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sondern gehofft hat, in demselben, seinem Eidam, eine kräftige Stützezu gewinnen.
Wir halten es daher schon aus diesen allgemeinen Gründennicht für zutreffend, wenn der sonst so zuverlässige Chr. Fr. Stä-lin in seiner Würt. Gesch. Bd. II. S. 229 sagt: „Friedrichvon Büre n war ein freier Herr, dessen Besitz in enge Grenzenin der Nähe seiner Burg eingeschlossen sein mochte, gehörte abernicht einmal zu der durch gräfliche Würde ausgezeichneten erstenKlasse der freien Herren."
Dagegen müssen wir für's Erste bemerken: Bevor das KlosterLorch 1102 durch Herzog Friedrich I. von Schwaben, Friedrichsvon Büren Sohn, erbaut wurde, stand auf römischen Fundamentenan dem gleichen Platze unzweifelhaft eine Burg *). Da nun diesedein Kloster weichen mußte, so folgt daraus, daß solche dem Stifterdesselben gehört hat. Wir lernen hieraus einen zweiten altenBurg- (Stamm-) sitz der Staufer auf dem rechten Ufer der Remskennen, der allem nach viel ansehnlicher war als das SchloßBüren und dürfen daraus den Schluß ziehen, daß die ältestenStaufer nicht nur die Herren von Lorchs) waren, sondern auch rechtsvon der Rems Besitzungen hatten, wie denn Konrad der Wä-scher vom Geschlechte der wahrscheinlich mit den Staufern ver-wandt gewesenen Nechberg-Staufeneck, welches dein Hause Hohen-staufen im Besitz der Burg Büren folgte (s. unten die ältesteWiege des hohenstaufischen Hauses), 1268 (1271) die Vogtei überverschiedene Güter des Klosters hatte oder beanspruchte^), welchein den Strichen zwischen Lorch und Welzheim lagen und höchstwahrscheinlich durch Schenkung des Stifters an dasselbe gekommenwaren.
Für's Andere müssen wir gegenüber von Chr. Fr. Stälinbeton en, daß, wie bereits berichtet, der Neichenauer Mönch Ber-told, Friedrichs von Staufen, des nachmaligen Herzogsvon Schwaben Zeitgenosse und Landsmann, in seinen Annalen
*) Vergl. die Oberamtsbeschreibung von Welzheim und die würt. Viertel-jahrshefte für Landeskunde Jahrg. Iii. 188Ü. Heft ll.
**) Der in obiger Note erwähnte Otto von Freising nennt Lorch »pro-priwas tunclus« des Stifters von dortigem Kloster.
5**) Siehe unten bei dem „Wäscherschlößle".