvogtei gegeben Averden musste, trugdiese Benennung deshalb, Aveil sie am Thomastage bezahlt Avurde.