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Urkunden-Buch der Familie von Zwehl : nebst Kunstbeil., Textbildern, Stammbäumen u.e. Anh., enth. Beitr. zu e. Familiengeschihichte
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ein solches, weiln hochbemelter Herr Reichsvicekanzler darzu gerathen und es mir auszuschlagenverneint, allerunterthänigst angenommen, ob mirs, wenn nit widder zu den meinigen gelangenkönnte, sondern mich vielleicht under die Römische Kaiserl. auch zu Hungarn und BöhmenKönigl. Majestät häusslich niederlassen müsste oder auch heut oder morgen meinen Kindern nuzwerden möchte, keinesweges aber, dass ich oder die ineinige arrogans darunter suchen, sondernwie zuvor sich nie höher schätzen undt anderer älteren standts Persohnen undt von Adel in ge-bührendem respect halten und sich denen submittieren sollen undt wollen, welches ich meinenKindern zur Nachrichtunge undt errinnerlichen Warnunge under meiner Hand verlassen wollen,mit ferneren ernsten Anhange Gott in Demuht anzuhangen, in der Römisch katholischen Religionzu verbleiben undt der Römisch Kaiserl. auch zu Hungarn und böhrn. König], Majestät sie undtihre Nachkommen treue Diener zu sein undt zu pleiben,

(L. S.)

VI.

Kaiser Ferdinand II. verleiht dem, unter dem Kommando des General Gottfried von Pappenheinibefindlichen Johann von Zwehl das Indigenat zum freien Ankauf adeliger Güter vom Ritter-und Herrenstande in den Oesterreichischen Erblanden. 16. 8. 1633.')

Von der römischen Majestät wegen würdet Johann v. Zwehl hiermit in Gnaden an-gezeigt: Höchst ernannte Kaiserliche Majestät sei gehorsamst referirt und fürgebracht worden mitwas für tapferen manhaften Gemüth und ganz beständigen treuen Eifer, Er, Zwehl, sich beyjetzigen, vast aller Orthen im Römischen Reich entstandenen Kriegs-Angelegenheiten, sonderlichaber in Defendirung der Stadt Heiligenstadt, welche der Feindt zum zweitten mahl mit grosserMacht stark angegriffen, gleichwohl jedesmahl nicht ohne sondern Verlust der Seinigen abgetriebenworden, biss er endlich noch stärker in berürte Stadt gesetzt und selbige durch accordo einbe-kliomen. Darüber nun Er, Zwehl, wegen seines beharrlichen Widerstandts, wie fürkhomt, beydem Feindt in höchste Verfolgung solchergestalten gerathen, dass auf seine Person demjenigen,so Ine todt oder lebendig bekhomen undt liefern werde, Thausendt Reichsthaler geschlagen werden,derowegen Er sich ahn sichern Orth nicht ohn Gefahr Leibs- undt Lebens, auch Verlassung seinerHab undt Guetter mit der Flucht hat salviren müssen

VII.

Der Rath der Stadt Heiligenstadt bittet Johann von Zwehl um ein Darlehen zur Bezahlungeiner, von dem schwedischen Kammerrath Osius erborgten Schuld, da der Rath sonst dieBierglocken in der Pfarrkirche B. M. virg. verkaufen müsse. 2 ) 9. 3. 1641.

VW Bürgermeister und beide Räthe der hiesigen Stadt Heiligenstadt für uns und unsereSuccessoren bekennen kraft dieses Briefes Urkunde, demnach uf unseres bittliches Ansuchen ge-meiner Statt zu retten, zu Bezalung des damals bey uns einlogirten Kommandantens Johann

9 und 2 ) Das Original stand mir nicht zur Verfügung. Dies Bruchstück stammt aus dem alten v. Z weh IschenFamilienbuch. J. Wolf erwähnt Urkunde VII in der Polit. Gesch. d. Eichsf., S. 185.

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